Verfassungswidrigkeit, Fachanwälte, Strafrecht
Rechtsanwälte Dost Roxin & Marson

Normenkontrollklage angekündigt

Nachfolgend geben wir eine Presseerklärung der Kollegin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, in wesentlichen Teilen und fast wortwörtlich wieder. Wegen der von ihr angenommenen Verfassungswidrigkeit der Corona-Verordnungen hat sie nun eine  Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg angekündigt.

Kollegin beklagt eklatante Verfassungswidrigkeit

Die Maßnahmen der Bundesund Landesregierung seien eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen führen zu der Annahme der Verfassungswidrigkeit.

Harmloser Verlauf der Corona-Infektionen bezogen auf die Gesamtbevölkerung

Denn, so die Kollegin Bahner weiter,  die vorliegenden Zahlen und Statistiken würden zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen

Dringend in den Blick zu nehmen seien demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen seien durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu
schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie.

Medizinisches Personal unzureichend versorgt

Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten sei mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!

Wegen der angenommenen Verfassungswidrigkeit zum Bundesverfassungsgericht

Beate Bahner hat erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde: Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt.

Kritik an fehlendem Schutz des Staates für medizinisches Personal, Kinder und Verkaufspersonal

Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen seien noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen würden. Es bräuche ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben. Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um
ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln.

Tödlicher Verlauf von Covid19 verschwindend niedrig

Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 sei von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt worden  (dies wäre eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind.

Kritik an staatlicher Informationspolitik und Forderung nach wissenschaftlich korrekter Erhebung

Es bräuche ferner einer redlichen Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es bräuche somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen! Insbesondere müsse der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die
Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur
Desinfektion!

Verfassungswidrigkeit wegen gleich mehrerer Verstöße gegen das Grundgesetz

Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtige, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der
Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Beate Bahner:

„Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Verfassungswidrigkeit auch im Strafrecht

Wir als Strafverteidiger halten den Weg der Kollegin für richtig. Was die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen für die Bürger „auf freiem Fuß“ betrifft, so trifft sie auch auf dijenigen Menschen zu, die sich in Untersuchungshaft befinden und nicht auf „freiem Fuß“ sind. Denn  der Staat gewährt ihnen nicht mehr ausreichend den gesetzlichen Anspruch der freien Kommunikation zu ihren Starverteidigern. Wir berichteten bereits. Gegen eine weitere Aushöhlung des Rechtsstaates kämpfen auch wir an. Wir werden weiter berichten.