In Notsituationen wie bei Festnahme, Erlass eines Haftbefehls oder bei Hausdurchsuchungen in Berlin und Brandenburg können Sie mich erreichen:

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NOTFALL Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Wann brauche ich im Notfall einen Strafverteidiger? – Schnelle Hilfe im Ernstfall

Ein strafrechtlicher Notfall kommt oft unerwartet: eine Hausdurchsuchung, eine Festnahme oder eine Vorladung durch die Polizei. In solchen Situationen stellt sich schnell die Frage: Wann brauche ich im Notfall einen Strafverteidiger? Die klare Antwort lautet: so früh wie möglich.

Typische Notfälle im Strafrecht

Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren sollten:

  • Hausdurchsuchung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Festnahme oder Untersuchungshaft (U-Haft)
  • Vorladung als Beschuldigter
  • Beschlagnahme von Handy, Laptop oder Unterlagen
  • Konfrontation mit schweren Tatvorwürfen (z. B. Betrug, Körperverletzung, BtM-Delikte)

Gerade in der Anfangsphase eines Ermittlungsverfahrens werden wichtige Weichen gestellt. Fehler lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.

Warum sofort ein Strafverteidiger?

Ein erfahrener Strafverteidiger kennt Ihre Rechte und schützt Sie vor unüberlegten Aussagen. Viele Beschuldigte machen den Fehler, sich ohne anwaltliche Beratung zu äußern – mit oft schwerwiegenden Folgen.

Die wichtigste Regel lautet: Schweigen ist Ihr Recht. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben.

Weitere Infomationen findet man hier.