Rechtsanwalt Strafrecht, sexuelle-belaestigung
RA Ulrich Dost-Roxin

Neues Sexualstrafrecht

Die Neuregelungen im Sexualstrafrecht 2016 haben ein neues Sexualdelikt, nämlich die sexuelle Belästigung (§184i StGB), hervorgebracht. Es ist aus meiner Sicht der medialen und politischen Massenhysterie an Sylvester 2015 zu verdanken. Angeblich versammelten sich in Köln tausende Männer, um Frauen zu „begrapschen“. Die vereinzelten Verurteilungen später scheiterten weniger an einer speziellen Strafrechtsnorm. Vielmehr verlief sich der sexuelle Straftatvorwurf weitestgehend im Sande. Einige Angeklagte wurden nur wegen Diebstahls verurteilt.

Sexuelle Belästigung als Straftat

Nun hat der Gesetzgeber reagiert. Daher kann dahin gestellt bleiben, ob die neue Strafrechtsnorm seine Berechtigung hat. Der Grundtatbestand des §184i StGB lautet:

„Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

Das bedeutet, der vermeintliche Täter muss das angebliche Opfer körperlich berühren. So aber reicht es allein nicht aus. Vielmehr muss diese Berührung sexuell bestimmt sein. Hinzu kommen muss außerdem, dass die berührte Person die Berührung als Belästigung empfindet.