Führerschein vorläufig entzogen – was tun bei § 111a StPO?
Führerschein vorläufig entzogen?

Wenn der Führerschein vorläufig entzogen wird, ist die Überraschung oft groß. Eben noch ging es um eine Polizeikontrolle, einen Unfall, Alkohol, Cannabis, Drogen oder eine Fahrt mit dem E-Scooter. Kurz danach ist der Führerschein weg, und plötzlich stellt sich die Frage: Darf ich noch fahren? Wie lange dauert das? Und kann man sich dagegen wehren? Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist eine einschneidende Maßnahme im Strafverfahren. Sie greift nicht erst nach einer Verurteilung, sondern bereits während des Ermittlungsverfahrens. Voraussetzung ist, dass dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass das Gericht später die Fahrerlaubnis endgültig entziehen wird. Zuständig ist grundsätzlich der Ermittlungsrichter. Das bedeutet: Die Sache ist noch nicht entschieden. Dennoch darf der Betroffene zunächst kein Kraftfahrzeug mehr führen. Gerade deshalb muss die Verteidigung früh ansetzen.
Führerschein und Fahrerlaubnis – wo liegt der Unterschied?
Im Alltag sagt man häufig: „Der Führerschein ist weg.“ Rechtlich muss man jedoch unterscheiden. Der Führerschein ist nur das amtliche Dokument. Die Fahrerlaubnis ist dagegen das Recht, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Wird nur das Dokument beschlagnahmt, betrifft das zunächst den Nachweis der Fahrerlaubnis. Wird dagegen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, darf der Betroffene nicht mehr fahren. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil ein Verstoß erhebliche Folgen haben kann. Wer trotz vorläufig entzogener Fahrerlaubnis fährt, riskiert ein neues Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wann wird der Führerschein vorläufig entzogen?
In der Praxis kommt § 111a StPO besonders häufig bei Verkehrsstraftaten in Betracht. Typische Fälle sind:
- Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB,
- Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
- verbotene Kraftfahrzeugrennen,
- Vollrausch im Zusammenhang mit einer Verkehrstat,
- Drogenfahrten mit Ausfallerscheinungen,
- schwere Unfälle nach Alkohol- oder Drogenkonsum.
Bei diesen Vorwürfen prüft das Gericht, ob der Beschuldigte voraussichtlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis dient dabei nicht der zusätzlichen Bestrafung, sondern dem Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten sieht § 69 Abs. 2 StGB eine Regelvermutung der Ungeeignetheit vor. Trotzdem darf der Beschluss nicht automatisch ergehen. Vielmehr muss das Gericht die Aktenlage sorgfältig prüfen. Es muss konkrete Tatsachen geben, die eine spätere endgültige Entziehung wahrscheinlich machen.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Es dauert im Strafrecht grundsätzlich einen bis sechs Monate. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber der Betroffene darf während des Fahrverbots kein Kraftfahrzeug führen. Nach Ablauf der Frist erhält er den Führerschein zurück.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis geht deutlich weiter. Sie beendet die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf einer Sperrfrist lebt sie nicht automatisch wieder auf. Vielmehr muss der Betroffene die Fahrerlaubnis neu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob er wieder geeignet ist. Je nach Fall kann auch eine MPU angeordnet werden.
Genau deshalb ist die vorläufige Entziehung so gefährlich. Sie nimmt häufig das spätere Ergebnis vorweg, obwohl noch keine Hauptverhandlung stattgefunden hat.
Was bedeutet „dringende Gründe“?
Der Maßstab des § 111a StPO ist strenger als ein bloßer Anfangsverdacht. Es reicht also nicht aus, dass die Polizei einen Verdacht notiert oder dass ein Ermittlungsverfahren läuft. Vielmehr muss nach der Aktenlage eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehen, dass das Gericht später die Fahrerlaubnis endgültig entziehen wird. Deshalb muss die Verteidigung prüfen:
- Lag überhaupt eine Verkehrsstraftat vor?
- War der Beschuldigte tatsächlich Fahrer?
- War öffentlicher Verkehrsraum betroffen?
- Stimmt der Blutalkoholwert?
- Sind Fahrfehler dokumentiert?
- Gibt es Zeugen?
- War ein Unfall tatsächlich rauschmittelbedingt?
- Ist der Vorwurf der Unfallflucht beweisbar?
- Gibt es Umstände, die gegen eine Ungeeignetheit sprechen?
Gerade bei Drogenfahrten, E-Scooter-Fällen, Unfallflucht oder relativer Fahruntüchtigkeit können solche Fragen entscheidend sein.
Alkohol, Cannabis und Drogen
Bei Alkoholfahrten wird die Fahrerlaubnis besonders häufig vorläufig entzogen. Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrzeugen regelmäßig absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Bei niedrigeren Werten kommt es dagegen auf zusätzliche Ausfallerscheinungen an. Bei Cannabis und anderen Drogen genügt ein Wirkstoffnachweis für eine Strafbarkeit nach § 316 StGB nicht automatisch. Vielmehr braucht es in der Regel zusätzliche Beweisanzeichen für rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit. Dazu können Schlangenlinien, ein Unfall, erhebliche Reaktionsfehler oder auffällige Koordinationsstörungen gehören. Seit der Einführung des gesetzlichen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Ordnungswidrigkeitenrecht muss außerdem genau unterschieden werden: Ein bußgeldrechtlich relevanter Wert ist nicht dasselbe wie strafrechtliche Fahruntüchtigkeit. Gerade deshalb sollte die Akte sorgfältig geprüft werden.
Unfallflucht und vorläufige Entziehung
Auch bei Unfallflucht kann der Führerschein vorläufig entzogen werden. Allerdings genügt nicht jeder Parkrempler. Für die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB muss der Täter wissen oder wissen können, dass bei dem Unfall ein Mensch verletzt oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Gerade der bedeutende Schaden ist häufig streitig. Deshalb kommt es auf Reparaturkosten, Gutachten, Nettoschaden, Wertgrenzen und die Kenntnis des Beschuldigten an. Wenn der Schaden zunächst zu hoch geschätzt wurde oder der Fahrer einen erheblichen Schaden nicht erkennen konnte, kann eine Verteidigung gegen § 111a StPO Erfolg haben.
Kann man gegen die vorläufige Entziehung vorgehen?
Ja. Gegen einen Beschluss nach § 111a StPO kann grundsätzlich Beschwerde eingelegt werden. Außerdem kann beim Gericht beantragt werden, die vorläufige Entziehung aufzuheben, wenn sich die Sachlage geändert hat oder die Voraussetzungen von Anfang an zweifelhaft waren. Ob eine Beschwerde sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal ist sie geboten, weil der Beschluss zu pauschal begründet wurde. Manchmal ist es klüger, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und dann gezielt zu argumentieren. In anderen Fällen kann eine frühe Einlassung helfen, wenn sie den Tatverdacht klar entkräftet. Allerdings sollte der Beschuldigte ohne Aktenkenntnis keine spontanen Angaben machen.
Wird die vorläufige Entziehung später angerechnet?
Die Zeit, in der die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war, spielt später eine Rolle. Wenn das Gericht im Urteil eine Sperrfrist anordnet, berücksichtigt es grundsätzlich, dass der Betroffene bereits längere Zeit nicht fahren durfte. Trotzdem sollte man sich nicht darauf verlassen, dass „es schon irgendwie angerechnet wird“. Denn die beruflichen und privaten Folgen entstehen sofort. Wer auf den Führerschein angewiesen ist, muss deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob die Maßnahme überhaupt rechtmäßig ist.
FAQ zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
Was bedeutet „Führerschein vorläufig entzogen“?
Es bedeutet, dass Sie bis auf Weiteres kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Die Maßnahme erfolgt vor einer endgültigen Entscheidung im Strafverfahren.
Ist das schon eine Strafe?
Nein. Die vorläufige Entziehung ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Sie soll verhindern, dass ein voraussichtlich ungeeigneter Kraftfahrer weiter am Straßenverkehr teilnimmt.
Darf ich noch Auto fahren?
Nein. Wenn die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entzogen wurde, dürfen Sie kein Kraftfahrzeug mehr führen. Ein Verstoß kann ein neues Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auslösen.
Gilt das auch für Motorräder, E-Scooter oder Lkw?
Ja. Grundsätzlich betrifft die Entziehung die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Je nach Beschluss und Fahrerlaubnisklassen muss genau geprüft werden, welche Fahrzeuge betroffen sind.
Kann ich den Führerschein zurückbekommen?
Ja. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder von Anfang an nicht vorlagen, kann die Rückgabe erreicht werden. Dafür kommen eine Beschwerde oder ein Antrag auf Aufhebung in Betracht.
Wie lange dauert die vorläufige Entziehung?
Sie dauert grundsätzlich bis zur Aufhebung durch das Gericht oder bis zur Entscheidung im Strafverfahren. Gerade bei längeren Ermittlungen kann das erhebliche Belastungen verursachen.
Was ist der Unterschied zum Fahrverbot?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Bei der Entziehung endet sie. Nach einer endgültigen Entziehung muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Droht eine MPU?
Das hängt vom konkreten Fall ab. Bei Alkohol, Drogen, wiederholten Verkehrsdelikten oder Zweifeln an der Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde später eine MPU verlangen.
Sollte ich gegenüber der Polizei etwas erklären?
In der Regel sollten Sie zunächst schweigen. Angaben zu Alkohol, Drogen, Fahrverhalten oder Unfallwahrnehmung können später gegen Sie verwendet werden.
Kann eine berufliche Härte helfen?
Kaum, sie kann in Grenzfällen vielleicht mal eine Rolle spielen. Die berufliche Notwendigkeit ersetzt nicht die gesetzliche Prüfung der Fahreignung. Sie muss daher rechtlich sauber eingebettet werden.
Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Wenn der Führerschein vorläufig entzogen wurde, prüfe ich zunächst die Ermittlungsakte. Entscheidend ist nicht nur der Vorwurf, sondern die tragfähige Beweislage. Deshalb untersuche ich insbesondere:
- ob der Beschluss nach § 111a StPO ausreichend begründet ist,
- ob eine Verkehrsstraftat überhaupt wahrscheinlich ist,
- ob die Fahrereigenschaft bewiesen werden kann,
- ob Blutwerte, Messzeiten und Laborbefunde stimmen,
- ob Ausfallerscheinungen wirklich dokumentiert sind,
- ob ein Unfall tatsächlich bemerkt werden konnte,
- ob ein bedeutender Schaden vorliegt,
- ob die Regelvermutung des § 69 StGB widerlegt werden kann,
- ob berufliche oder persönliche Umstände vorzutragen sind,
- ob Beschwerde oder Aufhebungsantrag sinnvoll sind.
Außerdem prüfe ich, ob eine schnelle Verfahrenslösung möglich ist. Manchmal lässt sich eine Einstellung erreichen. In anderen Fällen kann eine Beschränkung auf ein Fahrverbot, eine kürzere Sperrfrist oder eine mildere Rechtsfolge das Ziel sein.
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie persönlich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Wenn Ihr Führerschein vorläufig entzogen wurde, sollten Sie nicht abwarten. Je früher die Verteidigung beginnt, desto eher lassen sich Fehler im Beschluss, Lücken in der Beweisführung und Möglichkeiten zur Rückgabe der Fahrerlaubnis erkennen.