Abschiebung abgewendet. Trotz Aufforderung zur Ausreise wurde die Abschiebung verhindert.

Tunesischer Ingenieur erhält den Aufenthaltstitel – Blaue Karte EU

Abschiebung, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt,
Rechtsanwalt Marson

Mein Mandant – ein tunesischer Staatsbürger – suchte meine Kanzlei auf, mit einem Bescheid der Ausländerbehörde, der seine baldige Ausreise aus Deutschland anordnet. Ihm wurde bereits die Abschiebung angedroht.

Er war ursprünglich mit einem Visum als Fachkraft eingereist und hat anschließend eine Tätigkeit als Ingenieur aufgenommen. Nachdem er eine Kündigung erhalten hat, erfüllte er die Voraussetzungen für den Aufenthalt – Blaue Karte EU nicht mehr. Er bemühte sich um eine neue Anstellung, versäumte es aber sich bei der Ausländerbehörde zu melden und einen neuen Aufenthaltstitel für die Jobsuche zu beantragen, sodass sein Aufenthaltstitel auslief.

Der Mandant verfügte über einen anerkannten Universitätsabschluss als Ingenieur und konnte einen Job mit einem entsprechenden Jahresgehalt finden. Ich beantragte für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §18g Aufenthaltsgesetz unter Absehen des Visumserfordernisses, da er sich noch in Deutschland befand. Nach kurzer Bearbeitungszeit teilte die Ausländerbehörde mit, dass er zur Erteilung des Aufenthaltstitels die Ausländerbehörde aufsuchen kann. Durch mein Tätigwerden konnte ihm die Ausreise aus Deutschland und die erneute langwierige Beantragung eines Visums bei dem Konsulat in Tunesien erspart werden.

Die Voraussetzungen der Blauen Karte EU finden sich in § 18 g AufenthG:

Demnach kann der Aufenthaltstitel z.Zt. erteilt werden, wenn

  • eine anerkannte Berufsausbildung (mindestens drei Jahre in Vollzeit) oder ein Universitätsabschluss vorliegt,
  • ein Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt,
  • ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 45.300 Euro (in Mangelberufen 41.041,80) vorliegt.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie die blaue Karte EU erhalten.

Benötigen Sie weitere Informationen oder wünschen Sie, dass ich für Sie den Aufenthalt – Blaue Karte EU oder auch einen Aufenthaltstitel als Fachkraft beantrage, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.