Zweifel und Zweifelsgrundsatz
Kommen Zweifel auf und der Zweifelsgrundsatz zur Anwendung, ist das für die einen der Segen. Für die anderen bricht die Welt zusammen. So geschehen am 25. Januar 2017 am Landgericht Potsdam in II. Instanz. Über den Fall berichtete ich bereits hier, Damals wurde mein Mandant vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von einem Brandenburger Amtsgericht freigesprochen.
Die Zweifel des Amtsgerichts
Der Zweifelsgrundsatz war damals für das Amtsgericht die Grundlage, meinen Mandanten aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Dabei stützte sich das Gericht im Kern auf die Gutachterin. Denn sie war – anders noch in ihrem schriftlichen Glaubwürdigkeitsgutachten – nach der Beweisaufnahme nicht mehr davon überzeugt, dass die Angaben des kindlichen Zeugen und vermeintlichen Opfers erlebnisbezogen waren. So sei nicht auszuschließen, dass er durch den Druck der Mutter den Angeklagten zu Unrecht belastet habe.
Die Zweifel des Landgerichts in der Berufung
Die anwaltlich beratene und vertretene Nebenklage ging in Berufung. Erwartungsgemäß verlief die Beweisaufnahme in den beiden Verhandlungstagen nicht wesentlich anders als vor dem Amtsgericht. Deshalb also kein Verlauf im Sinne der Nebenklage. Denn die Aussagen des nun jugendlichen Zeugen waren auch diesmal widersprüchlich, inkonstant und detailarm. Auch die Mutter wurde zeugenschaftlich vernommen. Die schon vor dem Amtsgericht feststellbare Belastungstendenz kam auch hier wieder zum Vorschein.
Deshalb empfahl die Berufungskammer der Nebenklage über die Rücknahme des Rechtsmittels nachzudenken. Das wurde jedoch jeweils zu Beginn und zum Ende des ersten Verhandlungstags abgelehnt. Auch am Ende des zweiten Verhandlungstag, es war schon wieder 4 Stunden verhandelt worden, regte das Berufungsgericht wieder die Rücknahme des Rechtsmittels an. Nun schon fast flehentlich. Nach einer Stunde Bedenkzeit gewann, wenn auch spät, die Vernunft die Oberhand. Die Berufung wurde zurückgenommen. Der Freispruch vor dem Brandenburger Amtsgericht ist nun rechtskräftig. Dennoch ist es ein Strafprozess, der nur Verlierer kennt. Denn, von welcher Seite auch immer betrachtet, irgendetwas bleibt immer hängen.
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