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	<title>Vergewaltigung mit Todesfolge-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Sat, 05 Oct 2024 18:01:05 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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		<title>Über den Notstand zum Freispruch</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 14:43:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Was ist der Notstand?</h2>
<p>Wenn der Angriff nicht <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">von einem Menschen</a>, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen gewehrt werden. Diese Situation wird als Notstand (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>) bezeichnet. Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den <strong>Aggressiv-</strong> und den <strong>Defensivnotstand</strong>.</p>
<h3>Aggressivnotstand</h3>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> greift der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten ein um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum <strong>Notwehrrecht</strong> eine <strong>Güterabwägung</strong> statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html" target="_blank" rel="noopener">§ 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Hier finden sich dieselben Prinzipien wie auch in der <strong>Notwehr</strong>, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<h3>Defensivnotstand</h3>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<p>Bei beiden Alternativen muss jedoch darauf geachtet werden, dass es kein milderes Mittel zur Abwendung des Angriffs gibt. Es ist dem Angegriffenen auch zuzumuten auszuweichen oder Hilfe herbeizuholen, wenn dies möglich ist, um die Gefahr gleich wirksam von sich abzuwenden.</p>
<h3>Abgrenzung zum entschuldigenden Notstand</h3>
<p>Wenn die Voraussetzungen von Notwehr und Notstand nicht vorliegen, ist aus anwaltlicher Sicht noch der <strong>entschuldigende Notstand</strong> zu prüfen. Dieser erfordert eine <strong>gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit</strong>. Die Beurteilung der gegenwärtigen Gefahr erfolgt wie auch in der Notstandsregelung. Wenn dessen Voraussetzungen vorliegen, hat der Täter zwar eine rechtswidrige Tat begangen, wird jedoch nicht bestraft, weil er entschuldigt ist.</p>
<p>Wenn Sie mit dem Vorwurf einer rechtswidrigen Tat konfrontiert werden, jedoch nur sich oder einen Dritten schützen wollten, sollten Sie einen kompetenten Strafverteidiger aufsuchen, der sie unterstützt, Ihre Notwehr- oder Notstandsrechtfertigung durchzusetzen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/">Über den Notstand zum Freispruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was ist der Notstand?</h2>
<p>Wenn der Angriff nicht <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">von einem Menschen</a>, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen gewehrt werden. Diese Situation wird als Notstand (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>) bezeichnet. Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den <strong>Aggressiv-</strong> und den <strong>Defensivnotstand</strong>.</p>
<h3>Aggressivnotstand</h3>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> greift der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten ein um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum <strong>Notwehrrecht</strong> eine <strong>Güterabwägung</strong> statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html" target="_blank" rel="noopener">§ 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Hier finden sich dieselben Prinzipien wie auch in der <strong>Notwehr</strong>, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<h3>Defensivnotstand</h3>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<p>Bei beiden Alternativen muss jedoch darauf geachtet werden, dass es kein milderes Mittel zur Abwendung des Angriffs gibt. Es ist dem Angegriffenen auch zuzumuten auszuweichen oder Hilfe herbeizuholen, wenn dies möglich ist, um die Gefahr gleich wirksam von sich abzuwenden.</p>
<h3>Abgrenzung zum entschuldigenden Notstand</h3>
<p>Wenn die Voraussetzungen von Notwehr und Notstand nicht vorliegen, ist aus anwaltlicher Sicht noch der <strong>entschuldigende Notstand</strong> zu prüfen. Dieser erfordert eine <strong>gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit</strong>. Die Beurteilung der gegenwärtigen Gefahr erfolgt wie auch in der Notstandsregelung. Wenn dessen Voraussetzungen vorliegen, hat der Täter zwar eine rechtswidrige Tat begangen, wird jedoch nicht bestraft, weil er entschuldigt ist.</p>
<p>Wenn Sie mit dem Vorwurf einer rechtswidrigen Tat konfrontiert werden, jedoch nur sich oder einen Dritten schützen wollten, sollten Sie einen kompetenten Strafverteidiger aufsuchen, der sie unterstützt, Ihre Notwehr- oder Notstandsrechtfertigung durchzusetzen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/">Über den Notstand zum Freispruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Freispruch bei Notwehr</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 14:42:41 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8510</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Was bedeutet Notwehr?</h2>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen <strong>rechtswidrigen Angriff</strong> von sich oder einem anderen abzuwenden. Was zunächst geschwollen klingt, bietet große Chancen in einer schwierigen Situation straffrei zu handeln und dabei Leben, Körper und andere Rechtsgüter zu schützen.</p>
<p>Der Notwehrtatbestand schützt den Bürger, der sich in einer N<strong>otwehrsituation</strong> wehrt. Das Handeln unter diesen Voraussetzungen ist <strong>straffrei</strong>. Die Folge ist der <strong>Freispruch</strong>. Oder wie es im &#8222;Juristen-Deutsch&#8220; heißt: De lege lata &#8211; Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!</p>
<h3>Die Notwehrlage &#8211; Wann darf gehandelt werden?</h3>
<p>Um im Sinne der Notwehr straffrei zu handeln, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört eine bestimmte <strong>Notwehrlage</strong>. Diese ist davon gezeichnet, dass ein gegenwärtiger und rechtswidriger <strong>Angriff</strong> auf ein Rechtsgut vorliegt. Rechtsgüter sind alle rechtlich geschützten Interessen. Dazu gehören z.B. <strong>Leib</strong>, <strong>Leben</strong>, <strong>Gesundheit</strong>, aber auch <strong>Eigentum</strong>, <strong>Vermögen</strong> und <strong>Ehre</strong>. Ein Angriff liegt vor, wenn ein Mensch droht eines dieser Rechtsgüter zu verletzen. So z.B. bei der Wegnahme eines Gegenstandes oder einem körperlichen Angriff. Wichtig ist nur, dass dieser Angriff gegenwärtig erfolgen und rechtswidrig sein muss.</p>
<p>Die Gegenwärtigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Nicht davon erfasst sind daher später Rachefeldzüge. Wurde eine Person verprügelt und trifft sie Stunden später erneut auf den Schläger, ist eine Notwehrlage nicht mehr gegeben. Geht das <strong>Opfer</strong> dann auf den Schläger zu und schlägt selbst zu, handelt er nicht mehr straffrei. Wenn er jedoch in der ersten Situation, sich wehrt und den Schlag abwehrt und auch gegebenenfalls zurückschlägt, liegt dies unter dem Schutz der Notwehr und wird nicht bestraft.</p>
<p>Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Wenn die Polizei eine Person festnimmt, ist dringend von vermeintlichen Notwehrhandlungen abzusehen. Denn das gesetzmäßig zugelassene und ordnungsgemäß durchgeführte Handeln der Polizei steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung.</p>
<h3>Die Notwehrhandlung &#8211; Wie darf reagiert werden?</h3>
<p>Nur weil ein Angriff auf eine Person vorliegt, ist jedoch nicht jede Handlung im Rahmen der Notwehr geschützt. Geschützt sind nur die Handlungen, die im richtigen Verhältnis zum Angriff stehen. Die <strong>Verhältnismäßigkeit</strong> ist ein gängiges juristisches Prinzip, anhand der überprüft wird, ob zwei Vorgänge, sich einander entsprechen und ausgewogen sind. Bei der Notwehr wird verglichen, ob die Verteidigungshandlung dem Angriff entsprechend ist oder ob überreagiert wird. Das typische Beispiel dafür ist der griesgrämige Nachbar, der mit der Flinte auf Nachbarskinder zielt, die ihm Äpfel vom Grundstück klauen. Die Äpfel gehören zu seinem schützenswerten Eigentum und der Diebstahl ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Dennoch muss die Reaktion angemessen erfolgen.</p>
<p>Die Verteidigung muss daher mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff effektiv und endgültig abwehren kann. Auch hier gilt wieder: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Daher schützen Sie sich selbst! Die Notwehr ist nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigungshandlung ausgeschlossen.</p>
<h3>Dürfen Sie eine andere Person über die Notwehr schützen?</h3>
<p>Ja, das liegt im Sinne des Gesetzgebers! Der Notwehrtatbestand schützt Sie auch im Rahmen der <strong>Nothilfe</strong>. Sie ist dann gegeben, wenn Sie einem Dritten helfen, dessen Rechtsgüter zu verteidigen. Wenn Sie nicht helfen, machen Sie sich unter Umständen wegen <strong>unterlassener Hilfeleistung</strong> sogar strafbar!</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Wenn sie sich mit einem Straftatbestand konfrontiert sehen und glauben in Notwehr gehandelt zu haben, suchen Sie einen kompetenten Strafverteidiger auf. Sie können die Verteidigungsstrategie mit Hilfe eines Rechtsanwalts darauf stützen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/">Freispruch bei Notwehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was bedeutet Notwehr?</h2>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen <strong>rechtswidrigen Angriff</strong> von sich oder einem anderen abzuwenden. Was zunächst geschwollen klingt, bietet große Chancen in einer schwierigen Situation straffrei zu handeln und dabei Leben, Körper und andere Rechtsgüter zu schützen.</p>
<p>Der Notwehrtatbestand schützt den Bürger, der sich in einer N<strong>otwehrsituation</strong> wehrt. Das Handeln unter diesen Voraussetzungen ist <strong>straffrei</strong>. Die Folge ist der <strong>Freispruch</strong>. Oder wie es im &#8222;Juristen-Deutsch&#8220; heißt: De lege lata &#8211; Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!</p>
<h3>Die Notwehrlage &#8211; Wann darf gehandelt werden?</h3>
<p>Um im Sinne der Notwehr straffrei zu handeln, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört eine bestimmte <strong>Notwehrlage</strong>. Diese ist davon gezeichnet, dass ein gegenwärtiger und rechtswidriger <strong>Angriff</strong> auf ein Rechtsgut vorliegt. Rechtsgüter sind alle rechtlich geschützten Interessen. Dazu gehören z.B. <strong>Leib</strong>, <strong>Leben</strong>, <strong>Gesundheit</strong>, aber auch <strong>Eigentum</strong>, <strong>Vermögen</strong> und <strong>Ehre</strong>. Ein Angriff liegt vor, wenn ein Mensch droht eines dieser Rechtsgüter zu verletzen. So z.B. bei der Wegnahme eines Gegenstandes oder einem körperlichen Angriff. Wichtig ist nur, dass dieser Angriff gegenwärtig erfolgen und rechtswidrig sein muss.</p>
<p>Die Gegenwärtigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Nicht davon erfasst sind daher später Rachefeldzüge. Wurde eine Person verprügelt und trifft sie Stunden später erneut auf den Schläger, ist eine Notwehrlage nicht mehr gegeben. Geht das <strong>Opfer</strong> dann auf den Schläger zu und schlägt selbst zu, handelt er nicht mehr straffrei. Wenn er jedoch in der ersten Situation, sich wehrt und den Schlag abwehrt und auch gegebenenfalls zurückschlägt, liegt dies unter dem Schutz der Notwehr und wird nicht bestraft.</p>
<p>Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Wenn die Polizei eine Person festnimmt, ist dringend von vermeintlichen Notwehrhandlungen abzusehen. Denn das gesetzmäßig zugelassene und ordnungsgemäß durchgeführte Handeln der Polizei steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung.</p>
<h3>Die Notwehrhandlung &#8211; Wie darf reagiert werden?</h3>
<p>Nur weil ein Angriff auf eine Person vorliegt, ist jedoch nicht jede Handlung im Rahmen der Notwehr geschützt. Geschützt sind nur die Handlungen, die im richtigen Verhältnis zum Angriff stehen. Die <strong>Verhältnismäßigkeit</strong> ist ein gängiges juristisches Prinzip, anhand der überprüft wird, ob zwei Vorgänge, sich einander entsprechen und ausgewogen sind. Bei der Notwehr wird verglichen, ob die Verteidigungshandlung dem Angriff entsprechend ist oder ob überreagiert wird. Das typische Beispiel dafür ist der griesgrämige Nachbar, der mit der Flinte auf Nachbarskinder zielt, die ihm Äpfel vom Grundstück klauen. Die Äpfel gehören zu seinem schützenswerten Eigentum und der Diebstahl ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Dennoch muss die Reaktion angemessen erfolgen.</p>
<p>Die Verteidigung muss daher mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff effektiv und endgültig abwehren kann. Auch hier gilt wieder: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Daher schützen Sie sich selbst! Die Notwehr ist nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigungshandlung ausgeschlossen.</p>
<h3>Dürfen Sie eine andere Person über die Notwehr schützen?</h3>
<p>Ja, das liegt im Sinne des Gesetzgebers! Der Notwehrtatbestand schützt Sie auch im Rahmen der <strong>Nothilfe</strong>. Sie ist dann gegeben, wenn Sie einem Dritten helfen, dessen Rechtsgüter zu verteidigen. Wenn Sie nicht helfen, machen Sie sich unter Umständen wegen <strong>unterlassener Hilfeleistung</strong> sogar strafbar!</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Wenn sie sich mit einem Straftatbestand konfrontiert sehen und glauben in Notwehr gehandelt zu haben, suchen Sie einen kompetenten Strafverteidiger auf. Sie können die Verteidigungsstrategie mit Hilfe eines Rechtsanwalts darauf stützen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/">Freispruch bei Notwehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Notwehr vs. Notstand</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr-und-notstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 14:38:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignright wp-image-7120 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg" alt="Notwehr und Notstand Notwehr und Notstand, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Anklage, Vorladung, Beschuldigter, Körperverletzung, Totschlag, Mord, Schlägerei, Haftbefehl, Festnahme, Aussageverweigerung, Revision, Berufung, Sprungrevision, Hauptverhandlung, Landgericht" width="240" height="300" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg 240w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin.jpg 640w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" />Notwehr und Notstand &#8211; Was ist der Unterschied?</h2>
<p>Notwehr und Notstand sind zwei Regelungen, die ein an sich strafwürdiges Verhalten von der Strafe befreien, weil der Betroffene unter einer <strong>Notlage</strong> handelt. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtskonstrukten?</p>
<h3>Die Notwehr</h3>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) rechtfertigt eine Verteidigungshandlung, die gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erfolgt. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Dabei muss der <strong>Angriff</strong> und die <strong>Verteidigung</strong> im rechten Verhältnis zu einander stehen.</p>
<p>Der Angriff muss dabei von einem Menschen ausgehen und die Verteidigung darf sich auch nur gegen diesen richten.</p>
<h3>Der Notstand</h3>
<p>Wenn der Angriff nicht von einem Menschen, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen im Rahmen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/" target="_blank" rel="noopener">des Notstands</a> gewehrt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>). Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den Aggressiv- und den Defensivnotstand.</p>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> wird der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten eingreifen um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum Notwehrrecht eine Güterabwägung statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/904.html" target="_blank" rel="noopener"> § 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Im Grunde finden sich hier dieselben Prinzipien wie auch in der Notwehr, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Wenn Sie in einer schwierigen Situation strafrechtlich relevant gehandelt haben und nun mit einer Anzeige konfrontiert wurden, dann zögern Sie nicht, sich anwaltlichen Beistand zu suchen. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener">Ich stehe Ihnen </a>mit meiner langjährigen Erfahrung gerne bei.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr-und-notstand/">Notwehr vs. Notstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><img decoding="async" class="alignright wp-image-7120 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg" alt="Notwehr und Notstand Notwehr und Notstand, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Anklage, Vorladung, Beschuldigter, Körperverletzung, Totschlag, Mord, Schlägerei, Haftbefehl, Festnahme, Aussageverweigerung, Revision, Berufung, Sprungrevision, Hauptverhandlung, Landgericht" width="240" height="300" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg 240w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin.jpg 640w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" />Notwehr und Notstand &#8211; Was ist der Unterschied?</h2>
<p>Notwehr und Notstand sind zwei Regelungen, die ein an sich strafwürdiges Verhalten von der Strafe befreien, weil der Betroffene unter einer <strong>Notlage</strong> handelt. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtskonstrukten?</p>
<h3>Die Notwehr</h3>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) rechtfertigt eine Verteidigungshandlung, die gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erfolgt. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Dabei muss der <strong>Angriff</strong> und die <strong>Verteidigung</strong> im rechten Verhältnis zu einander stehen.</p>
<p>Der Angriff muss dabei von einem Menschen ausgehen und die Verteidigung darf sich auch nur gegen diesen richten.</p>
<h3>Der Notstand</h3>
<p>Wenn der Angriff nicht von einem Menschen, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen im Rahmen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/" target="_blank" rel="noopener">des Notstands</a> gewehrt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>). Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den Aggressiv- und den Defensivnotstand.</p>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> wird der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten eingreifen um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum Notwehrrecht eine Güterabwägung statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/904.html" target="_blank" rel="noopener"> § 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Im Grunde finden sich hier dieselben Prinzipien wie auch in der Notwehr, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Wenn Sie in einer schwierigen Situation strafrechtlich relevant gehandelt haben und nun mit einer Anzeige konfrontiert wurden, dann zögern Sie nicht, sich anwaltlichen Beistand zu suchen. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener">Ich stehe Ihnen </a>mit meiner langjährigen Erfahrung gerne bei.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr-und-notstand/">Notwehr vs. Notstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Erstellung eines Gutachtens bei Kindstötung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/erstellung-eines-gutachtens-bei-kindstoetung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Nov 2017 14:31:13 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=7478</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Erstellung eines Gutachtens bei Verdacht auf Totschlag</h2>
<p>Die Erstellung eines Gutachtens in Fällen des Verdachts der Kindstötung ist zur Feststellung der <strong>Schuldfähigkeit</strong> unverzichtbar (<strong>forensisch-psychiatrische Begutachtung</strong>). Denn <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20 StGB</a> bestimmt, dass derjenige “ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder wegen einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln”. Dagegen liegt nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" target="_blank" rel="noopener">§ 21 StGB</a> verminderte Schuldfähigkeit vor, wenn “die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert” ist.<br />
Liegen die Voraussetzungen des § 20 StGB vor, kommt es unweigerlich zum Freispruch. Im Falle von § 21 StGB kommt es in aller Regel zu einer Strafmilderung.</p>
<h3>Heranziehung von Fachkapazitäten für die Erstellung eines Gutachtens</h3>
<p>Die in diesem Bereich vom Gericht zu bestellenden Gutachter müssen – so die Auffassung als Strafverteidiger und Rechtsanwalt – besonders sorgfältig ausgewählt werden. Dabei sollte es sich um ausgewiesene Fachkapazitäten handeln, die sowohl wissenschaftlich als auch praktisch in Fällen der Kindstötung tätig sind. Viele solcher Kapazitäten hat die Bundesrepublik nicht. Ein Grund dafür ist sicher, dass die Anzahl der Kindstötungen seit Jahren relativ gering ist. Nach meiner Erfahrung besteht auch seitens der Gerichte und der Staatsanwaltschaften kein gesteigertes Interesse an der Hinzuziehung dieser Fachkapazitäten. Lieber begnügen sich die Gerichte mit den &#8222;Hausgutachtern&#8220;. Das hat manchmal auch fiskalische Gründe. Die Kosten für einen Gutachter, der aus einem entfernten Ort zum Gericht anreisen muss, sind erheblich. Aber gerade fundierte Gutachten sind auch aus den nachfolgenden Gründen unverzichtbar.</p>
<h3>Kritik an rechtlicher Einordnung der Kindstötung nach Abschaffung des § 217 StGB</h3>
<p>Bis 1998 regelte <a href="https://lexetius.com/StGB/217,3" target="_blank" rel="noopener">§ 217 StGB</a>, dass die Mutter, die ihr <strong>uneheliches</strong> Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tötet, mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft wird. Die Regelung hatte ihren Ursprung im Reichsstrafgesetzbuch und ging auf das Jahr 1871 zurück. Es mag sein, dass die Regelung 1998 nicht mehr zeitgemäß war, zumal sie ohnehin nur dann Anwendung fand, wenn es sich um die Tötung eines nichtehelichen Neugeborenen handelte.</p>
<p>Die ersatzlose Abschaffung der Regel führte aber nun dazu, dass jede Pri­vi­le­gie­rung unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Tötungshandlung durch eine Mutter weggefallen sind. Folglich muss nun auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/" target="_blank" rel="noopener">Totschlag</a> oder – in seltenen Fällen – auch auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/" target="_blank" rel="noopener">Mord </a>zurückgegriffen werden. So drohen bei Totschlag bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, bei Mord droht lebenslänglich. Damit wird auch meine Forderung verständlich, in Fällen der Kindstötung nur Fachkapazitäten und nicht die gerichtlichen &#8222;Hausgutachter&#8220; tätig werden zu lassen. Weitere Informationen zur Strafverteidigung bei Kindstötung <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie auch hier</a>. Über einen interessanten Praxisfall berichte ich <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/bgh-hat-urteil-aufgehoben-38-stunden-ohne-schlaf-bei-bernehmung/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Fachanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/erstellung-eines-gutachtens-bei-kindstoetung/">Erstellung eines Gutachtens bei Kindstötung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Erstellung eines Gutachtens bei Verdacht auf Totschlag</h2>
<p>Die Erstellung eines Gutachtens in Fällen des Verdachts der Kindstötung ist zur Feststellung der <strong>Schuldfähigkeit</strong> unverzichtbar (<strong>forensisch-psychiatrische Begutachtung</strong>). Denn <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20 StGB</a> bestimmt, dass derjenige “ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder wegen einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln”. Dagegen liegt nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" target="_blank" rel="noopener">§ 21 StGB</a> verminderte Schuldfähigkeit vor, wenn “die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert” ist.<br />
Liegen die Voraussetzungen des § 20 StGB vor, kommt es unweigerlich zum Freispruch. Im Falle von § 21 StGB kommt es in aller Regel zu einer Strafmilderung.</p>
<h3>Heranziehung von Fachkapazitäten für die Erstellung eines Gutachtens</h3>
<p>Die in diesem Bereich vom Gericht zu bestellenden Gutachter müssen – so die Auffassung als Strafverteidiger und Rechtsanwalt – besonders sorgfältig ausgewählt werden. Dabei sollte es sich um ausgewiesene Fachkapazitäten handeln, die sowohl wissenschaftlich als auch praktisch in Fällen der Kindstötung tätig sind. Viele solcher Kapazitäten hat die Bundesrepublik nicht. Ein Grund dafür ist sicher, dass die Anzahl der Kindstötungen seit Jahren relativ gering ist. Nach meiner Erfahrung besteht auch seitens der Gerichte und der Staatsanwaltschaften kein gesteigertes Interesse an der Hinzuziehung dieser Fachkapazitäten. Lieber begnügen sich die Gerichte mit den &#8222;Hausgutachtern&#8220;. Das hat manchmal auch fiskalische Gründe. Die Kosten für einen Gutachter, der aus einem entfernten Ort zum Gericht anreisen muss, sind erheblich. Aber gerade fundierte Gutachten sind auch aus den nachfolgenden Gründen unverzichtbar.</p>
<h3>Kritik an rechtlicher Einordnung der Kindstötung nach Abschaffung des § 217 StGB</h3>
<p>Bis 1998 regelte <a href="https://lexetius.com/StGB/217,3" target="_blank" rel="noopener">§ 217 StGB</a>, dass die Mutter, die ihr <strong>uneheliches</strong> Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tötet, mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft wird. Die Regelung hatte ihren Ursprung im Reichsstrafgesetzbuch und ging auf das Jahr 1871 zurück. Es mag sein, dass die Regelung 1998 nicht mehr zeitgemäß war, zumal sie ohnehin nur dann Anwendung fand, wenn es sich um die Tötung eines nichtehelichen Neugeborenen handelte.</p>
<p>Die ersatzlose Abschaffung der Regel führte aber nun dazu, dass jede Pri­vi­le­gie­rung unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Tötungshandlung durch eine Mutter weggefallen sind. Folglich muss nun auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/" target="_blank" rel="noopener">Totschlag</a> oder – in seltenen Fällen – auch auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/" target="_blank" rel="noopener">Mord </a>zurückgegriffen werden. So drohen bei Totschlag bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, bei Mord droht lebenslänglich. Damit wird auch meine Forderung verständlich, in Fällen der Kindstötung nur Fachkapazitäten und nicht die gerichtlichen &#8222;Hausgutachter&#8220; tätig werden zu lassen. Weitere Informationen zur Strafverteidigung bei Kindstötung <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie auch hier</a>. Über einen interessanten Praxisfall berichte ich <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/bgh-hat-urteil-aufgehoben-38-stunden-ohne-schlaf-bei-bernehmung/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Fachanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/"><strong>Mord</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/"><strong>Totschlag</strong></a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/koerperverletzung-mit-todesfolge/"><strong>Körperverletzung</strong> <strong>mit Todesfolge</strong></a> und <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/die-fahrlaessige-toetung/">fahrlässige Tötung</a>. </strong></p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/erstellung-eines-gutachtens-bei-kindstoetung/">Erstellung eines Gutachtens bei Kindstötung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Rechtsanwalt bei Strafverfahren wegen Jugendpornographie</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 14:25:32 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=4853</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Was ist Jugendpornographie?</h2>
<p>Jugendpornographie unterscheidet sich von der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Kinderpornographie</strong> </a>dadurch, dass es hier um Personen zwischen 14 und 18 Jahren geht. Die abgebildeten sexuellen Handlungen von Jugendlichen sind grundsätzlich erlaubt. Daher knüpft <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html" target="_blank" rel="noopener">§ 184 c StGB</a> die Jugendpornographie nicht an die einschlägigen Jugendschutzvorschriften (§§ 174, 180, 182 StGB) an. Das wäre unzweckmäßig. Denn der Betrachter kann die Tatbestandsverwirklichung in aller Regel nicht erkennen, weil für ihn das Alter nicht wirklich feststellbar ist. Somit gelten für die <strong>Jugendpornographie</strong> dieselben Grundsätze wie für die allgemeine Pornographie nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html" target="_blank" rel="noopener">§ 184 StGB</a>:</p>
<p>Die Darstellung muss die nach allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreiten. Daher muss sie Sexualität aus ihrer Interpersonalität lösen und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die <strong>Erregung eines sexuellen Reizes</strong> zielen.</p>
<p>Aber Darstellungen jugendlicher Sexualität, die auf die zwischenmenschlichen Bezüge eingehen oder Aufklärungsschriften und informierende Artikel in Jugendzeitschriften sind keine Jugendpornographie i.S.v. § 184 c StGB.</p>
<h3>Wann liegt keine Strafbarkeit vor?</h3>
<p>Soweit es um Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen geht, die in ein privates Umfeld eingebettet sind (Urlaub, Spiele am Meer usw.), fehlt bereits der Charakter der Pornographie. Auch Abbildungen nackter Kinder und Jugendlicher zu Lehrzwecken oder zu wissenschaftlichen Zwecken sind keine Pornographie. Auch dann nicht, wenn sie von potentiellen Betrachtern zur  Stimulierung verwendet werden.</p>
<p>Die Darstellung des realen sexuellen Missbrauchs an Kindern (sog. „harte“ Kinderpornographie) ist unter keinen Umständen gerechtfertigt. Die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG greift hier schon nicht ein. Denn sie kollidieren mit elementaren Grundrechten des missbrauchten Kindes, insbesondere auch seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Bei fiktionaler Kinderpornographie sind Ausnahmen denkbar, zumal ihre Strafwürdigkeit ohnehin zweifelhaft ist. Auch bei Jugendpornographie ist im Ausnahmefall eine Rechtfertigung nach Art. 5 Abs. 3 GG vorstellbar. Das deshalb, weil sexuelle Handlungen von Jugendlichen nicht grundsätzlich verboten sind und jugendpornographische Darstellungen weniger gewichtiges Unrecht bedeuten.</p>
<h3>Ausschluss der Strafbarkeit bei Jugendpornographie</h3>
<p>Darüber hinausgehend enthält § 184 c Abs. 4 Tatbestandsausschluss:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.&#8220;</p>
<p>Ansonsten hat der Gesetzgeber mit seiner Novellierung auch dieser Sexualstrafrechtsnorm in 2016 viel juristischen Murks verbrochen. Im Einzelnen soll darauf hier nicht eingegangen werden. Ein allgemeiner Hinweis <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">auf diese Seite</a> scheint genug zu sein.</p>
<h3>Fazit zu Verteidigungschancen</h3>
<p>Oft ist in Fällen der Jugendpornographie die juristische Abgrenzung schwierig. Auch die Frage, ob der &#8222;Täter&#8220; erkennen musste, dass es sich um einen Jugendlichen handelt, kann oft schwierig zu beantworten sein. Beweisprobleme treten häufig auf. Diese Aspekte wirken sich günstig auf die Verteidigungschancen aus. Ein Freispruch in solchen Verfahren ist nicht selten, wenn alle Möglichkeiten der Verteidigung genutzt werden.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Auf der Webseite finden Sie weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a>, zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a>, zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen</a>, oder auch zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-mit-todesfolge/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch mit Todesfolge</a>. Einführendes zur <strong>Kinderpornographie</strong> finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>. Auch ist der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/erwerb-von-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Erwerb</a>, der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/besitz-kinderpornographischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Besitz</a> und die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/verbreitung-kinderpornografischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Verbreitung</a> kinderpornographischer Schriften erläutert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/">Rechtsanwalt bei Strafverfahren wegen Jugendpornographie</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was ist Jugendpornographie?</h2>
<p>Jugendpornographie unterscheidet sich von der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Kinderpornographie</strong> </a>dadurch, dass es hier um Personen zwischen 14 und 18 Jahren geht. Die abgebildeten sexuellen Handlungen von Jugendlichen sind grundsätzlich erlaubt. Daher knüpft <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html" target="_blank" rel="noopener">§ 184 c StGB</a> die Jugendpornographie nicht an die einschlägigen Jugendschutzvorschriften (§§ 174, 180, 182 StGB) an. Das wäre unzweckmäßig. Denn der Betrachter kann die Tatbestandsverwirklichung in aller Regel nicht erkennen, weil für ihn das Alter nicht wirklich feststellbar ist. Somit gelten für die <strong>Jugendpornographie</strong> dieselben Grundsätze wie für die allgemeine Pornographie nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html" target="_blank" rel="noopener">§ 184 StGB</a>:</p>
<p>Die Darstellung muss die nach allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreiten. Daher muss sie Sexualität aus ihrer Interpersonalität lösen und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die <strong>Erregung eines sexuellen Reizes</strong> zielen.</p>
<p>Aber Darstellungen jugendlicher Sexualität, die auf die zwischenmenschlichen Bezüge eingehen oder Aufklärungsschriften und informierende Artikel in Jugendzeitschriften sind keine Jugendpornographie i.S.v. § 184 c StGB.</p>
<h3>Wann liegt keine Strafbarkeit vor?</h3>
<p>Soweit es um Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen geht, die in ein privates Umfeld eingebettet sind (Urlaub, Spiele am Meer usw.), fehlt bereits der Charakter der Pornographie. Auch Abbildungen nackter Kinder und Jugendlicher zu Lehrzwecken oder zu wissenschaftlichen Zwecken sind keine Pornographie. Auch dann nicht, wenn sie von potentiellen Betrachtern zur  Stimulierung verwendet werden.</p>
<p>Die Darstellung des realen sexuellen Missbrauchs an Kindern (sog. „harte“ Kinderpornographie) ist unter keinen Umständen gerechtfertigt. Die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG greift hier schon nicht ein. Denn sie kollidieren mit elementaren Grundrechten des missbrauchten Kindes, insbesondere auch seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Bei fiktionaler Kinderpornographie sind Ausnahmen denkbar, zumal ihre Strafwürdigkeit ohnehin zweifelhaft ist. Auch bei Jugendpornographie ist im Ausnahmefall eine Rechtfertigung nach Art. 5 Abs. 3 GG vorstellbar. Das deshalb, weil sexuelle Handlungen von Jugendlichen nicht grundsätzlich verboten sind und jugendpornographische Darstellungen weniger gewichtiges Unrecht bedeuten.</p>
<h3>Ausschluss der Strafbarkeit bei Jugendpornographie</h3>
<p>Darüber hinausgehend enthält § 184 c Abs. 4 Tatbestandsausschluss:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.&#8220;</p>
<p>Ansonsten hat der Gesetzgeber mit seiner Novellierung auch dieser Sexualstrafrechtsnorm in 2016 viel juristischen Murks verbrochen. Im Einzelnen soll darauf hier nicht eingegangen werden. Ein allgemeiner Hinweis <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">auf diese Seite</a> scheint genug zu sein.</p>
<h3>Fazit zu Verteidigungschancen</h3>
<p>Oft ist in Fällen der Jugendpornographie die juristische Abgrenzung schwierig. Auch die Frage, ob der &#8222;Täter&#8220; erkennen musste, dass es sich um einen Jugendlichen handelt, kann oft schwierig zu beantworten sein. Beweisprobleme treten häufig auf. Diese Aspekte wirken sich günstig auf die Verteidigungschancen aus. Ein Freispruch in solchen Verfahren ist nicht selten, wenn alle Möglichkeiten der Verteidigung genutzt werden.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Auf der Webseite finden Sie weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a>, zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a>, zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen</a>, oder auch zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-mit-todesfolge/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch mit Todesfolge</a>. Einführendes zur <strong>Kinderpornographie</strong> finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>. Auch ist der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/erwerb-von-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Erwerb</a>, der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/besitz-kinderpornographischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Besitz</a> und die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/verbreitung-kinderpornografischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Verbreitung</a> kinderpornographischer Schriften erläutert.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/">Rechtsanwalt bei Strafverfahren wegen Jugendpornographie</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Die Rechtsprechung zur Kinderpornographie</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 12:06:34 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=4844</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Was ist Kinderpornographie?</h2>
<p>Die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/verbreitung-kinderpornografischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Verbreitung</a>, der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/erwerb-von-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Erwerb</a> und der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/besitz-kinderpornographischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Besitz</a> von Kinderpornographie sind <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html" target="_blank" rel="noopener">strafbar</a>. Aber was versteht das Strafrecht unter dem Bergriff der <strong>Kinderpornographie</strong>?</p>
<p>§ 184 b Abs. 1 StGB definiert als Kinderpornographie „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 2), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 184 b StGB) zum Gegenstand haben“.</p>
<h3>Rechtsprechung zu kinderpornographischen Schriften</h3>
<p>Der Begriff der Pornographie ist nicht wirklich definiert. Die landläufigen Kriterien sind unkonkret. Daher ist die Wertung des Rechtsanwenders schwer möglich. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Gesamttendenz des fraglichen Werkes ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes zielt. Also als Anregung für die Selbstbefriedigung oder andere Formen des Hervorrufens oder der Steigerung sexueller Erregung dient. Dieses Erfordernis verlangt auch der BGH für die Kinderpornographie.</p>
<p>Die aufreizende Zielrichtung des Werkes muss sich einem objektiven Betrachter ohne weiteres erschließen. Die Motivation des Herstellers oder die Möglichkeit, dass eine objektiv betrachtet harmlose Darstellung auch zu sexuellen Zwecken genutzt werden kann, sind unbeachtlich.</p>
<p>Hinzukommen muss eine negativ zu bewertende Aussage über Sexualität. Das wird regelmäßig angenommen, wenn z.B. eine Person als bloßes Objekt sexueller Begierde dargestellt wird. Deshalb ist Pornographie so betrachtet nicht eine bestimmte Darstellung von Sexualität, sondern eine bestimmte Kommunikation über Sexualität. Bloße Nacktaufnahmen oder Aktfotos sind keine Pornographie, so lange nicht aus der Abbildung eine Aussage über sexuelle Interaktionen oder eine Herabwürdigung der dargestellten Person erkennbar ist.</p>
<p>Die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie </a>unterscheidet sich wieder von der Kinderpornographie.</p>
<h3>Rechtsanwalt bei Vorwurf der strafbaren Kinderpornographie</h3>
<p>Man sieht an den Ausführungen, dass es durchaus schwierig sein kann, strafbare Kinderpornographie als solche einzustufen. Schalten Sie deshalb einen Strafverteidiger ein, wenn Sie wegen solcher Straftaten verfolgt werden. Gerne stehe ich Ihnen zur <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener">Verfügung</a>. Denn es gibt auch Fälle, bei denen nur ein Anwalt erkennt, dass ein <strong>Freispruch</strong> möglich ist, obwohl ein rechtswidriger Besitz kinderpornographischer Schriften vorliegt. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/strafloser-besitz-von-kinderpornograpie/" target="_blank" rel="noopener">Dieses gewonnene Verfahren</a> vor dem Bundesgerichtshof (Revision) belegt das.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Strafverteidigung bei Sexualdelikten gegen Kinder finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a> Weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen,</a> <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a>, oder <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-mit-todesfolge/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch mit Todesfolge</a> finden Sie auf meiner Webseite.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/">Die Rechtsprechung zur Kinderpornographie</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was ist Kinderpornographie?</h2>
<p>Die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/verbreitung-kinderpornografischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Verbreitung</a>, der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/erwerb-von-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Erwerb</a> und der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/besitz-kinderpornographischer-schriften/" target="_blank" rel="noopener">Besitz</a> von Kinderpornographie sind <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html" target="_blank" rel="noopener">strafbar</a>. Aber was versteht das Strafrecht unter dem Bergriff der <strong>Kinderpornographie</strong>?</p>
<p>§ 184 b Abs. 1 StGB definiert als Kinderpornographie „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 2), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 184 b StGB) zum Gegenstand haben“.</p>
<h3>Rechtsprechung zu kinderpornographischen Schriften</h3>
<p>Der Begriff der Pornographie ist nicht wirklich definiert. Die landläufigen Kriterien sind unkonkret. Daher ist die Wertung des Rechtsanwenders schwer möglich. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Gesamttendenz des fraglichen Werkes ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes zielt. Also als Anregung für die Selbstbefriedigung oder andere Formen des Hervorrufens oder der Steigerung sexueller Erregung dient. Dieses Erfordernis verlangt auch der BGH für die Kinderpornographie.</p>
<p>Die aufreizende Zielrichtung des Werkes muss sich einem objektiven Betrachter ohne weiteres erschließen. Die Motivation des Herstellers oder die Möglichkeit, dass eine objektiv betrachtet harmlose Darstellung auch zu sexuellen Zwecken genutzt werden kann, sind unbeachtlich.</p>
<p>Hinzukommen muss eine negativ zu bewertende Aussage über Sexualität. Das wird regelmäßig angenommen, wenn z.B. eine Person als bloßes Objekt sexueller Begierde dargestellt wird. Deshalb ist Pornographie so betrachtet nicht eine bestimmte Darstellung von Sexualität, sondern eine bestimmte Kommunikation über Sexualität. Bloße Nacktaufnahmen oder Aktfotos sind keine Pornographie, so lange nicht aus der Abbildung eine Aussage über sexuelle Interaktionen oder eine Herabwürdigung der dargestellten Person erkennbar ist.</p>
<p>Die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie </a>unterscheidet sich wieder von der Kinderpornographie.</p>
<h3>Rechtsanwalt bei Vorwurf der strafbaren Kinderpornographie</h3>
<p>Man sieht an den Ausführungen, dass es durchaus schwierig sein kann, strafbare Kinderpornographie als solche einzustufen. Schalten Sie deshalb einen Strafverteidiger ein, wenn Sie wegen solcher Straftaten verfolgt werden. Gerne stehe ich Ihnen zur <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener">Verfügung</a>. Denn es gibt auch Fälle, bei denen nur ein Anwalt erkennt, dass ein <strong>Freispruch</strong> möglich ist, obwohl ein rechtswidriger Besitz kinderpornographischer Schriften vorliegt. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/strafloser-besitz-von-kinderpornograpie/" target="_blank" rel="noopener">Dieses gewonnene Verfahren</a> vor dem Bundesgerichtshof (Revision) belegt das.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Strafverteidigung bei Sexualdelikten gegen Kinder finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a> Weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen,</a> <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a>, oder <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-mit-todesfolge/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch mit Todesfolge</a> finden Sie auf meiner Webseite.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/">Die Rechtsprechung zur Kinderpornographie</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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