Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
Rechtsanwalt Oliver Marson

Freispruch nach 4 Jahren Verfahrensdauer

Nach fast vier Jahren Prozessdauer über drei Instanzen kam heute, dem 07. Dezember 2018, für meinen Mandanten der Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs durch das Amtsgericht Oranienburg (Brandenburg).

Meinem Mandanten wurde mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen (§176 StGB). Teilweise in der Alternative des schweren Falles. Prozessauftakt war der 02. März 2016 am Amtsgericht Oranienburg. Mehrere damals ca. zehnjährige Kinder berichteten im Rahmen ihrer Zeugenvernehmungen von sexuellen Übergriffen. Mein Mandant bestritt die Tatvorwürfe vehement. Und tatsächlich war schon damals nach meiner Einschätzung die Beweislage schwierig. Schon in der Presseerklärung zum Prozessauftakt wies ich darauf hin, dass sich alles auf die immer wieder komplizierte Glaubhaftigkeitsprüfung fokussieren würde. Außenstehende Zeugen solcher Übergriffe oder etwa objektive Beweismittel waren nicht existent. Ein Glaubhaftigkeitsgutachten wurde von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Gerichtsverhandlung nicht eingeholt. Auch das Amtsgericht wies im Prozess den Antrag des Strafverteidigers auf die Einholung eines Gutachtens zurück. Der Verurteilungswille des Schöffengerichts war deutlich spürbar und übermächtigt. Ein Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs blieb mit diesem Gericht Illusion. Der Mandant kassierte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Er verlor seinen Arbeitsplatz, da die Regenbogenpresse gegen ihn öffentlich Stimmung machte. Er erhielt Morddrohungen und wurde auf offener Strasse zusammengeschlagen.

Vorbereitung des späteren Freispruchs vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Die Vorbereitung für ein erfolgreiches Rechtsmittel lief bereits in der Hauptverhandlung über entsprechende Beweisanträge an. Später hob das OLG Brandenburg auf die Sprungrevision meines Mandanten das Urteil auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des AG Oranienburg zurück. Das OLG verwies in der Beschlussbegründung auch darauf, dass wohl dem Antrag der Verteidigung auf Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens zu entsprechen sei. Das darauf eingeholte Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass keine der Behauptungen der vier kindlichen Zeugenaussagen zu angeblichen sexuellen Übergriffen erlebnisfundiert war. Die Unwahrhypothese konnte nicht widerlegt werden. Somit waren die optimalen Voraussetzungen für einen Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von der Verteidigung erkämpft worden.

Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs kam wie er kommen musste

Der Freispruch war überfällig. Er kam wie er kommen musste. Die polizeilichen Ermittlungen waren von seltenem Dilletantismus gekennzeichnet. Die Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft sah sich allein gelassen. Es gab keine Ermittlungsanweisungen der Staatsanwaltschaft, die den Dilletantismus hätte unterbinden können. Auf Videoaufzeichnungen der kindlichen Zeugenaussagen verzichtete die Polizei. Eine Zeugin wurde sogar in einer Kneipe „vernommen“. Die Staastsanwaltschaft patzte weiter, indem sie nicht einmal darüber nachdachte, vor Anklageerhebung ein Glaubhaftigkeitsgutachten einzuholen.

Nicht wirklich Gerechtigkeit durch Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Nun hat der Mandant nach Jahren Gerechtigkeit erfahren und wurde freigesprochen. Aber ist ihm Gerechtigkeit wirklich ausreichend zuteil geworden? Den Job verlor er. Als Folge der verurteilenden Berichterstattung einer wildgewordenen Regenbogenpresse, die ihn an den Pranger stellte, obwohl er nicht rechtskräftig verurteilt war. Sein Arbeitgeber sprach  in Folge der Berichterstattung eine „Verdachtskündigung“ aus. Und die Regenbogenpresse wirkte mit den Eltern der angeblich missbrauchten Kinder zusammen, die gemeinsam öffentlich Druck machten. Nun hat der freigesprochene Mandant seit Jahren Harz IV. Keiner will ihn haben, trotz seiner Facharbeiterqualifizierung und Facharbeitermangel. Ob sich da was ändert nach dem Freispruch heute? Die Medien waren jedenfalls nicht zur Urteilsverkündung da.