Rechtsanwalt Strafrecht, verbreitung von Kinderpornos
RA Ulrich Dost-Roxin

Verbreitung von Kinderpornographie

Die Verbreitung von Kinderpornos ist hat der Gesetzgeber unter Strafandrohung gestellt. Das Strafgesetzbuch droht bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe an. Mit der Strafrechtsnorm wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen angestrebt. Warum das so ist und so sein muss bedarf keiner näheren Erklärung.  Zu den möglichen Ursachen solcher Straftaten finden Sie hier eine kurze Darstellung. Was unter Kinderpornographie zu verstehen ist lässt sich hier nachlesen.

Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern

Auf der Webseite finden Sie weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa zur  Jugendpornographie, zum Kindesmissbrauch, zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, zum Missbrauch von Schutzbefohlenen, oder auch zum Kindesmissbrauch mit Todesfolge. Einführendes zur Kinderpornographie finden Sie hier und hier.

Strategie der Verteidigung

Je nach Ausgangslage ist die Verteidigungsstrategie sorgfältig abzuwägen. Besprechen Sie mit einem Strafverteidiger, ob die Konfrontative oder die konsensuale Strafverteidigung der jeweils erfolgversprechendere Weg ist.

Aussageverweigerung bei Polizei und Haftrichter bei Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Schriften

Es gilt der Grundsatz: Schweigen ist Gold! Schweigen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Aber schweigen Sie im eigenen Interesse nicht gegenüber Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht!