Big-Data-Analyse im Strafverfahren – Herausforderung für die Strafverteidigung

Big Data Analyse Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Digitale Ermittlungen erzeugen heute enorme Datenmengen. Mobiltelefone, Computer, Cloudspeicher, E-Mails, Chats, Standortdaten, Videoaufnahmen und Finanztransaktionen können mehrere Terabyte umfassen. Deshalb besteht die Aufgabe der Strafverteidigung nicht mehr allein darin, umfangreiche Akten zu lesen. Vielmehr muss sie erkennen, welche Daten den Tatvorwurf tatsächlich tragen, welche Informationen fehlen und welche Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörden nur auf einer technischen Vorauswahl beruhen.

Herausforderungen im Ermittlungsverfahren

Polizei und Staatsanwaltschaft setzen Analyseprogramme ein, damit sie große Datenbestände durchsuchen, Kontakte verknüpfen und zeitliche Abläufe darstellen können. Allerdings entscheidet bereits die Auswahl der Suchbegriffe, Filter und Zeiträume darüber, welche Ergebnisse sichtbar werden. Außerdem können identische Namen, gemeinsam genutzte Geräte oder unvollständige Metadaten zu falschen Zuordnungen führen.

Für Beschuldigte entsteht dadurch ein erhebliches Ungleichgewicht. Denn die Ermittlungsbehörden kennen ihre Auswertungsmethoden, während die Verteidigung zunächst häufig nur Ergebnisberichte oder einzelne Chatpassagen erhält. Deshalb reicht es nicht, lediglich die schriftliche Ermittlungsakte anzufordern. Nach § 147 StPO muss die Verteidigung auch prüfen, welche Ausgangsdaten, Asservate, Auswertevermerke, Dateiverzeichnisse und technischen Protokolle vorhanden sind.

Zugleich darf Masse nicht mit Beweiskraft verwechselt werden. Tausende Nachrichten können belastend wirken, obwohl nur wenige davon den Mandanten betreffen. Umgekehrt können entlastende Zusammenhänge übersehen worden sein, weil die Polizei bestimmte Begriffe, Personen oder Zeiträume nicht ausgewertet hat. Ebenso muss geklärt werden, ob die Daten vollständig gesichert wurden, ob Zeitstempel stimmen und ob spätere Verarbeitungsschritte nachvollziehbar dokumentiert sind.

Herausforderungen in der Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung muss das Gericht die entscheidenden Tatsachen selbst würdigen. Dennoch besteht die Gefahr, dass umfangreiche Tabellen, Netzwerkgrafiken oder zusammengefasste Chatverläufe einen scheinbar objektiven Gesamteindruck erzeugen. Die Verteidigung muss deshalb klären, wer die Auswertung erstellt hat, welche Datenbasis zugrunde lag, welche Treffer ausgeschlossen wurden und ob sich das Ergebnis reproduzieren lässt.

Außerdem muss sie einzelne Fundstellen in ihren Zusammenhang einordnen. Ein Satz erhält häufig erst durch vorherige und nachfolgende Nachrichten seine wirkliche Bedeutung. Deshalb können vollständige Kommunikationsverläufe, Zeitachsen und Gegenanalysen erforderlich sein. Falls technische Fragen entscheidend sind, kann die Zusammenarbeit mit Analysten oder Sachverständigen notwendig werden. Dabei muss die Verteidigung die Ergebnisse so aufbereiten, dass das Gericht die entscheidenden Fehler und entlastenden Zusammenhänge unmittelbar erkennt.

Wie hilft ein Strafverteidiger?

Ich beantrage frühzeitig vollständige Akteneinsicht und prüfe, ob die Verteidigung Zugang zu den tatsächlich ausgewerteten Daten erhält. Anschließend strukturiere ich die Informationen nach Personen, Zeiträumen, Kommunikationswegen und Beweisthemen. Dadurch lassen sich Widersprüche, Lücken, Mehrfachzählungen und fehlerhafte Zuordnungen erkennen.

Außerdem entwickle ich auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie. Je nach Verfahren kann eine schriftliche Stellungnahme, ein Antrag auf weitere Datenherausgabe, ein Beweisantrag oder die Befragung eines Ermittlungsbeamten beziehungsweise Sachverständigen sinnvoll sein. In der Hauptverhandlung führe ich entlastende Zusammenhänge gezielt in die Beweisaufnahme ein und widerspreche verkürzten Darstellungen.

Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeite ich jedes Mandat persönlich. Bei Bedarf arbeite ich mit Analysten und Sachverständigen zusammen. Wenn Ihr Verfahren große digitale Datenmengen, Chat-Auswertungen oder komplexe Verknüpfungen umfasst, sollten Sie keine vorschnelle Erklärung abgeben. Nehmen Sie vielmehr frühzeitig Kontakt mit meiner Kanzlei in Berlin auf, damit aus Datenmenge keine scheinbare Beweisgewissheit wird.