Rechtsprechung-was das Gericht über Straftaten spricht
Der Bergriff „Rechtsprechung“ ist wie viele andere Bergriffe, die wir Juristen verwenden, sperrig. Und dennoch weiß auch jeder juristische Laie, was begrifflich darunter zu verstehen ist. Schwieriger wird es dann schon inhaltlich zu verstehen, was das Gericht spricht. Die Urteilsbegründungen sind oft in einer Sprache abgefasst, die dem Laien das Schaudern lehrt. Schlimmer aber als das Schaudern ist, dass die Entscheidungen der Strafgerichte für den Außenstehenden oft nicht verständlich sind. Beispiele dafür gibt es genug. Nehmen Sie die ewig anhaltende Debatte über die Strafhöhe. Die diesbezügliche Rechtsprechung gerade bei schwerer Kriminalität löst nicht selten Kopfschütteln und öffentliche Diskussionen aus. Gerade das Sexualstrafrecht ist 2016 ist in einer Panikattacke des Merkel-Kabinetts umgestülpt worden. Auch das übrigens ein umstrittener „Staatsakt“ wie hier nachzulesen ist. die zwar Oder auch bei Sexualstraftaten, etwa bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB).
Rechtsprechung-deuten wir sie kritisch
Auf den hier folgenden Unterseiten sollen Entscheidungen der Gerichte veröffentlicht, besprochen und diskutiert werden. Ich hoffe solche Entscheidungen zu behandeln, die von breiterem Interesse sind. Für Hinweise bin ich jederzeit dankbar. Noch stehe ich am Anfang (5. Oktober 2017) und bitte um etwas Geduld bis zur ersten Veröffentlichung.
Kein Richter spricht Recht ohne das Gesetz
Weil aber die Gesetzgebung Grundlage für die Rechtsprechung ist, werde ich mich hier auch mit Gesetzesänderungen und neuen Gesetzesregelungen beschäftigen. Dazu wird auch das am 24.08.2017 in Kraft getretene „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3202) gehören. Denn es baut aus meiner Sicht Rechte der Angeklagten und Verteidigungsrechte ab. Auch sind die Möglichkeiten des Staates gestärkt worden, die Bürger (noch besser) zu überwachen. Deshalb ist es wichtig, schnell entsprechende Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Auch hier wird eine kritische Betrachtung erfolgen. Das ist nicht nur meiner Natur geschuldet. Es ist die Folge der folgenschweren Gesetzesregelungen.