Ulrich Dost-Roxin †
Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
in Kooperation mit
Dr. Uwe Ewald
Rechtsanwalt & Big Data-Analyst
Ulrich Dost-Roxin †
Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
in Kooperation mit
Dr. Uwe Ewald
Rechtsanwalt & Big Data-Analyst
Ulrich Dost-Roxin (†), Oliver Marson (Fachanwalt für Strafrecht) in Kooperation mit Dr. Uwe Ewald (Rechtsanwalt & Big Data-Analyst)
Verteidigung mit Verstand, Verständnis und Lebenserfahrung
Ich bin ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Meine inzwischen über dreißigjährige Erfahrung im Strafrecht ermöglicht es mir, Ihre Interessen optimal wahrzunehmen. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich mit Konsequenz an Ihrer Seite. Willkür durch Staatsanwälte oder Richter treten ich offensiv entgegen. Ich kämpfe mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, um ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu gewährleisten.
Fachanwalt für Strafrecht
Ich, Rechtsanwalt Oliver Marson, hatte mich mit anderen Kollegen zu eine Kooperation zusammengeschlossen. Inzwischen führe ich die Kanzlei als Einzelanwalt allein.
Ihr Mandat ist mir Privileg – Fachanwalt für Strafrecht
Ich verstehe jedes mir übertragene Mandat als Privileg. Deshalb setze ich meine Fachkompetenz für jeden Fall mit dem gleichen Engegement und Ehrgeiz ein. Ich unterscheide dabei nicht zwischen „kleinen“ und „großen“ Fällen. Jeder Mandant erhält die gleiche Aufmerksamkeit und erfährt die gleiche Beachtung.
Als Fachanwalt für Strafrecht lege ich Wert darauf, mir die neuesten Entwicklungen bei der Strafverteidigung zu Nutze zu machen. Dazu gehört die das Strafrecht revolutionär verändernde Aufarbeitung von elektronisch gesicherten Beweismitteln mit Hilfe der elektronischen Datenanalyse. Deshalb kooperiere ich mit dem Kollegen Dr. Uwe Ewald. Er ist als Rechtsanwalt in der Regel nicht als Verteidiger, sondern als Analyst mit herausragenden Fachkenntnissen tätig.
Fachanwalt für Strafrecht in allen Instanzen
Ich verteidige Sie in allen Strafrechtsangelegenheiten im Ermittlungsverfahren, nach Anklageerhebung oder nach Erlass eines Strafbefehls in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Auch in der Berufung stehe ich an Ihrer Seite. Auch die Strafverteidigung in der Revision am BGH und an den Oberlandesgerichten bin ich erfolgreich tätig. RA Marson ist auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts tätig.
Fachanwalt für Strafrecht bei Tatvorwürfen gegen Unternehmen
Ich stehe auch Unternehmen in laufenden Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren zur Seite. Dieser unfangreichen Thematik des Wirtschaftsstrafrechts habe ich eine gesonderte Webseite gewidmet, auf der Sie Informationen erhalten können. Strafverfahren in diesem Bereich richten sich gegen gegen Geschäftsführer, Mitglieder von Aufsichtsräten und andere leitende Mitarbeiter. Sie haben oft Vorwürfe der Korruption, der Untreue, des Subventionsbetrugs, der Steuerhinterziehung, des Betrugs, der Geldwäsche, der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts zum Gegenstand.
Unser Kampf für Ihr Recht – Fachanwälte für Strafrecht
Unsere Verteidigertätigkeit ist Kampf um Ihre Rechte und stellen uns staatlicher Willkür entgegen. Wenn ein einzelner Bürger rechtswidrigen Angriffen übermächtiger staatlicher Behörden oder privater Organisationen ausgesetzt ist, stellen wir uns dagegen. Auch Bürger aus anderen Staaten und mit anderer Hautfarbe können unsere Hilfe im Strafrecht mit aller anwaltlichen Konsequenz in Anspruch nehmen.
„Medien-Tribunale“ (Prof. Dr. Fischer in ZEIT) , also die selbsternannte“Medienjustiz“ bekämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Der „digitalen Inquisition“ ist entgegenzuwirken. Denn das alles hat mit rechtsstaatlicher Urteilsfindung und Gerichtsöffentlichkeit nichts zu tun hat. Der Pranger von Angeklagten wird inzwischen auch durch Presseerklärungen der Polizei und Staatsanwaltschaften betrieben. Wir treten mit unserer Strafverteidigung für die Gewährleistung der Menschenwürde unserer Mandanten ein, die ihnen auch wegen des Verdachts noch so schwerer Verbrechen als Angeklagte durch den Rechtsstaat garantiert werden muss. Wir sind als Ihre Verteidigung und parteiisch für Sie und ausschließlich in Ihrem Interesse tätig. Als Urteilsbeschaffer für Gerichte stehen wir nicht zur Verfügung. Wir lassen uns vom Gesetz leiten.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an RA Marson. Ihr Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen helfend zur Seite.