Das Ermittlungsverfahren 

Von einem Ermittlungsverfahren erfährt der Betroffenen oft erst in direkter Konfrontation mit den Ermittlungsbehörden. Sei es, dass eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, es zur Hausdurchsuchung, Pfändung von Konten von Privatpersonen und Unternehmen oder im schlimmsten Fall zur Untersuchungshaft kommt. Hier ist schnelles Handeln eines Strafverteidigers geboten, um die Beschränkung der Freiheitsrechte des Mandanten so gering wie möglich zu halten. Der Rechtsanwalt wird im Ermittlungsverfahren tätig sobald er beauftragt wurde.

Die Bedeutung frühzeitiger Strafverteidigung

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für Strafrecht im Stadium des Ermittlungsverfahrens grundlegend geändert. So galt früher noch der Grundsatz, nicht das Verteidigungsterrain im streitigen Diskurs mit Staatsanwaltschaft und Polizei durch vorzeitige Offenbarung preiszugeben. Früher waren eigene Ermittlungen des Strafverteidigers völlig fernliegend, heute sind sie typische Verteidigertätigkeit. Früher wurde abgewartet, was die Ermittlungsbehörden als Ermittlungsergebnis präsentierten, das Ermittlungsverfahren spielte anders als heute keine praktische Rolle für die Verteidigeraktivitäten.

Der frühzeitigen Strafverteidigung kommt eine entscheidende Bedeutung für den Ausgang des Strafverfahrens zu. Sie kann die Anklageerhebung verhindern. Oder sie prägt die spätere Urteilsfindung und kann für ein freisprechendes oder schuldsprechendes Urteil maßgeblich sein.