Neue Hauptverhandlung nach Revision

Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Dann hebt der Bundesgerichtshof das Urteil vollständig auf. Was geschieht danach? Der Strafprozess ist keineswegs beendet. Vielmehr beginnt vor einer anderen Strafkammer eine neue Hauptverhandlung nach Revision. Und die kann zu einem völlig anderen Ergebnis führen.
Genau das geschah in einem von mir verteidigten Berliner Verfahren.
Vom Totschlagsurteil zurück auf Anfang
Das Landgericht Berlin hatte meine Mandantin 2013 wegen Totschlags ihres neugeborenen Kindes zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Entscheidende Grundlage war eine polizeiliche Aussage. Das Problem: Bei Beginn der Vernehmung hatte die damals 23-Jährige mindestens 38 Stunden nicht geschlafen, eine äußerst belastende Geburt ohne ärztliche Hilfe hinter sich und befand sich in erheblicher körperlicher und seelischer Erschöpfung. Der Bundesgerichtshof zog die Konsequenz.
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 – 5 StR 296/14 hob der 5. Strafsenat das Urteil mit den Feststellungen auf. Das Geständnis hätte wegen Verstoßes gegen § 136a StPO nicht verwertet werden dürfen. Die Sache ging an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin zurück.
Was bedeutet eine Urteilsaufhebung für die neue Hauptverhandlung?
Nach § 354 Abs. 2 StPO verweist das Revisionsgericht die Sache grundsätzlich an eine andere Abteilung oder Kammer des Ausgangsgerichts zurück, wenn eine neue Tatsachenentscheidung erforderlich ist. Wurden – wie in unserem Fall – auch die Feststellungen aufgehoben, muss das neue Tatgericht die entscheidenden Tatsachen selbst neu feststellen. Zeugen können erneut gehört, Sachverständige vernommen und Beweisanträge gestellt werden. Vor allem darf ein Beweismittel, dessen Verwertung der BGH für unzulässig erklärt hat, nicht einfach auf anderem Wege wieder zur Grundlage der Verurteilung gemacht werden.
Die neue Hauptverhandlung ist deshalb keine bloße Reparatur des ersten Urteils.
Der zweite Prozess nahm eine andere Richtung
Am 6. Oktober 2015 begann die neue Hauptverhandlung. Ohne das unverwertbare Geständnis rückte eine andere Frage in den Mittelpunkt: War überhaupt nachweisbar, dass das Kind vorsätzlich getötet worden war? Die Verteidigung stellte eine vorsätzliche Fremdeinwirkung in Frage und machte alternative Ursachen für den Erstickungstod zum Gegenstand der Beweisaufnahme. Das Ergebnis war bemerkenswert.
Das Landgericht verurteilte die Mandantin am 3. November 2015 nicht mehr wegen Totschlags, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Der ursprüngliche Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts war damit vom Tisch.
BGH: Fahrlässige Tötung wegen unterlassener Hilfe
Auch gegen das zweite Urteil wurde Revision eingelegt. Der BGH verwarf diese mit Beschluss vom 15. März 2016 – 5 StR 68/16. Entscheidend war nun ein völlig anderer strafrechtlicher Ansatz.
Die Angeklagte litt an einer bekannten Blutgerinnungsstörung und war zuvor bereits ohnmächtig geworden. Nach Auffassung des Landgerichts hätte sie deshalb ihre im Nebenzimmer schlafenden Eltern zur Geburt hinzuziehen müssen. Das Kind erstickte, während die Angeklagte bewusstlos war. Das Herbeirufen der Eltern hätte seinen Tod nach den Feststellungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert. Der BGH hielt diese Begründung für rechtsfehlerfrei.
Aus dem ursprünglichen Vorwurf einer vorsätzlichen Tötung durch aktives Handeln war damit eine fahrlässige Tötung aufgrund unterlassener Hilfeleistung in einer konkreten Gefahrensituation geworden.
Welche Grenzen gelten nach erfolgreicher Revision?
Besonders wichtig ist § 358 StPO. Das neue Tatgericht muss die rechtliche Beurteilung zugrunde legen, auf der die Aufhebung durch das Revisionsgericht beruht. Hinzu kommt das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO: Hat ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt, darf das neue Urteil grundsätzlich keine höhere Strafe enthalten als das aufgehobene Urteil. Auch die neuere BGH-Rechtsprechung zeigt, dass eine Zurückverweisung tatsächlich eine neue Tatsachenentscheidung verlangen kann. So hob der BGH am 29. Juli 2025 – 4 StR 280/25 ein Urteil auf und verlangte ausdrücklich eine insgesamt neue Verhandlung und Entscheidung.
Eine erfolgreiche Revision kann einen Prozess grundlegend verändern
Der Berliner Fall zeigt, weshalb eine Urteilsaufhebung mehr sein kann als ein prozessualer Zwischenerfolg. Im ersten Verfahren lautete das Ergebnis: Totschlag. Nach erfolgreicher Revision musste die Beweisaufnahme ohne das rechtswidrig erlangte Geständnis neu geführt werden. Der Vorsatzvorwurf hielt nicht. Eine neue Hauptverhandlung nach Revision eröffnet deshalb die Chance, nicht nur Fehler des ersten Prozesses zu korrigieren, sondern den gesamten Tatvorwurf neu auf den Prüfstand zu stellen.
Aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson im September 2026.