Wie gerade den Medien zu entnehmen ist, hat ein Richter aus Hamburg gegen die Bundeskanzlerin Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gem. § 140 StGB erstattet. Die Anzeige steht im Zusammenhang mit ihrer öffentlich geäußerten Freude über die Tötung von Osama Bin Laden. Offensichtlich geht der Richter – ebenso wie ich und viele andere Juristen davon aus, dass sich Obama mit der Tötung Bin Ladens eines vorsätzlichen Tötungsdelikts (Mord oder Totschlag) schuldig gemacht hat.