Rechtsanwalt, Strafrecht, Strafvollstreckung, Behinderter
Rechtsanwalt Oliver Marson

Behinderter erhält Hilfe vom Kammergericht

Ich berichtete hier bereits über den Fall. Es geht um jenen Mandanten, der sich aus Scham für seine Sexualstraftaten in der JVA Berlin Moabit einen Hoden abschnitt und daran fast verblutete.

Deshalb blieb die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten seit nunmehr 5 Jahren aus.  Das aber sollte sich nun nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landgerichts Berlin ändern. Weiterer Strafausschub sollte versagt werden. Beide wollten den Mandanten jetzt wegsperren. Das musste auf meinen unbeugsamen Widerstand stoßen.

Behinderter kein Fall für die Strafvollstreckung!

Wovon ist die Rede, wenn hier „Behinderter“ steht: hüftabwärts gelähmt, sprachgestört, Spastiker. Der Mandant ist Rollstuhlfahrer, muss aber geschoben werden. Er braucht Hilfe bei der Körperpflege und Unterstützung beim Toilettengang. Selbstständig kann er nicht essen, denn ihm muss das Essen bissgerecht zubereitet werden. Zu den Therapien muss er gebracht werden. Alles Aufgaben übrigens, die die Mutter mit einem täglichen Aufwand von mind. 8 Stunden bewältigt. Die Nachtstunden nicht einmal berücksichtigt.

Knast nur über meine Anwaltsleiche

In meinem Beitrag vom 22. Juni 2017 hatte ich angekündigt: Strafvollstreckung ginge nur über meine Leiche, also gar nicht! Die sofortige Beschwerde zum Kammergericht Berlin war da noch im Diktat.

Behinderter hat mit sofortiger Beschwerde am Berliner Kammergericht Erfolg

Nun liegt der Beschluss des Kammergerichts Berlin vor. Aus den dort genannten Gründen muss mein Mandant vorerst nicht in das Gefängnis, auch nicht in ein Haftkrankenhaus.