Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger verfüge ich über fast 30 Jahre Erfahrung im Strafrecht. Das ist eine sichere Grundlage zu zielorientierter und optimaler Strafverteidigung. Ich stehe Ihnen mit umfangreichen Fachwissen, Erfahrung zur Verfügung und trete mit Hartnäckigkeit für Ihre Interessen ein. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Strafverteidigung. Ich sichere Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit meinem Mandanten. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse der Mandanten und zu erreichen.
verteidige ich in allen Verfahren, in dem es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung. Der Anwalt trägt hohe Verantwortung für seinen Mandanten, denn es geht um viel: Freispruch oder langjährige bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Anforderungen an die Strafverteidigung sind je nach Verbrechensart unterschiedlich.
Strafverteidiger im Sexualstrafrecht
Auch bei Sexualdelikten bin ich als Verteidiger tätig. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur Vergewaltigung, zur sexuellen Nötigung oder auch zur sexuellen Belästigung. Was der Gesetzgeber unter „Sexualstraftaten aus Gruppen“ versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum sexuellen Missbrauch und zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder auch zur Kinderpornographie.