Eine spätere Mandantin bat ihren Freund, sie mit seinem Auto zum Berliner Alexanderplatz zu fahren. Es ist kurz vor Weihnachten, sie will Geschenke einkaufen. Auf dem Weg dorthin nimmt er einen kurzen Umweg, in einer Seitenstraße hält er und ein ihr unbekannter Mann besteigt den Wagen, übergibt dem Fahrer 50 € und steigt wieder aus. Zum Alex kam die Mandantin nicht. Polizisten hatten den Freund seit Monaten observiert. Nun stoppten sie den Wagen, Freund und Mandantin wurden festgenommen. Gegen beide erging Haftbefehl, haftverschont durfte sie nach Hause.

In der Anklage wurde ihr Beihilfe zum Handel mit BtM zur Last gelegt. Worin ihr Tatbeitrag konkret bestanden haben soll teilt die Anklage nicht mit. Sie sei eben “beteiligt” gewesen. Und der Umstand, dass im Fußbereich des Beifahrersitzes ein winziges Kügelchen mit Kokain gefunden worden sei, würde sie der Tat überführen.

Selbstbewusst ließ sie von der Verteidigung eine Einlassung für die Hauptverhandlung vorbereiten. Mit Rauschgift habe sie nichts zu tun, von alle dem, was ihr Ex-Freund und ein weiterer, ihr nicht bekannter Mitangeklagter angestellt haben sollen, habe sie nichts gewusst. Klar, dass sie einen Freispruch erreichen wollte.

Im 4-Augen-Gespräch zwischen Gericht, StA und Verteidigern meinte der Richter kurz vor der Verhandlung, die Beweislast gegen die Mandantin sei “erdrückend”. Die Verteidigung sah weder Beweise, noch eine daraus erwachsene Last, die irgend jemanden erdrücken könnte.

Die erdrückende Last schaffte der Richter, in dem er sagte, entweder Geständnis oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Als die Mandantin das übermittelt bekam, blieb nichts von ihrem Selbstbewusstsein. Sie gestand.