Nicht immer führt eine Straftat auch zu einer Strafe, auch wenn sich das die Polizisten wohl in spürbarer Vorfreude während der Hauptverhandlung für meinen Mandanten gewünscht hatten. Das Amtsgericht Berlin sah bei einer Widerstandshandlung des Mandanten von einer Bestrafung ab. Ein minder schwerer Fall lag vor, wie dem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 15. April 2011 zu entnehmen ist.