Notruf – Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht
Notruf / Nottelefon / Notfall:
0171 6543669
Soforthilfe durch einen erfahrenen Strafverteidiger in Berlin bei Festnahme,
Verhaftung oder drohender Untersuchungshaft – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Damit sofort geholfen werden kann, halten Sie bitte – soweit möglich – folgende Informationen bereit:
Notruf für den Ernstfall:
0171 6543669
Verweigern Sie gegenüber Polizei und Haftrichter vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt die Aussage.
Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO.
Schweigen Sie auch bei einer Hausdurchsuchung. Ermittlungsbehörden versuchen häufig,
durch spontane Fragen zusätzliche Informationen zu erhalten.
Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.
Am Ende der Durchsuchung wird oft ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.
Es kann sinnvoll sein, der Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen.
Unsere Empfehlung: Sofort anrufen.
Rufen Sie beim Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation
der Verteidigung kann für Sie und den Ausgang des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.