Kanzlerin, Strafverteidiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Kanzlerin und DDR-Strafrecht

In der DDR, da wo die Kanzlerin herkommt, gab es im Strafgesetzbuch das „Zahn-um-Zahn-Strafprinzip“. Das war als Grundsatz geregelt. Der beherrschte das gesamte Strafrecht der sozialistischen Diktatur. Danach wurde als Strafe die Straftat verhängt. Wenn also jemand klaute, dann wurde ihm etwas von seinem Eigentum genommen. Klaute jemand einen Löffel in der Betriebskantine, nahm man ihm einen Privatlöffel aus seinem Besteckkasten seiner Küche  weg. Verursachte ein Übeltäter den Verlust einer Nase beim Opfer, so wurde dem Täter dieselbe entfernt. Nichts anderes natürlich, wenn ein Verbrecher den Tod eines Menschen herbeiführte: Zahn um Zahn, Kopf ab.

Giftgaseinsätze sind Kriegsverbrechen

Die Kanzlerin erklärte medienbelauscht für uns Dummivolk, was Kriegsverbrechen sind: nämlich der Einsatz von Giftgas. Berauscht von der aufklärerischen Rede von der Kanzel der Kanzlerin an ihre Kanzlerschafe im deutschen Land brachten die Medien die Kanzlerweisheit in unsere Gehirne. Das hätten wir ohne der waisen Kanzelrede wirklich nicht gewusst.

US-Bomben als Vergeltungsmaßnahme

Als ein Herr Trump nun dieser Tage aus Vergeltung für den Giftgaseinsatz in Syrien einen Luftstützpunkt im selben Land bombardieren ließ, da fand das der Stellvertreter der Kanzlerin nachvollziehbar:

„Es war kaum erträglich mit ansehen zu müssen, dass der Weltsicherheitsrat nicht in der Lage war, klar und eindeutig auf den barbarischen Einsatz chemischer Waffen gegen unschuldige Menschen in Syrien zu reagieren. Dass die Vereinigten Staaten jetzt mit einem Angriff gegen die militärischen Strukturen des Assad-Regimes reagiert haben, von denen dieses grausame Kriegsverbrechen ausging, ist nachvollziehbar.“

Das Zahn-um-Zahn-Prinzip imVölkerrecht

Ich verstehe das nun so: der Giftgasangriff war ein Kriegsverbrechen, der Angriff des US-Militärs rechtlich legitim. Gut, dass es die Kanzlerin und das Zahn-um-Zahn-Prinzip gibt.  Möge daran glauben, wer will. Gewarnt seien die, die glauben, das Prinzip hätte es im DDR-Strafrecht wirklich gegeben. Diejenigen glauben dann auch, das Vergeltungsanschläge legitim seien. Dem Weltfrieden kommen wir mit dieser billigen Staatspropaganda jedenfalls nicht näher.