Lehrer, sexueller Missbrauch, Schüler, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Schülerin wirft Lehrer sexuelle Übergriffe vor

In dem hier geschilderten Fall geht es um einen Lehrer. Es war ein Ermittlungsverfahren, dem ein typischer Sachverhalt zu Grunde lag. Viele solcher Fälle habe ich als Strafverteidiger bei Sexualdelikten erfolgreich betreut.

Lehrer soll Schülerin „sexuell belästigt“ haben

Einige Tage nach dem Sportunterricht wandten sich zwei 13-jährige Schülerinnen an die Schulleitung. Aufgeregt berichteten sie, ihr Sportlehrer habe sie „begrapscht„. Er habe Hilfestellungen bei Sportübungen ausgenutzt, um ihnen in den Schritt zu fassen. Auch sei er ihnen nach dem Sportunterricht bis unter die Duschen gefolgt und habe sie dort an den Brüsten berührt und sie versucht zu küssen.

Direktion beschuldigt Lehrer sexueller Übergriffe

Die Direktion der Gesamtschule reagiert sofort. Man holte sich den betroffenen Lehrer heran, konfrontierte ihn mit den Aussagen der Schülerinnen und gab zu verstehen, dass man ihnen glaube. Der Lehrer wurde vom Dienst suspendiert. Er widersprach den Beschuldigungen energisch. Er sollte vor der Lehrerschaft sein  Fehlverhalten gestehen, dann gäbe es vielleicht noch die Möglichkeit seiner Versetzung statt seiner Entlassung. Ich riet ihm damals, keine Erklärungen abzugeben. Er sollte insbesondere nichts gestehen, was er nicht gemacht hatte. Er hielt sich daran, auch wenn es ihm schwer fiel: denn er fürchtete um den Verlust seines Arbeitsplatzes.

Strafanzeige gegen Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Kindern

Gegen den Lehrer wurde ein Ermittlungsverfahren gem. §176 StGB eingeleitet. Erst nach 1 1/2 Jahren stellte die zuständige Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Die Anklagebehörde folgte damit meinen Ausführungen in der Schutzschrift. Die kindlichen Zeugenaussagen waren aus verschieden Gründen unglaubwürdig.

Tipps des Rechtsanwalts bei Vorwürfen von Sexualstraftaten

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, solche Sexualdelikte auf Arbeit oder unter Ausnutzung ihrer beruflichen Stellung begangen zu haben, ist besondere Vorsicht geboten. Lassen Sie sich nicht von Vorgesetzten zu Handlungen (Äußerungen) hinreißen, nur weil sie sich dazu genötigt sehen. In dem hier geschilderten Fall war der Erfolg (Einstellung des Ermittlungsverfahrens) auch darauf zurückzuführen, dass sich mein Mandant an meinen Rat hielt. Danach verweigerte er die Abgabe von „erwarteten“ Erklärungen gegenüber der Schulleitung.

 

Mein Ratschlag: Gehen Sie sofort zu einem professionell tätigem Rechtsanwalt für Sexualdelikte.