Rechtsanwalt Strafrecht, schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern
RA Ulrich Dost-Roxin

Schwerer Kindesmissbrauch

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. §176a StGB  gehört zu den Straftaten, die besonderer Ächtung unterliegen. Und das hat gute Gründe, denn es geht um den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Es ist von daher berechtigt, wenn für solche Straftaten hohe und langjährige Freiheitsstrafen angedroht sind. Der „einfache Fall“ des Kindesmissbrauchs hat eine geringere Strafandrohung. Dazu finden Sie hier nähere Informationen.

Die Ursache solcher Straftaten ist in vielen Fällen in einer pädophilen Neigung der vermeintlichen Täter zu finden. Was darunter zu verstehen ist, ist in weiten Teilen der Bevölkerung noch immer unbekannt und wird daher oft stigmatisiert. Auch trägt unseriöse Medienberichterstattung zumeist unseriöser Blätter wie erst jüngst in diesem hier dokumentierten Fall aus meiner Praxis eher zur Aufstachelung zu Hass, Gewaltübergriffen und Sebstjustiz statt zu Aufklärung bei. Damit ist niemandem geholfen, zumal durch “VerBILDung” statt Bildung sexuellem Missbrauch von Kindern nicht wirksam begegnet werden kann.