Haftbefehl gegen Hoeneß wegen Verdunkelungsgefahr
Im Strafprozess gegen Hoeneß wurde heute in den frühen Morgenstunden ein gerade vom Gericht erlassener Haftbefehl vollstreckt. Hoeneß wurde vor seinem Haus festgenommen. Er schaute unglaublich ungläubig, als ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Sichtlich schien ihm das Spiel seiner Elf am Vorabend im krassen Widerspruch zu seiner drohenden Niederlage vor der Justiz zu stehen.
Hoeneß und die Verdunkelungsgefahr
Der Haftbefehl stützt sich auf Verdunkelungsgefahr. Zur Begründung heißt es darin, nach dem Bekanntwerden weiterer Steuerstraftaten, die den bisherigen Betrag aus der Anklage fast um ein zehnfaches übersteigen, sei laut einer als Zeugin vernommenen Steuerfahnderin denkbar, dass weitere Millionen hinterzogener Steuern ermittelt würden. Der Haftrichter hält deshalb Verdunkelungsgefahr für gegeben.
Die Enttarnung der Ente
So könnte jedenfalls eine Mitteilung der „Liveticker“ unserer Medien aussehen, wenn es den Haftbefehl tatsächlich gäbe. Es stellt sich die Frage, warum es keinen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr gibt. Handelt die Justiz im speziellen Fall Falle konsequent und unabhängig?
5 Kommentare
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Es gibt einen Haftbefehl.
Richtig. Und keine Überhaft. Schon gar keine Vollstreckung.
„Handelt die Justiz im Falle Hoeneß konsequent und unabhängig?“ Diese Frage beantwortet sich in Bayern von selbst. Verdunkelungsgefahr mag zwar schwierig herbeizuargumentieren sein, aber Fluchtgefahr ist aufgrund des (noch immer) hohen Geld- & Produktivvermögens des Angeklagten sowie seiner internationalen Beziehungen Zweifelsfrei gegeben.
Billige Art, etwas Aufmerksamkeit zu heischern.
Stimmt. Man hätte von Hoeneß eine teurere Art erwartet, etwas Aufmerksamkeit zu erheischern.