Verkehrsunfall und Strafverfahren – richtig reagieren und den Führerschein schützen

Ein Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Sobald sich ein Mensch verletzt, Alkohol oder Drogen im Raum stehen oder ein Beteiligter den Unfallort verlassen hat, droht jedoch neben der Schadensregulierung ein Strafverfahren. Dann geht es nicht nur um Geld, sondern möglicherweise auch um eine Geldstrafe, Punkte, ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Deshalb sollten Sie frühzeitig zwischen Ihren Pflichten am Unfallort und Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter unterscheiden.
Wann leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein?
Die Polizei beginnt Ermittlungen, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Nach einem Verkehrsunfall kommen insbesondere fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB in Betracht.
Bereits leichte Verletzungen können deshalb ein Ermittlungsverfahren auslösen. Allerdings bedeutet dessen Einleitung noch nicht, dass Sie den Unfall strafrechtlich verursacht haben. Vielmehr müssen Polizei und Staatsanwaltschaft den Unfallablauf, einen möglichen Verkehrsverstoß, die Vermeidbarkeit des Zusammenstoßes und den Zusammenhang mit den Verletzungen klären.
Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?
Halten Sie sofort an, sichern Sie die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten. Außerdem müssen Sie die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihrer Beteiligung ermöglichen. Diese Pflichten ergeben sich aus § 34 StVO und § 142 StGB. Dennoch müssen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben dazu machen, wie der Unfall geschah oder wer ihn verschuldete.
Nennen Sie deshalb Ihre Personalien und zeigen Sie die erforderlichen Dokumente vor. Äußern Sie sich jedoch nicht spontan zur gefahrenen Geschwindigkeit, zum Abstand, zu einer möglichen Ablenkung oder zu einem Alkoholkonsum. Auch scheinbar harmlose Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden. Sagen Sie stattdessen ruhig: „Ich mache zunächst keine Angaben zur Sache und möchte mit meinem Strafverteidiger sprechen.“
Verlassen Sie den Unfallort außerdem niemals eigenmächtig. Falls kein Geschädigter anwesend ist, genügt ein Zettel an der Windschutzscheibe grundsätzlich nicht. Informieren Sie vielmehr die Polizei und klären Sie das weitere Vorgehen.
Warum ist Schweigen nach einem Verkehrsunfall sinnvoll?
Nach § 136 StPO dürfen Beschuldigte schweigen und bereits vor einer Vernehmung einen Verteidiger befragen. Dieses Recht gilt auch am Unfallort. Weil Stress die Wahrnehmung und Erinnerung unmittelbar nach einem Unfall beeinträchtigen kann, führen vorschnelle Angaben häufig zu Ungenauigkeiten. Später wirken notwendige Korrekturen jedoch schnell wie Widersprüche.
Deshalb sollte zunächst ein Strafverteidiger die Ermittlungsakte einsehen. Erst danach lässt sich entscheiden, ob eine schriftliche Einlassung sinnvoll ist oder ob Sie weiterhin schweigen sollten.
Wie hilft ein Strafverteidiger?
Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe anschließend Unfallskizzen, Fotos, Zeugenaussagen, Verletzungsunterlagen sowie technische Daten. Falls erforderlich, arbeite ich mit einem Sachverständigen zusammen, damit sich Geschwindigkeit, Reaktionsmöglichkeiten und Vermeidbarkeit zuverlässig bewerten lassen.
Außerdem prüfe ich, ob die Polizei Beweise rechtmäßig erhoben hat und ob sich eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abwehren lässt. Je früher ich eingreife, desto eher kann ich auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken und zugleich den Führerschein schützen.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte in Verkehrsstrafverfahren. Dabei bearbeite ich jedes Mandat persönlich. Haben Sie nach einem Verkehrsunfall eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei in Berlin auf, bevor Sie eine Aussage abgeben.