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	<title>Fahrlässige Tötung-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Sun, 28 Jun 2026 14:24:31 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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	<item>
		<title>Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/fahrlaessige-koerperverletzung-und-fahrlaessige-toetung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jan 2024 12:23:55 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=13105</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfällen</h2>
<p>Leider kommt es bei Verkehrsunfällen nicht immer nur zu einem Sachschaden, sondern es werden häufig auch andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet. Die Folge ist, dass sich der Unfallverursacher mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung konfrontiert sieht.</p>
<p>Im Falle der Verurteilung drohen dem Unfallverursacher einschneidende Konsequenzen, wie eine Haft- oder Geldstrafe, der Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot und mindestens drei Punkte im Fahreignungsregister.</p>
<p>Selbst leichteste Verletzungen eines anderen Unfallbeteiligten führen häufig erst einmal zum Einleiten eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher.</p>
<p>Durch versiertes Agieren gelingt es jedoch dem Verteidiger meist die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, mit dem Ergebnis, dass der Unfall dann nur noch mit einem Bußgeld geahndet wird.</p>
<h2>Fahrlässige Körperverletzung</h2>
<p>Die fahrlässige Körperverletzung ist im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__229.html" target="_blank" rel="noopener">§ 229 StGB</a> unter Strafe gestellt:</p>
<p><em>„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“.</em></p>
<p>Strafbar macht sich somit, wer die Körperverletzung einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht. Fahrlässig handelt hier, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.</p>
<p>Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 230 Abs. 1 StGB nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amtswegen ein Einschreiten für geboten hält. Meist stellt jedoch schon der Verletzte einen Strafantrag, so dass sich die Frage nach dem besonderen öffentlichen Interesse der Strafverfolgungsbehörde nicht stellt.</p>
<h2>Fahrlässige Tötung</h2>
<p>Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.html" target="_blank" rel="noopener">§ 222 StGB</a> lautet:</p>
<p><em>„Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“</em></p>
<p>Kommt es aufgrund eines Verkehrsverstoßes zur Tötung eines Menschen, so ist im besonderen Maße zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Beschuldigte die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und daher für den tödlichen Ausgang des Verkehrsunfall tatsächlich verantwortlich gemacht werden kann.</p>
<p>Bei diesen Vorwürfen ist ein hohes Strafmaß zu befürchten und die Strafverfolgung zögert nicht. Daher zögern auch Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Ich verteidige nicht nur in Fällen von <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">Mord &#38; Totschlag</a>, sondern auch bei leichteren Fällen.</p>
<h2>Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wird Ihnen ein Vorwurf gemacht? Wenn ja, dann melden Sie sich, bevor Sie der Polizei antworten und es zu spät ist.  Die Nummer für alle Fälle: <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener"><strong>01716543669</strong></a>.</h2>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/fahrlaessige-koerperverletzung-und-fahrlaessige-toetung/">Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfällen</h2>
<p>Leider kommt es bei Verkehrsunfällen nicht immer nur zu einem Sachschaden, sondern es werden häufig auch andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet. Die Folge ist, dass sich der Unfallverursacher mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung konfrontiert sieht.</p>
<p>Im Falle der Verurteilung drohen dem Unfallverursacher einschneidende Konsequenzen, wie eine Haft- oder Geldstrafe, der Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot und mindestens drei Punkte im Fahreignungsregister.</p>
<p>Selbst leichteste Verletzungen eines anderen Unfallbeteiligten führen häufig erst einmal zum Einleiten eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher.</p>
<p>Durch versiertes Agieren gelingt es jedoch dem Verteidiger meist die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, mit dem Ergebnis, dass der Unfall dann nur noch mit einem Bußgeld geahndet wird.</p>
<h2>Fahrlässige Körperverletzung</h2>
<p>Die fahrlässige Körperverletzung ist im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__229.html" target="_blank" rel="noopener">§ 229 StGB</a> unter Strafe gestellt:</p>
<p><em>„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“.</em></p>
<p>Strafbar macht sich somit, wer die Körperverletzung einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht. Fahrlässig handelt hier, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.</p>
<p>Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 230 Abs. 1 StGB nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amtswegen ein Einschreiten für geboten hält. Meist stellt jedoch schon der Verletzte einen Strafantrag, so dass sich die Frage nach dem besonderen öffentlichen Interesse der Strafverfolgungsbehörde nicht stellt.</p>
<h2>Fahrlässige Tötung</h2>
<p>Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.html" target="_blank" rel="noopener">§ 222 StGB</a> lautet:</p>
<p><em>„Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“</em></p>
<p>Kommt es aufgrund eines Verkehrsverstoßes zur Tötung eines Menschen, so ist im besonderen Maße zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Beschuldigte die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und daher für den tödlichen Ausgang des Verkehrsunfall tatsächlich verantwortlich gemacht werden kann.</p>
<p>Bei diesen Vorwürfen ist ein hohes Strafmaß zu befürchten und die Strafverfolgung zögert nicht. Daher zögern auch Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Ich verteidige nicht nur in Fällen von <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">Mord &amp; Totschlag</a>, sondern auch bei leichteren Fällen.</p>
<h2>Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wird Ihnen ein Vorwurf gemacht? Wenn ja, dann melden Sie sich, bevor Sie der Polizei antworten und es zu spät ist.  Die Nummer für alle Fälle: <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener"><strong>01716543669</strong></a>.</h2><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/fahrlaessige-koerperverletzung-und-fahrlaessige-toetung/">Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die niedrigen Beweggründe bei Mord</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-niedrigen-beweggruende-bei-mord/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Apr 2018 15:13:15 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8765</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe</h2>
<p><strong>Mord (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html" target="_blank" rel="noopener">§ 211 StGB</a>) als vorsätzliche Tötung eines Menschen</strong> setzt besonders verwerfliche Begleitumstände voraus, dazu gehören auch die niedrigen Beweggründe. Die Strafrechtler nennen sie &#8222;<strong>Mordmerkmale&#8220;</strong>. Eine Auflistung aller Mordmerkmale finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<p>Hier soll das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe näher erläutert werden. Es hat in der Praxis &#8211; neben der <strong>Heimtücke &#8211;</strong> eine erhebliche Bedeutung.</p>
<h3>Die Bedeutung der juristischen Auseinandersetzung für den Angeklagten</h3>
<p>Der <strong>Strafverteidiger</strong> wird einen der Schwerpunkte bei der <strong>Verteidigung</strong> seines Mandanten auf das &#8222;Wegradieren&#8220; der Mordmerkmale setzen. Denn wenn kein Mordmerkmal erfüllt ist, kann der Mandant nicht zu einer <strong>lebenslangen Freiheitsstrafe</strong> verurteilt werden. Alternativ kommt dann nur eine Verurteilung wegen <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html" target="_blank" rel="noopener">Totschlags</a> mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis maximal 15 Jahren in Betracht. Oft liegt das verhängte Strafmaß deutlich unter oder bei 5 Jahren. Das zeigt auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/totschlagsprozess-mit-teilerfolg-beendet/" target="_blank" rel="noopener">dieser Fall</a>, der zuerst mit einer Totschlagsverurteilung und nach erfolgreicher Revision mit einer Bewährungsverurteilung wegen <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/222.html" target="_blank" rel="noopener">fahrlässiger Tötung</a> endete. Aber auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/erfolgreiche-revision-wegen-strafzumessung-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">dieser Fall zeigt</a>, dass es deutlich besser ist, wegen Totschlags und nicht wegen Mord verurteilt zu werden.</p>
<h2>Was sind die niedrigen Beweggründe?</h2>
<p>In der Rechtsprechung liest sich das so:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja geradezu verachtenswert sind.&#8220; (<a href="https://www.jurion.de/urteile/bgh/1952-07-25/1-str-272_52/" target="_blank" rel="noopener">BGH</a> 1 StR 870/92 &#8211; 9. März 1993)</p>
<p>Der Täter muss die Modalitäten, die den Impuls zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, erfasst und in ihrer Bedeutung für die Bewertung der Tat erkannt haben.</p>
<h2>Tötung aus normalpsychologischen Antrieben</h2>
<p>Zu den <strong>normalpsychologischen Antrieben</strong> gehören <strong>Wut</strong>, <strong>Zorn</strong>, <strong>Eifersucht</strong>, <strong>Hass</strong> und <strong>Verzweiflung</strong>. Für sich alleine geben diese Gründe noch keinen Anlass von niedrigen Beweggründen auszugehen. Denn jedermann kann wütend, eifersüchtig und zornig werden. Sie sind nur dann als niedrig einzustufen, wenn sie auf <strong>niedriger</strong> <strong>Gesinnung</strong> beruhen. Das kann eine besonders krasse Eigensucht des Täters sein. Oder dann, wenn der Täter dem Opfer den <strong>Eigenwert </strong>als <strong>Mensch</strong> abspricht (Religion, Hautfarbe, Rassismus, politische Überzeugung usw.).</p>
<p><strong>Das inkonnexe Tatmotiv bei Betrachtung der niedrigen Beweggründe</strong></p>
<p>Vom <strong>inkonnexen Tatmotiv</strong> wird gesprochen, wenn weder das Opfer noch die Situation Anlass zur Tat gegeben haben. Etwa dann, wenn der Angeklagte nach einem Streit mit der Frau die Wohnung verlässt und wütend irgendeinen zufällig im Park entgegenkommenden Spaziergänger erschießt. Für den Strafverteidiger ist durchaus viel Spielraum, um zu verteidigen. Denn es müssen die Ursachen für die Wut, die Eifersucht usw. ermittelt werden, um sich ein Bild darüber machen zu können, ob ein inkonnexes Tatmotiv und somit ein niedriger Beweggrund vorliegt. Der <a href="https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/15/5-222-15-1.php" target="_blank" rel="noopener">4. Strafsenat des BGH</a> verneinte das Vorliegen aus niedrigen Beweggründen, weil der Täter ein Kind wegen Schreiens tötete. Der BGH war der Auffassung, dass der Täter der Situation nicht gewachsen war und eine Überforderungssituation vorlag. Daran sieht man, dass die Auseinandersetzung um das Mordmerkmal sehr vielschichtig ist und der Verteidiger durchaus Bewegungsspielraum im Interesse seines Mandanten hat.</p>
<h2>Das Motivbündel</h2>
<p>Manchmal liegen Tötungshandlungen mehrere Beweggründe zugrunde (Motivbündel). Es liegt also kein einzelner &#8222;bewusstseinsdominanter Beweggrund&#8220; vor. Dabei kann es sein, dass eines der Motive für sich allein genommen keinen niedrigen Beweggrund darstellt, die anderen aber doch. In solchen Fällen wird der niedrige Beweggrund als Mordmerkmal verneint. Kann überhaupt kein Motiv ermittelt werden, kommt der Rechtsgrundsatz  &#8222;in dubio pro reo&#8220; in Anwendung und ist nicht unter der Motivgeneralklausel subsumiert.</p>
<p>Stellen Sie sich vor, ein Ehemann erkrankt und es kommt zu erheblichen Wesensänderungen. Die Frau wendet sich von ihm ab, hat einen Liebhaber. Als der Ehemann dahinter kommt, wird er eifersüchtig, wütend und ist wegen der Abwendung verzweifelt. Er hat darauf gebaut, dass seine Ehefrau in guten wie in schlechten Tagen zu ihm stehen werde. Nun ist er enttäuscht. Er tötet die Frau aus Enttäuschung, Verzweiflung, Eifersucht und Wut. Die Verzweiflung ist hier als eines der Motive aus dem Motivbündel ausschlaggebend, um niedrige Beweggründe zu verneinen.</p>
<h3>Das Hintergrundwissen des Rechtsanwalts als Waffe bei der Strafverteidigung</h3>
<p>Hier wird ersichtlich, dass es immer darauf ankommt, die Hintergründe und Motive der Tat zu ermitteln. Das ist auch Aufgabe des Strafverteidigers, der manchmal viel bessere Möglichkeiten als die Staatsanwaltschaft hat, entlastende Umstände in Erfahrung zu bringen.</p>
<h2>Die Fähigkeit zur Motivationsverarbeitung</h2>
<p>Auch wenn der niedrige Beweggrund feststeht, kann noch nicht eine Verurteilung wegen Mord erfolgen. Die innere Seite des Mordmerkmals ist zu prüfen:</p>
<ol>
<li>Waren dem Täter die Tötungsmotive bewusst?</li>
<li>Ist der Täter in der Lage gewesen, die Niedrigkeit seines Tatmotivs zu erkennen?</li>
</ol>
<p>Die Frage nach dem <strong>Motivationsbeherrschungspotential</strong> ist zu beantworten.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong><em>Das ist die Fähigkeit, den Beweggrund gedanklich zu erfassen und zu beherrschen und willentlich zu steuern. Dabei müssen die Umstände das Motivationsbeherrschungspotential vollständig ausschließen.</em></strong></p>
<p>Ein Affekt, Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder die Spontanität der Tat können der Annahme des Vorliegens ausreichenden Motivationsbeherrschungspotentials entgegenstehen. Dabei kann es durchaus sein, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht gegeben sind, es aber dennoch am Motivationsbeherrschungspotential ermangelt und umgekehrt.</p>
<h3>Wie unterscheiden sich die niedrigen Beweggründe von der Heimtücke?</h3>
<p>Zum Mordmerkmal der Heimtücke Finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/heimtuecke-bei-mord/" target="_blank" rel="noopener">hier weiterführende Informationen</a>.</p>
<h3>Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag</h3>
<p>Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/in-dubio-pro-reo-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (<strong>in dubio ro reo</strong>), <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-vorsatzkritischen-umstaende/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (vorsatzkritische Umstände) und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/erfolgreiche-revision-wegen-strafzumessung-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">in diesem Beitrag</a>, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/bgh-hat-urteil-aufgehoben-38-stunden-ohne-schlaf-bei-bernehmung/" target="_blank" rel="noopener">dieser Beitrag</a>, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/">Rechtsanwalt für Tötungsdelikte</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-niedrigen-beweggruende-bei-mord/">Die niedrigen Beweggründe bei Mord</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe</h2>
<p><strong>Mord (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html" target="_blank" rel="noopener">§ 211 StGB</a>) als vorsätzliche Tötung eines Menschen</strong> setzt besonders verwerfliche Begleitumstände voraus, dazu gehören auch die niedrigen Beweggründe. Die Strafrechtler nennen sie &#8222;<strong>Mordmerkmale&#8220;</strong>. Eine Auflistung aller Mordmerkmale finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<p>Hier soll das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe näher erläutert werden. Es hat in der Praxis &#8211; neben der <strong>Heimtücke &#8211;</strong> eine erhebliche Bedeutung.</p>
<h3>Die Bedeutung der juristischen Auseinandersetzung für den Angeklagten</h3>
<p>Der <strong>Strafverteidiger</strong> wird einen der Schwerpunkte bei der <strong>Verteidigung</strong> seines Mandanten auf das &#8222;Wegradieren&#8220; der Mordmerkmale setzen. Denn wenn kein Mordmerkmal erfüllt ist, kann der Mandant nicht zu einer <strong>lebenslangen Freiheitsstrafe</strong> verurteilt werden. Alternativ kommt dann nur eine Verurteilung wegen <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html" target="_blank" rel="noopener">Totschlags</a> mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis maximal 15 Jahren in Betracht. Oft liegt das verhängte Strafmaß deutlich unter oder bei 5 Jahren. Das zeigt auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/totschlagsprozess-mit-teilerfolg-beendet/" target="_blank" rel="noopener">dieser Fall</a>, der zuerst mit einer Totschlagsverurteilung und nach erfolgreicher Revision mit einer Bewährungsverurteilung wegen <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/222.html" target="_blank" rel="noopener">fahrlässiger Tötung</a> endete. Aber auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/erfolgreiche-revision-wegen-strafzumessung-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">dieser Fall zeigt</a>, dass es deutlich besser ist, wegen Totschlags und nicht wegen Mord verurteilt zu werden.</p>
<h2>Was sind die niedrigen Beweggründe?</h2>
<p>In der Rechtsprechung liest sich das so:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja geradezu verachtenswert sind.&#8220; (<a href="https://www.jurion.de/urteile/bgh/1952-07-25/1-str-272_52/" target="_blank" rel="noopener">BGH</a> 1 StR 870/92 &#8211; 9. März 1993)</p>
<p>Der Täter muss die Modalitäten, die den Impuls zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, erfasst und in ihrer Bedeutung für die Bewertung der Tat erkannt haben.</p>
<h2>Tötung aus normalpsychologischen Antrieben</h2>
<p>Zu den <strong>normalpsychologischen Antrieben</strong> gehören <strong>Wut</strong>, <strong>Zorn</strong>, <strong>Eifersucht</strong>, <strong>Hass</strong> und <strong>Verzweiflung</strong>. Für sich alleine geben diese Gründe noch keinen Anlass von niedrigen Beweggründen auszugehen. Denn jedermann kann wütend, eifersüchtig und zornig werden. Sie sind nur dann als niedrig einzustufen, wenn sie auf <strong>niedriger</strong> <strong>Gesinnung</strong> beruhen. Das kann eine besonders krasse Eigensucht des Täters sein. Oder dann, wenn der Täter dem Opfer den <strong>Eigenwert </strong>als <strong>Mensch</strong> abspricht (Religion, Hautfarbe, Rassismus, politische Überzeugung usw.).</p>
<p><strong>Das inkonnexe Tatmotiv bei Betrachtung der niedrigen Beweggründe</strong></p>
<p>Vom <strong>inkonnexen Tatmotiv</strong> wird gesprochen, wenn weder das Opfer noch die Situation Anlass zur Tat gegeben haben. Etwa dann, wenn der Angeklagte nach einem Streit mit der Frau die Wohnung verlässt und wütend irgendeinen zufällig im Park entgegenkommenden Spaziergänger erschießt. Für den Strafverteidiger ist durchaus viel Spielraum, um zu verteidigen. Denn es müssen die Ursachen für die Wut, die Eifersucht usw. ermittelt werden, um sich ein Bild darüber machen zu können, ob ein inkonnexes Tatmotiv und somit ein niedriger Beweggrund vorliegt. Der <a href="https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/15/5-222-15-1.php" target="_blank" rel="noopener">4. Strafsenat des BGH</a> verneinte das Vorliegen aus niedrigen Beweggründen, weil der Täter ein Kind wegen Schreiens tötete. Der BGH war der Auffassung, dass der Täter der Situation nicht gewachsen war und eine Überforderungssituation vorlag. Daran sieht man, dass die Auseinandersetzung um das Mordmerkmal sehr vielschichtig ist und der Verteidiger durchaus Bewegungsspielraum im Interesse seines Mandanten hat.</p>
<h2>Das Motivbündel</h2>
<p>Manchmal liegen Tötungshandlungen mehrere Beweggründe zugrunde (Motivbündel). Es liegt also kein einzelner &#8222;bewusstseinsdominanter Beweggrund&#8220; vor. Dabei kann es sein, dass eines der Motive für sich allein genommen keinen niedrigen Beweggrund darstellt, die anderen aber doch. In solchen Fällen wird der niedrige Beweggrund als Mordmerkmal verneint. Kann überhaupt kein Motiv ermittelt werden, kommt der Rechtsgrundsatz  &#8222;in dubio pro reo&#8220; in Anwendung und ist nicht unter der Motivgeneralklausel subsumiert.</p>
<p>Stellen Sie sich vor, ein Ehemann erkrankt und es kommt zu erheblichen Wesensänderungen. Die Frau wendet sich von ihm ab, hat einen Liebhaber. Als der Ehemann dahinter kommt, wird er eifersüchtig, wütend und ist wegen der Abwendung verzweifelt. Er hat darauf gebaut, dass seine Ehefrau in guten wie in schlechten Tagen zu ihm stehen werde. Nun ist er enttäuscht. Er tötet die Frau aus Enttäuschung, Verzweiflung, Eifersucht und Wut. Die Verzweiflung ist hier als eines der Motive aus dem Motivbündel ausschlaggebend, um niedrige Beweggründe zu verneinen.</p>
<h3>Das Hintergrundwissen des Rechtsanwalts als Waffe bei der Strafverteidigung</h3>
<p>Hier wird ersichtlich, dass es immer darauf ankommt, die Hintergründe und Motive der Tat zu ermitteln. Das ist auch Aufgabe des Strafverteidigers, der manchmal viel bessere Möglichkeiten als die Staatsanwaltschaft hat, entlastende Umstände in Erfahrung zu bringen.</p>
<h2>Die Fähigkeit zur Motivationsverarbeitung</h2>
<p>Auch wenn der niedrige Beweggrund feststeht, kann noch nicht eine Verurteilung wegen Mord erfolgen. Die innere Seite des Mordmerkmals ist zu prüfen:</p>
<ol>
<li>Waren dem Täter die Tötungsmotive bewusst?</li>
<li>Ist der Täter in der Lage gewesen, die Niedrigkeit seines Tatmotivs zu erkennen?</li>
</ol>
<p>Die Frage nach dem <strong>Motivationsbeherrschungspotential</strong> ist zu beantworten.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong><em>Das ist die Fähigkeit, den Beweggrund gedanklich zu erfassen und zu beherrschen und willentlich zu steuern. Dabei müssen die Umstände das Motivationsbeherrschungspotential vollständig ausschließen.</em></strong></p>
<p>Ein Affekt, Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder die Spontanität der Tat können der Annahme des Vorliegens ausreichenden Motivationsbeherrschungspotentials entgegenstehen. Dabei kann es durchaus sein, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht gegeben sind, es aber dennoch am Motivationsbeherrschungspotential ermangelt und umgekehrt.</p>
<h3>Wie unterscheiden sich die niedrigen Beweggründe von der Heimtücke?</h3>
<p>Zum Mordmerkmal der Heimtücke Finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/heimtuecke-bei-mord/" target="_blank" rel="noopener">hier weiterführende Informationen</a>.</p>
<h3>Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag</h3>
<p>Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/in-dubio-pro-reo-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (<strong>in dubio ro reo</strong>), <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-vorsatzkritischen-umstaende/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (vorsatzkritische Umstände) und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/erfolgreiche-revision-wegen-strafzumessung-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">in diesem Beitrag</a>, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/bgh-hat-urteil-aufgehoben-38-stunden-ohne-schlaf-bei-bernehmung/" target="_blank" rel="noopener">dieser Beitrag</a>, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/">Rechtsanwalt für Tötungsdelikte</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-niedrigen-beweggruende-bei-mord/">Die niedrigen Beweggründe bei Mord</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Über den Notstand zum Freispruch</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 14:43:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8511</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Was ist der Notstand?</h2>
<p>Wenn der Angriff nicht <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">von einem Menschen</a>, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen gewehrt werden. Diese Situation wird als Notstand (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>) bezeichnet. Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den <strong>Aggressiv-</strong> und den <strong>Defensivnotstand</strong>.</p>
<h2>Aggressivnotstand</h2>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> greift der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten ein um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum <strong>Notwehrrecht</strong> eine <strong>Güterabwägung</strong> statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html" target="_blank" rel="noopener">§ 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Hier finden sich dieselben Prinzipien wie auch in der <strong>Notwehr</strong>, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<h2>Defensivnotstand</h2>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<p>Bei beiden Alternativen muss jedoch darauf geachtet werden, dass es kein milderes Mittel zur Abwendung des Angriffs gibt. Es ist dem Angegriffenen auch zuzumuten auszuweichen oder Hilfe herbeizuholen, wenn dies möglich ist, um die Gefahr gleich wirksam von sich abzuwenden.</p>
<h2>Abgrenzung zum entschuldigenden Notstand</h2>
<p>Wenn die Voraussetzungen von Notwehr und Notstand nicht vorliegen, ist aus anwaltlicher Sicht noch der <strong>entschuldigende Notstand</strong> zu prüfen. Dieser erfordert eine <strong>gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit</strong>. Die Beurteilung der gegenwärtigen Gefahr erfolgt wie auch in der Notstandsregelung. Wenn dessen Voraussetzungen vorliegen, hat der Täter zwar eine rechtswidrige Tat begangen, wird jedoch nicht bestraft, weil er entschuldigt ist.</p>
<p>Wenn Sie mit dem Vorwurf einer rechtswidrigen Tat konfrontiert werden, jedoch nur sich oder einen Dritten schützen wollten, sollten Sie einen kompetenten Strafverteidiger aufsuchen, der sie unterstützt, Ihre Notwehr- oder Notstandsrechtfertigung durchzusetzen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/">Über den Notstand zum Freispruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was ist der Notstand?</h2>
<p>Wenn der Angriff nicht <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">von einem Menschen</a>, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen gewehrt werden. Diese Situation wird als Notstand (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>) bezeichnet. Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den <strong>Aggressiv-</strong> und den <strong>Defensivnotstand</strong>.</p>
<h2>Aggressivnotstand</h2>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> greift der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten ein um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum <strong>Notwehrrecht</strong> eine <strong>Güterabwägung</strong> statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__904.html" target="_blank" rel="noopener">§ 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Hier finden sich dieselben Prinzipien wie auch in der <strong>Notwehr</strong>, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<h2>Defensivnotstand</h2>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<p>Bei beiden Alternativen muss jedoch darauf geachtet werden, dass es kein milderes Mittel zur Abwendung des Angriffs gibt. Es ist dem Angegriffenen auch zuzumuten auszuweichen oder Hilfe herbeizuholen, wenn dies möglich ist, um die Gefahr gleich wirksam von sich abzuwenden.</p>
<h2>Abgrenzung zum entschuldigenden Notstand</h2>
<p>Wenn die Voraussetzungen von Notwehr und Notstand nicht vorliegen, ist aus anwaltlicher Sicht noch der <strong>entschuldigende Notstand</strong> zu prüfen. Dieser erfordert eine <strong>gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit</strong>. Die Beurteilung der gegenwärtigen Gefahr erfolgt wie auch in der Notstandsregelung. Wenn dessen Voraussetzungen vorliegen, hat der Täter zwar eine rechtswidrige Tat begangen, wird jedoch nicht bestraft, weil er entschuldigt ist.</p>
<p>Wenn Sie mit dem Vorwurf einer rechtswidrigen Tat konfrontiert werden, jedoch nur sich oder einen Dritten schützen wollten, sollten Sie einen kompetenten Strafverteidiger aufsuchen, der sie unterstützt, Ihre Notwehr- oder Notstandsrechtfertigung durchzusetzen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/">Über den Notstand zum Freispruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Freispruch bei Notwehr</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 14:42:41 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8510</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Was bedeutet Notwehr?</h2>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen <strong>rechtswidrigen Angriff</strong> von sich oder einem anderen abzuwenden. Was zunächst geschwollen klingt, bietet große Chancen in einer schwierigen Situation straffrei zu handeln und dabei Leben, Körper und andere Rechtsgüter zu schützen.</p>
<p>Der Notwehrtatbestand schützt den Bürger, der sich in einer N<strong>otwehrsituation</strong> wehrt. Das Handeln unter diesen Voraussetzungen ist <strong>straffrei</strong>. Die Folge ist der <strong>Freispruch</strong>. Oder wie es im &#8222;Juristen-Deutsch&#8220; heißt: De lege lata &#8211; Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!</p>
<h2>Die Notwehrlage &#8211; Wann darf gehandelt werden?</h2>
<p>Um im Sinne der Notwehr straffrei zu handeln, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört eine bestimmte <strong>Notwehrlage</strong>. Diese ist davon gezeichnet, dass ein gegenwärtiger und rechtswidriger <strong>Angriff</strong> auf ein Rechtsgut vorliegt. Rechtsgüter sind alle rechtlich geschützten Interessen. Dazu gehören z.B. <strong>Leib</strong>, <strong>Leben</strong>, <strong>Gesundheit</strong>, aber auch <strong>Eigentum</strong>, <strong>Vermögen</strong> und <strong>Ehre</strong>. Ein Angriff liegt vor, wenn ein Mensch droht eines dieser Rechtsgüter zu verletzen. So z.B. bei der Wegnahme eines Gegenstandes oder einem körperlichen Angriff. Wichtig ist nur, dass dieser Angriff gegenwärtig erfolgen und rechtswidrig sein muss.</p>
<p>Die Gegenwärtigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Nicht davon erfasst sind daher später Rachefeldzüge. Wurde eine Person verprügelt und trifft sie Stunden später erneut auf den Schläger, ist eine Notwehrlage nicht mehr gegeben. Geht das <strong>Opfer</strong> dann auf den Schläger zu und schlägt selbst zu, handelt er nicht mehr straffrei. Wenn er jedoch in der ersten Situation, sich wehrt und den Schlag abwehrt und auch gegebenenfalls zurückschlägt, liegt dies unter dem Schutz der Notwehr und wird nicht bestraft.</p>
<p>Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Wenn die Polizei eine Person festnimmt, ist dringend von vermeintlichen Notwehrhandlungen abzusehen. Denn das gesetzmäßig zugelassene und ordnungsgemäß durchgeführte Handeln der Polizei steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung.</p>
<h2>Die Notwehrhandlung &#8211; Wie darf reagiert werden?</h2>
<p>Nur weil ein Angriff auf eine Person vorliegt, ist jedoch nicht jede Handlung im Rahmen der Notwehr geschützt. Geschützt sind nur die Handlungen, die im richtigen Verhältnis zum Angriff stehen. Die <strong>Verhältnismäßigkeit</strong> ist ein gängiges juristisches Prinzip, anhand der überprüft wird, ob zwei Vorgänge, sich einander entsprechen und ausgewogen sind. Bei der Notwehr wird verglichen, ob die Verteidigungshandlung dem Angriff entsprechend ist oder ob überreagiert wird. Das typische Beispiel dafür ist der griesgrämige Nachbar, der mit der Flinte auf Nachbarskinder zielt, die ihm Äpfel vom Grundstück klauen. Die Äpfel gehören zu seinem schützenswerten Eigentum und der Diebstahl ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Dennoch muss die Reaktion angemessen erfolgen.</p>
<p>Die Verteidigung muss daher mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff effektiv und endgültig abwehren kann. Auch hier gilt wieder: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Daher schützen Sie sich selbst! Die Notwehr ist nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigungshandlung ausgeschlossen.</p>
<h2>Dürfen Sie eine andere Person über die Notwehr schützen?</h2>
<p>Ja, das liegt im Sinne des Gesetzgebers! Der Notwehrtatbestand schützt Sie auch im Rahmen der <strong>Nothilfe</strong>. Sie ist dann gegeben, wenn Sie einem Dritten helfen, dessen Rechtsgüter zu verteidigen. Wenn Sie nicht helfen, machen Sie sich unter Umständen wegen <strong>unterlassener Hilfeleistung</strong> sogar strafbar!</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Wenn sie sich mit einem Straftatbestand konfrontiert sehen und glauben in Notwehr gehandelt zu haben, suchen Sie einen kompetenten Strafverteidiger auf. Sie können die Verteidigungsstrategie mit Hilfe eines Rechtsanwalts darauf stützen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/">Freispruch bei Notwehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was bedeutet Notwehr?</h2>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen <strong>rechtswidrigen Angriff</strong> von sich oder einem anderen abzuwenden. Was zunächst geschwollen klingt, bietet große Chancen in einer schwierigen Situation straffrei zu handeln und dabei Leben, Körper und andere Rechtsgüter zu schützen.</p>
<p>Der Notwehrtatbestand schützt den Bürger, der sich in einer N<strong>otwehrsituation</strong> wehrt. Das Handeln unter diesen Voraussetzungen ist <strong>straffrei</strong>. Die Folge ist der <strong>Freispruch</strong>. Oder wie es im &#8222;Juristen-Deutsch&#8220; heißt: De lege lata &#8211; Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!</p>
<h2>Die Notwehrlage &#8211; Wann darf gehandelt werden?</h2>
<p>Um im Sinne der Notwehr straffrei zu handeln, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört eine bestimmte <strong>Notwehrlage</strong>. Diese ist davon gezeichnet, dass ein gegenwärtiger und rechtswidriger <strong>Angriff</strong> auf ein Rechtsgut vorliegt. Rechtsgüter sind alle rechtlich geschützten Interessen. Dazu gehören z.B. <strong>Leib</strong>, <strong>Leben</strong>, <strong>Gesundheit</strong>, aber auch <strong>Eigentum</strong>, <strong>Vermögen</strong> und <strong>Ehre</strong>. Ein Angriff liegt vor, wenn ein Mensch droht eines dieser Rechtsgüter zu verletzen. So z.B. bei der Wegnahme eines Gegenstandes oder einem körperlichen Angriff. Wichtig ist nur, dass dieser Angriff gegenwärtig erfolgen und rechtswidrig sein muss.</p>
<p>Die Gegenwärtigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Nicht davon erfasst sind daher später Rachefeldzüge. Wurde eine Person verprügelt und trifft sie Stunden später erneut auf den Schläger, ist eine Notwehrlage nicht mehr gegeben. Geht das <strong>Opfer</strong> dann auf den Schläger zu und schlägt selbst zu, handelt er nicht mehr straffrei. Wenn er jedoch in der ersten Situation, sich wehrt und den Schlag abwehrt und auch gegebenenfalls zurückschlägt, liegt dies unter dem Schutz der Notwehr und wird nicht bestraft.</p>
<p>Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Wenn die Polizei eine Person festnimmt, ist dringend von vermeintlichen Notwehrhandlungen abzusehen. Denn das gesetzmäßig zugelassene und ordnungsgemäß durchgeführte Handeln der Polizei steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung.</p>
<h2>Die Notwehrhandlung &#8211; Wie darf reagiert werden?</h2>
<p>Nur weil ein Angriff auf eine Person vorliegt, ist jedoch nicht jede Handlung im Rahmen der Notwehr geschützt. Geschützt sind nur die Handlungen, die im richtigen Verhältnis zum Angriff stehen. Die <strong>Verhältnismäßigkeit</strong> ist ein gängiges juristisches Prinzip, anhand der überprüft wird, ob zwei Vorgänge, sich einander entsprechen und ausgewogen sind. Bei der Notwehr wird verglichen, ob die Verteidigungshandlung dem Angriff entsprechend ist oder ob überreagiert wird. Das typische Beispiel dafür ist der griesgrämige Nachbar, der mit der Flinte auf Nachbarskinder zielt, die ihm Äpfel vom Grundstück klauen. Die Äpfel gehören zu seinem schützenswerten Eigentum und der Diebstahl ist ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff. Dennoch muss die Reaktion angemessen erfolgen.</p>
<p>Die Verteidigung muss daher mit dem mildesten Mittel erfolgen, das den Angriff effektiv und endgültig abwehren kann. Auch hier gilt wieder: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Daher schützen Sie sich selbst! Die Notwehr ist nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigungshandlung ausgeschlossen.</p>
<h2>Dürfen Sie eine andere Person über die Notwehr schützen?</h2>
<p>Ja, das liegt im Sinne des Gesetzgebers! Der Notwehrtatbestand schützt Sie auch im Rahmen der <strong>Nothilfe</strong>. Sie ist dann gegeben, wenn Sie einem Dritten helfen, dessen Rechtsgüter zu verteidigen. Wenn Sie nicht helfen, machen Sie sich unter Umständen wegen <strong>unterlassener Hilfeleistung</strong> sogar strafbar!</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Wenn sie sich mit einem Straftatbestand konfrontiert sehen und glauben in Notwehr gehandelt zu haben, suchen Sie einen kompetenten Strafverteidiger auf. Sie können die Verteidigungsstrategie mit Hilfe eines Rechtsanwalts darauf stützen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/">Freispruch bei Notwehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Notwehr vs. Notstand</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr-und-notstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 14:38:23 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8509</guid>

					<description><![CDATA[<h2><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignright wp-image-7120 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg" alt="Notwehr und Notstand Notwehr und Notstand, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Anklage, Vorladung, Beschuldigter, Körperverletzung, Totschlag, Mord, Schlägerei, Haftbefehl, Festnahme, Aussageverweigerung, Revision, Berufung, Sprungrevision, Hauptverhandlung, Landgericht" width="240" height="300" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg 240w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin.jpg 640w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" />Notwehr und Notstand &#8211; Was ist der Unterschied?</h2>
<p>Notwehr und Notstand sind zwei Regelungen, die ein an sich strafwürdiges Verhalten von der Strafe befreien, weil der Betroffene unter einer <strong>Notlage</strong> handelt. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtskonstrukten?</p>
<h2>Die Notwehr</h2>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) rechtfertigt eine Verteidigungshandlung, die gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erfolgt. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Dabei muss der <strong>Angriff</strong> und die <strong>Verteidigung</strong> im rechten Verhältnis zu einander stehen.</p>
<p>Der Angriff muss dabei von einem Menschen ausgehen und die Verteidigung darf sich auch nur gegen diesen richten.</p>
<h2>Der Notstand</h2>
<p>Wenn der Angriff nicht von einem Menschen, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen im Rahmen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/" target="_blank" rel="noopener">des Notstands</a> gewehrt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>). Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den Aggressiv- und den Defensivnotstand.</p>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> wird der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten eingreifen um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum Notwehrrecht eine Güterabwägung statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/904.html" target="_blank" rel="noopener"> § 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Im Grunde finden sich hier dieselben Prinzipien wie auch in der Notwehr, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Wenn Sie in einer schwierigen Situation strafrechtlich relevant gehandelt haben und nun mit einer Anzeige konfrontiert wurden, dann zögern Sie nicht, sich anwaltlichen Beistand zu suchen. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener">Ich stehe Ihnen </a>mit meiner langjährigen Erfahrung gerne bei.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr-und-notstand/">Notwehr vs. Notstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><img decoding="async" class="alignright wp-image-7120 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg" alt="Notwehr und Notstand Notwehr und Notstand, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Anklage, Vorladung, Beschuldigter, Körperverletzung, Totschlag, Mord, Schlägerei, Haftbefehl, Festnahme, Aussageverweigerung, Revision, Berufung, Sprungrevision, Hauptverhandlung, Landgericht" width="240" height="300" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-240x300.jpg 240w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin.jpg 640w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" />Notwehr und Notstand &#8211; Was ist der Unterschied?</h2>
<p>Notwehr und Notstand sind zwei Regelungen, die ein an sich strafwürdiges Verhalten von der Strafe befreien, weil der Betroffene unter einer <strong>Notlage</strong> handelt. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtskonstrukten?</p>
<h2>Die Notwehr</h2>
<p>Die Notwehr (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32 StGB</a>) rechtfertigt eine Verteidigungshandlung, die gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erfolgt. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Dabei muss der <strong>Angriff</strong> und die <strong>Verteidigung</strong> im rechten Verhältnis zu einander stehen.</p>
<p>Der Angriff muss dabei von einem Menschen ausgehen und die Verteidigung darf sich auch nur gegen diesen richten.</p>
<h2>Der Notstand</h2>
<p>Wenn der Angriff nicht von einem Menschen, sondern von einer Sache ausgeht, so darf sich auch dagegen im Rahmen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notstand/" target="_blank" rel="noopener">des Notstands</a> gewehrt werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a>). Im Strafrecht fallen auch Tiere unter den Begriff der Sache. Einem tollwütigen Tier muss man sich nicht wehrlos gegenüberstellen.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Alternativen: Den Aggressiv- und den Defensivnotstand.</p>
<p>Im <strong>Aggressivnotstand</strong> wird der Betroffene in die Interessen eines unbeteiligten Dritten eingreifen um sich zu wehren. Klassisches Beispiel ist die Abwehr eines tollwütigen Tieres mit einer Zaunlatte, die aus einem Zaun herausgebrochen wird. Auch wenn dieser Zaun dabei kaputtgeht, ist die damit erfolgte Sachbeschädigung ggf. straffrei, weil sie unter einer Notlage geschah.</p>
<p>Der Dritte unterliegt hier einer Duldungspflicht, wenn der drohende Schaden weit höher ist als der entstehende Schaden. Hier muss der Tierangriff, der ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit ist, wesentlich schwerer wiegen, als die beschädigte Sache. Es findet also im Gegensatz zum Notwehrrecht eine Güterabwägung statt.</p>
<p>Der Aggressivnotstand ist in<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/904.html" target="_blank" rel="noopener"> § 904 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 StGB</a> geregelt. Im Grunde finden sich hier dieselben Prinzipien wie auch in der Notwehr, jedoch sind wesentlich strengere Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, da fremdes unbeteiligtes Gut beschädigt wird.</p>
<p>Im <strong>Defensivnotstand</strong> richtet sich die Verteidigungshandlung direkt gegen den Gegenstand, von dem die Gefahr ausgeht. Die Verteidigungshandlung gegen das tollwütige Tier fällt darunter.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Wenn Sie in einer schwierigen Situation strafrechtlich relevant gehandelt haben und nun mit einer Anzeige konfrontiert wurden, dann zögern Sie nicht, sich anwaltlichen Beistand zu suchen. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener">Ich stehe Ihnen </a>mit meiner langjährigen Erfahrung gerne bei.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/notwehr-und-notstand/">Notwehr vs. Notstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Autorennen mit Todesfolge</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/autorennen-mit-todesfolge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Jan 2018 16:42:15 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8010</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Kraftfahrzeugrennen und Autorennen mit Todesfolge</h2>
<p>In der Vergangenheit kam es zu einigen spektakulären <strong>Verkehrsunfällen</strong> bei soganannnten <strong>Autorennen</strong>. Erinnert sei dabei an das Kraftfahrzeugrennen am Berliner Kurfürstendamm, bei dem ein Rentner getötet wurde. Der Gesetzgeber hat nun die Konsequenzen gezogen und eine spezielle Strafrechtsnorm für solche Fälle geschaffen. Der neue Tatbestand lautet etwas unglücklich &#8222;Verbotene Kraftfahrzeugrennen&#8220;. Unglücklich deshalb, weil sich keiner strafbar machen kann, wenn etwas nicht verboten ist.</p>
<h3>Das illegale Autorennen im Strafgesetzbuch</h3>
<p>Nun gibt es jedenfalls den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html" target="_blank" rel="noopener">§ 315 d StGB</a>. Und der stellt hohe Strafen in Aussicht, wer bei einem solchen illegalen, also &#8222;verbotenen&#8220; Autorennen, einen Menschen tötet. Verursacht der vermeintliche Täter durch die Tat den <strong>Tod</strong> oder eine schwere <strong>Gesundheitsschädigung</strong> eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe <strong>Freiheitsstrafe</strong> von einem Jahr <strong>bis zu zehn Jahren</strong>. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch bei meinem <a href="https://www.verkehrsstrafrecht-marson.de/verkehrsstraftaten/illegale-autorennen/" target="_blank" rel="noopener">Kollegen Oliver Marson</a>.</p>
<h3>Eine etwas merkwürdige Strafrechtsnorm zum Kraftfahrzeugrennen</h3>
<p>Auch wenn der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke schließen wollte, so ist ihm die Norm gegen Autorennen etwas missraten. Denn sie birgt nicht unerhebliche Auslegungsspielräume. So muss sich der Kraftfahrzeugführer mit &#8222;nicht angepasster Geschwindigkeit&#8220;, &#8222;grob verkehrswidrig&#8220; und &#8222;rücksichtslos&#8220; fortbewegen, um eine &#8222;höchstmögliche Geschwindigkeit&#8220; zu erreichen. Woran wird Letztere gemessen? Die höchst mögliche Geschwindigkeit beim Trabant dürfte bei bis zum Bodenblech durchgetretenem Gaspedal 115 km/h betragen, bei einem Porsche schon erheblich höher. Und was ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit? Ist es nicht doppelt gemoppelt, wenn daneben noch ein grob verkehrswidriges Verhalten gefordert wird? Die Rechtsprechung gibt dazu (Stand Januar 2018) noch nichts her.</p>
<h3>Faktische Verhinderung von Autorennen</h3>
<p>Bei der richtigen Auswahl des Fahrzeuges ist es denkbar, dass Sie sich einer Straftat wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nicht schuldig machen können. Wählen Sie einen Trabant (siehe Foto). Aber vorsichtig, denn ein Autorennen mit dem Trabi auf einer verkehrsberuhigten Strasse könnte dann doch wieder ein Problem werden.</p>
<h3>Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag</h3>
<p>Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/in-dubio-pro-reo-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (<strong>in dubio ro reo</strong>), <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-vorsatzkritischen-umstaende/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (vorsatzkritische Umstände) und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/erfolgreiche-revision-wegen-strafzumessung-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">in diesem Beitrag</a>, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/bgh-hat-urteil-aufgehoben-38-stunden-ohne-schlaf-bei-bernehmung/" target="_blank" rel="noopener">dieser Beitrag</a>, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/">Rechtsanwalt für Tötungsdelikte</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/autorennen-mit-todesfolge/">Autorennen mit Todesfolge</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Kraftfahrzeugrennen und Autorennen mit Todesfolge</h2>
<p>In der Vergangenheit kam es zu einigen spektakulären <strong>Verkehrsunfällen</strong> bei soganannnten <strong>Autorennen</strong>. Erinnert sei dabei an das Kraftfahrzeugrennen am Berliner Kurfürstendamm, bei dem ein Rentner getötet wurde. Der Gesetzgeber hat nun die Konsequenzen gezogen und eine spezielle Strafrechtsnorm für solche Fälle geschaffen. Der neue Tatbestand lautet etwas unglücklich &#8222;Verbotene Kraftfahrzeugrennen&#8220;. Unglücklich deshalb, weil sich keiner strafbar machen kann, wenn etwas nicht verboten ist.</p>
<h3>Das illegale Autorennen im Strafgesetzbuch</h3>
<p>Nun gibt es jedenfalls den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html" target="_blank" rel="noopener">§ 315 d StGB</a>. Und der stellt hohe Strafen in Aussicht, wer bei einem solchen illegalen, also &#8222;verbotenen&#8220; Autorennen, einen Menschen tötet. Verursacht der vermeintliche Täter durch die Tat den <strong>Tod</strong> oder eine schwere <strong>Gesundheitsschädigung</strong> eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe <strong>Freiheitsstrafe</strong> von einem Jahr <strong>bis zu zehn Jahren</strong>. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch bei meinem <a href="https://www.verkehrsstrafrecht-marson.de/verkehrsstraftaten/illegale-autorennen/" target="_blank" rel="noopener">Kollegen Oliver Marson</a>.</p>
<h3>Eine etwas merkwürdige Strafrechtsnorm zum Kraftfahrzeugrennen</h3>
<p>Auch wenn der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke schließen wollte, so ist ihm die Norm gegen Autorennen etwas missraten. Denn sie birgt nicht unerhebliche Auslegungsspielräume. So muss sich der Kraftfahrzeugführer mit &#8222;nicht angepasster Geschwindigkeit&#8220;, &#8222;grob verkehrswidrig&#8220; und &#8222;rücksichtslos&#8220; fortbewegen, um eine &#8222;höchstmögliche Geschwindigkeit&#8220; zu erreichen. Woran wird Letztere gemessen? Die höchst mögliche Geschwindigkeit beim Trabant dürfte bei bis zum Bodenblech durchgetretenem Gaspedal 115 km/h betragen, bei einem Porsche schon erheblich höher. Und was ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit? Ist es nicht doppelt gemoppelt, wenn daneben noch ein grob verkehrswidriges Verhalten gefordert wird? Die Rechtsprechung gibt dazu (Stand Januar 2018) noch nichts her.</p>
<h3>Faktische Verhinderung von Autorennen</h3>
<p>Bei der richtigen Auswahl des Fahrzeuges ist es denkbar, dass Sie sich einer Straftat wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nicht schuldig machen können. Wählen Sie einen Trabant (siehe Foto). Aber vorsichtig, denn ein Autorennen mit dem Trabi auf einer verkehrsberuhigten Strasse könnte dann doch wieder ein Problem werden.</p>
<h3>Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag</h3>
<p>Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/in-dubio-pro-reo-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (<strong>in dubio ro reo</strong>), <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/die-vorsatzkritischen-umstaende/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (vorsatzkritische Umstände) und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/erfolgreiche-revision-wegen-strafzumessung-bei-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">in diesem Beitrag</a>, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/bgh-hat-urteil-aufgehoben-38-stunden-ohne-schlaf-bei-bernehmung/" target="_blank" rel="noopener">dieser Beitrag</a>, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/">Rechtsanwalt für Tötungsdelikte</a> verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/autorennen-mit-todesfolge/">Autorennen mit Todesfolge</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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