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	<title>Kindesmissbrauch: Sexueller Missbrauch von Kindern-Rechtsanwalt Berlin</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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	<item>
		<title>Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2025 08:59:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">an anderer Stelle dargelegt</a>, werde ich als <strong>Strafverteidiger</strong> zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener">bei sexuellem Missbrauch von Kindern</a>, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.</p>
<h2>Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt</h2>
<p>Die Verständigung im Strafverfahren wird häufig als „Deal“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 257c StPO. Danach können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Verständigung über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens treffen.</p>
<p>Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen <strong>Deal</strong> &#8222;mit einem blauen Auge&#8220; für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine &#8222;<strong>Verfahrensabsprache</strong>&#8222;, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf <strong>Bewährung</strong> auszusetzen.</p>
<h2>Was bedeutet Verständigung im Strafverfahren?</h2>
<p>Eine Verständigung betrifft regelmäßig die Straferwartung und das Prozessverhalten des Angeklagten. Typischerweise erklärt das Gericht eine mögliche Strafober- und Strafuntergrenze für den Fall eines Geständnisses.</p>
<p>Dabei gilt jedoch:</p>
<ul>
<li>Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein.</li>
<li>Das Gericht bleibt weiterhin zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.</li>
<li>Eine feste „Punktstrafe“ ist unzulässig.</li>
<li>Die Verständigung muss öffentlich mitgeteilt werden.</li>
<li>Verständigung bei Sexualstraftaten</li>
</ul>
<p>Auch bei Sexualstraftaten sind Verständigungen grundsätzlich zulässig. Gerade umfangreiche Beweisaufnahmen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder belastende Zeugensituationen führen in der Praxis häufig zu Gesprächen über eine mögliche Verständigung.</p>
<p>Das Gericht prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Umfang der Beweisaufnahme,</li>
<li>Aussageverhalten des Angeklagten,</li>
<li>Belastung von Zeugen,</li>
<li>Prozessökonomie,</li>
<li>und die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs.</li>
</ul>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Verfahren häufig von Aussagepsychologie und komplexen Beweisfragen ab.</p>
<h2>Welche Anforderungen gelten für einen Deal?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung stellt klare Anforderungen an Verständigungen nach § 257c StPO.</p>
<p><strong>Transparenz in der Hauptverhandlung</strong></p>
<p>Verständigungsgespräche müssen grundsätzlich in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig die Transparenzpflicht des Gerichts.</p>
<p><strong>Geständnis als Bestandteil der Verständigung</strong></p>
<p>Nach § 257c Abs. 2 StPO soll regelmäßig auch ein Geständnis Bestandteil der Verständigung sein.</p>
<p><strong>Keine Bindung bei neuen Umständen</strong></p>
<p>Das Gericht bleibt nicht in jedem Fall an die Verständigung gebunden. Ändert sich die Beweislage wesentlich, kann die Bindung entfallen.</p>
<p><strong>Belehrung des Angeklagten</strong></p>
<p>Der Angeklagte muss vor Zustandekommen der Verständigung über die Folgen und die mögliche Lösung des Gerichts von der Verständigung belehrt werden</p>
<h2>Welche Bedeutung hat die Verständigung in der Praxis?</h2>
<p>Verständigungen ermöglichen häufig eine strukturierte Verfahrensgestaltung und können langwierige Beweisaufnahmen verkürzen. Gerade im Sexualstrafrecht spielen dabei häufig Aussagebelastungen von Zeugen sowie umfangreiche Gutachten eine Rolle. Gleichzeitig betont die Rechtsprechung regelmäßig, dass die richterliche Aufklärungspflicht trotz Verständigung bestehen bleibt. Das Gericht darf deshalb nicht allein aufgrund eines Geständnisses auf notwendige Beweisprüfungen verzichten.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verständigung. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für einen Deal nach § 257c StPO.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Beweissituation,</li>
<li>Aussagekonstellationen,</li>
<li>mögliche Strafrahmen,</li>
<li>Verständigungsvorschläge des Gerichts,</li>
<li>Geständnisstrategien,</li>
<li>und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus achtet der Verteidiger darauf, dass Verständigungsgespräche ordnungsgemäß dokumentiert und gesetzliche Belehrungspflichten eingehalten werden.</p>
<h3>Warnung vor dem Deal mit dem Gericht</h3>
<p>Aus der <strong>Praxiserfahrung</strong> weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. &#8222;Gelockt&#8220; wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was &#8222;natürlich&#8220; ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.</p>
<h3>Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse</h3>
<p>So mancher Angeklagter hat sich dadurch &#8222;verführen&#8220; lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">zur konfrontativen Verteidigung</a>.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/">Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">an anderer Stelle dargelegt</a>, werde ich als <strong>Strafverteidiger</strong> zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener">bei sexuellem Missbrauch von Kindern</a>, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.</p>
<h2>Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt</h2>
<p>Die Verständigung im Strafverfahren wird häufig als „Deal“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 257c StPO. Danach können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Verständigung über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens treffen.</p>
<p>Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen <strong>Deal</strong> &#8222;mit einem blauen Auge&#8220; für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine &#8222;<strong>Verfahrensabsprache</strong>&#8222;, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf <strong>Bewährung</strong> auszusetzen.</p>
<h2>Was bedeutet Verständigung im Strafverfahren?</h2>
<p>Eine Verständigung betrifft regelmäßig die Straferwartung und das Prozessverhalten des Angeklagten. Typischerweise erklärt das Gericht eine mögliche Strafober- und Strafuntergrenze für den Fall eines Geständnisses.</p>
<p>Dabei gilt jedoch:</p>
<ul>
<li>Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein.</li>
<li>Das Gericht bleibt weiterhin zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.</li>
<li>Eine feste „Punktstrafe“ ist unzulässig.</li>
<li>Die Verständigung muss öffentlich mitgeteilt werden.</li>
<li>Verständigung bei Sexualstraftaten</li>
</ul>
<p>Auch bei Sexualstraftaten sind Verständigungen grundsätzlich zulässig. Gerade umfangreiche Beweisaufnahmen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder belastende Zeugensituationen führen in der Praxis häufig zu Gesprächen über eine mögliche Verständigung.</p>
<p>Das Gericht prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Umfang der Beweisaufnahme,</li>
<li>Aussageverhalten des Angeklagten,</li>
<li>Belastung von Zeugen,</li>
<li>Prozessökonomie,</li>
<li>und die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs.</li>
</ul>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Verfahren häufig von Aussagepsychologie und komplexen Beweisfragen ab.</p>
<h2>Welche Anforderungen gelten für einen Deal?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung stellt klare Anforderungen an Verständigungen nach § 257c StPO.</p>
<p><strong>Transparenz in der Hauptverhandlung</strong></p>
<p>Verständigungsgespräche müssen grundsätzlich in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig die Transparenzpflicht des Gerichts.</p>
<p><strong>Geständnis als Bestandteil der Verständigung</strong></p>
<p>Nach § 257c Abs. 2 StPO soll regelmäßig auch ein Geständnis Bestandteil der Verständigung sein.</p>
<p><strong>Keine Bindung bei neuen Umständen</strong></p>
<p>Das Gericht bleibt nicht in jedem Fall an die Verständigung gebunden. Ändert sich die Beweislage wesentlich, kann die Bindung entfallen.</p>
<p><strong>Belehrung des Angeklagten</strong></p>
<p>Der Angeklagte muss vor Zustandekommen der Verständigung über die Folgen und die mögliche Lösung des Gerichts von der Verständigung belehrt werden</p>
<h2>Welche Bedeutung hat die Verständigung in der Praxis?</h2>
<p>Verständigungen ermöglichen häufig eine strukturierte Verfahrensgestaltung und können langwierige Beweisaufnahmen verkürzen. Gerade im Sexualstrafrecht spielen dabei häufig Aussagebelastungen von Zeugen sowie umfangreiche Gutachten eine Rolle. Gleichzeitig betont die Rechtsprechung regelmäßig, dass die richterliche Aufklärungspflicht trotz Verständigung bestehen bleibt. Das Gericht darf deshalb nicht allein aufgrund eines Geständnisses auf notwendige Beweisprüfungen verzichten.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verständigung. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für einen Deal nach § 257c StPO.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Beweissituation,</li>
<li>Aussagekonstellationen,</li>
<li>mögliche Strafrahmen,</li>
<li>Verständigungsvorschläge des Gerichts,</li>
<li>Geständnisstrategien,</li>
<li>und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus achtet der Verteidiger darauf, dass Verständigungsgespräche ordnungsgemäß dokumentiert und gesetzliche Belehrungspflichten eingehalten werden.</p>
<h3>Warnung vor dem Deal mit dem Gericht</h3>
<p>Aus der <strong>Praxiserfahrung</strong> weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. &#8222;Gelockt&#8220; wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was &#8222;natürlich&#8220; ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.</p>
<h3>Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse</h3>
<p>So mancher Angeklagter hat sich dadurch &#8222;verführen&#8220; lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">zur konfrontativen Verteidigung</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteisaufhebung durch BGH</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/urteisaufhebung-in-der-revision-am-bgh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2020 19:51:48 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=12284</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Urteilsaufhebung durch BGH: Wann hebt der Bundesgerichtshof ein Strafurteil auf?</h2>
<p><strong>Wenn ein Strafurteil nicht hält.</strong></p>
<p>Eine Urteilsaufhebung durch BGH ist für viele Verurteilte die letzte realistische Chance, ein belastendes Strafurteil noch einmal anzugreifen. Denn nach einer Verurteilung durch das Landgericht geht es in der Revision nicht mehr darum, die gesamte Hauptverhandlung einfach zu wiederholen. Vielmehr prüft der Bundesgerichtshof, ob das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht. Genau deshalb entscheidet sich in der Revision häufig, ob ein Urteil Bestand hat oder ob der Fall zurück an eine andere Strafkammer geht.</p>
<p>Besonders deutlich zeigt das ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. August 2015, Az. 5 StR 275/15. In diesem Verfahren hob der 5. Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. April 2015 gemäß § <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__349.html" target="_blank" rel="noopener">349 Abs. 4 StPO</a> mit den Feststellungen auf und verwies die Sache an eine andere Jugendkammer zurück.</p>
<h2>Der Sachverhalt: Ein belastendes Urteil – aber rechtlich nicht tragfähig</h2>
<p>Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in 41 Fällen, wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf den ersten Blick wirkte das Urteil schwer belastend. Allerdings reicht ein belastender Vorwurf allein nicht aus. Ein Strafurteil muss vielmehr sauber begründet sein. Es muss tragfähige Feststellungen enthalten, und außerdem muss die rechtliche Bewertung zu diesen Feststellungen passen.</p>
<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts stand der Angeklagte nach einer früheren Verurteilung unter Führungsaufsicht. Ihm war unter anderem untersagt worden, sich an Orten aufzuhalten, die ihm eine unkontrollierte Kontaktaufnahme zu Kindern ermöglichten, und außerdem durfte er keine Kinder beaufsichtigen oder beherbergen. Später bot er dennoch entgeltliche Kinderbetreuung über das Internet an und betreute mehrere Kinder.</p>
<p>Im Mittelpunkt des Revisionsbeschlusses stand unter anderem ein Vorfall auf einem Spielplatz. Der Angeklagte betreute dort ein Geschwisterpaar. Als ein vierjähriger Junge ihn auf einer Hängebrücke zu sich rief, küsste der Angeklagte das Kind nach den Feststellungen des Landgerichts kurz auf Mund und Stirn. Das Landgericht wertete dies als sexuelle Handlung.</p>
<p>Genau hier setzte der Bundesgerichtshof an. Denn nicht jede unangemessene, irritierende oder verdächtige Handlung erfüllt automatisch den Tatbestand einer sexuellen Handlung. Der BGH stellte klar: Eine sexuelle Handlung liegt grundsätzlich dann vor, wenn sie bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen ist. Kurze spontane Küsse auf Mund und Stirn eines vierjährigen Jungen erfüllen dieses Kriterium nach Ansicht des BGH für sich genommen nicht.</p>
<p>Zwar kann bei äußerlich mehrdeutigen Handlungen auch die Zielrichtung des Täters eine Rolle spielen. Jedoch muss das Tatgericht diese Zielrichtung beweiswürdigend tragfähig belegen. Genau daran fehlte es. Das Landgericht hatte eine sexuelle Absicht angenommen, aber nach Auffassung des BGH nicht ausreichend begründet. Die Vorbelastungen des Angeklagten, die erstmalige Betreuung des Kindes und das Fehlen eines nachvollziehbaren Anlasses für den Kuss reichten dem BGH nicht aus, um den Schluss auf eine erhebliche sexuelle Handlung sicher zu tragen.</p>
<h2>Die Schlussfolgerung: Verdacht ersetzt keine tragfähige Beweiswürdigung</h2>
<p>Diese Entscheidung zeigt eindrucksvoll, worum es bei einer Urteilsaufhebung durch BGH wirklich geht. Der Bundesgerichtshof bewertet nicht einfach, ob ein Angeklagter sympathisch wirkt oder ob der Vorwurf schwer wiegt. Vielmehr prüft er, ob das Urteil rechtlich hält. Deshalb muss das Tatgericht jeden Schuldspruch mit konkreten Feststellungen, nachvollziehbarer Beweiswürdigung und zutreffender Anwendung des Strafrechts absichern.</p>
<p>Gerade in emotional stark belasteten Verfahren besteht die Gefahr, dass frühere Verurteilungen, Persönlichkeitsbilder oder Verdachtsmomente zu stark in die Bewertung einfließen. Doch auch dann gilt: Strafrecht verlangt Beweise. Deshalb darf ein Gericht eine innere Absicht nicht bloß behaupten. Es muss erklären, warum es gerade diese Absicht sicher feststellt.</p>
<p>Der BGH hob das Urteil deshalb auf und verwies die Sache zurück. Allerdings sprach er den Angeklagten nicht frei, weil er nicht ausschließen konnte, dass ein neues Tatgericht noch tragfähige Feststellungen treffen könnte. Genau das ist typisch für viele erfolgreiche Revisionen: Das Urteil fällt, aber das Verfahren ist nicht automatisch beendet.</p>
<h2>Warum die Revision so wichtig ist</h2>
<p>Die Revision ist kein zweiter Versuch, einfach noch einmal alles vorzutragen. Sie ist vielmehr ein hochpräzises Rechtsmittel. Deshalb muss der Verteidiger das Urteil Zeile für Zeile prüfen. Er muss Widersprüche erkennen, Lücken in den Feststellungen aufdecken, fehlerhafte Beweiswürdigung angreifen und außerdem prüfen, ob das Gericht den Tatbestand richtig angewendet hat.</p>
<p>Eine Urteilsaufhebung durch BGH kommt insbesondere in Betracht, wenn das Gericht den Sachverhalt nicht ausreichend festgestellt hat, wenn es entlastende Umstände übergangen hat, wenn seine Beweiswürdigung lückenhaft oder widersprüchlich ist oder wenn es einen Straftatbestand rechtlich falsch ausgelegt hat. Gerade bei Tatbeständen, die eine bestimmte innere Zielrichtung, einen Vorsatz oder eine besondere Absicht verlangen, entstehen häufig Revisionsansätze.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger</a> prüfe ich nach einer Verurteilung zunächst, ob die Revision fristgerecht eingelegt und begründet werden kann. Anschließend analysiere ich das schriftliche Urteil, die Urteilsgründe, das Protokoll der Hauptverhandlung und die für Verfahrensrügen notwendigen Unterlagen. Dabei geht es nicht um allgemeine Kritik, sondern um konkrete Rechtsfehler.</p>
<p>Ich prüfe insbesondere:</p>
<ul>
<li>ob die Feststellungen den Schuldspruch tragen,</li>
<li>ob die Beweiswürdigung vollständig und widerspruchsfrei ist,</li>
<li>ob das Gericht entlastende Umstände berücksichtigt hat,</li>
<li>ob innere Tatsachen wie Vorsatz oder Absicht tragfähig begründet wurden,</li>
<li>ob Verfahrensrechte verletzt wurden und</li>
<li>ob die Strafzumessung rechtlich angreifbar ist.</li>
</ul>
<p>Gerade der dargestellte BGH-Beschluss zeigt: Auch ein schwerer Vorwurf führt nicht automatisch zu einem tragfähigen Urteil. Wenn das Gericht entscheidende Schlussfolgerungen nicht sauber begründet, kann die Revision erfolgreich sein. Deshalb sollte ein Urteil nach einer Verurteilung schnell und gründlich geprüft werden.</p>
<h2>FAQ zur Urteilsaufhebung durch BGH</h2>
<p><strong>Was bedeutet Urteilsaufhebung durch BGH?</strong><br />
Eine Urteilsaufhebung durch BGH bedeutet, dass der Bundesgerichtshof ein Strafurteil wegen eines Rechtsfehlers aufhebt. Häufig verweist der BGH die Sache anschließend an eine andere Strafkammer zurück.</p>
<p><strong>Führt eine erfolgreiche Revision automatisch zum Freispruch?</strong><br />
Nein. Der BGH kann selbst freisprechen, wenn keine weiteren Feststellungen möglich sind. In vielen Fällen hebt er das Urteil jedoch auf und verweist die Sache zurück, damit ein neues Gericht erneut verhandelt.</p>
<p><strong>Warum hob der BGH im dargestellten Fall das Urteil auf?</strong><br />
Der BGH beanstandete, dass die Feststellungen des Landgerichts die Schuldsprüche nicht trugen. Insbesondere war die angenommene sexuelle Zielrichtung der Handlung nicht ausreichend beweiswürdigend belegt.</p>
<p><strong>Kann auch die Beweiswürdigung in der Revision angegriffen werden?</strong><br />
Ja, aber nur </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/urteisaufhebung-in-der-revision-am-bgh/">Urteisaufhebung durch BGH</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Urteilsaufhebung durch BGH: Wann hebt der Bundesgerichtshof ein Strafurteil auf?</h2>
<p><strong>Wenn ein Strafurteil nicht hält.</strong></p>
<p>Eine Urteilsaufhebung durch BGH ist für viele Verurteilte die letzte realistische Chance, ein belastendes Strafurteil noch einmal anzugreifen. Denn nach einer Verurteilung durch das Landgericht geht es in der Revision nicht mehr darum, die gesamte Hauptverhandlung einfach zu wiederholen. Vielmehr prüft der Bundesgerichtshof, ob das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht. Genau deshalb entscheidet sich in der Revision häufig, ob ein Urteil Bestand hat oder ob der Fall zurück an eine andere Strafkammer geht.</p>
<p>Besonders deutlich zeigt das ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. August 2015, Az. 5 StR 275/15. In diesem Verfahren hob der 5. Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. April 2015 gemäß § <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__349.html" target="_blank" rel="noopener">349 Abs. 4 StPO</a> mit den Feststellungen auf und verwies die Sache an eine andere Jugendkammer zurück.</p>
<h2>Der Sachverhalt: Ein belastendes Urteil – aber rechtlich nicht tragfähig</h2>
<p>Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in 41 Fällen, wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf den ersten Blick wirkte das Urteil schwer belastend. Allerdings reicht ein belastender Vorwurf allein nicht aus. Ein Strafurteil muss vielmehr sauber begründet sein. Es muss tragfähige Feststellungen enthalten, und außerdem muss die rechtliche Bewertung zu diesen Feststellungen passen.</p>
<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts stand der Angeklagte nach einer früheren Verurteilung unter Führungsaufsicht. Ihm war unter anderem untersagt worden, sich an Orten aufzuhalten, die ihm eine unkontrollierte Kontaktaufnahme zu Kindern ermöglichten, und außerdem durfte er keine Kinder beaufsichtigen oder beherbergen. Später bot er dennoch entgeltliche Kinderbetreuung über das Internet an und betreute mehrere Kinder.</p>
<p>Im Mittelpunkt des Revisionsbeschlusses stand unter anderem ein Vorfall auf einem Spielplatz. Der Angeklagte betreute dort ein Geschwisterpaar. Als ein vierjähriger Junge ihn auf einer Hängebrücke zu sich rief, küsste der Angeklagte das Kind nach den Feststellungen des Landgerichts kurz auf Mund und Stirn. Das Landgericht wertete dies als sexuelle Handlung.</p>
<p>Genau hier setzte der Bundesgerichtshof an. Denn nicht jede unangemessene, irritierende oder verdächtige Handlung erfüllt automatisch den Tatbestand einer sexuellen Handlung. Der BGH stellte klar: Eine sexuelle Handlung liegt grundsätzlich dann vor, wenn sie bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen ist. Kurze spontane Küsse auf Mund und Stirn eines vierjährigen Jungen erfüllen dieses Kriterium nach Ansicht des BGH für sich genommen nicht.</p>
<p>Zwar kann bei äußerlich mehrdeutigen Handlungen auch die Zielrichtung des Täters eine Rolle spielen. Jedoch muss das Tatgericht diese Zielrichtung beweiswürdigend tragfähig belegen. Genau daran fehlte es. Das Landgericht hatte eine sexuelle Absicht angenommen, aber nach Auffassung des BGH nicht ausreichend begründet. Die Vorbelastungen des Angeklagten, die erstmalige Betreuung des Kindes und das Fehlen eines nachvollziehbaren Anlasses für den Kuss reichten dem BGH nicht aus, um den Schluss auf eine erhebliche sexuelle Handlung sicher zu tragen.</p>
<h2>Die Schlussfolgerung: Verdacht ersetzt keine tragfähige Beweiswürdigung</h2>
<p>Diese Entscheidung zeigt eindrucksvoll, worum es bei einer Urteilsaufhebung durch BGH wirklich geht. Der Bundesgerichtshof bewertet nicht einfach, ob ein Angeklagter sympathisch wirkt oder ob der Vorwurf schwer wiegt. Vielmehr prüft er, ob das Urteil rechtlich hält. Deshalb muss das Tatgericht jeden Schuldspruch mit konkreten Feststellungen, nachvollziehbarer Beweiswürdigung und zutreffender Anwendung des Strafrechts absichern.</p>
<p>Gerade in emotional stark belasteten Verfahren besteht die Gefahr, dass frühere Verurteilungen, Persönlichkeitsbilder oder Verdachtsmomente zu stark in die Bewertung einfließen. Doch auch dann gilt: Strafrecht verlangt Beweise. Deshalb darf ein Gericht eine innere Absicht nicht bloß behaupten. Es muss erklären, warum es gerade diese Absicht sicher feststellt.</p>
<p>Der BGH hob das Urteil deshalb auf und verwies die Sache zurück. Allerdings sprach er den Angeklagten nicht frei, weil er nicht ausschließen konnte, dass ein neues Tatgericht noch tragfähige Feststellungen treffen könnte. Genau das ist typisch für viele erfolgreiche Revisionen: Das Urteil fällt, aber das Verfahren ist nicht automatisch beendet.</p>
<h2>Warum die Revision so wichtig ist</h2>
<p>Die Revision ist kein zweiter Versuch, einfach noch einmal alles vorzutragen. Sie ist vielmehr ein hochpräzises Rechtsmittel. Deshalb muss der Verteidiger das Urteil Zeile für Zeile prüfen. Er muss Widersprüche erkennen, Lücken in den Feststellungen aufdecken, fehlerhafte Beweiswürdigung angreifen und außerdem prüfen, ob das Gericht den Tatbestand richtig angewendet hat.</p>
<p>Eine Urteilsaufhebung durch BGH kommt insbesondere in Betracht, wenn das Gericht den Sachverhalt nicht ausreichend festgestellt hat, wenn es entlastende Umstände übergangen hat, wenn seine Beweiswürdigung lückenhaft oder widersprüchlich ist oder wenn es einen Straftatbestand rechtlich falsch ausgelegt hat. Gerade bei Tatbeständen, die eine bestimmte innere Zielrichtung, einen Vorsatz oder eine besondere Absicht verlangen, entstehen häufig Revisionsansätze.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger</a> prüfe ich nach einer Verurteilung zunächst, ob die Revision fristgerecht eingelegt und begründet werden kann. Anschließend analysiere ich das schriftliche Urteil, die Urteilsgründe, das Protokoll der Hauptverhandlung und die für Verfahrensrügen notwendigen Unterlagen. Dabei geht es nicht um allgemeine Kritik, sondern um konkrete Rechtsfehler.</p>
<p>Ich prüfe insbesondere:</p>
<ul>
<li>ob die Feststellungen den Schuldspruch tragen,</li>
<li>ob die Beweiswürdigung vollständig und widerspruchsfrei ist,</li>
<li>ob das Gericht entlastende Umstände berücksichtigt hat,</li>
<li>ob innere Tatsachen wie Vorsatz oder Absicht tragfähig begründet wurden,</li>
<li>ob Verfahrensrechte verletzt wurden und</li>
<li>ob die Strafzumessung rechtlich angreifbar ist.</li>
</ul>
<p>Gerade der dargestellte BGH-Beschluss zeigt: Auch ein schwerer Vorwurf führt nicht automatisch zu einem tragfähigen Urteil. Wenn das Gericht entscheidende Schlussfolgerungen nicht sauber begründet, kann die Revision erfolgreich sein. Deshalb sollte ein Urteil nach einer Verurteilung schnell und gründlich geprüft werden.</p>
<h2>FAQ zur Urteilsaufhebung durch BGH</h2>
<p><strong>Was bedeutet Urteilsaufhebung durch BGH?</strong><br />
Eine Urteilsaufhebung durch BGH bedeutet, dass der Bundesgerichtshof ein Strafurteil wegen eines Rechtsfehlers aufhebt. Häufig verweist der BGH die Sache anschließend an eine andere Strafkammer zurück.</p>
<p><strong>Führt eine erfolgreiche Revision automatisch zum Freispruch?</strong><br />
Nein. Der BGH kann selbst freisprechen, wenn keine weiteren Feststellungen möglich sind. In vielen Fällen hebt er das Urteil jedoch auf und verweist die Sache zurück, damit ein neues Gericht erneut verhandelt.</p>
<p><strong>Warum hob der BGH im dargestellten Fall das Urteil auf?</strong><br />
Der BGH beanstandete, dass die Feststellungen des Landgerichts die Schuldsprüche nicht trugen. Insbesondere war die angenommene sexuelle Zielrichtung der Handlung nicht ausreichend beweiswürdigend belegt.</p>
<p><strong>Kann auch die Beweiswürdigung in der Revision angegriffen werden?</strong><br />
Ja, aber nur </p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/urteisaufhebung-in-der-revision-am-bgh/">Urteisaufhebung durch BGH</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Kammergericht hebt Urteil auf</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/kammergericht-revision/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Dec 2019 13:25:37 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=11558</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Erfolgreiche Revision zum Kammergericht – wann ist ein Glaubwürdigkeitsgutachten notwendig?</h2>
<p>Eine strafrechtliche Verurteilung kann allein auf der Aussage eines Belastungszeugen beruhen. Allerdings muss das Tatgericht die Aussage dann besonders sorgfältig prüfen. Das gilt vor allem, wenn keine objektiven Beweise vorliegen, der Angeklagte den Vorwurf bestreitet und damit Aussage gegen Aussage steht.  In einem von meiner Kanzlei geführten Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten im Wesentlichen aufgrund der Angaben einer Belastungszeugin verurteilt. Die Verteidigung hielt jedoch eine sachverständige Untersuchung der Aussage für notwendig. Denn der Fall wies Besonderheiten auf, die sich nicht allein mit allgemeiner Menschenkenntnis beantworten ließen. Das Kammergericht Berlin gab der Revision statt und hob das Urteil auf. Die Entscheidung zeigt: Zwar beurteilt das Gericht Zeugenaussagen grundsätzlich selbst. Dennoch darf es nicht ohne sachverständige Hilfe entscheiden, wenn die Beurteilung besondere aussagepsychologische Fachkenntnisse verlangt.</p>
<h2>Der Ausgangsfall: Eine Aussage entscheidet über die Verurteilung</h2>
<p>Im Mittelpunkt des Strafverfahrens stand kein objektiver Sachbeweis, sondern die Aussage einer Zeugin. Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf, während die Anklage der belastenden Darstellung folgte. Deshalb hing das Ergebnis davon ab, ob das Gericht die Angaben als erlebnisbasiert und zuverlässig bewerten konnte. Gerade in einer solchen Konstellation muss das Gericht die Entstehung und Entwicklung der Aussage genau untersuchen. Es darf sich nicht darauf beschränken, dass die Zeugin in der Hauptverhandlung glaubwürdig wirkte. Denn ein sicherer persönlicher Eindruck ersetzt keine methodische Aussageanalyse.</p>
<p>Die Verteidigung beantragte deshalb, ein sachverständiges Gutachten einzuholen. Das Landgericht vertraute dennoch auf die eigene Sachkunde und verurteilte den Angeklagten. Gegen dieses Urteil richtete sich die Revision zum Kammergericht Berlin.</p>
<p>Das Kammergericht beanstandete die unzureichende Sachaufklärung und hob das Urteil auf. Eine andere Strafkammer musste den Fall anschließend neu verhandeln.</p>
<h2>Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit – worin liegt der Unterschied?</h2>
<p>Im allgemeinen Sprachgebrauch ist häufig von einem Glaubwürdigkeitsgutachten die Rede. Juristisch geht es jedoch meistens um ein Glaubhaftigkeitsgutachten.</p>
<p>Die persönliche Glaubwürdigkeit betrifft die allgemeine Frage, ob ein Mensch grundsätzlich zur Wahrheit neigt. Dagegen untersucht die Aussagepsychologie, ob eine konkrete Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen kann. Ein Zeuge kann daher persönlich zuverlässig erscheinen und sich trotzdem irren, fremde Informationen übernehmen oder unbewusst eine nachträglich entwickelte Erinnerung wiedergeben.</p>
<p>Der Sachverständige entscheidet nicht, ob der Angeklagte schuldig ist. Ebenso ersetzt er nicht das Gericht. Vielmehr untersucht er insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Aussagetüchtigkeit des Zeugen,</li>
<li>die Entstehungsgeschichte der Aussage,</li>
<li>mögliche suggestive Einflüsse,</li>
<li>die Aussagequalität,</li>
<li>die Aussagekonstanz,</li>
<li>Veränderungen und Erweiterungen,</li>
<li>mögliche Falschbelastungsmotive sowie</li>
<li>alternative Erklärungen für die Angaben.</li>
</ul>
<p>Die abschließende Beweiswürdigung bleibt beim Gericht. Allerdings muss das Gericht die fachpsychologischen Erkenntnisse nachvollziehbar in seine Entscheidung einbeziehen.</p>
<h2>Muss das Gericht immer ein Glaubhaftigkeitsgutachten einholen?</h2>
<p>Nein. Die Beurteilung von Zeugenaussagen gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des Tatgerichts. Deshalb führt weder eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation noch das junge Alter eines Zeugen automatisch zu einer Begutachtung. Ein Gericht darf sich auf eigene Sachkunde berufen, wenn keine Besonderheiten vorliegen und es die Aussage mit den anerkannten Kriterien selbst zuverlässig analysieren kann. Allerdings muss es seine Sachkunde nachvollziehbar darlegen, sobald konkrete Umstände besondere Fachkenntnisse erfordern.</p>
<p>Die Einholung eines Gutachtens kann sich insbesondere aufdrängen, wenn:</p>
<ul>
<li>Zweifel an der Aussagetüchtigkeit bestehen,</li>
<li>der Zeuge unter einer psychischen Erkrankung leidet,</li>
<li>kognitive oder sprachliche Einschränkungen vorliegen,</li>
<li>zahlreiche suggestive Befragungen stattgefunden haben,</li>
<li>Familienangehörige, Therapeuten oder andere Personen die Aussage beeinflusst haben könnten,</li>
<li>zwischen angeblichem Geschehen und erster Aussage viel Zeit vergangen ist,</li>
<li>sich die Aussage erheblich verändert oder schrittweise erweitert hat,</li>
<li>Erinnerung und fremde Informationen kaum noch getrennt werden können oder</li>
<li>besondere entwicklungspsychologische Fragen zu beurteilen sind.</li>
</ul>
<p>Keiner dieser Punkte begründet für sich allein zwingend eine Begutachtung. Treffen jedoch mehrere Besonderheiten zusammen, darf das Gericht nicht lediglich behaupten, es verfüge über ausreichende eigene Erfahrung.</p>
<h2>Rechtsgrundlage für das Glaubhaftigkeitsgutachten</h2>
<p>Nach § 244 Abs. 2 StPO muss das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Daraus folgt die gerichtliche Aufklärungspflicht. Ein Sachverständiger ist einzuschalten, wenn die Beurteilung einer entscheidenden Frage besondere Kenntnisse voraussetzt, über die das Gericht nicht ausreichend verfügt. Stellt die Verteidigung einen entsprechenden Beweisantrag, muss das Gericht außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__244.html" target="_blank" rel="noopener">§ 244 StPO</a> beachten. Nach § 261 StPO entscheidet das Gericht zwar aufgrund seiner freien, aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Überzeugung. „Freie Beweiswürdigung“ bedeutet jedoch keine Beweiswürdigung nach Gefühl. Vielmehr muss das Urteil logisch, vollständig und mit wissenschaftlich anerkannten Erkenntnissen vereinbar sein.</p>
<h2>Wann ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besonders problematisch?</h2>
<p>Aussage gegen Aussage bedeutet nicht lediglich, dass zwei Personen unterschiedliche Darstellungen abgeben. Die besondere Konstellation liegt vielmehr vor, wenn der belastenden Aussage keine wesentlichen objektiven Beweise gegenüberstehen und der Angeklagte den Vorwurf bestreitet oder schweigt.</p>
<p>Dann muss das Gericht die Aussage besonders sorgfältig analysieren. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Entstehung der ersten Schilderung,</li>
<li>der genaue Inhalt früherer Vernehmungen,</li>
<li>Übereinstimmungen und Widersprüche,</li>
<li>mögliche Erinnerungslücken,</li>
<li>nachträgliche Ergänzungen,</li>
<li>das Verhalten vor und nach der Anzeige,</li>
<li>mögliche Fremdeinflüsse sowie</li>
<li>ein denkbares Motiv für eine bewusste oder unbewusste Falschbelastung.</li>
</ul>
<p>Allerdings darf das Gericht nicht schematisch verlangen, dass eine wahre Aussage stets detailreich, konstant und widerspruchsfrei sein müsse. Erinnerungen können verblassen, während Belastung, Alter und Vernehmungssituation die Wiedergabe beeinflussen. Deshalb kommt es auf eine methodische Gesamtwürdigung an.</p>
<h2>Warum hatte die Revision zum Kammergericht Erfolg?</h2>
<p>Die Revision machte geltend, dass das Tatgericht die Grenzen seiner eigenen Sachkunde verkannt hatte. Die entscheidende Zeugenaussage wies Besonderheiten auf, die eine fachpsychologische Bewertung erforderten. Dennoch hatte das Landgericht kein Gutachten eingeholt. Damit betraf der Fehler nicht lediglich eine andere mögliche Würdigung der Aussage. Vielmehr ging es um die vorgelagerte Frage, ob das Gericht überhaupt über eine ausreichende fachliche Grundlage für seine Beurteilung verfügte. Das Kammergericht hob das Urteil auf, weil sich das Landgericht unter den konkreten Umständen nicht ohne Weiteres auf eigene Sachkunde zurückziehen durfte. Dadurch erhielt der Angeklagte eine neue Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer.</p>
<h2>Wie wird der Fehler in der Revision geltend gemacht?</h2>
<p>Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz. Das Kammergericht hört daher nicht sämtliche Zeugen erneut an, sondern prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Hat die Verteidigung in der Hauptverhandlung einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gestellt und hat das Gericht diesen fehlerhaft abgelehnt, kommt eine Verfahrensrüge in Betracht. Die Revisionsbegründung muss dann nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO den Antrag, die gerichtliche </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kammergericht-revision/">Kammergericht hebt Urteil auf</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Erfolgreiche Revision zum Kammergericht – wann ist ein Glaubwürdigkeitsgutachten notwendig?</h2>
<p>Eine strafrechtliche Verurteilung kann allein auf der Aussage eines Belastungszeugen beruhen. Allerdings muss das Tatgericht die Aussage dann besonders sorgfältig prüfen. Das gilt vor allem, wenn keine objektiven Beweise vorliegen, der Angeklagte den Vorwurf bestreitet und damit Aussage gegen Aussage steht.  In einem von meiner Kanzlei geführten Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten im Wesentlichen aufgrund der Angaben einer Belastungszeugin verurteilt. Die Verteidigung hielt jedoch eine sachverständige Untersuchung der Aussage für notwendig. Denn der Fall wies Besonderheiten auf, die sich nicht allein mit allgemeiner Menschenkenntnis beantworten ließen. Das Kammergericht Berlin gab der Revision statt und hob das Urteil auf. Die Entscheidung zeigt: Zwar beurteilt das Gericht Zeugenaussagen grundsätzlich selbst. Dennoch darf es nicht ohne sachverständige Hilfe entscheiden, wenn die Beurteilung besondere aussagepsychologische Fachkenntnisse verlangt.</p>
<h2>Der Ausgangsfall: Eine Aussage entscheidet über die Verurteilung</h2>
<p>Im Mittelpunkt des Strafverfahrens stand kein objektiver Sachbeweis, sondern die Aussage einer Zeugin. Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf, während die Anklage der belastenden Darstellung folgte. Deshalb hing das Ergebnis davon ab, ob das Gericht die Angaben als erlebnisbasiert und zuverlässig bewerten konnte. Gerade in einer solchen Konstellation muss das Gericht die Entstehung und Entwicklung der Aussage genau untersuchen. Es darf sich nicht darauf beschränken, dass die Zeugin in der Hauptverhandlung glaubwürdig wirkte. Denn ein sicherer persönlicher Eindruck ersetzt keine methodische Aussageanalyse.</p>
<p>Die Verteidigung beantragte deshalb, ein sachverständiges Gutachten einzuholen. Das Landgericht vertraute dennoch auf die eigene Sachkunde und verurteilte den Angeklagten. Gegen dieses Urteil richtete sich die Revision zum Kammergericht Berlin.</p>
<p>Das Kammergericht beanstandete die unzureichende Sachaufklärung und hob das Urteil auf. Eine andere Strafkammer musste den Fall anschließend neu verhandeln.</p>
<h2>Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit – worin liegt der Unterschied?</h2>
<p>Im allgemeinen Sprachgebrauch ist häufig von einem Glaubwürdigkeitsgutachten die Rede. Juristisch geht es jedoch meistens um ein Glaubhaftigkeitsgutachten.</p>
<p>Die persönliche Glaubwürdigkeit betrifft die allgemeine Frage, ob ein Mensch grundsätzlich zur Wahrheit neigt. Dagegen untersucht die Aussagepsychologie, ob eine konkrete Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen kann. Ein Zeuge kann daher persönlich zuverlässig erscheinen und sich trotzdem irren, fremde Informationen übernehmen oder unbewusst eine nachträglich entwickelte Erinnerung wiedergeben.</p>
<p>Der Sachverständige entscheidet nicht, ob der Angeklagte schuldig ist. Ebenso ersetzt er nicht das Gericht. Vielmehr untersucht er insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Aussagetüchtigkeit des Zeugen,</li>
<li>die Entstehungsgeschichte der Aussage,</li>
<li>mögliche suggestive Einflüsse,</li>
<li>die Aussagequalität,</li>
<li>die Aussagekonstanz,</li>
<li>Veränderungen und Erweiterungen,</li>
<li>mögliche Falschbelastungsmotive sowie</li>
<li>alternative Erklärungen für die Angaben.</li>
</ul>
<p>Die abschließende Beweiswürdigung bleibt beim Gericht. Allerdings muss das Gericht die fachpsychologischen Erkenntnisse nachvollziehbar in seine Entscheidung einbeziehen.</p>
<h2>Muss das Gericht immer ein Glaubhaftigkeitsgutachten einholen?</h2>
<p>Nein. Die Beurteilung von Zeugenaussagen gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des Tatgerichts. Deshalb führt weder eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation noch das junge Alter eines Zeugen automatisch zu einer Begutachtung. Ein Gericht darf sich auf eigene Sachkunde berufen, wenn keine Besonderheiten vorliegen und es die Aussage mit den anerkannten Kriterien selbst zuverlässig analysieren kann. Allerdings muss es seine Sachkunde nachvollziehbar darlegen, sobald konkrete Umstände besondere Fachkenntnisse erfordern.</p>
<p>Die Einholung eines Gutachtens kann sich insbesondere aufdrängen, wenn:</p>
<ul>
<li>Zweifel an der Aussagetüchtigkeit bestehen,</li>
<li>der Zeuge unter einer psychischen Erkrankung leidet,</li>
<li>kognitive oder sprachliche Einschränkungen vorliegen,</li>
<li>zahlreiche suggestive Befragungen stattgefunden haben,</li>
<li>Familienangehörige, Therapeuten oder andere Personen die Aussage beeinflusst haben könnten,</li>
<li>zwischen angeblichem Geschehen und erster Aussage viel Zeit vergangen ist,</li>
<li>sich die Aussage erheblich verändert oder schrittweise erweitert hat,</li>
<li>Erinnerung und fremde Informationen kaum noch getrennt werden können oder</li>
<li>besondere entwicklungspsychologische Fragen zu beurteilen sind.</li>
</ul>
<p>Keiner dieser Punkte begründet für sich allein zwingend eine Begutachtung. Treffen jedoch mehrere Besonderheiten zusammen, darf das Gericht nicht lediglich behaupten, es verfüge über ausreichende eigene Erfahrung.</p>
<h2>Rechtsgrundlage für das Glaubhaftigkeitsgutachten</h2>
<p>Nach § 244 Abs. 2 StPO muss das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Daraus folgt die gerichtliche Aufklärungspflicht. Ein Sachverständiger ist einzuschalten, wenn die Beurteilung einer entscheidenden Frage besondere Kenntnisse voraussetzt, über die das Gericht nicht ausreichend verfügt. Stellt die Verteidigung einen entsprechenden Beweisantrag, muss das Gericht außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__244.html" target="_blank" rel="noopener">§ 244 StPO</a> beachten. Nach § 261 StPO entscheidet das Gericht zwar aufgrund seiner freien, aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Überzeugung. „Freie Beweiswürdigung“ bedeutet jedoch keine Beweiswürdigung nach Gefühl. Vielmehr muss das Urteil logisch, vollständig und mit wissenschaftlich anerkannten Erkenntnissen vereinbar sein.</p>
<h2>Wann ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besonders problematisch?</h2>
<p>Aussage gegen Aussage bedeutet nicht lediglich, dass zwei Personen unterschiedliche Darstellungen abgeben. Die besondere Konstellation liegt vielmehr vor, wenn der belastenden Aussage keine wesentlichen objektiven Beweise gegenüberstehen und der Angeklagte den Vorwurf bestreitet oder schweigt.</p>
<p>Dann muss das Gericht die Aussage besonders sorgfältig analysieren. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Entstehung der ersten Schilderung,</li>
<li>der genaue Inhalt früherer Vernehmungen,</li>
<li>Übereinstimmungen und Widersprüche,</li>
<li>mögliche Erinnerungslücken,</li>
<li>nachträgliche Ergänzungen,</li>
<li>das Verhalten vor und nach der Anzeige,</li>
<li>mögliche Fremdeinflüsse sowie</li>
<li>ein denkbares Motiv für eine bewusste oder unbewusste Falschbelastung.</li>
</ul>
<p>Allerdings darf das Gericht nicht schematisch verlangen, dass eine wahre Aussage stets detailreich, konstant und widerspruchsfrei sein müsse. Erinnerungen können verblassen, während Belastung, Alter und Vernehmungssituation die Wiedergabe beeinflussen. Deshalb kommt es auf eine methodische Gesamtwürdigung an.</p>
<h2>Warum hatte die Revision zum Kammergericht Erfolg?</h2>
<p>Die Revision machte geltend, dass das Tatgericht die Grenzen seiner eigenen Sachkunde verkannt hatte. Die entscheidende Zeugenaussage wies Besonderheiten auf, die eine fachpsychologische Bewertung erforderten. Dennoch hatte das Landgericht kein Gutachten eingeholt. Damit betraf der Fehler nicht lediglich eine andere mögliche Würdigung der Aussage. Vielmehr ging es um die vorgelagerte Frage, ob das Gericht überhaupt über eine ausreichende fachliche Grundlage für seine Beurteilung verfügte. Das Kammergericht hob das Urteil auf, weil sich das Landgericht unter den konkreten Umständen nicht ohne Weiteres auf eigene Sachkunde zurückziehen durfte. Dadurch erhielt der Angeklagte eine neue Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer.</p>
<h2>Wie wird der Fehler in der Revision geltend gemacht?</h2>
<p>Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz. Das Kammergericht hört daher nicht sämtliche Zeugen erneut an, sondern prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Hat die Verteidigung in der Hauptverhandlung einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gestellt und hat das Gericht diesen fehlerhaft abgelehnt, kommt eine Verfahrensrüge in Betracht. Die Revisionsbegründung muss dann nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO den Antrag, die gerichtliche </p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kammergericht-revision/">Kammergericht hebt Urteil auf</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/glaubhaftigkeitspruefung-durch-gutachter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2018 11:03:32 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=10386</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung: Wie Gerichte Zeugenaussagen wirklich prüfen müssen</h2>
<p>Die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung entscheidet in vielen Strafverfahren über alles. Gerade im Sexualstrafrecht gibt es häufig keine Spuren, keine Videoaufnahme und keine neutralen Zeugen. Deshalb steht am Ende oft Aussage gegen Aussage. Für Beschuldigte ist das gefährlich, denn ein einziger Vorwurf kann Untersuchungshaft, Anklage, öffentliche Hauptverhandlung, berufliche Folgen und eine existenzielle Belastung auslösen. Trotzdem darf ein Gericht eine Aussage nicht einfach glauben, weil sie eindringlich klingt. Vielmehr muss es prüfen, ob die konkrete Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen kann.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die aussagepsychologische Begutachtung bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 30. Juli 1999 – 1 StR 618/98 – an wissenschaftliche Mindestanforderungen gebunden. Danach steht nicht die allgemeine „Glaubwürdigkeit“ einer Person im Mittelpunkt, sondern die konkrete Aussage zu einem bestimmten Geschehen. Die moderne Aussagepsychologie arbeitet deshalb mit einem hypothesengeleiteten Vorgehen, der sogenannten Nullhypothese: Zunächst wird gedanklich angenommen, dass die Aussage nicht zutrifft. Erst wenn diese Annahme mit den erhobenen Fakten nicht mehr vereinbar ist, kann die Aussage als erlebnisbasiert bewertet werden.</p>
<h2>Was bedeutet Glaubhaftigkeitsprüfung?</h2>
<p>Die Glaubhaftigkeitsprüfung fragt nicht: „<em>Ist der Zeuge ein guter Mensch?</em>“ Sie fragt vielmehr: „<em>Kann gerade diese Aussage zu diesem konkreten Vorwurf stimmen?</em>“ Deshalb unterscheidet man zwischen Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit der Aussage. Ein Mensch kann grundsätzlich ehrlich wirken und sich dennoch irren. Außerdem kann ein Zeuge subjektiv überzeugt sein, obwohl seine Erinnerung durch Gespräche, Therapie, Medien, Erwartungen oder wiederholte Befragungen verändert wurde.</p>
<p>Die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung betrachtet daher mehrere Ebenen. Zunächst geht es um die Aussagetüchtigkeit. Konnte der Zeuge das Geschehen wahrnehmen, speichern und später wiedergeben? Danach folgt die Aussagequalität. Enthält die Aussage anschauliche Details, unerwartete Nebeninformationen, Komplikationen, Selbstkorrekturen oder Erinnerungslücken? Anschließend prüft man die Aussagekonstanz. Hat der Zeuge den Kern des Geschehens über verschiedene Befragungen hinweg gleich geschildert, oder verändern sich zentrale Punkte? Gerade die Konstanzanalyse gilt in der Rechtsprechung als wesentliches Element der aussagepsychologischen Begutachtung.</p>
<h2>Die wichtigsten Methoden der Glaubhaftigkeitsprüfung</h2>
<p>Zur Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung gehören vor allem die merkmalsorientierte Inhaltsanalyse, die Konstanzanalyse, die Prüfung der Aussageentstehung und die Motivationsanalyse. Dabei wird nicht mechanisch eine Checkliste abgehakt. Vielmehr muss jede Aussage im Zusammenhang des gesamten Verfahrens bewertet werden.</p>
<p>Bei der Inhaltsanalyse sucht man nach sogenannten Realkennzeichen. Dazu gehören etwa ungewöhnliche Details, spontane Korrekturen, Schilderungen von Komplikationen, nebensächliche Wahrnehmungen, dialogische Elemente und ein individueller Sprachstil. Allerdings beweist kein einzelnes Merkmal die Wahrheit. Denn auch erfundene oder beeinflusste Aussagen können detailreich sein. Deshalb ist die Gesamtwürdigung entscheidend.</p>
<p>Bei der Konstanzanalyse vergleicht der Verteidiger frühere Angaben: Anzeige, polizeiliche Vernehmung, richterliche Vernehmung, Angaben gegenüber Freunden, Chatnachrichten, therapeutische Gespräche und die Aussage in der Hauptverhandlung. Wenn zentrale Punkte wandern, wenn neue Belastungen erst spät auftauchen oder wenn frühere Entlastungen verschwinden, muss das Gericht diese Entwicklung erklären.</p>
<p>Besonders wichtig ist außerdem die Aussageentstehung. Wer hat zuerst mit wem gesprochen? Gab es suggestive Fragen? Wurde der Zeuge mehrfach auf denselben Vorwurf festgelegt? Gab es Gespräche mit Eltern, Partnern, Freunden, Therapeuten oder Beratungsstellen? Denn Erinnerung funktioniert nicht wie eine Videodatei. Sie wird rekonstruiert, und deshalb kann sie sich verändern.</p>
<h2>Welche Fehler werden häufig gemacht?</h2>
<p>Ein häufiger Fehler liegt darin, ein sicheres Auftreten mit Wahrheit zu verwechseln. Manche Menschen erzählen ruhig und detailreich, obwohl sie sich irren. Andere wirken unsicher, obwohl sie die Wahrheit sagen. Deshalb darf Körpersprache keine tragende Grundlage einer Verurteilung sein.</p>
<p>Ein weiterer Fehler besteht darin, Widersprüche vorschnell als nebensächlich abzutun. Natürlich muss nicht jede Abweichung eine Falschaussage beweisen. Trotzdem muss das Gericht zentrale Widersprüche ernst nehmen. Wenn Ort, Zeit, Ablauf, Widerstand, Kommunikation oder Nachverhalten wechseln, darf das Urteil diese Punkte nicht übergehen.</p>
<p>Gefährlich ist auch eine einseitige Bestätigungssuche. Wenn Ermittler, Sachverständige oder Gerichte früh davon ausgehen, dass der Vorwurf stimmt, werden entlastende Hinweise leicht übersehen. Deshalb verlangt die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung gerade kein Bauchgefühl, sondern eine offene Prüfung verschiedener Hypothesen.</p>
<p>Schließlich kommt es immer wieder zu Fehlern durch Suggestion. Besonders bei Kindern, traumatisierten Zeugen oder psychisch belasteten Personen können wiederholte Gespräche, Erwartungen und suggestive Fragen den Inhalt späterer Aussagen beeinflussen. Deshalb muss der Verteidiger die Aussagegeschichte genau aufarbeiten.</p>
<h2>Aktuelle Rechtsprechung: Gesamtwürdigung statt Bauchgefühl</h2>
<p>Die aktuelle Rechtsprechung hält daran fest, dass das Tatgericht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__261.html" target="_blank" rel="noopener">§ 261 StPO</a> frei würdigt, aber nicht beliebig entscheiden darf. Für eine Verurteilung braucht das Gericht keine naturwissenschaftliche Gewissheit, jedoch einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit. Außerdem muss die Beweiswürdigung logisch, vollständig und widerspruchsfrei sein. Der BGH überprüft deshalb in der Revision, ob das Urteil Lücken, Denkfehler oder nicht aufgelöste Widersprüche enthält.</p>
<p>Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen muss das Gericht deshalb besonders sorgfältig prüfen. Wenn objektive Beweismittel fehlen, darf eine Verurteilung nicht auf einer bloßen Sympathieentscheidung beruhen. Vielmehr muss das Urteil erkennen lassen, warum das Gericht der belastenden Aussage folgt und warum es entlastende Umstände dennoch nicht für durchgreifend hält.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Als Strafverteidiger prüfe ich belastende Zeugenaussagen nicht oberflächlich, sondern anhand der anerkannten Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung. Zunächst beantrage ich Akteneinsicht. Danach analysiere ich jede Aussageversion, vergleiche die Angaben und arbeite Widersprüche, Auslassungen, nachträgliche Erweiterungen und mögliche Suggestionseinflüsse heraus.</p>
<p>Außerdem prüfe ich, ob ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt werden sollte. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Kind aussagt, wenn psychische Auffälligkeiten bestehen, wenn die Aussageentstehung problematisch wirkt oder wenn der Tatvorwurf allein auf einer belastenden Aussage beruht. Falls bereits ein Gutachten vorliegt, untersuche ich, ob der Sachverständige die Nullhypothese sauber angewandt, Alternativhypothesen geprüft und seine Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründet hat.</p>
<p>In der Hauptverhandlung kommt es dann auf präzise Fragen an. Der Verteidiger muss Widersprüche sichtbar machen, ohne unsachlich aufzutreten. Er muss die Aussagegeschichte freilegen, ohne den Zeugen unnötig anzugreifen. Und er muss dem Gericht zeigen, warum Zweifel bleiben. Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet diese Arbeit häufig darüber, ob ein Verfahren eingestellt wird, ob eine Anklage verhindert werden kann oder ob am Ende ein Freispruch erreicht wird.</p>
<h2>FAQ: Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung</h2>
<p><strong>Was ist die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung?</strong><br />
Sie ist ein wissenschaftlich geprägtes Verfahren zur Prüfung, ob eine konkrete Zeugenaussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen kann.</p>
<p><strong>Was bedeutet Nullhypothese?</strong><br />
Die Nullhypothese bedeutet, dass zunächst angenommen wird, die Aussage sei nicht erlebnisbasiert. Erst wenn diese Annahme nicht mehr haltbar ist, spricht dies für </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/glaubhaftigkeitspruefung-durch-gutachter/">Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung: Wie Gerichte Zeugenaussagen wirklich prüfen müssen</h2>
<p>Die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung entscheidet in vielen Strafverfahren über alles. Gerade im Sexualstrafrecht gibt es häufig keine Spuren, keine Videoaufnahme und keine neutralen Zeugen. Deshalb steht am Ende oft Aussage gegen Aussage. Für Beschuldigte ist das gefährlich, denn ein einziger Vorwurf kann Untersuchungshaft, Anklage, öffentliche Hauptverhandlung, berufliche Folgen und eine existenzielle Belastung auslösen. Trotzdem darf ein Gericht eine Aussage nicht einfach glauben, weil sie eindringlich klingt. Vielmehr muss es prüfen, ob die konkrete Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen kann.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die aussagepsychologische Begutachtung bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 30. Juli 1999 – 1 StR 618/98 – an wissenschaftliche Mindestanforderungen gebunden. Danach steht nicht die allgemeine „Glaubwürdigkeit“ einer Person im Mittelpunkt, sondern die konkrete Aussage zu einem bestimmten Geschehen. Die moderne Aussagepsychologie arbeitet deshalb mit einem hypothesengeleiteten Vorgehen, der sogenannten Nullhypothese: Zunächst wird gedanklich angenommen, dass die Aussage nicht zutrifft. Erst wenn diese Annahme mit den erhobenen Fakten nicht mehr vereinbar ist, kann die Aussage als erlebnisbasiert bewertet werden.</p>
<h2>Was bedeutet Glaubhaftigkeitsprüfung?</h2>
<p>Die Glaubhaftigkeitsprüfung fragt nicht: „<em>Ist der Zeuge ein guter Mensch?</em>“ Sie fragt vielmehr: „<em>Kann gerade diese Aussage zu diesem konkreten Vorwurf stimmen?</em>“ Deshalb unterscheidet man zwischen Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit der Aussage. Ein Mensch kann grundsätzlich ehrlich wirken und sich dennoch irren. Außerdem kann ein Zeuge subjektiv überzeugt sein, obwohl seine Erinnerung durch Gespräche, Therapie, Medien, Erwartungen oder wiederholte Befragungen verändert wurde.</p>
<p>Die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung betrachtet daher mehrere Ebenen. Zunächst geht es um die Aussagetüchtigkeit. Konnte der Zeuge das Geschehen wahrnehmen, speichern und später wiedergeben? Danach folgt die Aussagequalität. Enthält die Aussage anschauliche Details, unerwartete Nebeninformationen, Komplikationen, Selbstkorrekturen oder Erinnerungslücken? Anschließend prüft man die Aussagekonstanz. Hat der Zeuge den Kern des Geschehens über verschiedene Befragungen hinweg gleich geschildert, oder verändern sich zentrale Punkte? Gerade die Konstanzanalyse gilt in der Rechtsprechung als wesentliches Element der aussagepsychologischen Begutachtung.</p>
<h2>Die wichtigsten Methoden der Glaubhaftigkeitsprüfung</h2>
<p>Zur Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung gehören vor allem die merkmalsorientierte Inhaltsanalyse, die Konstanzanalyse, die Prüfung der Aussageentstehung und die Motivationsanalyse. Dabei wird nicht mechanisch eine Checkliste abgehakt. Vielmehr muss jede Aussage im Zusammenhang des gesamten Verfahrens bewertet werden.</p>
<p>Bei der Inhaltsanalyse sucht man nach sogenannten Realkennzeichen. Dazu gehören etwa ungewöhnliche Details, spontane Korrekturen, Schilderungen von Komplikationen, nebensächliche Wahrnehmungen, dialogische Elemente und ein individueller Sprachstil. Allerdings beweist kein einzelnes Merkmal die Wahrheit. Denn auch erfundene oder beeinflusste Aussagen können detailreich sein. Deshalb ist die Gesamtwürdigung entscheidend.</p>
<p>Bei der Konstanzanalyse vergleicht der Verteidiger frühere Angaben: Anzeige, polizeiliche Vernehmung, richterliche Vernehmung, Angaben gegenüber Freunden, Chatnachrichten, therapeutische Gespräche und die Aussage in der Hauptverhandlung. Wenn zentrale Punkte wandern, wenn neue Belastungen erst spät auftauchen oder wenn frühere Entlastungen verschwinden, muss das Gericht diese Entwicklung erklären.</p>
<p>Besonders wichtig ist außerdem die Aussageentstehung. Wer hat zuerst mit wem gesprochen? Gab es suggestive Fragen? Wurde der Zeuge mehrfach auf denselben Vorwurf festgelegt? Gab es Gespräche mit Eltern, Partnern, Freunden, Therapeuten oder Beratungsstellen? Denn Erinnerung funktioniert nicht wie eine Videodatei. Sie wird rekonstruiert, und deshalb kann sie sich verändern.</p>
<h2>Welche Fehler werden häufig gemacht?</h2>
<p>Ein häufiger Fehler liegt darin, ein sicheres Auftreten mit Wahrheit zu verwechseln. Manche Menschen erzählen ruhig und detailreich, obwohl sie sich irren. Andere wirken unsicher, obwohl sie die Wahrheit sagen. Deshalb darf Körpersprache keine tragende Grundlage einer Verurteilung sein.</p>
<p>Ein weiterer Fehler besteht darin, Widersprüche vorschnell als nebensächlich abzutun. Natürlich muss nicht jede Abweichung eine Falschaussage beweisen. Trotzdem muss das Gericht zentrale Widersprüche ernst nehmen. Wenn Ort, Zeit, Ablauf, Widerstand, Kommunikation oder Nachverhalten wechseln, darf das Urteil diese Punkte nicht übergehen.</p>
<p>Gefährlich ist auch eine einseitige Bestätigungssuche. Wenn Ermittler, Sachverständige oder Gerichte früh davon ausgehen, dass der Vorwurf stimmt, werden entlastende Hinweise leicht übersehen. Deshalb verlangt die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung gerade kein Bauchgefühl, sondern eine offene Prüfung verschiedener Hypothesen.</p>
<p>Schließlich kommt es immer wieder zu Fehlern durch Suggestion. Besonders bei Kindern, traumatisierten Zeugen oder psychisch belasteten Personen können wiederholte Gespräche, Erwartungen und suggestive Fragen den Inhalt späterer Aussagen beeinflussen. Deshalb muss der Verteidiger die Aussagegeschichte genau aufarbeiten.</p>
<h2>Aktuelle Rechtsprechung: Gesamtwürdigung statt Bauchgefühl</h2>
<p>Die aktuelle Rechtsprechung hält daran fest, dass das Tatgericht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__261.html" target="_blank" rel="noopener">§ 261 StPO</a> frei würdigt, aber nicht beliebig entscheiden darf. Für eine Verurteilung braucht das Gericht keine naturwissenschaftliche Gewissheit, jedoch einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit. Außerdem muss die Beweiswürdigung logisch, vollständig und widerspruchsfrei sein. Der BGH überprüft deshalb in der Revision, ob das Urteil Lücken, Denkfehler oder nicht aufgelöste Widersprüche enthält.</p>
<p>Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen muss das Gericht deshalb besonders sorgfältig prüfen. Wenn objektive Beweismittel fehlen, darf eine Verurteilung nicht auf einer bloßen Sympathieentscheidung beruhen. Vielmehr muss das Urteil erkennen lassen, warum das Gericht der belastenden Aussage folgt und warum es entlastende Umstände dennoch nicht für durchgreifend hält.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Als Strafverteidiger prüfe ich belastende Zeugenaussagen nicht oberflächlich, sondern anhand der anerkannten Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung. Zunächst beantrage ich Akteneinsicht. Danach analysiere ich jede Aussageversion, vergleiche die Angaben und arbeite Widersprüche, Auslassungen, nachträgliche Erweiterungen und mögliche Suggestionseinflüsse heraus.</p>
<p>Außerdem prüfe ich, ob ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt werden sollte. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Kind aussagt, wenn psychische Auffälligkeiten bestehen, wenn die Aussageentstehung problematisch wirkt oder wenn der Tatvorwurf allein auf einer belastenden Aussage beruht. Falls bereits ein Gutachten vorliegt, untersuche ich, ob der Sachverständige die Nullhypothese sauber angewandt, Alternativhypothesen geprüft und seine Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründet hat.</p>
<p>In der Hauptverhandlung kommt es dann auf präzise Fragen an. Der Verteidiger muss Widersprüche sichtbar machen, ohne unsachlich aufzutreten. Er muss die Aussagegeschichte freilegen, ohne den Zeugen unnötig anzugreifen. Und er muss dem Gericht zeigen, warum Zweifel bleiben. Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet diese Arbeit häufig darüber, ob ein Verfahren eingestellt wird, ob eine Anklage verhindert werden kann oder ob am Ende ein Freispruch erreicht wird.</p>
<h2>FAQ: Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung</h2>
<p><strong>Was ist die Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung?</strong><br />
Sie ist ein wissenschaftlich geprägtes Verfahren zur Prüfung, ob eine konkrete Zeugenaussage auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen kann.</p>
<p><strong>Was bedeutet Nullhypothese?</strong><br />
Die Nullhypothese bedeutet, dass zunächst angenommen wird, die Aussage sei nicht erlebnisbasiert. Erst wenn diese Annahme nicht mehr haltbar ist, spricht dies für </p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/glaubhaftigkeitspruefung-durch-gutachter/">Methodik der Glaubhaftigkeitsprüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2018 15:58:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</h2>
<p>Der Tatvorwurf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174b</a> StGB regelt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes <strong>Sonderdelikt</strong>. Täter kann nur derjenige sein, der Amtsträger ist. Voraussetzung der Anwendung der Norm ist außerdem, dass der &#8222;Täter&#8220; die strafbare Handlung selbst vornimmt (Körperkontakt zum &#8222;Opfer). Voraussetzung ist weiter die Mitwirkung an einem Strafverfahren. Alternativ kommt auch die Mitwirkung an einem <strong>Verfahren</strong> zur Anordnung einer freiheitsentziehenden <strong>Maßregel</strong> der Besserung und Sicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__61.html" target="_blank" rel="noopener">§ 61 StGB</a> in Betracht.</p>
<h3>Tathandlung beim sexuellen Missbrauch durch Amtsträger</h3>
<p>Die Tathandlung durch den Amtsträger entspricht der, wie sie in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 174a StGB</a> zugrunde gelegt ist.</p>
<h3>Strafe bei Missbrauchshandlungen durch Amtsträger</h3>
<p>Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Aber das ist nicht alles. Der Dienstherr kann den Amtsträger aus dem <strong>Beamtenverhältnis</strong> wegen <strong>Vertrauensverlust</strong> entfernen. Mindestens droht ein <strong>Disziplinarverfahren</strong>. Während des Strafverfahrens hat der betroffene Beamte auch mit seiner <strong>Suspendierung</strong> zu rechnen.</p>
<h3>Gute Verteidigungschancen für Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Die <strong>Beweisführung</strong> ist in solchen Verfahren oft schwierig. Es gibt meistens keine objektiven Beweismittel. Die Entscheidung solcher Verfahren ist oft vom schwächsten Beweismittel, das die StPO kennt, abhängig. Das ist der <strong>Zeugenbeweis</strong>. Dann stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Das alles kommt den Mandanten zu Gute. Für Betroffene empfiehlt es sich, vom <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener">Aussageverweigerungsrecht</a> bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht Gebrauch zu machen. Auch beim Dienstherren (Disziplinarverfahren) gilt als oberstes Gebot, keine Angaben zur Sache zu machen.</p>
<h3>Was tun bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?</h3>
<p>Sobald Sie von der <strong>Einleitung eines Ermittlungsverfahrens</strong> Kenntnis erlangen, empfiehlt sich die Beauftragung eines <strong>Strafverteidigers</strong>. Denn das Ziel ist es zunächst, schnellstmöglich die Verfahrenseinstellung zu erreichen. Damit kann die Anklageerhebung und gerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden. Ziel ist also eine möglichst &#8222;geräuschlose Verfahrensbeendigung&#8220; ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass in der Mehrzahl aller meiner Fälle dieses Ziel erreicht wird.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/">Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</h2>
<p>Der Tatvorwurf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174b</a> StGB regelt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes <strong>Sonderdelikt</strong>. Täter kann nur derjenige sein, der Amtsträger ist. Voraussetzung der Anwendung der Norm ist außerdem, dass der &#8222;Täter&#8220; die strafbare Handlung selbst vornimmt (Körperkontakt zum &#8222;Opfer). Voraussetzung ist weiter die Mitwirkung an einem Strafverfahren. Alternativ kommt auch die Mitwirkung an einem <strong>Verfahren</strong> zur Anordnung einer freiheitsentziehenden <strong>Maßregel</strong> der Besserung und Sicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__61.html" target="_blank" rel="noopener">§ 61 StGB</a> in Betracht.</p>
<h3>Tathandlung beim sexuellen Missbrauch durch Amtsträger</h3>
<p>Die Tathandlung durch den Amtsträger entspricht der, wie sie in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 174a StGB</a> zugrunde gelegt ist.</p>
<h3>Strafe bei Missbrauchshandlungen durch Amtsträger</h3>
<p>Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Aber das ist nicht alles. Der Dienstherr kann den Amtsträger aus dem <strong>Beamtenverhältnis</strong> wegen <strong>Vertrauensverlust</strong> entfernen. Mindestens droht ein <strong>Disziplinarverfahren</strong>. Während des Strafverfahrens hat der betroffene Beamte auch mit seiner <strong>Suspendierung</strong> zu rechnen.</p>
<h3>Gute Verteidigungschancen für Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Die <strong>Beweisführung</strong> ist in solchen Verfahren oft schwierig. Es gibt meistens keine objektiven Beweismittel. Die Entscheidung solcher Verfahren ist oft vom schwächsten Beweismittel, das die StPO kennt, abhängig. Das ist der <strong>Zeugenbeweis</strong>. Dann stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Das alles kommt den Mandanten zu Gute. Für Betroffene empfiehlt es sich, vom <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener">Aussageverweigerungsrecht</a> bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht Gebrauch zu machen. Auch beim Dienstherren (Disziplinarverfahren) gilt als oberstes Gebot, keine Angaben zur Sache zu machen.</p>
<h3>Was tun bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?</h3>
<p>Sobald Sie von der <strong>Einleitung eines Ermittlungsverfahrens</strong> Kenntnis erlangen, empfiehlt sich die Beauftragung eines <strong>Strafverteidigers</strong>. Denn das Ziel ist es zunächst, schnellstmöglich die Verfahrenseinstellung zu erreichen. Damit kann die Anklageerhebung und gerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden. Ziel ist also eine möglichst &#8222;geräuschlose Verfahrensbeendigung&#8220; ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass in der Mehrzahl aller meiner Fälle dieses Ziel erreicht wird.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/">Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Sexuellem Missbrauch von Jugendlichen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 May 2018 15:45:33 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8271</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html" target="_blank" rel="noopener">§ 182 StGB</a> betrifft Personen, die älter als 14 und nicht älter als 18 Jahre sind. Das unterscheidet die Strafrechtsnorm von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html" target="_blank" rel="noopener">§ 176 StGB</a>, dem sexuellen Missbrauch von Kindern. Von Kindern ist dann die Rede, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Täter kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.</p>
<h2>Angedrohte Strafe bei Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Strafrahmen liegt im Normalfall bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dabei wird vorausgesetzt, dass der &#8222;Täter&#8220; eine Zwangslage des &#8222;Opfers&#8220; ausnutzt. Vorausgesetzt ist außerdem, dass er sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an ihr vornehmen lässt bzw. sie dazu bestimmt, solche Handlungen an Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen. Einem Täter über 21 Jahre droht dagegen in bestimmten Fällen &#8222;nur&#8220; eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Das gilt für den Fall, dass er eine Person unter 16 Jahre missbraucht. Er muss dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.</p>
<h2>Missbrauch von Jugendlichen auch gegen Entgelt</h2>
<p>Sexuelle Handlungen sind diejenigen, die der Täter an der Jugendlichen oder die Jugendliche am Täter vornimmt. Auch wenn das Opfer dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen, ist das strafbar. Die Zahlung von Entgelt an den Jugendlichen zwecks Vornahme sexueller Handlungen kann mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.</p>
<h2>Der Vorsatz beim Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Täter muss vorsätzlich handeln. Bedingter Vorsatz genügt (dolus eventualis). Das betrifft auch das Alter des Opfers. Der Täter muss also erkennen können, dass das &#8222;Opfer&#8220; noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorsatz bezieht sich auch auf die tatsächliche Erkennbarkeit, dass das &#8222;Opfer&#8220; unfähig ist, sexuell selbst zu entscheiden und zu handeln.</p>
<h3>Absehen von Strafe</h3>
<p>Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn ein bestimmtes Verhalten des &#8222;Opfers&#8220; zur Tat des &#8222;Täters&#8220; beigetragen hat und die Schuld deshalb gering ist. Das kann der Fall sein, wenn das &#8222;Opfer&#8220; den &#8222;Täter&#8220; zu sexuellen Handlungen animiert hat.</p>
<h3>Fazit zu den Chancen der Strafverteidigung</h3>
<p>In solchen Verfahren ist oft die Beweislage schwierig. Das kommt meinen Mandanten zu Gute. Nicht selten enden solche Strafverfahren mit einem Freispruch oder werden bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt. Wichtig ist dabei immer, dass alle Möglichkeiten für eine optimale Strafverteidigung genutzt werden.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Strafverteidigung bei Sexualdelikten gegen Kinder finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a> Weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener">Kinderpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen,</a> <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a> finden Sie auf meiner Webseite.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/">Sexuellem Missbrauch von Jugendlichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html" target="_blank" rel="noopener">§ 182 StGB</a> betrifft Personen, die älter als 14 und nicht älter als 18 Jahre sind. Das unterscheidet die Strafrechtsnorm von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html" target="_blank" rel="noopener">§ 176 StGB</a>, dem sexuellen Missbrauch von Kindern. Von Kindern ist dann die Rede, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Täter kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.</p>
<h2>Angedrohte Strafe bei Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Strafrahmen liegt im Normalfall bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Dabei wird vorausgesetzt, dass der &#8222;Täter&#8220; eine Zwangslage des &#8222;Opfers&#8220; ausnutzt. Vorausgesetzt ist außerdem, dass er sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an ihr vornehmen lässt bzw. sie dazu bestimmt, solche Handlungen an Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen. Einem Täter über 21 Jahre droht dagegen in bestimmten Fällen &#8222;nur&#8220; eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Das gilt für den Fall, dass er eine Person unter 16 Jahre missbraucht. Er muss dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.</p>
<h2>Missbrauch von Jugendlichen auch gegen Entgelt</h2>
<p>Sexuelle Handlungen sind diejenigen, die der Täter an der Jugendlichen oder die Jugendliche am Täter vornimmt. Auch wenn das Opfer dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen, ist das strafbar. Die Zahlung von Entgelt an den Jugendlichen zwecks Vornahme sexueller Handlungen kann mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.</p>
<h2>Der Vorsatz beim Missbrauch von Jugendlichen</h2>
<p>Der Täter muss vorsätzlich handeln. Bedingter Vorsatz genügt (dolus eventualis). Das betrifft auch das Alter des Opfers. Der Täter muss also erkennen können, dass das &#8222;Opfer&#8220; noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorsatz bezieht sich auch auf die tatsächliche Erkennbarkeit, dass das &#8222;Opfer&#8220; unfähig ist, sexuell selbst zu entscheiden und zu handeln.</p>
<h3>Absehen von Strafe</h3>
<p>Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn ein bestimmtes Verhalten des &#8222;Opfers&#8220; zur Tat des &#8222;Täters&#8220; beigetragen hat und die Schuld deshalb gering ist. Das kann der Fall sein, wenn das &#8222;Opfer&#8220; den &#8222;Täter&#8220; zu sexuellen Handlungen animiert hat.</p>
<h3>Fazit zu den Chancen der Strafverteidigung</h3>
<p>In solchen Verfahren ist oft die Beweislage schwierig. Das kommt meinen Mandanten zu Gute. Nicht selten enden solche Strafverfahren mit einem Freispruch oder werden bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt. Wichtig ist dabei immer, dass alle Möglichkeiten für eine optimale Strafverteidigung genutzt werden.</p>
<h3>Weitere Strafrechtsnormen zu Sexualdelikten an Kindern</h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Strafverteidigung bei Sexualdelikten gegen Kinder finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a> Weitergehende Informationen zu Sexualdelikten im Zusammenhang mit Kindern, etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener">Kinderpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/strafbarkeit-der-jugendpornographie/" target="_blank" rel="noopener">Jugendpornographie</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen/" target="_blank" rel="noopener">Missbrauch von Schutzbefohlenen,</a> <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">Kindesmissbrauch</a> finden Sie auf meiner Webseite.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/">Sexuellem Missbrauch von Jugendlichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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