Die Praxis als Rechtsanwalt in der Revision im Strafrecht zeigt, dass sich der Weg bis in die Revisionsinstanz lohnen kann. Das trifft auch auf meine hier veröffentlichten Fälle zu. Dennoch ist vor “wildem Losprozessieren” bis in die Revision abzuraten. In bestimmten Fällen können Sie auch wählen, ob gegen ein Urteil mit der Berufung oder der Revision vorgegangen wird. Nähere Informationen finden Sie auch auf dieser Unterseite.
Zu den Chancen der Revision und auch zu der Frage, wann es im konkreten Fall eher aussichtslos erscheinen kann, ziehen Sie einen fachkompetenten Rechtsanwalt zu Rate. Die Wege der Revision sind oft verschlungen. Und auch die erfolgreiche Revision muss nicht mit dem angestrebten Freispruch enden. Es kann passieren, dass ein angefochtenes Urteil aufgehoben wird und es zu einer neuen Verurteilung kommt. Gerade bei langjährigen Freiheitsstrafen ist es in jedem Fall ratsam, zunächst Revision gegen das Urteil einzulegen. Auch wird erläutert, ob ein „schlechteres Urteil“ möglich ist, wenn der Mandant das Urteil mit der Berufung oder Revision angreift
Hier finden Sie exemplarische Beispiele erfolgreicher Revisionen:
Auf meiner Webseite finden Sie grundlegende Informationen zum das Revisionsverfahren. So wird erklärt, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision besteht. Erläutert wird auch, welche Urteile mit der Berufung oder nur mit der Revision angreifbar sind. Interessant auch die Frage, was eine Sprungrevision ist und weshalb es sinnvoll sein kann, die Berufung zu „überspringen“.