MPU nach Trunkenheitsfahrt – Folgen des Strafverfahrens für den Führerschein

MPU nach Trunkenheitsfahrt – Folgen des Strafverfahrens für den Führerschein Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Eine MPU nach Trunkenheitsfahrt trifft viele Betroffene erst, wenn das Strafverfahren scheinbar schon vorbei ist. Das Gericht hat eine Geldstrafe verhängt, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist bestimmt. Danach entsteht häufig die Erwartung: Nach Ablauf der Sperrfrist bekomme ich meinen Führerschein zurück. Genau das ist jedoch oft falsch.

Denn die strafgerichtliche Sperrfrist bedeutet nur, dass vor ihrem Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Nach Ablauf der Sperrfrist lebt die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder auf. Vielmehr muss der Betroffene die Neuerteilung beantragen. Dann prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob weiterhin Zweifel an der Fahreignung bestehen. Gerade nach Alkohol- oder Drogenfahrten kann sie deshalb eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.

Das Strafverfahren und das spätere Verwaltungsverfahren hängen also eng zusammen. Wer sich im Strafverfahren unbedacht äußert, schafft möglicherweise die Grundlage für spätere Probleme bei der MPU. Deshalb sollte die Verteidigung nicht nur auf Geldstrafe und Sperrfrist achten, sondern ebenso auf die späteren Folgen für den Führerschein.

Was ist eine MPU?

MPU bedeutet medizinisch-psychologische Untersuchung. Umgangssprachlich wird sie oft „Idiotentest“ genannt. Dieser Begriff ist jedoch abwertend und ungenau. Es geht nicht um Intelligenz. Vielmehr prüft eine Begutachtungsstelle für Fahreignung, ob der Betroffene künftig zuverlässig zwischen Alkohol, Drogen und Straßenverkehr trennen kann.

Die MPU besteht regelmäßig aus einem medizinischen Teil, Leistungstests und einem psychologischen Gespräch. Bei Alkohol oder Drogen können außerdem Abstinenznachweise, Laborwerte, Urinscreenings oder Haaranalysen eine Rolle spielen.

Entscheidend ist nicht, ob der Betroffene die Verkehrsregeln auswendig kennt. Entscheidend ist vielmehr, ob er sein früheres Verhalten nachvollziehbar aufgearbeitet hat und ob eine stabile Veränderung erkennbar ist.

Wann droht eine MPU nach Trunkenheitsfahrt?

Bei Alkohol ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten insbesondere dann an, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr festgestellt wurde, wenn wiederholt Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss begangen wurden oder wenn sonst Tatsachen für Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit sprechen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt diese Fallgruppen ausdrücklich in § 13 FeV.

Wichtig ist jedoch: Auch eine Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille kann später zu Problemen führen. Das gilt vor allem, wenn zusätzliche Umstände auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Dazu können frühere Auffälligkeiten, ungewöhnlich hohe Trinkgewöhnung, fehlende Ausfallerscheinungen trotz erheblicher Alkoholisierung, widersprüchliche Angaben oder ein Unfallgeschehen gehören.

Eine MPU nach Trunkenheitsfahrt droht daher nicht nur bei extrem hohen Promillewerten. Vielmehr kommt es auf die gesamte Akte an.

MPU nach Drogenfahrt

Bei Drogen ist die Lage häufig noch schwieriger. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nicht nur die konkrete Fahrt, sondern auch den Umgang mit Betäubungsmitteln, Cannabis, Medikamenten oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen.

Für Cannabis enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung seit der Reform eine eigene Regelung. Danach kann ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten insbesondere bei Cannabisabhängigkeit, Cannabismissbrauch, wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss oder nach Entziehung der Fahrerlaubnis wegen entsprechender Gründe verlangt werden.

Bei anderen Betäubungsmitteln und psychoaktiv wirkenden Stoffen regelt § 14 FeV, wann ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anzuordnen ist. Eine MPU kommt insbesondere in Betracht, wenn die Fahrerlaubnis wegen solcher Gründe entzogen wurde, wenn geklärt werden muss, ob der Betroffene noch abhängig ist oder weiterhin entsprechende Mittel einnimmt, oder wenn wiederholt Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG begangen wurden.

Deshalb kann eine Drogenfahrt auch dann lange nachwirken, wenn das Strafverfahren mit einem Strafbefehl oder einer scheinbar überschaubaren Geldstrafe endet.

Strafverfahren und MPU: Warum die frühe Verteidigung wichtig ist

Das Strafgericht entscheidet über Strafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist. Nach § 69 StGB entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und bestimmten weiteren Verkehrsstraftaten sieht das Gesetz eine Regelvermutung der Ungeeignetheit vor.

Zugleich bestimmt das Gericht nach § 69a StGB eine Sperrfrist. Diese beträgt grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Betroffene jedoch die Fahrerlaubnis neu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dann eigenständig, ob sie ein Gutachten verlangt.

Gerade deshalb muss die Verteidigung im Strafverfahren vorausschauend arbeiten. Es macht einen Unterschied, ob im Urteil steht, der Betroffene habe Alkoholmissbrauch gezeigt, regelmäßig Cannabis konsumiert oder die Kontrolle über sein Konsumverhalten verloren. Solche Formulierungen können später bei der Führerscheinstelle erhebliche Folgen haben.

Der „Idiotentest“ – was steckt wirklich dahinter?

Der Begriff „Idiotentest“ führt in die falsche Richtung. Die MPU will nicht prüfen, ob jemand „dumm“ ist. Sie soll eine Prognose ermöglichen: Wird der Betroffene künftig wieder unter Alkohol oder Drogen fahren, oder hat er sein Verhalten zuverlässig geändert?

Deshalb scheitern viele Menschen nicht an mangelnder Intelligenz, sondern an fehlender Vorbereitung. Wer nur sagt: „Das passiert nie wieder“, überzeugt selten. Die Gutachter erwarten vielmehr, dass der Betroffene erklären kann, warum es zur Fahrt kam, welche Rolle Alkohol oder Drogen in seinem Leben hatten und was sich seitdem konkret geändert hat.

Bei Alkohol kann das eine stabile Trinkmengenbegrenzung oder eine belegte Abstinenz sein. Bei Drogen geht es häufig um Abstinenz, Konsumaufgabe und nachvollziehbare Kontrollstrategien. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Typische Fehler nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt

Viele Betroffene machen schon früh Angaben, die später problematisch werden. Sie erklären etwa: „Ich trinke eigentlich jeden Tag, aber nur wenig.“ Oder: „Ich habe gekifft, fahre aber immer vorsichtig.“ Solche Sätze sollen beruhigen. Allerdings können sie später Zweifel an der Fahreignung verstärken.

Auch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde sollte man nicht vorschnell schreiben. Wer ohne Aktenkenntnis seine Konsumgeschichte schildert, liefert der Behörde möglicherweise zusätzliche Gründe für eine MPU.

Deshalb gilt: Im Strafverfahren zunächst schweigen, Akteneinsicht abwarten und dann gezielt entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Abstinenznachweise und Vorbereitung

Eine MPU lässt sich nicht kurzfristig „bestehen“, wenn die entscheidenden Nachweise fehlen. Je nach Fragestellung können mehrere Monate Abstinenz erforderlich sein. Bei Alkohol kommt es darauf an, ob kontrolliertes Trinken ausreicht oder ob Abstinenz erwartet wird. Bei Drogen verlangen Begutachtungsstellen häufig belastbare Abstinenznachweise.

Deshalb sollte man nicht erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist reagieren. Wer früh beginnt, kann die Zeit sinnvoll nutzen, Nachweise sammeln, eine verkehrspsychologische Beratung aufnehmen und die Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorbereiten.

FAQ zur MPU nach Trunkenheitsfahrt

Bekomme ich den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist automatisch zurück?

Nein. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis muss die Neuerteilung beantragt werden. Die Behörde prüft dann, ob Sie wieder geeignet sind.

Wann kommt eine MPU nach Trunkenheitsfahrt?

Bei 1,6 Promille oder mehr, bei wiederholten Alkoholfahrten, bei Alkoholmissbrauch, Alkoholabhängigkeit oder zusätzlichen Eignungszweifeln kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangen.

Droht eine MPU auch unter 1,6 Promille?

Ja, wenn zusätzliche Tatsachen Eignungszweifel begründen. Eine einmalige Fahrt unter 1,6 Promille führt jedoch nicht in jedem Fall automatisch zur MPU.

Was ist der „Idiotentest“?

Gemeint ist die MPU. Der Begriff ist irreführend. Die Untersuchung prüft nicht die Intelligenz, sondern die Fahreignung und die Wahrscheinlichkeit künftiger Verkehrsverstöße.

Wer ordnet die MPU an?

In der Regel ordnet nicht das Strafgericht die MPU an. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt das Gutachten später im Verfahren der Neuerteilung.

Muss ich zur MPU gehen?

Niemand zwingt Sie körperlich zur MPU. Wenn die Behörde das Gutachten rechtmäßig verlangt und Sie es nicht beibringen, wird die Fahrerlaubnis aber regelmäßig nicht neu erteilt.

Was passiert bei Drogenfahrt?

Bei Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA, Medikamenten oder anderen Stoffen prüft die Behörde Konsummuster, Trennungsvermögen, mögliche Abhängigkeit und Wiederholungsgefahr.

Reicht ein Vorbereitungskurs?

Ein Kurs allein reicht nicht automatisch. Entscheidend sind Einsicht, stabile Veränderung, gegebenenfalls Abstinenznachweise und eine nachvollziehbare Aufarbeitung.

Sollte ich mich im Strafverfahren äußern?

Nicht ohne Akteneinsicht. Unbedachte Angaben zu Alkohol, Cannabis, anderen Drogen oder Trinkgewohnheiten können später die MPU-Problematik verschärfen.

Kann ein Strafverteidiger die MPU verhindern?

Das hängt vom Fall ab. Eine Verteidigung kann aber früh darauf hinwirken, dass unnötig belastende Feststellungen vermieden werden und die spätere Fahrerlaubnissituation im Blick bleibt.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Bei einer drohenden MPU nach Trunkenheitsfahrt prüfe ich nicht nur das Strafverfahren. Ich prüfe zugleich, welche Folgen für die Fahrerlaubnis und die spätere Neuerteilung entstehen können.

Ich untersuche insbesondere:

  • ob der Tatvorwurf nach § 316 StGB oder § 315c StGB tragfähig ist,
  • ob Blutwerte, Messzeiten und Rückrechnungen stimmen,
  • ob Ausfallerscheinungen wirklich dokumentiert sind,
  • ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend erscheint,
  • ob eine kürzere Sperrfrist erreichbar ist,
  • ob das Urteil spätere MPU-Probleme verschärfen kann,
  • ob Alkoholmissbrauch oder Drogenmissbrauch überhaupt tragfähig belegt sind,
  • ob gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde schon jetzt strategisch gehandelt werden sollte,
  • ob Abstinenznachweise frühzeitig sinnvoll sind,
  • ob die MPU-Anordnung später rechtlich angreifbar ist.

Außerdem achte ich darauf, dass das Strafverfahren nicht isoliert betrachtet wird. Denn für den Mandanten zählt am Ende nicht nur die Geldstrafe. Entscheidend ist oft, wann und unter welchen Voraussetzungen er wieder fahren darf. Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie persönlich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Ihnen eine Alkohol- oder Drogenfahrt vorgeworfen wird und eine MPU nach Trunkenheitsfahrt droht, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine vorausschauende Verteidigung kann den späteren Weg zurück zum Führerschein erheblich beeinflussen.