Staatsanwaltschaft Chemnitz, Einstellung des Ermittlungsverfahrens, Totschlag, Chemnitz, Ermittlungsverfahren, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ermittlungen gegen Yousif A. eingestellt

Mein Mandant war am 26. August 2018 festgenommen worden. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Chemnitz beschuldigt, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. beteiligt gewesen zu sein. Innerhalb weniger Stunden fand er sich ohne jeden Tatverdacht und  auf Grund eines rechtswidrigen Haftbefehls in Untersuchungshaft wieder. Der Haftbefehl wurde erst drei Wochen nach seinem Erlass am 18.September 2018 auf Intervention der Verteidigung aufgehoben. Die Haftbefehlsaufhebung erfolgte mangels Tatverdacht.

Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft Chemnitz

Die Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch nach der Haftentlassung gegen meinen Mandanten bis Ende Dezember 2018 weiter. Auch bis dahin ergab sich kein Tatverdacht. Keiner der ca. 150 vom LKA vernommenen Zeugen konnte eine Tatbeteiligung bezeugen. Die Zeugenaussage vom August 2018, wonach Yousif A. nicht an der Tat beteiligt war, blieb unerschüttert. Daher beantragte ich mit meiner Schutzschrift vom 09. Januar 2019 bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht endgültig einzustellen. Mit dem Einstellungsantrag wurde harte Kritik am Vorgehen der Sächsischen Justiz geübt. Die Schutzschrift äußert gegenüber dem zuständigen Staatsanwalt und dem Haftrichter den Verdacht der Begehung von Verbrechen (Rechtsbeugung und (Freiheitsberaubung). Näheres bitte ich der Schutzschrift zu entnehmen.

Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Chemnitz

Mit Einstellungsbescheid vom 15. Januar 2019 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Yousif A. endlich ein. Zur Begründung meint der Bescheid „überraschend“, es bestünde kein Tatverdacht gegen meinen Mandanten. Die lange Begründung des Einstellungsbescheids enthält im Übrigen groteske Ausführungen, aus dem nach meiner Meinung das Bemühen der Erfindung  eines Anfangstatverdachts ersichtlich wird. Offensichtlich sollte eine rechtfertigende Begründung her, warum überhaupt gegen meinen Mandanten ab September 2018  ermittelt wurde.   Deshalb  werde ich mich mit tatsächlichen Details des Vorgehens und möglichen rechtlichen Folgen zeitnahe noch beschäftigen.

Hinweise zur Vorberichterstattung

Sie finden weitere Beiträge zu meiner Verteidigung in Chemnitz.  Hier etwa eine politische Erklärung des Sächsischen Ministerpräsidenten mit dem Versuch, rechtsstaatswiedriges zu rechtskonformen Justizverhaltens zu erklären. Aber auch der Pressespiegel interessiert Sie vielleicht.