Kanzleiprofil – Kanzlei Rechtsanwalt Marson

Persönliche Strafverteidigung in Berlin

Kanzleiprofil Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ein Strafverfahren greift häufig tief in das persönliche, berufliche und wirtschaftliche Leben ein. Deshalb benötigen Beschuldigte nicht nur eine rechtliche Auskunft, sondern einen Strafverteidiger, der den Fall persönlich kennt, erreichbar bleibt und die Verantwortung für die Verteidigung übernimmt. Die Kanzlei Rechtsanwalt Marson ist als Einzelkanzlei organisiert und konsequent auf Strafverteidigung ausgerichtet. Wenn Sie mich beauftragen, bearbeite ich Ihr Mandat persönlich. Sie führen deshalb nicht zunächst ein Gespräch mit einem Anwalt und werden anschließend an wechselnde Sachbearbeiter weitergeleitet. Vielmehr begleite ich Sie vom ersten Kontakt über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zu einem möglichen Berufungs- oder Revisionsverfahren. Diese persönliche Verantwortung prägt das Kanzleiprofil.

Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte und Angeklagte in Strafverfahren. Dabei reicht das Spektrum von Verfahren vor dem Amtsgericht bis zu umfangreichen Strafsachen vor dem Landgericht, dem Kammergericht, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Langjährige Erfahrung bedeutet jedoch nicht, jeden Fall nach einem festen Schema zu bearbeiten. Vielmehr erfordert jedes Strafverfahren eine eigene Strategie. Während in einem Verfahren eine frühe Einstellung das beste Ziel darstellt, kann in einem anderen Fall eine konsequente Verteidigung in der Hauptverhandlung notwendig sein. Ebenso kann sich eine Verständigung anbieten, sofern sie dem Mandanten einen klaren und rechtlich tragfähigen Vorteil verschafft. Deshalb prüfe ich zunächst die Ermittlungsakte, die Beweismittel und die rechtlichen Vorwürfe. Anschließend bespreche ich mit Ihnen die möglichen Verteidigungswege und deren Folgen.

Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren

Eine wirksame Strafverteidigung beginnt möglichst früh. Denn viele wichtige Entscheidungen fallen bereits lange vor einer Anklage. Staatsanwaltschaft und Polizei vernehmen Zeugen, durchsuchen Wohnungen oder Geschäftsräume, beschlagnahmen Datenträger und werten Mobiltelefone, Konten sowie Geschäftsunterlagen aus. Zugleich entsteht in den Ermittlungsakten oftmals frühzeitig ein bestimmtes Bild des Beschuldigten. Deshalb sollte ein Beschuldigter nicht versuchen, den Vorwurf durch spontane Erklärungen selbst auszuräumen. Auch eine gut gemeinte Aussage kann Widersprüche erzeugen oder den Ermittlungsbehörden neue Ansatzpunkte liefern.

Ich beantrage zunächst Akteneinsicht. Danach prüfe ich insbesondere:

  • Welche Tatsachen stützen den Tatverdacht?
  • Sind Aussagen glaubhaft und widerspruchsfrei?
  • Wurden Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig angeordnet?
  • Sind digitale Beweismittel vollständig und zuverlässig ausgewertet?
  • Gibt es entlastende Unterlagen oder Zeugen?
  • Ist eine schriftliche Einlassung sinnvoll?
  • Kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht?

Erst auf dieser Grundlage entsteht eine belastbare Verteidigungsstrategie.

Schwerpunkte der Kanzlei Marson

Die Kanzlei übernimmt die Verteidigung in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts. Dazu gehören insbesondere:

  • allgemeines Strafrecht,
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Sexualstrafrecht,
  • Tötungs- und Gewaltdelikte,
  • Betäubungsmittel- und Arzneimittelstrafrecht,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Vermögensabschöpfung und Einziehung,
  • Untersuchungshaft und Haftbeschwerde,
  • Berufung und Revision.

Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen darf sich die Verteidigung nicht nur auf den eigentlichen Schuldspruch konzentrieren. Vielmehr müssen zugleich mögliche Nebenfolgen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Berufsverbot, der Verlust einer Approbation, ausländerrechtliche Folgen, ein Vermögensarrest, die Einziehung von Vermögenswerten oder eine mögliche Unterbringung.

Sorgfältige Analyse statt vorschneller Bewertung

Ermittlungsakten können mehrere Tausend Seiten, umfangreiche Chatverläufe, Telefonüberwachungen, Kontobewegungen oder große Datenmengen enthalten. Dennoch behandeln Ermittlungsbehörden entlastende und belastende Informationen nicht immer mit derselben Aufmerksamkeit. Deshalb genügt es in komplexen Verfahren nicht, lediglich die Anklageschrift zu lesen. Vielmehr müssen Aussagen, Dokumente und digitale Daten miteinander verglichen werden. Widersprüche, zeitliche Abweichungen und alternative Geschehensabläufe können für die Verteidigung entscheidend sein. Bei umfangreichen Sachverhalten kann außerdem die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten sinnvoll sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • medizinische Sachverständige,
  • forensische Psychiater und Psychologen,
  • Unfallanalytiker,
  • Toxikologen,
  • IT-Sachverständige,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Analysten,
  • Privatdetektive.

Die Entscheidung über eine zusätzliche fachliche Unterstützung treffe ich gemeinsam mit dem Mandanten. Dabei bleibt transparent, wer welche Aufgabe übernimmt und welche Kosten entstehen.

Konfrontative oder konsensuale Verteidigung

Gute Strafverteidigung bedeutet nicht, in jedem Verfahren möglichst laut aufzutreten. Allerdings bedeutet sie ebenso wenig, die Bewertung der Staatsanwaltschaft vorschnell zu übernehmen. Manche Verfahren verlangen eine konfrontative Verteidigung. Dann müssen widersprüchliche Zeugenaussagen, fehlerhafte Gutachten, rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen oder unzulässige Beweiserhebungen konsequent angegriffen werden. In anderen Verfahren kann dagegen eine sachlich vorbereitete Verständigung zu einem besseren Ergebnis führen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich dadurch die Strafe begrenzen, eine Bewährung erreichen oder ein langwieriges Verfahren vermeiden lässt. Entscheidend bleibt deshalb nicht die Methode an sich. Entscheidend ist vielmehr, welches Vorgehen im konkreten Fall die Interessen des Mandanten am besten schützt.

Offene Beratung und realistische Einschätzung

Ein Beschuldigter benötigt Klarheit. Deshalb erläutere ich nicht nur günstige Möglichkeiten, sondern ebenso die bestehenden Risiken. Nach der Akteneinsicht bespreche ich mit Ihnen:

  • wie die Beweislage einzuschätzen ist,
  • welches Verfahrensziel realistisch erscheint,
  • ob Schweigen oder eine Einlassung sinnvoll ist,
  • welche Kosten entstehen können,
  • welche weiteren Folgen drohen,
  • welche nächsten Schritte notwendig sind.

Dabei vermeide ich sowohl vorschnelle Versprechen als auch unnötige Dramatisierungen. Denn eine tragfähige Verteidigung setzt voraus, dass der Mandant die rechtliche Lage versteht und auf dieser Grundlage eigene Entscheidungen treffen kann.

Diskretion und Schutz der persönlichen Interessen

Ein Strafverfahren betrifft häufig besonders sensible Informationen. Deshalb gehören Verschwiegenheit und ein sorgfältiger Umgang mit persönlichen Daten zu den Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit. Gerade Unternehmer, Ärzte, Führungskräfte, Selbstständige und Personen des öffentlichen Lebens müssen neben dem Strafverfahren häufig auch berufliche und mediale Folgen berücksichtigen. Deshalb prüfe ich frühzeitig, ob eine möglichst diskrete Verfahrenserledigung erreichbar ist. Zugleich kann es notwendig werden, gegen unzulässige Veröffentlichungen, rufschädigende Berichte oder die Weitergabe vertraulicher Informationen vorzugehen.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Kommt es zur Anklage, bereite ich die Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Mandanten vor. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob der Angeklagte aussagt. Vielmehr müssen unter anderem folgende Punkte geklärt werden:

  • Welche Zeugen werden vernommen?
  • Welche Widersprüche enthalten frühere Aussagen?
  • Welche Fragen müssen gestellt werden?
  • Welche Sachverständigen treten auf?
  • Sind Beweisanträge erforderlich?
  • Welche Beweismittel dürfen verwertet werden?
  • Welche rechtlichen Hinweise muss das Gericht erteilen?
  • Kommt eine Verständigung in Betracht?
  • Welche Strafzumessungsumstände müssen vorgetragen werden?

Während der Hauptverhandlung begleite ich Sie persönlich und passe die Verteidigungsstrategie an neue Entwicklungen an.

Berufung und Revision

Ein fehlerhaftes Urteil muss nicht das Ende eines Strafverfahrens bedeuten. Deshalb prüfe ich nach einer Verurteilung, ob eine Berufung oder Revision sinnvoll ist. Die Berufung eröffnet grundsätzlich eine neue Tatsacheninstanz. Dagegen kontrolliert das Revisionsgericht das Urteil auf Rechtsfehler. Gerade die Revision verlangt besondere Sorgfalt, weil kurze Fristen und strenge formale Anforderungen gelten. Verfahrensfehler müssen vollständig und präzise dargestellt werden. Außerdem müssen sachlich-rechtliche Fehler anhand der schriftlichen Urteilsgründe herausgearbeitet werden. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung mit erfolgreichen Rechtsmitteln vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

Die Vorteile einer persönlich geführten Einzelkanzlei

Als Einzelanwalt übernehme ich die persönliche Verantwortung für Ihr Mandat. Dadurch profitieren Sie insbesondere von:

  • einem festen Ansprechpartner,
  • unmittelbarer Kommunikation,
  • persönlicher Vorbereitung auf Vernehmungen und Gerichtstermine,
  • einer einheitlichen Verteidigungsstrategie,
  • kurzen Entscheidungswegen,
  • individueller Bearbeitung,
  • transparenter Einbindung externer Spezialisten.

Eine Einzelkanzlei bedeutet dabei nicht, dass bei umfangreichen Verfahren auf zusätzliche Fachkenntnisse verzichtet werden muss. Vielmehr kann ich bei Bedarf gezielt Spezialisten hinzuziehen, während die strafrechtliche Verteidigung und die Gesamtstrategie in meiner Hand bleiben.

Schnelle Hilfe bei Festnahme und Durchsuchung

Bei einer Festnahme, einer bevorstehenden Vorführung vor den Haftrichter oder einer laufenden Hausdurchsuchung muss die Verteidigung schnell reagieren.

In solchen Situationen gilt insbesondere:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
  • Vernichten oder verändern Sie keine Unterlagen.
  • Verlangen Sie die Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger.
  • Unterschreiben Sie keine Erklärungen, deren Bedeutung Sie nicht sicher verstehen.

Für dringende strafrechtliche Notfälle steht eine gesonderte Notfallnummer zur Verfügung.

Kontakt zur Kanzlei Rechtsanwalt Marson

Die Kanzlei befindet sich am Kurfürstendamm 66 in Berlin-Charlottenburg.

Sie erreichen mich unter:

Telefon: 030 72 02 29 70
Notfallnummer: 0171 65 43 669

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, sollten Sie nicht abwarten. Je früher ich die Ermittlungsakte und die Beweislage prüfen kann, desto größer sind regelmäßig die Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.