Handy entsperren durch die Polizei

Handy entsperren Polizei
Handy entsperren durch Polizei

Die Polizei darf den Finger eines Beschuldigten unter bestimmten Voraussetzungen zwangsweise auf den Sensor seines Handys legen. Das hat der Bundesgerichtshof 2025 entschieden. Den PIN oder das Passwort muss der Beschuldigte dagegen grundsätzlich nicht nennen. Ob die Entscheidung ohne Weiteres auf Face ID übertragen werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Betroffene sollten der Entsperrung nicht zustimmen, aber keinen körperlichen Widerstand leisten.

Ein Handy, ein Finger und eine folgenreiche Sekunde

Als die Polizei morgens die Wohnung meines Mandanten durchsucht, finden die Beamten ein Smartphone auf dem Küchentisch. Der Durchsuchungsbeschluss nennt ausdrücklich Mobiltelefone und digitale Kommunikation. Mein Mandant verweigert die Herausgabe seines PIN. Daraufhin greifen zwei Beamte nach seiner Hand und legen seinen Finger auf den Sensor. Das Handy öffnet sich.

Durfte die Polizei das?

BGH erlaubt zwangsweise Entsperrung per Fingerabdruck Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das zwangsweise Auflegen eines Fingers auf den Fingerabdrucksensor zulässig sein kann. Rechtsgrundlage sei § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient und der beabsichtigte Datenzugriff verhältnismäßig ist. Der Zugriff darf sich also nicht ohne ausreichenden Tatverdacht auf das gesamte digitale Leben des Beschuldigten erstrecken.

Der BGH wertet das Auflegen des Fingers nicht als erzwungene Aussage, sondern als passive körperliche Mitwirkung. Die Selbstbelastungsfreiheit stehe dem deshalb nicht grundsätzlich entgegen (BGH, Beschluss vom 13. März 2025 – 2 StR 232/24).

Zuvor hatten bereits das OLG Bremen und das LG Ravensburg vergleichbar entschieden (OLG Bremen, Beschluss vom 8. Januar 2025 – 1 ORs 26/24; LG Ravensburg, Beschluss vom 14. Februar 2023 – 2 Qs 9/23 jug.).

Gilt das auch für Gesichtserkennung?

Der BGH hatte nur über einen Fingerabdrucksensor zu entscheiden. Eine höchstrichterliche Entscheidung zur zwangsweisen Entsperrung mittels Face ID liegt bislang nicht vor. Es spricht allerdings einiges dafür, dass Ermittlungsbehörden die Argumentation des BGH auch auf die Gesichtserkennung übertragen werden: In beiden Fällen wird ein vorhandenes körperliches Merkmal eingesetzt, ohne dass der Beschuldigte sein Wissen preisgeben muss. Rechtlich bleibt die Übertragung dennoch angreifbar. Insbesondere darf die Polizei nicht jede körperliche Einwirkung allein mit dem allgemeinen Hinweis auf § 81b StPO rechtfertigen.

Muss ich PIN oder Passwort nennen?

Nein. Ein PIN oder Passwort beruht auf dem Wissen des Beschuldigten. Niemand muss aktiv Informationen offenbaren, durch die er sich selbst belastet. Auch die Weigerung, den Code mitzuteilen, darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Davon zu unterscheiden ist die technische Entschlüsselung durch die Ermittlungsbehörden. Gelingt diese ohne Mitwirkung des Betroffenen, ist anschließend gesondert zu prüfen, ob Beschlagnahme, Durchsicht und Auswertung der Daten rechtmäßig waren.

Was sollten Betroffene tun?

Wenn die Polizei Ihr Handy entsperren will:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache und nennen Sie weder PIN noch Passwort.
  • Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie der Entsperrung und Datenauswertung nicht zustimmen.
  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Sonst kann ein zusätzliches Strafverfahren drohen.
  • Manipulieren oder löschen Sie während der Durchsuchung keine Daten.
  • Verlangen Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Sicherstellungsverzeichnisses.
  • Kontaktieren Sie möglichst sofort einen Strafverteidiger.

Lassen Sie prüfen, ob Tatverdacht, Durchsuchungsbeschluss und Umfang der Datenauswertung verhältnismäßig sind.

Nicht jede Handyentsperrung ist rechtmäßig

Die BGH-Entscheidung erteilt keinen Freibrief zur vollständigen Durchleuchtung jedes Smartphones. Entscheidend bleiben der konkrete Tatverdacht, der Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses und die Bedeutung der erwarteten Daten. Auch eine zeitlich oder inhaltlich ausufernde Auswertung kann unverhältnismäßig sein.

Ich prüfe bei beschlagnahmten Smartphones deshalb nicht nur die Entsperrung selbst, sondern auch die Auswahl, Sicherung und forensische Auswertung der Daten.

Rechtsanwalt Marson September 2026