1. Vorname und Zuname des Beschuldigten
2. Geburtsdatum
3. Wo erfolgte die Festnahme (Stadt, Stadtbezirk, Landkreis)?
4. Wo wird der Beschuldigte festgehalten? (Polizeidienststelle, Bereitschaftsgericht)?
5. Sind Namen und Telefonnummern von Polizeibeamten bekannt?
6. Wurde ein Haftbefehl erlassen?
7. Soll der Beschuldigte einem Untersuchungsrichter wegen eventueller Untersuchungshaft vorgeführt werden?
8. Namen und Erreichbarkeit der Angehörigen
9. Welche Straftaten werden vorgeworfen?
Aussage verweigern bei der Hausdurchsuchung!
Wichtig ist auch, dass keiner während der Hausdurchsuchung Aussagen zum Tatvorwurf tätigt. Die Ermittlungsbehörden versuchen häufig Informationen zu erlangen. Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsecht Gebrauch.
Widerspruch gegen die Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung
Am Ende der Hausdurchsuchung wird Ihnen ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterzeichnung vorgelegt. Es ist empfehlenswert, der Beschlagnahme zu widersprechen.
Unsere Empfehlung: Anruf bei Ihrem Anwalt oder beim Strafverteidiger 0171 6543669
Rufen Sie bei Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation der Verteidigung kann maßgeblich für Sie und für einen positiven Ausgang des Strafverfahrens sein.