StPO-Reform 2026

Ein unscharfes Gesicht auf einer Aufnahme. Ein öffentliches Urlaubsfoto. Eine Software meldet eine Übereinstimmung. Plötzlich steht ein Mensch im Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen. Dieses fiktive Beispiel zeigt, weshalb die StPO-Reform 2026 weit über technische Modernisierung hinausgeht: Sie betrifft die Frage, wie Verdacht entsteht, wie Beweise überprüft werden und wie sich Beschuldigte gegen Fehler wehren können.
Unter dem Schlagwort StPO-Reform laufen mehrere Vorhaben. Konkrete Regierungsentwürfe betreffen digitale Ermittlungsmaßnahmen und die IP-Adressspeicherung. Parallel arbeitet eine Expertenkommission an einer grundlegenden Überarbeitung des Strafprozesses. Die einzelnen Vorhaben müssen deshalb nach ihrem Gesetzgebungsstand unterschieden werden.
Digitale Ermittlungen: Wenn Software Verbindungen herstellt
Der Regierungsentwurf zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen, BT-Drs. 21/6806, wurde am 8. Juli 2026 erstmals im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Vorgesehen sind zwei neue Befugnisse.
Nach § 98d StPO-E sollen biometrische Daten aus Strafverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgeglichen werden können. Damit könnten Ermittler beispielsweise nach Personen suchen, deren Gesicht auf einer Aufnahme erkennbar ist. Betroffen sein können auch Zeugen. Die Anordnung soll grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.
§ 98e StPO-E soll die automatisierte Analyse bislang getrennter polizeilicher Datenbestände ermöglichen. Software könnte Zusammenhänge zwischen Personen, Orten und Ereignissen aufzeigen. Der Entwurf enthält Voraussetzungen und Begrenzungen; insbesondere sollen unmittelbar belastende Entscheidungen nicht ausschließlich automatisiert getroffen werden.
Aus Verteidigersicht beginnt die entscheidende Prüfung beim vermeintlichen Treffer: Welche Daten wurden verglichen? Wie zuverlässig arbeitet das System? Beruht eine Verbindung auf belastbaren Tatsachen oder auf zufälligen Überschneidungen? Ein technisches Ergebnis darf nicht allein deshalb überzeugen, weil es von einer Software stammt.
IP-Adressspeicherung: Ein Anschluss ist noch kein Täter
Ein weiteres Vorhaben betrifft die dreimonatige Speicherung zugeteilter IP-Adressen. Der Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/6581, wurde am 24. Juni 2026 im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Zusätzlich vorgesehen sind Sicherungsanordnungen für Verkehrsdaten und Änderungen bei der Funkzellenabfrage. Durch eine Sicherungsanordnung sollen vorhandene Daten vor dem Verlust geschützt werden können, während die Voraussetzungen ihrer späteren Erhebung noch geprüft oder geschaffen werden.
Für Beschuldigte bleibt die Unterscheidung zwischen Anschlusszuordnung und Täterschaft zentral. Ein gemeinsam genutzter Internetanschluss verrät nicht ohne Weiteres, welches Familienmitglied, welcher Besucher oder welcher Mitarbeiter tatsächlich gehandelt hat. Auch Zeitstempel, technische Zuordnungen und die Auskunft des Anbieters müssen nachvollziehbar sein.
Eine Verteidigung muss deshalb sowohl die rechtliche Zulässigkeit der Datenerhebung als auch die tatsächliche Aussagekraft ihres Ergebnisses überprüfen.
Grundlegende StPO-Reform: Was passiert mit der Hauptverhandlung?
Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission soll bis Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt steht eine zügigere und effizientere Hauptverhandlung unter Wahrung zentraler rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze. Die Zusammensetzung und der Auftrag der Kommission sind auch Gegenstand der BT-Drs. 21/2517.
Für die Verteidigung ist entscheidend, wie sich Beschleunigung auf die Möglichkeiten auswirkt, Beweise zu hinterfragen und entlastende Umstände vorzutragen. Eine kürzere Verhandlung ist kein Qualitätsnachweis. Sie kann sinnvoll sein, wenn Doppelarbeit entfällt. Problematisch wird sie, wenn notwendige Aufklärung unter Zeitdruck gerät.
Digitalisierung bietet durchaus Chancen: übersichtlich erschlossene Akten, nachvollziehbare Beweiswege und zuverlässige Dokumentation. Sie muss aber auch der Verteidigung ermöglichen, die staatliche Beweisführung wirksam zu kontrollieren.
Was bedeutet die StPO-Reform 2026 für Beschuldigte?
Wer eine Vorladung erhält oder eine Durchsuchung erlebt, sollte sich nicht durch Hinweise auf angeblich eindeutige digitale Beweise zu vorschnellen Erklärungen bewegen lassen. Erst die Akteneinsicht zeigt, was tatsächlich vorliegt und wie die Ermittlungsbehörden zu ihren Schlussfolgerungen gelangt sind.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich, ob Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren, ob technische Ergebnisse belastbar sind und welche entlastenden Umstände fehlen. Bei anspruchsvollen digitalen Beweisfragen kann die Zusammenarbeit mit Sachverständigen erforderlich sein.
Mein Maßstab für die Reform: Ein modernes Strafverfahren muss Fehler schneller erkennen, Beweise nachvollziehbar machen und wirksame Verteidigung gewährleisten. Die Geschwindigkeit der Erledigung allein genügt dafür nicht.
Rechtsanwalt Oliver Marson, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin. Stand: 8. September 2026.