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RA Ulrich Dost-Roxin

Die Rechtsmittel im Strafrecht

Berufung und Revision sind die beiden Rechtsmittel, mit denen Urteile der Strafgerichte angegriffen werden können. Sie unterscheiden sich sehr voneinander. Auf meiner Webseite finden Sie grundlegende Informationen zum das Revisionsverfahren. So wird erklärt, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision besteht. Erläutert wird auch, welche Urteile mit der Berufung oder nur mit der Revision angreifbar sind. Interessant auch die Frage, was eine Sprungrevision ist und weshalb es sinnvoll sein kann, die Berufung zu „überspringen“. Hingewiesen wird auch, innerhalb welcher Fristen die Berufung und Revision eingelegt werden müssen. Zu beachten ist auch, das für das der Verurteilte zwar selbst Revision einlegen kann, aber Anwaltszwang zur Begründung der Revision besteht. Auch finden sich Ausführungen zu der Frage, ob mit der Revision ein Freispruch zu erreichen ist. Eine Auswahl meiner erfolgreichen Revisionen sind hier zu finden. Auf den jeweils verlinkten Unterseiten werden die einzelnen Fälle konkret vorgestellt.

Praxisfälle als Rechtsanwalt in der Revision im Strafrecht

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Mit der Revision zum Freispruch?

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Die Revision im Strafrecht

Rechtsanwalt Strafverteidiger Strafrecht Revision Berlin - als Anwalt mit über zwanzigjährigen Erfahrung Strafverteidigung in der Revision am Bundesgerichtshof, Kammergericht, Oberlandesgerichtenzur Seite.