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Strafanzeige eines Hamburger Richters gegen Bundskanzlerin wegen Billigung einer Straftat (Berlin, 06.05.2011)

Wie gerade den Medien zu entnehmen ist, hat ein Richter aus Hamburg gegen die Bundeskanzlerin Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gem. § 140 StGB erstattet. Die Anzeige steht im Zusammenhang mit ihrer öffentlich geäußerten Freude über die Tötung von Osama Bin Laden. Offensichtlich geht der Richter – ebenso wie ich und viele andere Juristen davon aus, dass sich Obama mit der Tötung Bin Ladens eines vorsätzlichen Tötungsdelikts (Mord oder Totschlag) schuldig gemacht hat.