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	<title>Rechtsanwalt - sexueller Missbrauch Schutzbefohlener oder von Kindern</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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	<language>de</language>
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	<item>
		<title>Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2025 08:59:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">an anderer Stelle dargelegt</a>, werde ich als <strong>Strafverteidiger</strong> zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener">bei sexuellem Missbrauch von Kindern</a>, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.</p>
<h2>Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt</h2>
<p>Die Verständigung im Strafverfahren wird häufig als „Deal“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 257c StPO. Danach können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Verständigung über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens treffen.</p>
<p>Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen <strong>Deal</strong> &#8222;mit einem blauen Auge&#8220; für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine &#8222;<strong>Verfahrensabsprache</strong>&#8222;, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf <strong>Bewährung</strong> auszusetzen.</p>
<h2>Was bedeutet Verständigung im Strafverfahren?</h2>
<p>Eine Verständigung betrifft regelmäßig die Straferwartung und das Prozessverhalten des Angeklagten. Typischerweise erklärt das Gericht eine mögliche Strafober- und Strafuntergrenze für den Fall eines Geständnisses.</p>
<p>Dabei gilt jedoch:</p>
<ul>
<li>Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein.</li>
<li>Das Gericht bleibt weiterhin zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.</li>
<li>Eine feste „Punktstrafe“ ist unzulässig.</li>
<li>Die Verständigung muss öffentlich mitgeteilt werden.</li>
<li>Verständigung bei Sexualstraftaten</li>
</ul>
<p>Auch bei Sexualstraftaten sind Verständigungen grundsätzlich zulässig. Gerade umfangreiche Beweisaufnahmen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder belastende Zeugensituationen führen in der Praxis häufig zu Gesprächen über eine mögliche Verständigung.</p>
<p>Das Gericht prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Umfang der Beweisaufnahme,</li>
<li>Aussageverhalten des Angeklagten,</li>
<li>Belastung von Zeugen,</li>
<li>Prozessökonomie,</li>
<li>und die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs.</li>
</ul>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Verfahren häufig von Aussagepsychologie und komplexen Beweisfragen ab.</p>
<h2>Welche Anforderungen gelten für einen Deal?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung stellt klare Anforderungen an Verständigungen nach § 257c StPO.</p>
<p><strong>Transparenz in der Hauptverhandlung</strong></p>
<p>Verständigungsgespräche müssen grundsätzlich in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig die Transparenzpflicht des Gerichts.</p>
<p><strong>Geständnis als Bestandteil der Verständigung</strong></p>
<p>Nach § 257c Abs. 2 StPO soll regelmäßig auch ein Geständnis Bestandteil der Verständigung sein.</p>
<p><strong>Keine Bindung bei neuen Umständen</strong></p>
<p>Das Gericht bleibt nicht in jedem Fall an die Verständigung gebunden. Ändert sich die Beweislage wesentlich, kann die Bindung entfallen.</p>
<p><strong>Belehrung des Angeklagten</strong></p>
<p>Der Angeklagte muss vor Zustandekommen der Verständigung über die Folgen und die mögliche Lösung des Gerichts von der Verständigung belehrt werden</p>
<h2>Welche Bedeutung hat die Verständigung in der Praxis?</h2>
<p>Verständigungen ermöglichen häufig eine strukturierte Verfahrensgestaltung und können langwierige Beweisaufnahmen verkürzen. Gerade im Sexualstrafrecht spielen dabei häufig Aussagebelastungen von Zeugen sowie umfangreiche Gutachten eine Rolle. Gleichzeitig betont die Rechtsprechung regelmäßig, dass die richterliche Aufklärungspflicht trotz Verständigung bestehen bleibt. Das Gericht darf deshalb nicht allein aufgrund eines Geständnisses auf notwendige Beweisprüfungen verzichten.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verständigung. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für einen Deal nach § 257c StPO.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Beweissituation,</li>
<li>Aussagekonstellationen,</li>
<li>mögliche Strafrahmen,</li>
<li>Verständigungsvorschläge des Gerichts,</li>
<li>Geständnisstrategien,</li>
<li>und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus achtet der Verteidiger darauf, dass Verständigungsgespräche ordnungsgemäß dokumentiert und gesetzliche Belehrungspflichten eingehalten werden.</p>
<h3>Warnung vor dem Deal mit dem Gericht</h3>
<p>Aus der <strong>Praxiserfahrung</strong> weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. &#8222;Gelockt&#8220; wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was &#8222;natürlich&#8220; ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.</p>
<h3>Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse</h3>
<p>So mancher Angeklagter hat sich dadurch &#8222;verführen&#8220; lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">zur konfrontativen Verteidigung</a>.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/">Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">an anderer Stelle dargelegt</a>, werde ich als <strong>Strafverteidiger</strong> zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener">bei sexuellem Missbrauch von Kindern</a>, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.</p>
<h2>Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt</h2>
<p>Die Verständigung im Strafverfahren wird häufig als „Deal“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 257c StPO. Danach können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Verständigung über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens treffen.</p>
<p>Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen <strong>Deal</strong> &#8222;mit einem blauen Auge&#8220; für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine &#8222;<strong>Verfahrensabsprache</strong>&#8222;, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf <strong>Bewährung</strong> auszusetzen.</p>
<h2>Was bedeutet Verständigung im Strafverfahren?</h2>
<p>Eine Verständigung betrifft regelmäßig die Straferwartung und das Prozessverhalten des Angeklagten. Typischerweise erklärt das Gericht eine mögliche Strafober- und Strafuntergrenze für den Fall eines Geständnisses.</p>
<p>Dabei gilt jedoch:</p>
<ul>
<li>Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein.</li>
<li>Das Gericht bleibt weiterhin zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.</li>
<li>Eine feste „Punktstrafe“ ist unzulässig.</li>
<li>Die Verständigung muss öffentlich mitgeteilt werden.</li>
<li>Verständigung bei Sexualstraftaten</li>
</ul>
<p>Auch bei Sexualstraftaten sind Verständigungen grundsätzlich zulässig. Gerade umfangreiche Beweisaufnahmen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder belastende Zeugensituationen führen in der Praxis häufig zu Gesprächen über eine mögliche Verständigung.</p>
<p>Das Gericht prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Umfang der Beweisaufnahme,</li>
<li>Aussageverhalten des Angeklagten,</li>
<li>Belastung von Zeugen,</li>
<li>Prozessökonomie,</li>
<li>und die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs.</li>
</ul>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Verfahren häufig von Aussagepsychologie und komplexen Beweisfragen ab.</p>
<h2>Welche Anforderungen gelten für einen Deal?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung stellt klare Anforderungen an Verständigungen nach § 257c StPO.</p>
<p><strong>Transparenz in der Hauptverhandlung</strong></p>
<p>Verständigungsgespräche müssen grundsätzlich in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig die Transparenzpflicht des Gerichts.</p>
<p><strong>Geständnis als Bestandteil der Verständigung</strong></p>
<p>Nach § 257c Abs. 2 StPO soll regelmäßig auch ein Geständnis Bestandteil der Verständigung sein.</p>
<p><strong>Keine Bindung bei neuen Umständen</strong></p>
<p>Das Gericht bleibt nicht in jedem Fall an die Verständigung gebunden. Ändert sich die Beweislage wesentlich, kann die Bindung entfallen.</p>
<p><strong>Belehrung des Angeklagten</strong></p>
<p>Der Angeklagte muss vor Zustandekommen der Verständigung über die Folgen und die mögliche Lösung des Gerichts von der Verständigung belehrt werden</p>
<h2>Welche Bedeutung hat die Verständigung in der Praxis?</h2>
<p>Verständigungen ermöglichen häufig eine strukturierte Verfahrensgestaltung und können langwierige Beweisaufnahmen verkürzen. Gerade im Sexualstrafrecht spielen dabei häufig Aussagebelastungen von Zeugen sowie umfangreiche Gutachten eine Rolle. Gleichzeitig betont die Rechtsprechung regelmäßig, dass die richterliche Aufklärungspflicht trotz Verständigung bestehen bleibt. Das Gericht darf deshalb nicht allein aufgrund eines Geständnisses auf notwendige Beweisprüfungen verzichten.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verständigung. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für einen Deal nach § 257c StPO.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Beweissituation,</li>
<li>Aussagekonstellationen,</li>
<li>mögliche Strafrahmen,</li>
<li>Verständigungsvorschläge des Gerichts,</li>
<li>Geständnisstrategien,</li>
<li>und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus achtet der Verteidiger darauf, dass Verständigungsgespräche ordnungsgemäß dokumentiert und gesetzliche Belehrungspflichten eingehalten werden.</p>
<h3>Warnung vor dem Deal mit dem Gericht</h3>
<p>Aus der <strong>Praxiserfahrung</strong> weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. &#8222;Gelockt&#8220; wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was &#8222;natürlich&#8220; ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.</p>
<h3>Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse</h3>
<p>So mancher Angeklagter hat sich dadurch &#8222;verführen&#8220; lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">zur konfrontativen Verteidigung</a>.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/">Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2018 15:58:01 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8262</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</h2>
<p>Der Tatvorwurf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174b</a> StGB regelt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes <strong>Sonderdelikt</strong>. Täter kann nur derjenige sein, der Amtsträger ist. Voraussetzung der Anwendung der Norm ist außerdem, dass der &#8222;Täter&#8220; die strafbare Handlung selbst vornimmt (Körperkontakt zum &#8222;Opfer). Voraussetzung ist weiter die Mitwirkung an einem Strafverfahren. Alternativ kommt auch die Mitwirkung an einem <strong>Verfahren</strong> zur Anordnung einer freiheitsentziehenden <strong>Maßregel</strong> der Besserung und Sicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__61.html" target="_blank" rel="noopener">§ 61 StGB</a> in Betracht.</p>
<h3>Tathandlung beim sexuellen Missbrauch durch Amtsträger</h3>
<p>Die Tathandlung durch den Amtsträger entspricht der, wie sie in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 174a StGB</a> zugrunde gelegt ist.</p>
<h3>Strafe bei Missbrauchshandlungen durch Amtsträger</h3>
<p>Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Aber das ist nicht alles. Der Dienstherr kann den Amtsträger aus dem <strong>Beamtenverhältnis</strong> wegen <strong>Vertrauensverlust</strong> entfernen. Mindestens droht ein <strong>Disziplinarverfahren</strong>. Während des Strafverfahrens hat der betroffene Beamte auch mit seiner <strong>Suspendierung</strong> zu rechnen.</p>
<h3>Gute Verteidigungschancen für Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Die <strong>Beweisführung</strong> ist in solchen Verfahren oft schwierig. Es gibt meistens keine objektiven Beweismittel. Die Entscheidung solcher Verfahren ist oft vom schwächsten Beweismittel, das die StPO kennt, abhängig. Das ist der <strong>Zeugenbeweis</strong>. Dann stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Das alles kommt den Mandanten zu Gute. Für Betroffene empfiehlt es sich, vom <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener">Aussageverweigerungsrecht</a> bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht Gebrauch zu machen. Auch beim Dienstherren (Disziplinarverfahren) gilt als oberstes Gebot, keine Angaben zur Sache zu machen.</p>
<h3>Was tun bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?</h3>
<p>Sobald Sie von der <strong>Einleitung eines Ermittlungsverfahrens</strong> Kenntnis erlangen, empfiehlt sich die Beauftragung eines <strong>Strafverteidigers</strong>. Denn das Ziel ist es zunächst, schnellstmöglich die Verfahrenseinstellung zu erreichen. Damit kann die Anklageerhebung und gerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden. Ziel ist also eine möglichst &#8222;geräuschlose Verfahrensbeendigung&#8220; ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass in der Mehrzahl aller meiner Fälle dieses Ziel erreicht wird.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/">Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</h2>
<p>Der Tatvorwurf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174b</a> StGB regelt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes <strong>Sonderdelikt</strong>. Täter kann nur derjenige sein, der Amtsträger ist. Voraussetzung der Anwendung der Norm ist außerdem, dass der &#8222;Täter&#8220; die strafbare Handlung selbst vornimmt (Körperkontakt zum &#8222;Opfer). Voraussetzung ist weiter die Mitwirkung an einem Strafverfahren. Alternativ kommt auch die Mitwirkung an einem <strong>Verfahren</strong> zur Anordnung einer freiheitsentziehenden <strong>Maßregel</strong> der Besserung und Sicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__61.html" target="_blank" rel="noopener">§ 61 StGB</a> in Betracht.</p>
<h3>Tathandlung beim sexuellen Missbrauch durch Amtsträger</h3>
<p>Die Tathandlung durch den Amtsträger entspricht der, wie sie in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 174a StGB</a> zugrunde gelegt ist.</p>
<h3>Strafe bei Missbrauchshandlungen durch Amtsträger</h3>
<p>Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Aber das ist nicht alles. Der Dienstherr kann den Amtsträger aus dem <strong>Beamtenverhältnis</strong> wegen <strong>Vertrauensverlust</strong> entfernen. Mindestens droht ein <strong>Disziplinarverfahren</strong>. Während des Strafverfahrens hat der betroffene Beamte auch mit seiner <strong>Suspendierung</strong> zu rechnen.</p>
<h3>Gute Verteidigungschancen für Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Die <strong>Beweisführung</strong> ist in solchen Verfahren oft schwierig. Es gibt meistens keine objektiven Beweismittel. Die Entscheidung solcher Verfahren ist oft vom schwächsten Beweismittel, das die StPO kennt, abhängig. Das ist der <strong>Zeugenbeweis</strong>. Dann stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Das alles kommt den Mandanten zu Gute. Für Betroffene empfiehlt es sich, vom <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener">Aussageverweigerungsrecht</a> bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht Gebrauch zu machen. Auch beim Dienstherren (Disziplinarverfahren) gilt als oberstes Gebot, keine Angaben zur Sache zu machen.</p>
<h3>Was tun bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?</h3>
<p>Sobald Sie von der <strong>Einleitung eines Ermittlungsverfahrens</strong> Kenntnis erlangen, empfiehlt sich die Beauftragung eines <strong>Strafverteidigers</strong>. Denn das Ziel ist es zunächst, schnellstmöglich die Verfahrenseinstellung zu erreichen. Damit kann die Anklageerhebung und gerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden. Ziel ist also eine möglichst &#8222;geräuschlose Verfahrensbeendigung&#8220; ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass in der Mehrzahl aller meiner Fälle dieses Ziel erreicht wird.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/">Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sexuellem Missbrauch von Jugendlichen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 May 2018 15:45:33 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8271</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html" target="_blank" rel="noopener">§ 182 StGB</a> betrifft Personen, die älter als 14 und nicht älter als 18 Jahre sind. Das unterscheidet die Strafrechtsnorm von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html" target="_blank" rel="noopener">§ 176 StGB</a>, dem sexuellen Missbrauch von Kindern. Von Kindern ist dann die Rede, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Täter kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.</p>
<h2>Angedrohte Strafe bei Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Strafrahmen liegt im Normalfall bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dabei wird vorausgesetzt, dass der &#8222;Täter&#8220; eine Zwangslage des &#8222;Opfers&#8220; ausnutzt. Vorausgesetzt ist außerdem, dass er sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an ihr vornehmen lässt bzw. sie dazu bestimmt, solche Handlungen an Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen. Einem Täter über 21 Jahre droht dagegen in bestimmten Fällen &#8222;nur&#8220; eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Das gilt für den Fall, dass er eine Person unter 16 Jahre missbraucht. Er muss dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.</p>
<h2>Missbrauch von Jugendlichen auch gegen Entgelt</h2>
<p>Sexuelle Handlungen sind diejenigen, die der Täter an der Jugendlichen oder die Jugendliche am Täter vornimmt. Auch wenn das Opfer dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen, ist das strafbar. Die Zahlung von Entgelt an den Jugendlichen zwecks Vornahme sexueller Handlungen kann mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.</p>
<h2>Der Vorsatz beim Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Täter muss vorsätzlich handeln. Bedingter Vorsatz genügt (dolus eventualis). Das betrifft auch das Alter des Opfers. Der Täter muss also erkennen können, dass das &#8222;Opfer&#8220; noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorsatz bezieht sich auch auf die tatsächliche Erkennbarkeit, dass das &#8222;Opfer&#8220; unfähig ist, sexuell selbst zu entscheiden und zu handeln.</p>
<h3>Absehen von Strafe</h3>
<p>Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn ein bestimmtes Verhalten des &#8222;Opfers&#8220; zur Tat des &#8222;Täters&#8220; beigetragen hat und die Schuld deshalb gering ist. Das kann der Fall sein, wenn das &#8222;Opfer&#8220; den &#8222;Täter&#8220; zu sexuellen Handlungen animiert hat.</p>
<h3>Fazit zu den Chancen der Strafverteidigung</h3>
<p>In solchen Verfahren ist oft die Beweislage schwierig. Das kommt meinen Mandanten zu Gute. Nicht selten enden solche Strafverfahren mit einem Freispruch oder werden bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt. Wichtig ist dabei immer, dass alle Möglichkeiten für eine optimale Strafverteidigung genutzt werden.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Strafverteidigung bei Sexualdelikten gegen Kinder finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a> Weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener">Kinderpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen,</a> <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a> finden Sie auf meiner Webseite.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/">Sexuellem Missbrauch von Jugendlichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html" target="_blank" rel="noopener">§ 182 StGB</a> betrifft Personen, die älter als 14 und nicht älter als 18 Jahre sind. Das unterscheidet die Strafrechtsnorm von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html" target="_blank" rel="noopener">§ 176 StGB</a>, dem sexuellen Missbrauch von Kindern. Von Kindern ist dann die Rede, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Täter kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.</p>
<h2>Angedrohte Strafe bei Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Strafrahmen liegt im Normalfall bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dabei wird vorausgesetzt, dass der &#8222;Täter&#8220; eine Zwangslage des &#8222;Opfers&#8220; ausnutzt. Vorausgesetzt ist außerdem, dass er sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an ihr vornehmen lässt bzw. sie dazu bestimmt, solche Handlungen an Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen. Einem Täter über 21 Jahre droht dagegen in bestimmten Fällen &#8222;nur&#8220; eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Das gilt für den Fall, dass er eine Person unter 16 Jahre missbraucht. Er muss dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.</p>
<h2>Missbrauch von Jugendlichen auch gegen Entgelt</h2>
<p>Sexuelle Handlungen sind diejenigen, die der Täter an der Jugendlichen oder die Jugendliche am Täter vornimmt. Auch wenn das Opfer dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen, ist das strafbar. Die Zahlung von Entgelt an den Jugendlichen zwecks Vornahme sexueller Handlungen kann mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.</p>
<h2>Der Vorsatz beim Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Täter muss vorsätzlich handeln. Bedingter Vorsatz genügt (dolus eventualis). Das betrifft auch das Alter des Opfers. Der Täter muss also erkennen können, dass das &#8222;Opfer&#8220; noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorsatz bezieht sich auch auf die tatsächliche Erkennbarkeit, dass das &#8222;Opfer&#8220; unfähig ist, sexuell selbst zu entscheiden und zu handeln.</p>
<h3>Absehen von Strafe</h3>
<p>Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn ein bestimmtes Verhalten des &#8222;Opfers&#8220; zur Tat des &#8222;Täters&#8220; beigetragen hat und die Schuld deshalb gering ist. Das kann der Fall sein, wenn das &#8222;Opfer&#8220; den &#8222;Täter&#8220; zu sexuellen Handlungen animiert hat.</p>
<h3>Fazit zu den Chancen der Strafverteidigung</h3>
<p>In solchen Verfahren ist oft die Beweislage schwierig. Das kommt meinen Mandanten zu Gute. Nicht selten enden solche Strafverfahren mit einem Freispruch oder werden bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt. Wichtig ist dabei immer, dass alle Möglichkeiten für eine optimale Strafverteidigung genutzt werden.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Strafverteidigung bei Sexualdelikten gegen Kinder finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a> Weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener">Kinderpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen,</a> <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a> finden Sie auf meiner Webseite.</p>
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<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/">Sexuellem Missbrauch von Jugendlichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2018 14:58:11 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8260</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Mit dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174 StGB</a> will der Staat die sexuelle Sebstbestimmung von Kindern und Jugendlichen schützen. Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen steht folglich unter Strafandrohung. Die <strong>Strafe</strong> kann zwischen 3 Monaten und 5 Jahren <strong>Freiheitsstrafe</strong> betragen.</p>
<h2>Tatbestandsvoraussetzungen beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Der Tatbestand des § 174 StGB setzt voraus, dass zwischen <strong>Täter</strong> und <strong>Opfer</strong> ein Verhältnis besteht, kraft dessen eine Person unter 16 Jahren dem Täter zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist. Das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft ist also unzureichend. Erforderlich ist vielmehr ein Verhältnis, in welchem einer Person das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-seelische Entwicklung zu überwachen und zu leiten.</p>
<p>Voraussetzung ist das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne der Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst. Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. So sieht es die Rechtsprechung.</p>
<h2>Täter beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Als mögliche Täter kommen Lehrerinnen und <strong>Lehrer</strong>, Ausbilderinnen und <strong>Ausbilder</strong>, Kindergärtner und <strong>Mitarbeiter</strong> in Heimen in Betracht. Soweit es sich um Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr handelt, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen,  können auch diejenigen Täter sein, zu denen die Jugendlichen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.</p>
<p>Täter können aber auch diejenigen sein, wenn sie zu einem Jugendlichen unter 18 Jahren sexuelle Kontakte unterhalten, obwohl es sich um Abkömmlinge oder Adoptivkinder oder die Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners handelt. Der &#8222;Täterkreis&#8220; des Gesetzes erstreckt sich also auch auf <strong>Väter</strong>, <strong>Mütter</strong>, <strong>Stiefväter</strong> und <strong>Stiefmütter</strong>.</p>
<h2>Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Aus meiner Praxis weiß ich, das <strong>Strafanzeigen</strong> wegen solcher vermeintlichen <strong>Missbrauchshandlungen</strong> nicht selten unzutreffend sind. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Eine typische Motivation ist die Eifersucht einer Jugendlichen, die sich durch den neuen Partner ihrer Mutter in der Aufmerksamkeit zurückgesetzt fühlt und den &#8222;Stiefvater&#8220; loswerden will. Die <strong>Verteidigungsstrategie</strong> wird in solchen Fällen darauf hinauslaufen, möglichst schon im <strong>Ermittlungsverfahren</strong> eine geräuschlose und folgenlose <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">Einstellung </a>zu erreichen.</p>
<p>So kann die gerichtliche <strong>Hauptverhandlung</strong> vermieden werden. Ist das nicht zu vermeiden, so wird in Absprache mit dem Mandanten auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/freispruch-vom-vorwurf-des-sexuellen-missbrauchs-eines-kindes/" target="_blank" rel="noopener">Freispruch </a>zu verteidigen sein und das auch mit dem Mittel der &#8222;<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">konfrontativen Strafverteidigung</a>&#8222;. Dabei stehen oft schwierige Rechtsfragen an, etwa dann, wenn es um die <strong>Glaubwürdikeit</strong> der <strong>Belastungszeugin</strong> geht. Hier sind anwaltliche Spezialkenntnisse gefragt, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/pruefung-der-glaubwuerdigkeit/" target="_blank" rel="noopener">um das zu prüfen</a>. Wenn sich das Gericht solchen Prüfungen über ein Gutachten verweigert, muss der Anwalt im geeigneten Fall bis in die <strong>Revision</strong> um die <strong>Glaubwürdigkeitsbegutachtung</strong> kämpfen. Ein Beispiel dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/kindesmissbrauch/" target="_blank" rel="noopener">findet sich hier</a>.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/">Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Mit dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174 StGB</a> will der Staat die sexuelle Sebstbestimmung von Kindern und Jugendlichen schützen. Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen steht folglich unter Strafandrohung. Die <strong>Strafe</strong> kann zwischen 3 Monaten und 5 Jahren <strong>Freiheitsstrafe</strong> betragen.</p>
<h2>Tatbestandsvoraussetzungen beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Der Tatbestand des § 174 StGB setzt voraus, dass zwischen <strong>Täter</strong> und <strong>Opfer</strong> ein Verhältnis besteht, kraft dessen eine Person unter 16 Jahren dem Täter zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist. Das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft ist also unzureichend. Erforderlich ist vielmehr ein Verhältnis, in welchem einer Person das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-seelische Entwicklung zu überwachen und zu leiten.</p>
<p>Voraussetzung ist das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne der Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst. Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. So sieht es die Rechtsprechung.</p>
<h2>Täter beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Als mögliche Täter kommen Lehrerinnen und <strong>Lehrer</strong>, Ausbilderinnen und <strong>Ausbilder</strong>, Kindergärtner und <strong>Mitarbeiter</strong> in Heimen in Betracht. Soweit es sich um Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr handelt, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen,  können auch diejenigen Täter sein, zu denen die Jugendlichen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.</p>
<p>Täter können aber auch diejenigen sein, wenn sie zu einem Jugendlichen unter 18 Jahren sexuelle Kontakte unterhalten, obwohl es sich um Abkömmlinge oder Adoptivkinder oder die Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners handelt. Der &#8222;Täterkreis&#8220; des Gesetzes erstreckt sich also auch auf <strong>Väter</strong>, <strong>Mütter</strong>, <strong>Stiefväter</strong> und <strong>Stiefmütter</strong>.</p>
<h2>Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen</h2>
<p>Aus meiner Praxis weiß ich, das <strong>Strafanzeigen</strong> wegen solcher vermeintlichen <strong>Missbrauchshandlungen</strong> nicht selten unzutreffend sind. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Eine typische Motivation ist die Eifersucht einer Jugendlichen, die sich durch den neuen Partner ihrer Mutter in der Aufmerksamkeit zurückgesetzt fühlt und den &#8222;Stiefvater&#8220; loswerden will. Die <strong>Verteidigungsstrategie</strong> wird in solchen Fällen darauf hinauslaufen, möglichst schon im <strong>Ermittlungsverfahren</strong> eine geräuschlose und folgenlose <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">Einstellung </a>zu erreichen.</p>
<p>So kann die gerichtliche <strong>Hauptverhandlung</strong> vermieden werden. Ist das nicht zu vermeiden, so wird in Absprache mit dem Mandanten auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/freispruch-vom-vorwurf-des-sexuellen-missbrauchs-eines-kindes/" target="_blank" rel="noopener">Freispruch </a>zu verteidigen sein und das auch mit dem Mittel der &#8222;<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">konfrontativen Strafverteidigung</a>&#8222;. Dabei stehen oft schwierige Rechtsfragen an, etwa dann, wenn es um die <strong>Glaubwürdikeit</strong> der <strong>Belastungszeugin</strong> geht. Hier sind anwaltliche Spezialkenntnisse gefragt, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/pruefung-der-glaubwuerdigkeit/" target="_blank" rel="noopener">um das zu prüfen</a>. Wenn sich das Gericht solchen Prüfungen über ein Gutachten verweigert, muss der Anwalt im geeigneten Fall bis in die <strong>Revision</strong> um die <strong>Glaubwürdigkeitsbegutachtung</strong> kämpfen. Ein Beispiel dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/kindesmissbrauch/" target="_blank" rel="noopener">findet sich hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/">Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Aussagepsychologisches Gutachten und Gerichtsbeschluss</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/gutachten-zur-glaubhaftigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Aug 2017 14:05:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=5127</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Aussagepsychologisches Gutachten &#8211; Anforderungen</h2>
<p>In <strong>Strafprozessen</strong> geht es oft um die Würdigung der <strong>Glaubhaftigkeit</strong> von <strong>Zeugenaussagen</strong>, wozu auch<strong> Gutachten </strong>beitragen. Das ist ein heikles Thema und auch schwierig für jedes Tatgericht. Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/pruefung-der-glaubwuerdigkeit/" target="_blank" rel="noopener">hier dargelegt</a> besteht die ureigenste Aufgabe eines Gerichts in der Beweiswürdigung von Zeugen. Das geschieht im Regelfall ohne Unterstützung von <strong>Sachverständigen</strong>. Demnach gehört die Würdigung von Aussagen auch kindlicher oder jugendlicher <strong>Zeugen</strong> zum Wesen richterlicher Rechtsfindung. Deshalb ist sie grundsätzlich dem Tatgericht anvertraut. Dabei aber ist aus meiner Praxiserfahrung erkennbar, dass manches Tatgericht seine Fähigkeit überschätzt. Denn es ist aufwendig einen aussagepsychologischen Sachverständigen zu beauftragen. Der Strafprozess muss dafür ausgesetzt werden. Denn die Einholung solcher Gutachten dauert oft Monate. Und die Kosten für ein solches Gutachten sind erheblich.</p>
<p>Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person der Zeugen Besonderheiten aufweist. Dann nämlich können oder müssen Zweifel daran aufkommen, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht. Stellt der Strafverteidiger einen solchen Antrag muss er die besonderen Umstände ausführen, aus denen die Erforderlichkeit des Gutachtens folgt.</p>
<h2>Anforderungen an Gerichtsbeschluss bei Antrag des Rechtsanwalts auf Einholung von Gutachten</h2>
<p>Lehnt das Gericht dann einen solchen Antrag ab, muss auch der Beschluss eine ausreichende Begründung enthalten. Beruft sich das Gericht wie nachfolgend dargestellt nur auf seine eigene Sachkunde reicht das nicht aus und kann in der <strong>Revision</strong> mit Erfolgsaussicht gerügt werden:</p>
<p style="padding-left: 60px;">„Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist &#8211; so auch der Beweisantrag &#8211; ureigenste Aufgabe des Gerichts. Eine Pflicht zur Hinzuziehung eines speziell hinsichtlich der Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ausgebildeten SV ist nur ausnahmsweise geboten. Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben: Die eigene Sachkunde des Gerichts reicht aus, auch aus den Aussagen der Kinder und den weiteren Umständen des Einzelfalls ergeben sich keine Anhaltspunkte, die die Hinzuziehung eines SV zur besseren Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussagen geboten. Im Einzelnen &#8211; die Vorsitzende ist seit 1989 mit der Einschätzung der Glaubwürdigkeit kindlicher und jugendlicher Zeugen befasst und hat dieses Wissen an die Schöffen weitergegeben.&#8220;</p>
<p>Eine solche Begründung reicht nicht aus, um einen Antrag für ein einzuholendes Gutachten abzuweisen. Denn der Antrag enthielt konkrete Umstände, die die Einholung des Gutachtens aus Sicht des Verteidigers notwendig machten. In einem solchen Fall muss sich das Gericht in seinem ablehnenden Beschluss mit jedem vorgetragenen Argument auseinandersetzten.</p>
<h2>Revisionsgericht rügte Umgang mit Antrag für Gutachten</h2>
<p>Das <strong>Revisionsgericht</strong> hob später auf meine Revision das schuldsprechende Urteil wegen<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener"> sexuellen Missbrauchs</a> auf. Dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/sprungrevision-kippt-kindesmissbrauchs/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a> einen Beitrag. Es wies darauf hin, dass dem Antrag zur Einholung des aussagepsychologischen Gutachtens hätte stattgegeben werden müssen. Allgemeine Informationen zur Glaubwürdigkeiten habe ich Ihnen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/" target="_blank" rel="noopener">hier bereitgestellt</a>.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/gutachten-zur-glaubhaftigkeit/">Aussagepsychologisches Gutachten und Gerichtsbeschluss</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Aussagepsychologisches Gutachten &#8211; Anforderungen</h2>
<p>In <strong>Strafprozessen</strong> geht es oft um die Würdigung der <strong>Glaubhaftigkeit</strong> von <strong>Zeugenaussagen</strong>, wozu auch<strong> Gutachten </strong>beitragen. Das ist ein heikles Thema und auch schwierig für jedes Tatgericht. Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/pruefung-der-glaubwuerdigkeit/" target="_blank" rel="noopener">hier dargelegt</a> besteht die ureigenste Aufgabe eines Gerichts in der Beweiswürdigung von Zeugen. Das geschieht im Regelfall ohne Unterstützung von <strong>Sachverständigen</strong>. Demnach gehört die Würdigung von Aussagen auch kindlicher oder jugendlicher <strong>Zeugen</strong> zum Wesen richterlicher Rechtsfindung. Deshalb ist sie grundsätzlich dem Tatgericht anvertraut. Dabei aber ist aus meiner Praxiserfahrung erkennbar, dass manches Tatgericht seine Fähigkeit überschätzt. Denn es ist aufwendig einen aussagepsychologischen Sachverständigen zu beauftragen. Der Strafprozess muss dafür ausgesetzt werden. Denn die Einholung solcher Gutachten dauert oft Monate. Und die Kosten für ein solches Gutachten sind erheblich.</p>
<p>Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person der Zeugen Besonderheiten aufweist. Dann nämlich können oder müssen Zweifel daran aufkommen, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht. Stellt der Strafverteidiger einen solchen Antrag muss er die besonderen Umstände ausführen, aus denen die Erforderlichkeit des Gutachtens folgt.</p>
<h2>Anforderungen an Gerichtsbeschluss bei Antrag des Rechtsanwalts auf Einholung von Gutachten</h2>
<p>Lehnt das Gericht dann einen solchen Antrag ab, muss auch der Beschluss eine ausreichende Begründung enthalten. Beruft sich das Gericht wie nachfolgend dargestellt nur auf seine eigene Sachkunde reicht das nicht aus und kann in der <strong>Revision</strong> mit Erfolgsaussicht gerügt werden:</p>
<p style="padding-left: 60px;">„Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist &#8211; so auch der Beweisantrag &#8211; ureigenste Aufgabe des Gerichts. Eine Pflicht zur Hinzuziehung eines speziell hinsichtlich der Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ausgebildeten SV ist nur ausnahmsweise geboten. Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben: Die eigene Sachkunde des Gerichts reicht aus, auch aus den Aussagen der Kinder und den weiteren Umständen des Einzelfalls ergeben sich keine Anhaltspunkte, die die Hinzuziehung eines SV zur besseren Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussagen geboten. Im Einzelnen &#8211; die Vorsitzende ist seit 1989 mit der Einschätzung der Glaubwürdigkeit kindlicher und jugendlicher Zeugen befasst und hat dieses Wissen an die Schöffen weitergegeben.&#8220;</p>
<p>Eine solche Begründung reicht nicht aus, um einen Antrag für ein einzuholendes Gutachten abzuweisen. Denn der Antrag enthielt konkrete Umstände, die die Einholung des Gutachtens aus Sicht des Verteidigers notwendig machten. In einem solchen Fall muss sich das Gericht in seinem ablehnenden Beschluss mit jedem vorgetragenen Argument auseinandersetzten.</p>
<h2>Revisionsgericht rügte Umgang mit Antrag für Gutachten</h2>
<p>Das <strong>Revisionsgericht</strong> hob später auf meine Revision das schuldsprechende Urteil wegen<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener"> sexuellen Missbrauchs</a> auf. Dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/sprungrevision-kippt-kindesmissbrauchs/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a> einen Beitrag. Es wies darauf hin, dass dem Antrag zur Einholung des aussagepsychologischen Gutachtens hätte stattgegeben werden müssen. Allgemeine Informationen zur Glaubwürdigkeiten habe ich Ihnen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/" target="_blank" rel="noopener">hier bereitgestellt</a>.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/gutachten-zur-glaubhaftigkeit/">Aussagepsychologisches Gutachten und Gerichtsbeschluss</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Einstellung der Ermittlungsverfahren bei Sexualstraftaten</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Mar 2017 08:13:40 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=4726</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Einstellung auch bei Sexualdelikten möglich</h2>
<p>Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten belasten Betroffene häufig bereits im frühen Verfahrensstadium erheblich. Gerade deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Die Strafprozessordnung sieht hierfür verschiedene Möglichkeiten vor.</p>
<p>Die Zielsetzung ist in allen Fällen die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Sie wird auch als <strong>geräuschlose</strong> <strong>Verfahrenserledigung </strong>bezeichnet. Damit wird eine <strong>Verfahrensbeendigung</strong> <strong>ohne</strong> <strong>gerichtliche Hauptverhandlung</strong> erreicht. Oder anders ausgedrückt: Es kommt gar nicht erst zu einer <strong>Anklageerhebung</strong> durch die Staatsanwaltschaft.  Im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Zeugenaussagen, digitalen Kommunikationsdaten, Gutachten und der konkreten Beweislage ab. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht.</p>
<h2>Voraussetzungen zur geräuschlosen Erledigung prüfen</h2>
<p>Zunächst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorliegen. In diesem Falle beantrage ich über eine <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Folgt die Staatsanwaltschaft dem Antrag, wird das Verfahren eingestellt. Dann bleibt die Anklageerhebung aus. Folglich endet das Verfahren ohne gerichtlichen Schuldspruch. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/rechtsanwalt-wird-im-ermittlungsverfahren-taetig/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Näheres dazu finden Sie auch hier</a>.</p>
<h2>Wann kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung enthält mehrere Vorschriften zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Maßgeblich sind insbesondere:</p>
<ul>
<li>170 Abs. 2 StPO</li>
<li>153 StPO</li>
<li>153a StPO</li>
<li>154 StPO</li>
</ul>
<p>Welche Vorschrift zur Anwendung kommt, hängt von der Beweislage, dem Tatvorwurf und den Umständen des Einzelfalles ab.</p>
<h2>Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO</h2>
<p>Die häufigste Einstellung erfolgt nach § 170 Abs. 2 StPO. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn kein ausreichender Tatverdacht besteht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht entstehen häufig schwierige Beweisfragen. In vielen Verfahren stehen Aussage gegen Aussage, wobei zusätzliche objektive Beweismittel fehlen können.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Glaubhaftigkeit von Aussagen</li>
<li>Widersprüche in Angaben</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Zeugen</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>digitale Spuren</li>
</ul>
<p>Reicht die Beweislage nicht aus, kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht.</p>
<h2>Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO</h2>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren auch wegen geringer Schuld eingestellt werden. Grundlage hierfür ist § 153 StPO.</p>
<p>Im Bereich schwerer Sexualdelikte kommt diese Vorschrift allerdings nur selten zur Anwendung. Sie betrifft eher weniger gravierende Vorwürfe oder Randbereiche strafrechtlicher Ermittlungen.</p>
<h2>Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO</h2>
<p>Nach § 153a StPO kann ein Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gegen Auflagen eingestellt werden.</p>
<p>Mögliche Auflagen sind beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Geldzahlungen</li>
<li>gemeinnützige Leistungen</li>
<li>Teilnahme an Beratungen</li>
<li>Schadenswiedergutmachung</li>
</ul>
<p>Eine Einstellung nach § 153a StPO beendet das Verfahren ohne Verurteilung.</p>
<h2>Einstellung bei anderen Verfahren nach § 154 StPO</h2>
<p>Zusätzlich kann eine Einstellung erfolgen, wenn bereits andere Verfahren oder Strafen im Vordergrund stehen. Grundlage hierfür ist § 154 StPO.</p>
<p>Gerade bei umfangreichen Ermittlungen mit mehreren Tatvorwürfen spielt diese Vorschrift regelmäßig eine Rolle.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Denn nicht jeder Tatvorwurf führt automatisch zur Anklageerhebung.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>Zeugenaussagen</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Chatverläufe</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>Vernehmungsprotokolle</li>
<li>mögliche Widersprüche</li>
<li>die Voraussetzungen der einzelnen Einstellungsvorschriften</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und führt Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Aussagepsychologie und der konkreten Beweissituation ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.</p>
<h2>Strafverteidigung bei Sexualstraftaten in Berlin</h2>
<p>Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung ermöglicht es, die Beweislage umfassend zu prüfen und Einstellungsmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung rechtlich zu bewerten.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger in Berlin</a> vertrete ich Mandanten bei Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen im Sexualstrafrecht.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/">Einstellung der Ermittlungsverfahren bei Sexualstraftaten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einstellung auch bei Sexualdelikten möglich</h2>
<p>Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten belasten Betroffene häufig bereits im frühen Verfahrensstadium erheblich. Gerade deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Die Strafprozessordnung sieht hierfür verschiedene Möglichkeiten vor.</p>
<p>Die Zielsetzung ist in allen Fällen die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Sie wird auch als <strong>geräuschlose</strong> <strong>Verfahrenserledigung </strong>bezeichnet. Damit wird eine <strong>Verfahrensbeendigung</strong> <strong>ohne</strong> <strong>gerichtliche Hauptverhandlung</strong> erreicht. Oder anders ausgedrückt: Es kommt gar nicht erst zu einer <strong>Anklageerhebung</strong> durch die Staatsanwaltschaft.  Im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Zeugenaussagen, digitalen Kommunikationsdaten, Gutachten und der konkreten Beweislage ab. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht.</p>
<h2>Voraussetzungen zur geräuschlosen Erledigung prüfen</h2>
<p>Zunächst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorliegen. In diesem Falle beantrage ich über eine <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Folgt die Staatsanwaltschaft dem Antrag, wird das Verfahren eingestellt. Dann bleibt die Anklageerhebung aus. Folglich endet das Verfahren ohne gerichtlichen Schuldspruch. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/rechtsanwalt-wird-im-ermittlungsverfahren-taetig/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Näheres dazu finden Sie auch hier</a>.</p>
<h2>Wann kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung enthält mehrere Vorschriften zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Maßgeblich sind insbesondere:</p>
<ul>
<li>170 Abs. 2 StPO</li>
<li>153 StPO</li>
<li>153a StPO</li>
<li>154 StPO</li>
</ul>
<p>Welche Vorschrift zur Anwendung kommt, hängt von der Beweislage, dem Tatvorwurf und den Umständen des Einzelfalles ab.</p>
<h2>Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO</h2>
<p>Die häufigste Einstellung erfolgt nach § 170 Abs. 2 StPO. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn kein ausreichender Tatverdacht besteht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht entstehen häufig schwierige Beweisfragen. In vielen Verfahren stehen Aussage gegen Aussage, wobei zusätzliche objektive Beweismittel fehlen können.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Glaubhaftigkeit von Aussagen</li>
<li>Widersprüche in Angaben</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Zeugen</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>digitale Spuren</li>
</ul>
<p>Reicht die Beweislage nicht aus, kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht.</p>
<h2>Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO</h2>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren auch wegen geringer Schuld eingestellt werden. Grundlage hierfür ist § 153 StPO.</p>
<p>Im Bereich schwerer Sexualdelikte kommt diese Vorschrift allerdings nur selten zur Anwendung. Sie betrifft eher weniger gravierende Vorwürfe oder Randbereiche strafrechtlicher Ermittlungen.</p>
<h2>Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO</h2>
<p>Nach § 153a StPO kann ein Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gegen Auflagen eingestellt werden.</p>
<p>Mögliche Auflagen sind beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Geldzahlungen</li>
<li>gemeinnützige Leistungen</li>
<li>Teilnahme an Beratungen</li>
<li>Schadenswiedergutmachung</li>
</ul>
<p>Eine Einstellung nach § 153a StPO beendet das Verfahren ohne Verurteilung.</p>
<h2>Einstellung bei anderen Verfahren nach § 154 StPO</h2>
<p>Zusätzlich kann eine Einstellung erfolgen, wenn bereits andere Verfahren oder Strafen im Vordergrund stehen. Grundlage hierfür ist § 154 StPO.</p>
<p>Gerade bei umfangreichen Ermittlungen mit mehreren Tatvorwürfen spielt diese Vorschrift regelmäßig eine Rolle.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Denn nicht jeder Tatvorwurf führt automatisch zur Anklageerhebung.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>Zeugenaussagen</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Chatverläufe</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>Vernehmungsprotokolle</li>
<li>mögliche Widersprüche</li>
<li>die Voraussetzungen der einzelnen Einstellungsvorschriften</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und führt Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Aussagepsychologie und der konkreten Beweissituation ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.</p>
<h2>Strafverteidigung bei Sexualstraftaten in Berlin</h2>
<p>Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung ermöglicht es, die Beweislage umfassend zu prüfen und Einstellungsmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung rechtlich zu bewerten.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger in Berlin</a> vertrete ich Mandanten bei Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen im Sexualstrafrecht.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/">Einstellung der Ermittlungsverfahren bei Sexualstraftaten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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