Keine rationalen Gründe für lebenslange Freiheitsstrafe
Auf dem 38. Strafverteidigertag verabschiedeten die teilnehmenden Strafverteidiger am 23. März 2014 eine Resolution, mit der die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert wird. Daneben werden konkrete inhaltliche Forderungen an die Reform der Tötungsdelikte gestellt. Die Resolution ist hier einsehbar.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Sanktion des deutschen Strafrechts. Sie droht insbesondere bei Mord nach § 211 StGB, allerdings kann sie auch bei einem besonders schweren Fall des Totschlags verhängt werden. Für Beschuldigte und Angehörige bedeutet bereits der Vorwurf eines Tötungsdelikts eine existentielle Belastung. Dennoch ist eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe keineswegs vorgegeben, denn häufig entscheiden die genaue Rekonstruktion der Tat, die subjektiven Vorstellungen des Beschuldigten und die rechtliche Bewertung einzelner Mordmerkmale über das Ergebnis.
Warum ist die lebenslange Freiheitsstrafe kritisch zu betrachten?
Das Bundesverfassungsgericht hält die lebenslange Freiheitsstrafe nur deshalb für verfassungsgemäß, weil dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich erreichbare Chance verbleiben muss, die Freiheit wiederzuerlangen. Damit begrenzen Menschenwürde und Resozialisierungsgebot eine Strafe, die ihrem Wortlaut nach bis zum Tod dauert.
Nach § 57a StGB kann das Gericht den Strafrest frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung aussetzen. Allerdings erfolgt die Entlassung nicht automatisch. Vielmehr muss die weitere Vollstreckung verantwortet werden können, während außerdem die besondere Schwere der Schuld einer Entlassung entgegenstehen kann. Dadurch bleibt für den Verurteilten lange unklar, wie viele Jahre er tatsächlich in Haft verbringen wird.
Kritisch ist zudem, dass § 211 StGB zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Obwohl Taten und Täterpersönlichkeiten sehr unterschiedlich sein können, eröffnet der Strafrahmen grundsätzlich keinen Spielraum. Deshalb müssen Gerichte die Mordmerkmale eng und schuldangemessen auslegen. Anderenfalls droht eine Sanktion, die den individuellen Umständen des Einzelfalls nicht gerecht wird.
Wo setzt die Strafverteidigung an?
Eine wirksame Verteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung. Vielmehr muss der Strafverteidiger frühzeitig Akteneinsicht beantragen, Spuren und Zeugenaussagen prüfen sowie voreilige Festlegungen der Ermittlungsbehörden hinterfragen. Gerade bei Tötungsdelikten beeinflussen erste Aussagen, rechtsmedizinische Befunde und digitale Daten häufig den gesamten weiteren Verlauf.
Ich prüfe deshalb zunächst, ob überhaupt ein Tötungsvorsatz nachweisbar ist. Außerdem untersuche ich, ob das angenommene Mordmerkmal tatsächlich vorliegt. Bei Heimtücke kommt es beispielsweise nicht allein auf einen überraschenden Angriff an, sondern auf weitere rechtliche Voraussetzungen. Ebenso müssen Beweggründe, Tatplanung und die psychische Verfassung differenziert betrachtet werden.
Falls Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung, eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder eine erhebliche Alkoholisierung bestehen, sind §§ 20 und 21 StGB sorgfältig zu prüfen. Ein eigener Sachverständiger kann dabei helfen, das gerichtliche Gutachten fachlich zu kontrollieren und alternative Erklärungen aufzuzeigen.
Besondere Schwere der Schuld und Revision
Selbst wenn das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, darf es die besondere Schwere der Schuld nicht schematisch feststellen. Denn diese Entscheidung kann die Haftzeit erheblich verlängern. Die Verteidigung muss deshalb sämtliche entlastenden Umstände in die Gesamtwürdigung einbringen und eine doppelte Verwertung bereits berücksichtigter Tatmerkmale verhindern.
Außerdem prüfe ich nach einem Urteil, ob Rechtsfehler vorliegen und eine Revision Aussicht auf Erfolg hat. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich persönlich in Verfahren wegen Mordes und Totschlags. Auch Untersuchungshaft und öffentliche Vorverurteilung erfordern eine früh abgestimmte Verteidigungsstrategie. Wenn Ihnen ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird, sollten Sie schweigen und unverzüglich Kontakt zu meiner Kanzlei aufnehmen. Frühzeitige Verteidigung kann darüber entscheiden, ob der Vorwurf Mord, Totschlag oder eine andere rechtliche Bewertung trägt.