Legalisierung der Drogen?

Legalisierung Drogen
Legalisierung von Drogen?

Im März 2014 klang die Forderung revolutionär: Zahlreiche deutsche Strafrechtsprofessoren verlangten eine grundlegende Überprüfung des Betäubungsmittelstrafrechts. Das Verbot verhindere den Konsum nicht, stärke den Schwarzmarkt und überlasse der organisierten Kriminalität ein Milliardengeschäft. Auch der 38. Strafverteidigertag schloss sich der Forderung nach einer Reform an.

Zehn Jahre später änderte der Gesetzgeber tatsächlich den Kurs. Seit dem 1. April 2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Doch von einer allgemeinen Legalisierung Drogen kann keine Rede sein.

Cannabis ist legaler geworden – aber keineswegs generell legal

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen Besitz und privaten Eigenanbau. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten. Auch Handel, unerlaubte Weitergabe, Einfuhr und zahlreiche andere Verhaltensweisen bleiben strafbar. Andere Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamin, Methamphetamin oder MDMA unterliegen weiterhin dem BtMG.

Deutschland hat daher nicht „Drogen legalisiert“, sondern ausschließlich die strafrechtliche Behandlung von Cannabis grundlegend verändert.

Der BGH musste das neue Cannabisrecht sofort korrigierend einordnen

Die Reform hatte erhebliche Auswirkungen auf bereits laufende Strafverfahren. Der BGH stellte 2024 klar, dass das KCanG gegenüber dem früheren BtMG vielfach das mildere Gesetz darstellt. Nach § 2 Abs. 3 StGB kann die Neuregelung deshalb sogar auf Taten Anwendung finden, die vor dem 1. April 2024 begangen wurden. Eine Hoffnung der Reformbefürworter erfüllte der BGH allerdings nicht: Die Grenze der „nicht geringen Menge“ blieb bei 7,5 Gramm THC.

Der 5. Strafsenat entschied am 23. April 2024 – 5 StR 153/24, dass die gesetzgeberische Neubewertung von Cannabis keinen Anlass gebe, diesen Grenzwert anzuheben. Andere Strafsenate schlossen sich dieser Linie an.

Das ist für die Verteidigung praktisch bedeutsam: Legalisierung bedeutet nicht, dass größere Cannabismengen strafrechtlich bedeutungslos geworden wären.

BGH 2025: Jugendschutz bleibt eine scharfe Grenze

Wie weit das neue Recht von einer vollständigen Freigabe entfernt ist, zeigt auch BGH, Beschluss vom 1. April 2025 – 3 StR 510/24. Der Angeklagte hatte Cannabis unter anderem an 15-Jährige verkauft beziehungsweise Jugendliche für den Weiterverkauf eingesetzt. Der BGH hatte die Verurteilung unter Berücksichtigung des neuen Cannabisrechts zu überprüfen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass insbesondere die Weitergabe an Minderjährige weiterhin erhebliches strafrechtliches Gewicht besitzt.

2026: Die politische Stimmung dreht sich

Besonders spannend ist die Entwicklung im Jahr 2026. Das wissenschaftliche Projekt EKOCAN untersucht im Auftrag der Bundesregierung die Auswirkungen des Cannabisgesetzes. Nach einem ersten Zwischenbericht 2025 erschien am 1. April 2026 der zweite Bericht. Untersucht wurden unter anderem organisierte Kriminalität, Gesundheits- und Jugendschutz sowie Medizinalcannabis.

Die Bundesregierung sieht inzwischen erheblichen Nachsteuerungsbedarf. Das Bundesgesundheitsministerium verweist unter anderem auf rückläufige Frühinterventionen bei Jugendlichen, steigende THC-Gehalte und eine starke Zunahme der Importe von Medizinalcannabis. Im April 2026 erklärte die Bundesregierung, über Konsequenzen aus der Evaluation werde innerhalb der Koalition beraten.

Eine vollständige Rücknahme des KCanG ist derzeit jedoch nicht beschlossen.

Medizinalcannabis soll wieder stärker reguliert werden

Parallel läuft eine konkrete Reform des Medizinal-Cannabisgesetzes. Die Bundesregierung will insbesondere die Verschreibung über reine Onlineangebote begrenzen. Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vor. Außerdem soll der Versand von Cannabisblüten eingeschränkt werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf einen Markt, bei dem Cannabis teilweise nach kurzer telemedizinischer Beratung verschrieben und anschließend per Versand geliefert wird. Das Reformvorhaben wird 2026 parlamentarisch weiter beraten.

Kommt irgendwann die Legalisierung weiterer Drogen?

Davon ist Deutschland derzeit weit entfernt. Die Diskussion aus dem Jahr 2014 bleibt dennoch erstaunlich aktuell. Die damaligen Strafrechtsprofessoren stellten eine Grundfrage, die auch das Cannabisgesetz nicht beantwortet hat:

Soll der Staat Drogenkonsum hauptsächlich mit Strafrecht bekämpfen – oder durch Prävention, Gesundheitsschutz und staatliche Kontrolle?

Cannabis war das erste große Experiment mit einem anderen Weg. 2026 zeigt sich allerdings, dass der Gesetzgeber diesen Weg bereits neu vermisst.

Die Geschichte der Legalisierung Drogen ist damit nicht beendet. Sie hat gerade erst begonnen.

Aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson im September 2026.