Die Beiordnung des Strafverteidigers
Der Pflichtverteidiger ist kein spezieller Anwalt, der bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft arbeitet. Jeder Rechtsanwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Das gilt in Berlin genau so wie in allen anderen Orten Deutschlands. Und zwar dann, wenn das Gesetz dies anordnet.
Wer bekommt einen Verteidiger beigeordnet?
Ein Rechtsanwalt ist vom Gericht zu bestellen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, die im Gesetz geregelt sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
Beizuordnenden Anwalt selbst wählen
Sie haben einen Anspruch darauf, selbst zu bestimmen, wer Ihnen als Pflichtverteidiger zur Seite stehen soll. Wenn Ihnen z.B. vom Gericht übermittelt wird, dass Ihnen ein für Sie unbekannter Verteidiger beigeordnet werden soll, falls Sie nicht innerhalb von zwei Wochen einen eigenen benennen und wählen, dann sollten Sie sofort handeln und nach dem Pflichtverteidiger Ihres Vertrauens suchen. Natürlich können auch Familienangehörige oder Freunde Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen. Wenn Sie dem Gericht keinen selbst gewählten Anwalt benennen, dann bekommen Sie einen Anwalt zwangsweise „übergeholfen“. Das sollten Sie unter allen Umständen vermeiden.
Liegt also nur eine dieser Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vor muss zwingend vom Gericht ein Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Dabei erfolgt diese Beiordnung zum Pflichtverteidiger völlig unabhängig davon ob der Beschuldigte Geld hat oder nicht.
Ihre Strafverteidiger in Berlin sind für Sia da
Wie übernehmen Pflichtmandate. Sie konnen entweder Rechtsanwalt Marson oder Rechtsanwalt Dost Roxin über unser Sekretariat erreichen. Auch unser Kooperationspartner in Sachsen, Rechtsanwalt Dr. Ewald, steht Ihnen zur Verfügung.
Wenn Sie im Unklaren darüber sind, ob Sie einen Anwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger in Berlin oder anderswo in Deutschland beanspruchen können, dann können Sie uns gerne ansprechen. Der Anspruch auf die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist gesetzlich geregelt.
Wir übernehmen als Berliner Rechtsanwalt Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger in Berlin, Brandenburg und gegebenenfalls auch in anderen Bundesländern.