Pressemeldung vom 22.12.2010

Seit gestern berichten die Medien über ein bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Meinem Mandanten, einem Krankenpfleger, wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Nach einem Suizidversuch befindet sich mein Mandant in einem kritischen Zustand.

Im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung ergeben sich Hinweise auf strafbares Verhalten von Polizeibeamten. Sie sind tatverdächtig, unter Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB) gegen ihre Geheimhaltungspflicht verstoßen zu haben. So verbreitete die Berliner Morgenpost (online) unter Berufung auf “ranghohe Sicherheitskreise” und “Beamte” in einem Artikel vom 21.12.2010 unter der Überschrift “Kinderpfleger soll Jungen missbraucht haben” Details zu dem Fall, die eindeutig aus dem Ermittlungsvorgang stammen. Zweifellos haben sich hier Polizeibeamte strafbar gemacht, in dem sie entgegen der Geheimhaltungspflicht Ermittlungsinterna öffentlich preisgegeben haben.

Als Verteidiger habe ich heute die zuständige Oberstaatsanwältin Krauth-Thielmann darüber in Kenntnis gesetzt und zunächst mündlich Strafanzeige erstattet. Ermittlungen gegen Polizeibeamte sind zugesagt.

Auch ergibt sich zwangsläufig der Verdacht, dass sich Journalisten der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar gemacht haben. Die Strafanzeige bezieht sich auch auf sie.

Diese strafbaren Handlungen weisen Parallelen zum Kachelmann-Prozess auf, in dem ein wahrer Handel mit Informationen aus dem Ermittlungsverfahren betrieben wurde und wird. In diesen Handel sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft, Gutachter und andere involviert. Das ist mit den Grundsätzen eines strafrechtlichen Verfahrens unvereinbar.

Von der Staatsanwaltschaft und ihren Erfüllungsgehilfen – der Polizei – ist schon von Gesetzes wegen eine unparteiliche und unvoreingenommene Ermittlungstätigkeit zu erwarten. Als Verteidiger habe ich im Interesse meines Mandanten die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Staat zu verlangen und gegebenenfalls zu erzwingen. Das erklärt die Strafanzeige.

Ulrich Dost
Rechtsanwalt