Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft

Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft

Notruf – Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht

Notruf / Nottelefon / Notfall:
0171 6543669

Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft (U-Haft)

Soforthilfe durch einen erfahrenen Strafverteidiger in Berlin bei Festnahme,
Verhaftung oder drohender Untersuchungshaft – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Damit sofort geholfen werden kann, halten Sie bitte – soweit möglich – folgende Informationen bereit:

  1. Vor- und Nachname des Beschuldigten
  2. Geburtsdatum
  3. Wo erfolgte die Festnahme? (Stadt / Bezirk / Landkreis)
  4. Wo wird die Person festgehalten? (Polizeidienststelle / Gericht)
  5. Sind Namen oder Telefonnummern von Polizeibeamten bekannt?
  6. Wurde bereits ein Haftbefehl erlassen?
  7. Ist eine Vorführung vor den Haftrichter vorgesehen?
  8. Namen und Erreichbarkeit von Angehörigen
  9. Welche Straftaten werden vorgeworfen?

Notruf für den Ernstfall:
0171 6543669

Aussage verweigern – Ihr gutes Recht

Verweigern Sie gegenüber Polizei und Haftrichter vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt die Aussage.
Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO.

Verhalten bei Hausdurchsuchung

Schweigen Sie auch bei einer Hausdurchsuchung. Ermittlungsbehörden versuchen häufig,
durch spontane Fragen zusätzliche Informationen zu erhalten.

Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.

Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung

Am Ende der Durchsuchung wird oft ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.
Es kann sinnvoll sein, der Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen.

Unsere Empfehlung: Sofort anrufen.

0171 6543669

Frühe Verteidigung kann entscheidend sein

Rufen Sie beim Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation
der Verteidigung kann für Sie und den Ausgang des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.