Was die Medien verschweigen

Am Montagabend, den 7. Dezember 2020, wurde über den erstinstanzlichen Abschluss eines Strafverfahrens gegen einen ehemaligen Judotrainer und Rechtsanwalt vor dem Landgericht Berlin wegen des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener ausführlich in den Medien (Presse und TV) berichtet.
Wegen 20, nach Überzeugung des Gerichtes, nachgewiesener Taten wurde er zu einer Haftstrafe von 7 Jahren verurteilt. Was jedoch durchgängig in der Presse verschwiegen wurde, ist der Umstand, dass insgesamt 32 Taten in zwei Anklagen in diesem Strafverfahren verhandelt wurden und das Gericht rechtswidrig am letzten Tag der Beweisaufnahme (am 27. Hauptverhandlungstag) 10 angeklagte Taten auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat und im Urteil (Urteilsverkündung am 28. Hauptverhandlungstag) den Angeklagten wegen zweier angeklagter Taten freigesprochen hat.
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht Rechtskraft erlangt hat.