Rechtsanwalt Strafrecht, Mord, Totschlag
RA Ulrich Dost-Roxin

Lebenslange Freiheitsstrafe

Bei Mord droht die höchste Strafe, die das Strafgesetz kennt: lebenslange Freiheitsstrafe.

Mord (§211 StGB) als vorsätzliche Tötung eines Menschen setzt besonders verwerfliche Begleitumstände voraus. Die Strafrechtler nennen sie „Mordmerkmale„. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, nämlich die Gruppe der:

  1. besonderen Tatmotive;
  2. speziellen Tatmodalitäten;
  3. besonderen Absichten des Täters.

Wer mit dem Vorwurf des Mordes konfrontiert ist, steht vor vielen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen, die alleine nicht zu lösen sind. Beauftragen Sie daher umgehend einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Ob Freispruch oder Strafe: es geht um Ihre Existenz.

Chancen erfolgreicher Verteidigung

Die professionelle Strafverteidigung bürgt erhebliche Chancen, wenn es z. B. darum geht, dem Vorwurf der Heimtücke oder der niedrigen Beweggründe erfolgreich entgegenzutreten. Das betrifft auch die Frage des bedingten Vorsatzes. Weiterführende Informationen zum Vorsatz finden Sie hier, zu den niedrigen Beweggründen hier und zur Heimtücke hier.

Wenden Sie sich unverzüglich an einen Strafverteidiger, wenn Ihnen ein solches Verbrechen zur Last gelegt wird.

Rechtsanwalt bei Kindstötung

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Erfahrung bei der Strafverteidigung wegen Mord und Totschlag

Strafverteidiger in Berlin - erfahrener Rechtsanwalt in der Strafverteidigungbei Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung und Sexualstraftaten

Sachverständigengutachten in Strafverfahren wegen Mord und Totschlag

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