Schöffe eingeschlafen: Wann ist das Urteil angreifbar?

Schöffe eingeschlafen
Schöffe eingeschlafen

Ein Zeuge schildert den entscheidenden Moment. Auf der Richterbank sinkt ein Kopf nach vorn, die Augen bleiben geschlossen. Für den Angeklagten stellt sich eine ernste Frage: Wird hier noch aufmerksam über seine Zukunft entschieden? Ist ein Schöffe eingeschlafen und kann er wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung nicht folgen, kann dies zur Aufhebung des Urteils führen. Geschlossene Augen allein reichen allerdings nicht. Entscheidend sind der nachweisbare Zustand, der betroffene Verhandlungsabschnitt und eine mögliche Wiederholung.

Schöffen müssen der Verhandlung folgen können

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe. Ihre Anwesenheit darf sich deshalb nicht darauf beschränken, körperlich im Sitzungssaal zu sitzen.

Nach § 226 StPO muss die Hauptverhandlung grundsätzlich in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen stattfinden. Wer schläft und das Geschehen nicht wahrnehmen kann, erfüllt diese Aufgabe nicht.

Der Bundesgerichtshof hob eine Verurteilung auf, weil ein Schöffe während eines Teils der Anklageverlesung geschlafen hatte. Der versäumte Abschnitt war nicht wiederholt worden. Darin lag eine nicht vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung nach § 338 Nr. 1 StPO: BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 (1 StR 616/19).

Geschlossene Augen beweisen noch keinen Schlaf

Menschen hören mitunter mit geschlossenen Augen konzentriert zu. Auch Müdigkeit oder eine gesenkte Kopfhaltung belegen für sich genommen keine Wahrnehmungsunfähigkeit.

Aussagekräftiger sind mehrere zusammenkommende Beobachtungen: längere Bewegungslosigkeit, deutliches Kopfnicken, Schnarchen, fehlende Reaktionen oder das Aufschrecken nach einer Ansprache. Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Schöffe einen wesentlichen Verhandlungsteil tatsächlich nicht erfassen konnte.

Die pauschale Behauptung „Der Schöffe hat geschlafen“ genügt deshalb für eine erfolgversprechende Verfahrensrüge regelmäßig nicht.

Neuere Rechtsprechung: Kann eine Wiederholung den Fehler beheben?

Ein solcher Mangel lässt sich grundsätzlich durch Wiederholung des betroffenen Verhandlungsteils beheben.

Die Anforderungen verdeutlicht BGH, Beschluss vom 6. September 2022 (1 StR 63/22): Nach dem Einschlafen eines Schöffen wurde eine Zeugenvernehmung wiederholt. Die Zeugin bestätigte dabei lediglich ihre vorgehaltenen früheren Angaben. Das entsprach nicht dem grundsätzlich erforderlichen zusammenhängenden Bericht nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO. Gleichwohl blieb die Revision erfolglos, weil der BGH ein Beruhen des Urteils auf diesem Vernehmungsfehler ausschloss.

Für die Verteidigung bedeutet das: Sie muss genau unterscheiden, ob der Schlafmangel behoben wurde oder bei der Wiederholung ein anderer Verfahrensfehler entstand.

Ist ein eingeschlafener Schöffe befangen?

Schlaf und Befangenheit sind unterschiedliche Fragen. Befangenheit setzt Umstände voraus, die objektiv Zweifel an der Unparteilichkeit rechtfertigen. Unwillkürliches Einschlafen beweist noch keine Voreingenommenheit. Zusätzliche Umstände, etwa demonstratives Desinteresse am Verteidigungsvorbringen, können jedoch eine gesonderte Prüfung verlangen.

BGH, Beschluss vom 26. September 2023 (5 StR 164/22), behandelt ein Befangenheitsverfahren nach der Selbstanzeige eines schläfrigen Schöffen. Der BGH stellte klar: Eine solche Selbstanzeige erzwingt keine Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zur Entscheidung. Die Regelung des § 29 Abs. 2 StPO gilt auch für Schöffen.

Ein Ablehnungsgesuch ist begründet, wenn der Angeklagte bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zur Annahme hat, der abgelehnte Richter nimmt ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann.

Was sollte die Verteidigung sofort tun?

Beobachtungen müssen konkret und zeitnah gesichert werden:

  • Zeitpunkt, Dauer und äußere Anzeichen festhalten;
  • den gerade behandelten Verhandlungsinhalt benennen;
  • weitere Beobachter und Reaktionen dokumentieren;
  • den Vorsitzenden auf den Vorfall hinweisen und Aufklärung anregen;
  • erforderlichenfalls Unterbrechung und Wiederholung beantragen.

Kommt zusätzlich ein Befangenheitsantrag in Betracht, ist besondere Eile geboten: Später bekannt gewordene Ablehnungsgründe müssen grundsätzlich unverzüglich geltend gemacht werden.

Häufige Fragen

Führt ein schlafender Schöffe automatisch zum Freispruch?
Nein. Eine erfolgreiche Revision führt regelmäßig zur erneuten Verhandlung.

Genügt eine Beschwerde nach dem Urteil?
Eine bloße Beschwerde ersetzt keine ordnungsgemäß begründete Verfahrensrüge.

Strafverteidigung in Berlin

Als Fachanwalt für Strafrecht achte ich auch auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung. Bei Auffälligkeiten sichere ich die tatsächlichen Grundlagen und prüfe die erforderlichen Anträge sowie mögliche Revisionsgründe. Sie vermuten einen erheblichen Verfahrensfehler? Lassen Sie dessen Bedeutung und die laufenden Rechtsmittelfristen frühzeitig prüfen.

Rechtsanwalt Oliver Marson, Fachanwalt für Strafrecht. Rechtlich geprüft und aktualisiert: September 2026.