KO-Tropfen als Erklärung für eine Vergewaltigung

Ein Glas Sekt, später Benommenheit – und am nächsten Morgen fehlen mehrere Stunden in der Erinnerung. Die betroffene Person vermutet K.-o.-Tropfen. Doch Blut und Urin werden erst Stunden später untersucht.
Was lässt sich jetzt noch beweisen?
Genau dieses Problem beschäftigt Strafgerichte immer wieder. Denn zwischen dem Verdacht, K.-o.-Tropfen erhalten zu haben, und dem strafrechtlich sicheren Nachweis liegt häufig eine erhebliche Beweislücke.
Ein alter Fall aus der Praxis
Bereits 2016 wurde über ein Verfahren vor dem Landgericht berichtet, in dem ich als Opferanwalt tätig war. Der Angeklagte hatte mehreren Frauen K.-o.-Tropfen verabreicht. Sie fielen in einen komaähnlichen Schlaf, anschließend nahm er sexuelle Handlungen an ihnen vor. Bei einer Frau gelang nach ihrer Einlieferung in die Notaufnahme tatsächlich der toxikologische Nachweis der Substanz. Das Gericht verurteilte den Angeklagten im Juni 2016 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Der Fall zeigt: K.-o.-Tropfen sind keine bloße Erklärung für einen unerklärlichen Filmriss. Sie kommen tatsächlich vor. Aber nicht jeder Filmriss beweist K.-o.-Tropfen.
Erinnerungslücke ist kein toxikologischer Befund
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich 2020 mit einem Fall, in dem eine Frau nach einem Barbesuch Erinnerungslücken hatte und davon ausging, K.-o.-Tropfen erhalten zu haben. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen erbrachten keinen entsprechenden Befund. Gleichzeitig war eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt worden. Entscheidend: Nach sachverständiger Einschätzung ließ allein die Erinnerungslücke weder auf K.-o.-Tropfen noch auf eine damalige Widerstandsunfähigkeit schließen. Das BVerfG beanstandete die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht (BVerfG, 26.11.2020 – 2 BvR 1510/20).
BGH: Medizinische Plausibilität muss geprüft werden
Umgekehrt darf ein Gericht die Vermutung von K.-o.-Tropfen nicht einfach als Spekulation abtun. Der BGH beanstandete in 2 StR 79/17, dass nicht ausreichend medizinisch untersucht worden war, ob eine behauptete etwa siebenstündige Bewusstlosigkeit und anschließende Bewegungsunfähigkeit überhaupt durch zwei oder drei Gläser Wodka erklärbar waren. Wäre das medizinisch kaum möglich, so der BGH, könnte dies entweder Zweifel an der Aussage begründen – oder gerade für den Einsatz von K.-o.-Tropfen sprechen. Genau darin liegt die Aufgabe sorgfältiger Beweiswürdigung: Nicht Vermutungen gegeneinander auszuspielen, sondern alternative Erklärungen wissenschaftlich zu überprüfen.
Was bedeutet ein negativer Drogentest?
Ein negativer Befund beweist nicht automatisch, dass keine Substanz verabreicht wurde. Der Zeitpunkt der Probenentnahme, die konkret vermutete Substanz, deren Abbau sowie die angewandte Untersuchungsmethode können entscheidend sein. Deshalb muss im Strafverfahren zunächst geklärt werden, was überhaupt untersucht wurde und welche Aussagekraft das Untersuchungsergebnis besitzt. Hinzu kommen mögliche Alternativerklärungen: Alkohol, Medikamente, freiwillig konsumierte Drogen, Kreislaufprobleme oder Mischwirkungen.
BGH 2025: K.-o.-Tropfen können selbst Gewalt darstellen
Dass der Einsatz solcher Substanzen strafrechtlich erhebliches Gewicht besitzt, zeigt die neuere Rechtsprechung. In BGH, 21. Januar 2025 – 3 StR 512/24 hatte der Angeklagte heimlich GBL in ein Getränk gegeben. Nachdem die Frau das Bewusstsein verloren hatte, vollzog er Analverkehr. Der BGH wertete die heimliche Verabreichung als Gewalt nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB und bestätigte grundsätzlich eine schwere Vergewaltigung sowie gefährliche Körperverletzung. Flüssige K.-o.-Tropfen sind allerdings kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB.
Der Nachweis besteht aus einem Mosaik
Fehlt ein eindeutiger toxikologischer Befund, ist das Verfahren deshalb keineswegs automatisch beendet. Dann können andere Beweismittel entscheidend werden: Zeugenaussagen zum Zustand vor und nach dem fraglichen Getränk, Videoaufzeichnungen, Nachrichten, Standortdaten, medizinische Befunde und der zeitliche Verlauf der Symptome. Umgekehrt darf aus einer Erinnerungslücke nicht vorschnell auf eine heimliche Substanzgabe geschlossen werden.
K.-o.-Tropfen nachweisen bedeutet deshalb mehr als einen Drogentest auszuwerten. Entscheidend ist, ob Toxikologie, medizinischer Verlauf und übrige Beweismittel ein widerspruchsfreies Gesamtbild ergeben.
Aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson im September 2026.