Kinderschutzkongress 2022 stellt sich auf digitale Beweisführung ein
Telemedizin: Es ist wenig überraschend, dass auch der Einsatz digitaler Medien in der Befunddokumentation und -übermittlung in Fällen diagnostizierten Kindesmissbrauchs an Bedeutung gewinnt. Diese spezielle Kategorie digitaler Beweise wird in der Beweisaufnahme zukünftiger Strafverfahren im Bereich des Kindesmissbrauchs eine zunehmende Rolle spielen. Allein die auf EU-Ebene verfolgte Erweiterung des Gebrauchs digitalisierter Massendaten in der Medizin („Europäischer Raum für Gesundheitsdaten“) auch in Verbindung mit den Regelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence Act) legt nahe, dass wir am Anfang einer Digitalisierungswelle stehen, die, soweit digitale medizinische Daten für die Aufklärung mutmaßlicher Straftaten eine Rolle spielen, sich auch im Strafverfahren wiederspiegeln wird.
Telemedizin – Kinderschutzkongress 2022 neue Wege im Kinderschutz
Dabei wird unter den medizinischen Expert*innen besonders diskutiert, ob die digitale Inaugenscheinnahme die persönliche ersetzen kann – und unter welchen Bedingungen. So wurde diese Frage auf dem Kinderschutzkongress der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (neben anderen Themen) am 20. Und 21. Mai 2022 debattiert und danach gefragt, welcher Rechtsrahmen und welche Standards für die Präsentation der bei der medizinischen Diagnose via digitaler Inaugenscheinnahme gewonnenen Beweisinformationen gelten. Wie in anderen Bereichen digitaler Beweise bestehen viele Unklarheiten hinsichtlich der anzuwendenden Standards oder Best Practices.
Diese Situation führt dann auch mit einer gewissen Unausweichlichkeit zu verschiedenen Risiken bei der Sicherung des Beweiswertes telemedizinischer Informationen im Strafverfahren und der Gewährleistung ihrer Integrität und Authentizität und stellt eine Herausforderung für die Prozessteilnehmer*innen, insbesondere auch die Strafverteidigung, dar. Als Leitfaden für die Überprüfung telemedizinischer digitaler Beweise können die inzwischen etablierten Best Practices oder Standards der IT-Forensik gelten, die dann an die spezielle Situation der computergestützten medizinischen Diagnose angepasst werden müssen.
Auch in Strafverfahren wegen Kindesmissbrauch wird sich zuküftig die Frage nach der Verwertbarkeit digitaler Beweismittel, welche aus der Telemedizin stammen stellen.
Kompetente Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
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