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	<title>Rechtsanwalt - Verteidigung schwerer sexueller Missbrauch von Kindern</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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	<item>
		<title>Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Mar 2025 08:59:54 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=4738</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">an anderer Stelle dargelegt</a>, werde ich als <strong>Strafverteidiger</strong> zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener">bei sexuellem Missbrauch von Kindern</a>, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.</p>
<h2>Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt</h2>
<p>Die Verständigung im Strafverfahren wird häufig als „Deal“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 257c StPO. Danach können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Verständigung über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens treffen.</p>
<p>Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen <strong>Deal</strong> &#8222;mit einem blauen Auge&#8220; für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine &#8222;<strong>Verfahrensabsprache</strong>&#8222;, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf <strong>Bewährung</strong> auszusetzen.</p>
<h2>Was bedeutet Verständigung im Strafverfahren?</h2>
<p>Eine Verständigung betrifft regelmäßig die Straferwartung und das Prozessverhalten des Angeklagten. Typischerweise erklärt das Gericht eine mögliche Strafober- und Strafuntergrenze für den Fall eines Geständnisses.</p>
<p>Dabei gilt jedoch:</p>
<ul>
<li>Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein.</li>
<li>Das Gericht bleibt weiterhin zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.</li>
<li>Eine feste „Punktstrafe“ ist unzulässig.</li>
<li>Die Verständigung muss öffentlich mitgeteilt werden.</li>
<li>Verständigung bei Sexualstraftaten</li>
</ul>
<p>Auch bei Sexualstraftaten sind Verständigungen grundsätzlich zulässig. Gerade umfangreiche Beweisaufnahmen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder belastende Zeugensituationen führen in der Praxis häufig zu Gesprächen über eine mögliche Verständigung.</p>
<p>Das Gericht prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Umfang der Beweisaufnahme,</li>
<li>Aussageverhalten des Angeklagten,</li>
<li>Belastung von Zeugen,</li>
<li>Prozessökonomie,</li>
<li>und die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs.</li>
</ul>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Verfahren häufig von Aussagepsychologie und komplexen Beweisfragen ab.</p>
<h2>Welche Anforderungen gelten für einen Deal?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung stellt klare Anforderungen an Verständigungen nach § 257c StPO.</p>
<p><strong>Transparenz in der Hauptverhandlung</strong></p>
<p>Verständigungsgespräche müssen grundsätzlich in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig die Transparenzpflicht des Gerichts.</p>
<p><strong>Geständnis als Bestandteil der Verständigung</strong></p>
<p>Nach § 257c Abs. 2 StPO soll regelmäßig auch ein Geständnis Bestandteil der Verständigung sein.</p>
<p><strong>Keine Bindung bei neuen Umständen</strong></p>
<p>Das Gericht bleibt nicht in jedem Fall an die Verständigung gebunden. Ändert sich die Beweislage wesentlich, kann die Bindung entfallen.</p>
<p><strong>Belehrung des Angeklagten</strong></p>
<p>Der Angeklagte muss vor Zustandekommen der Verständigung über die Folgen und die mögliche Lösung des Gerichts von der Verständigung belehrt werden</p>
<h2>Welche Bedeutung hat die Verständigung in der Praxis?</h2>
<p>Verständigungen ermöglichen häufig eine strukturierte Verfahrensgestaltung und können langwierige Beweisaufnahmen verkürzen. Gerade im Sexualstrafrecht spielen dabei häufig Aussagebelastungen von Zeugen sowie umfangreiche Gutachten eine Rolle. Gleichzeitig betont die Rechtsprechung regelmäßig, dass die richterliche Aufklärungspflicht trotz Verständigung bestehen bleibt. Das Gericht darf deshalb nicht allein aufgrund eines Geständnisses auf notwendige Beweisprüfungen verzichten.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verständigung. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für einen Deal nach § 257c StPO.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Beweissituation,</li>
<li>Aussagekonstellationen,</li>
<li>mögliche Strafrahmen,</li>
<li>Verständigungsvorschläge des Gerichts,</li>
<li>Geständnisstrategien,</li>
<li>und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus achtet der Verteidiger darauf, dass Verständigungsgespräche ordnungsgemäß dokumentiert und gesetzliche Belehrungspflichten eingehalten werden.</p>
<h3>Warnung vor dem Deal mit dem Gericht</h3>
<p>Aus der <strong>Praxiserfahrung</strong> weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. &#8222;Gelockt&#8220; wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was &#8222;natürlich&#8220; ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.</p>
<h3>Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse</h3>
<p>So mancher Angeklagter hat sich dadurch &#8222;verführen&#8220; lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">zur konfrontativen Verteidigung</a>.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/">Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Deal vor Gericht im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">an anderer Stelle dargelegt</a>, werde ich als <strong>Strafverteidiger</strong> zunächst bemüht sein, die Anklageerhebung und somit ein gerichtliches Verfahren zu verhindern. Aber das ist nicht in allen Fällen zu erreichen. Wenn etwa die Beweissituation gegen den Mandanten spricht, wird es wohl zur Anklageerhebung und zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dann geht es um den Deal vor Gericht. Gerade bei Sexualstraftaten, etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener">bei sexuellem Missbrauch von Kindern</a>, kann ein solcher Deal für den angeklagten Mandanten Vorteile mit sich bringen.</p>
<h2>Der Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt</h2>
<p>Die Verständigung im Strafverfahren wird häufig als „Deal“ bezeichnet. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 257c StPO. Danach können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter bestimmten Voraussetzungen eine Verständigung über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens treffen.</p>
<p>Aber auch das dann folgende Gerichtsverfahren kann durch einen <strong>Deal</strong> &#8222;mit einem blauen Auge&#8220; für den Mandanten beendet werden. Der Deal vor Gericht ist nichts anderes als eine &#8222;<strong>Verfahrensabsprache</strong>&#8222;, bei dem die Richter bei einem bestimmten Umfang eines Geständnisses zusichern, einen bestimmten Strafrahmen nicht zu überschreiten. Das kann auch die Zusicherung beinhalten, die Strafe auf <strong>Bewährung</strong> auszusetzen.</p>
<h2>Was bedeutet Verständigung im Strafverfahren?</h2>
<p>Eine Verständigung betrifft regelmäßig die Straferwartung und das Prozessverhalten des Angeklagten. Typischerweise erklärt das Gericht eine mögliche Strafober- und Strafuntergrenze für den Fall eines Geständnisses.</p>
<p>Dabei gilt jedoch:</p>
<ul>
<li>Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein.</li>
<li>Das Gericht bleibt weiterhin zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet.</li>
<li>Eine feste „Punktstrafe“ ist unzulässig.</li>
<li>Die Verständigung muss öffentlich mitgeteilt werden.</li>
<li>Verständigung bei Sexualstraftaten</li>
</ul>
<p>Auch bei Sexualstraftaten sind Verständigungen grundsätzlich zulässig. Gerade umfangreiche Beweisaufnahmen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder belastende Zeugensituationen führen in der Praxis häufig zu Gesprächen über eine mögliche Verständigung.</p>
<p>Das Gericht prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Umfang der Beweisaufnahme,</li>
<li>Aussageverhalten des Angeklagten,</li>
<li>Belastung von Zeugen,</li>
<li>Prozessökonomie,</li>
<li>und die rechtliche Einordnung des Tatvorwurfs.</li>
</ul>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Verfahren häufig von Aussagepsychologie und komplexen Beweisfragen ab.</p>
<h2>Welche Anforderungen gelten für einen Deal?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung stellt klare Anforderungen an Verständigungen nach § 257c StPO.</p>
<p><strong>Transparenz in der Hauptverhandlung</strong></p>
<p>Verständigungsgespräche müssen grundsätzlich in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig die Transparenzpflicht des Gerichts.</p>
<p><strong>Geständnis als Bestandteil der Verständigung</strong></p>
<p>Nach § 257c Abs. 2 StPO soll regelmäßig auch ein Geständnis Bestandteil der Verständigung sein.</p>
<p><strong>Keine Bindung bei neuen Umständen</strong></p>
<p>Das Gericht bleibt nicht in jedem Fall an die Verständigung gebunden. Ändert sich die Beweislage wesentlich, kann die Bindung entfallen.</p>
<p><strong>Belehrung des Angeklagten</strong></p>
<p>Der Angeklagte muss vor Zustandekommen der Verständigung über die Folgen und die mögliche Lösung des Gerichts von der Verständigung belehrt werden</p>
<h2>Welche Bedeutung hat die Verständigung in der Praxis?</h2>
<p>Verständigungen ermöglichen häufig eine strukturierte Verfahrensgestaltung und können langwierige Beweisaufnahmen verkürzen. Gerade im Sexualstrafrecht spielen dabei häufig Aussagebelastungen von Zeugen sowie umfangreiche Gutachten eine Rolle. Gleichzeitig betont die Rechtsprechung regelmäßig, dass die richterliche Aufklärungspflicht trotz Verständigung bestehen bleibt. Das Gericht darf deshalb nicht allein aufgrund eines Geständnisses auf notwendige Beweisprüfungen verzichten.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verständigung. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für einen Deal nach § 257c StPO.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Beweissituation,</li>
<li>Aussagekonstellationen,</li>
<li>mögliche Strafrahmen,</li>
<li>Verständigungsvorschläge des Gerichts,</li>
<li>Geständnisstrategien,</li>
<li>und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus achtet der Verteidiger darauf, dass Verständigungsgespräche ordnungsgemäß dokumentiert und gesetzliche Belehrungspflichten eingehalten werden.</p>
<h3>Warnung vor dem Deal mit dem Gericht</h3>
<p>Aus der <strong>Praxiserfahrung</strong> weiß ich aber auch, dass mancher Staatsanwalt und Richter einen unzulässigen Druck auf den angeklagten Mandanten ausüben. Dabei soll das Ablegen eine Geständnisses erzwungen werden. &#8222;Gelockt&#8220; wird der Angeklagte dann sehr unverhohlen. So könne er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsverurteilung rechnen, was &#8222;natürlich&#8220; ohne Geständnis nicht mehr möglich sei.</p>
<h3>Der Deal vor Gericht mit dem falschen Geständnis führt in die Sackgasse</h3>
<p>So mancher Angeklagter hat sich dadurch &#8222;verführen&#8220; lassen. Die Angst vor Verurteilung und Gefängnisstrafe kann Betroffene dazu veranlassen, eine Straftat zu gestehen, die sie nicht begangen haben. Ich rate regelmäßig ab, falsche Geständnisse abzulegen. Und ich rate dann <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">zur konfrontativen Verteidigung</a>.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/">Deal vor Gericht bei Sexualdelikten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2018 15:58:01 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8262</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</h2>
<p>Der Tatvorwurf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174b</a> StGB regelt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes <strong>Sonderdelikt</strong>. Täter kann nur derjenige sein, der Amtsträger ist. Voraussetzung der Anwendung der Norm ist außerdem, dass der &#8222;Täter&#8220; die strafbare Handlung selbst vornimmt (Körperkontakt zum &#8222;Opfer). Voraussetzung ist weiter die Mitwirkung an einem Strafverfahren. Alternativ kommt auch die Mitwirkung an einem <strong>Verfahren</strong> zur Anordnung einer freiheitsentziehenden <strong>Maßregel</strong> der Besserung und Sicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__61.html" target="_blank" rel="noopener">§ 61 StGB</a> in Betracht.</p>
<h3>Tathandlung beim sexuellen Missbrauch durch Amtsträger</h3>
<p>Die Tathandlung durch den Amtsträger entspricht der, wie sie in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 174a StGB</a> zugrunde gelegt ist.</p>
<h3>Strafe bei Missbrauchshandlungen durch Amtsträger</h3>
<p>Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Aber das ist nicht alles. Der Dienstherr kann den Amtsträger aus dem <strong>Beamtenverhältnis</strong> wegen <strong>Vertrauensverlust</strong> entfernen. Mindestens droht ein <strong>Disziplinarverfahren</strong>. Während des Strafverfahrens hat der betroffene Beamte auch mit seiner <strong>Suspendierung</strong> zu rechnen.</p>
<h3>Gute Verteidigungschancen für Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Die <strong>Beweisführung</strong> ist in solchen Verfahren oft schwierig. Es gibt meistens keine objektiven Beweismittel. Die Entscheidung solcher Verfahren ist oft vom schwächsten Beweismittel, das die StPO kennt, abhängig. Das ist der <strong>Zeugenbeweis</strong>. Dann stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Das alles kommt den Mandanten zu Gute. Für Betroffene empfiehlt es sich, vom <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener">Aussageverweigerungsrecht</a> bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht Gebrauch zu machen. Auch beim Dienstherren (Disziplinarverfahren) gilt als oberstes Gebot, keine Angaben zur Sache zu machen.</p>
<h3>Was tun bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?</h3>
<p>Sobald Sie von der <strong>Einleitung eines Ermittlungsverfahrens</strong> Kenntnis erlangen, empfiehlt sich die Beauftragung eines <strong>Strafverteidigers</strong>. Denn das Ziel ist es zunächst, schnellstmöglich die Verfahrenseinstellung zu erreichen. Damit kann die Anklageerhebung und gerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden. Ziel ist also eine möglichst &#8222;geräuschlose Verfahrensbeendigung&#8220; ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass in der Mehrzahl aller meiner Fälle dieses Ziel erreicht wird.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/">Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</h2>
<p>Der Tatvorwurf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 174b</a> StGB regelt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes <strong>Sonderdelikt</strong>. Täter kann nur derjenige sein, der Amtsträger ist. Voraussetzung der Anwendung der Norm ist außerdem, dass der &#8222;Täter&#8220; die strafbare Handlung selbst vornimmt (Körperkontakt zum &#8222;Opfer). Voraussetzung ist weiter die Mitwirkung an einem Strafverfahren. Alternativ kommt auch die Mitwirkung an einem <strong>Verfahren</strong> zur Anordnung einer freiheitsentziehenden <strong>Maßregel</strong> der Besserung und Sicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__61.html" target="_blank" rel="noopener">§ 61 StGB</a> in Betracht.</p>
<h3>Tathandlung beim sexuellen Missbrauch durch Amtsträger</h3>
<p>Die Tathandlung durch den Amtsträger entspricht der, wie sie in<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 174a StGB</a> zugrunde gelegt ist.</p>
<h3>Strafe bei Missbrauchshandlungen durch Amtsträger</h3>
<p>Der Gesetzgeber droht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Aber das ist nicht alles. Der Dienstherr kann den Amtsträger aus dem <strong>Beamtenverhältnis</strong> wegen <strong>Vertrauensverlust</strong> entfernen. Mindestens droht ein <strong>Disziplinarverfahren</strong>. Während des Strafverfahrens hat der betroffene Beamte auch mit seiner <strong>Suspendierung</strong> zu rechnen.</p>
<h3>Gute Verteidigungschancen für Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Die <strong>Beweisführung</strong> ist in solchen Verfahren oft schwierig. Es gibt meistens keine objektiven Beweismittel. Die Entscheidung solcher Verfahren ist oft vom schwächsten Beweismittel, das die StPO kennt, abhängig. Das ist der <strong>Zeugenbeweis</strong>. Dann stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Das alles kommt den Mandanten zu Gute. Für Betroffene empfiehlt es sich, vom <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener">Aussageverweigerungsrecht</a> bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht Gebrauch zu machen. Auch beim Dienstherren (Disziplinarverfahren) gilt als oberstes Gebot, keine Angaben zur Sache zu machen.</p>
<h3>Was tun bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?</h3>
<p>Sobald Sie von der <strong>Einleitung eines Ermittlungsverfahrens</strong> Kenntnis erlangen, empfiehlt sich die Beauftragung eines <strong>Strafverteidigers</strong>. Denn das Ziel ist es zunächst, schnellstmöglich die Verfahrenseinstellung zu erreichen. Damit kann die Anklageerhebung und gerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden. Ziel ist also eine möglichst &#8222;geräuschlose Verfahrensbeendigung&#8220; ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt, dass in der Mehrzahl aller meiner Fälle dieses Ziel erreicht wird.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-unter-ausnutzung-einer-amtsstellung/">Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aussagepsychologisches Gutachten und Gerichtsbeschluss</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/gutachten-zur-glaubhaftigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Aug 2017 14:05:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=5127</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Aussagepsychologisches Gutachten &#8211; Anforderungen</h2>
<p>In <strong>Strafprozessen</strong> geht es oft um die Würdigung der <strong>Glaubhaftigkeit</strong> von <strong>Zeugenaussagen</strong>, wozu auch<strong> Gutachten </strong>beitragen. Das ist ein heikles Thema und auch schwierig für jedes Tatgericht. Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/pruefung-der-glaubwuerdigkeit/" target="_blank" rel="noopener">hier dargelegt</a> besteht die ureigenste Aufgabe eines Gerichts in der Beweiswürdigung von Zeugen. Das geschieht im Regelfall ohne Unterstützung von <strong>Sachverständigen</strong>. Demnach gehört die Würdigung von Aussagen auch kindlicher oder jugendlicher <strong>Zeugen</strong> zum Wesen richterlicher Rechtsfindung. Deshalb ist sie grundsätzlich dem Tatgericht anvertraut. Dabei aber ist aus meiner Praxiserfahrung erkennbar, dass manches Tatgericht seine Fähigkeit überschätzt. Denn es ist aufwendig einen aussagepsychologischen Sachverständigen zu beauftragen. Der Strafprozess muss dafür ausgesetzt werden. Denn die Einholung solcher Gutachten dauert oft Monate. Und die Kosten für ein solches Gutachten sind erheblich.</p>
<p>Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person der Zeugen Besonderheiten aufweist. Dann nämlich können oder müssen Zweifel daran aufkommen, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht. Stellt der Strafverteidiger einen solchen Antrag muss er die besonderen Umstände ausführen, aus denen die Erforderlichkeit des Gutachtens folgt.</p>
<h2>Anforderungen an Gerichtsbeschluss bei Antrag des Rechtsanwalts auf Einholung von Gutachten</h2>
<p>Lehnt das Gericht dann einen solchen Antrag ab, muss auch der Beschluss eine ausreichende Begründung enthalten. Beruft sich das Gericht wie nachfolgend dargestellt nur auf seine eigene Sachkunde reicht das nicht aus und kann in der <strong>Revision</strong> mit Erfolgsaussicht gerügt werden:</p>
<p style="padding-left: 60px;">„Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist &#8211; so auch der Beweisantrag &#8211; ureigenste Aufgabe des Gerichts. Eine Pflicht zur Hinzuziehung eines speziell hinsichtlich der Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ausgebildeten SV ist nur ausnahmsweise geboten. Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben: Die eigene Sachkunde des Gerichts reicht aus, auch aus den Aussagen der Kinder und den weiteren Umständen des Einzelfalls ergeben sich keine Anhaltspunkte, die die Hinzuziehung eines SV zur besseren Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussagen geboten. Im Einzelnen &#8211; die Vorsitzende ist seit 1989 mit der Einschätzung der Glaubwürdigkeit kindlicher und jugendlicher Zeugen befasst und hat dieses Wissen an die Schöffen weitergegeben.&#8220;</p>
<p>Eine solche Begründung reicht nicht aus, um einen Antrag für ein einzuholendes Gutachten abzuweisen. Denn der Antrag enthielt konkrete Umstände, die die Einholung des Gutachtens aus Sicht des Verteidigers notwendig machten. In einem solchen Fall muss sich das Gericht in seinem ablehnenden Beschluss mit jedem vorgetragenen Argument auseinandersetzten.</p>
<h2>Revisionsgericht rügte Umgang mit Antrag für Gutachten</h2>
<p>Das <strong>Revisionsgericht</strong> hob später auf meine Revision das schuldsprechende Urteil wegen<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener"> sexuellen Missbrauchs</a> auf. Dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/sprungrevision-kippt-kindesmissbrauchs/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a> einen Beitrag. Es wies darauf hin, dass dem Antrag zur Einholung des aussagepsychologischen Gutachtens hätte stattgegeben werden müssen. Allgemeine Informationen zur Glaubwürdigkeiten habe ich Ihnen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/" target="_blank" rel="noopener">hier bereitgestellt</a>.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/gutachten-zur-glaubhaftigkeit/">Aussagepsychologisches Gutachten und Gerichtsbeschluss</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Aussagepsychologisches Gutachten &#8211; Anforderungen</h2>
<p>In <strong>Strafprozessen</strong> geht es oft um die Würdigung der <strong>Glaubhaftigkeit</strong> von <strong>Zeugenaussagen</strong>, wozu auch<strong> Gutachten </strong>beitragen. Das ist ein heikles Thema und auch schwierig für jedes Tatgericht. Wie bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/pruefung-der-glaubwuerdigkeit/" target="_blank" rel="noopener">hier dargelegt</a> besteht die ureigenste Aufgabe eines Gerichts in der Beweiswürdigung von Zeugen. Das geschieht im Regelfall ohne Unterstützung von <strong>Sachverständigen</strong>. Demnach gehört die Würdigung von Aussagen auch kindlicher oder jugendlicher <strong>Zeugen</strong> zum Wesen richterlicher Rechtsfindung. Deshalb ist sie grundsätzlich dem Tatgericht anvertraut. Dabei aber ist aus meiner Praxiserfahrung erkennbar, dass manches Tatgericht seine Fähigkeit überschätzt. Denn es ist aufwendig einen aussagepsychologischen Sachverständigen zu beauftragen. Der Strafprozess muss dafür ausgesetzt werden. Denn die Einholung solcher Gutachten dauert oft Monate. Und die Kosten für ein solches Gutachten sind erheblich.</p>
<p>Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person der Zeugen Besonderheiten aufweist. Dann nämlich können oder müssen Zweifel daran aufkommen, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht. Stellt der Strafverteidiger einen solchen Antrag muss er die besonderen Umstände ausführen, aus denen die Erforderlichkeit des Gutachtens folgt.</p>
<h2>Anforderungen an Gerichtsbeschluss bei Antrag des Rechtsanwalts auf Einholung von Gutachten</h2>
<p>Lehnt das Gericht dann einen solchen Antrag ab, muss auch der Beschluss eine ausreichende Begründung enthalten. Beruft sich das Gericht wie nachfolgend dargestellt nur auf seine eigene Sachkunde reicht das nicht aus und kann in der <strong>Revision</strong> mit Erfolgsaussicht gerügt werden:</p>
<p style="padding-left: 60px;">„Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist &#8211; so auch der Beweisantrag &#8211; ureigenste Aufgabe des Gerichts. Eine Pflicht zur Hinzuziehung eines speziell hinsichtlich der Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ausgebildeten SV ist nur ausnahmsweise geboten. Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben: Die eigene Sachkunde des Gerichts reicht aus, auch aus den Aussagen der Kinder und den weiteren Umständen des Einzelfalls ergeben sich keine Anhaltspunkte, die die Hinzuziehung eines SV zur besseren Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussagen geboten. Im Einzelnen &#8211; die Vorsitzende ist seit 1989 mit der Einschätzung der Glaubwürdigkeit kindlicher und jugendlicher Zeugen befasst und hat dieses Wissen an die Schöffen weitergegeben.&#8220;</p>
<p>Eine solche Begründung reicht nicht aus, um einen Antrag für ein einzuholendes Gutachten abzuweisen. Denn der Antrag enthielt konkrete Umstände, die die Einholung des Gutachtens aus Sicht des Verteidigers notwendig machten. In einem solchen Fall muss sich das Gericht in seinem ablehnenden Beschluss mit jedem vorgetragenen Argument auseinandersetzten.</p>
<h2>Revisionsgericht rügte Umgang mit Antrag für Gutachten</h2>
<p>Das <strong>Revisionsgericht</strong> hob später auf meine Revision das schuldsprechende Urteil wegen<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener"> sexuellen Missbrauchs</a> auf. Dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/sprungrevision-kippt-kindesmissbrauchs/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a> einen Beitrag. Es wies darauf hin, dass dem Antrag zur Einholung des aussagepsychologischen Gutachtens hätte stattgegeben werden müssen. Allgemeine Informationen zur Glaubwürdigkeiten habe ich Ihnen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/" target="_blank" rel="noopener">hier bereitgestellt</a>.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/glaubwuerdigkeit-von-zeugen/gutachten-zur-glaubhaftigkeit/">Aussagepsychologisches Gutachten und Gerichtsbeschluss</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Einstellung der Ermittlungsverfahren bei Sexualstraftaten</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Mar 2017 08:13:40 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=4726</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Einstellung auch bei Sexualdelikten möglich</h2>
<p>Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten belasten Betroffene häufig bereits im frühen Verfahrensstadium erheblich. Gerade deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Die Strafprozessordnung sieht hierfür verschiedene Möglichkeiten vor.</p>
<p>Die Zielsetzung ist in allen Fällen die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Sie wird auch als <strong>geräuschlose</strong> <strong>Verfahrenserledigung </strong>bezeichnet. Damit wird eine <strong>Verfahrensbeendigung</strong> <strong>ohne</strong> <strong>gerichtliche Hauptverhandlung</strong> erreicht. Oder anders ausgedrückt: Es kommt gar nicht erst zu einer <strong>Anklageerhebung</strong> durch die Staatsanwaltschaft.  Im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Zeugenaussagen, digitalen Kommunikationsdaten, Gutachten und der konkreten Beweislage ab. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht.</p>
<h2>Voraussetzungen zur geräuschlosen Erledigung prüfen</h2>
<p>Zunächst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorliegen. In diesem Falle beantrage ich über eine <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Folgt die Staatsanwaltschaft dem Antrag, wird das Verfahren eingestellt. Dann bleibt die Anklageerhebung aus. Folglich endet das Verfahren ohne gerichtlichen Schuldspruch. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/rechtsanwalt-wird-im-ermittlungsverfahren-taetig/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Näheres dazu finden Sie auch hier</a>.</p>
<h2>Wann kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung enthält mehrere Vorschriften zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Maßgeblich sind insbesondere:</p>
<ul>
<li>170 Abs. 2 StPO</li>
<li>153 StPO</li>
<li>153a StPO</li>
<li>154 StPO</li>
</ul>
<p>Welche Vorschrift zur Anwendung kommt, hängt von der Beweislage, dem Tatvorwurf und den Umständen des Einzelfalles ab.</p>
<h2>Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO</h2>
<p>Die häufigste Einstellung erfolgt nach § 170 Abs. 2 StPO. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn kein ausreichender Tatverdacht besteht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht entstehen häufig schwierige Beweisfragen. In vielen Verfahren stehen Aussage gegen Aussage, wobei zusätzliche objektive Beweismittel fehlen können.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Glaubhaftigkeit von Aussagen</li>
<li>Widersprüche in Angaben</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Zeugen</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>digitale Spuren</li>
</ul>
<p>Reicht die Beweislage nicht aus, kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht.</p>
<h2>Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO</h2>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren auch wegen geringer Schuld eingestellt werden. Grundlage hierfür ist § 153 StPO.</p>
<p>Im Bereich schwerer Sexualdelikte kommt diese Vorschrift allerdings nur selten zur Anwendung. Sie betrifft eher weniger gravierende Vorwürfe oder Randbereiche strafrechtlicher Ermittlungen.</p>
<h2>Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO</h2>
<p>Nach § 153a StPO kann ein Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gegen Auflagen eingestellt werden.</p>
<p>Mögliche Auflagen sind beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Geldzahlungen</li>
<li>gemeinnützige Leistungen</li>
<li>Teilnahme an Beratungen</li>
<li>Schadenswiedergutmachung</li>
</ul>
<p>Eine Einstellung nach § 153a StPO beendet das Verfahren ohne Verurteilung.</p>
<h2>Einstellung bei anderen Verfahren nach § 154 StPO</h2>
<p>Zusätzlich kann eine Einstellung erfolgen, wenn bereits andere Verfahren oder Strafen im Vordergrund stehen. Grundlage hierfür ist § 154 StPO.</p>
<p>Gerade bei umfangreichen Ermittlungen mit mehreren Tatvorwürfen spielt diese Vorschrift regelmäßig eine Rolle.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Denn nicht jeder Tatvorwurf führt automatisch zur Anklageerhebung.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>Zeugenaussagen</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Chatverläufe</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>Vernehmungsprotokolle</li>
<li>mögliche Widersprüche</li>
<li>die Voraussetzungen der einzelnen Einstellungsvorschriften</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und führt Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Aussagepsychologie und der konkreten Beweissituation ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.</p>
<h2>Strafverteidigung bei Sexualstraftaten in Berlin</h2>
<p>Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung ermöglicht es, die Beweislage umfassend zu prüfen und Einstellungsmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung rechtlich zu bewerten.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger in Berlin</a> vertrete ich Mandanten bei Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen im Sexualstrafrecht.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/">Einstellung der Ermittlungsverfahren bei Sexualstraftaten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einstellung auch bei Sexualdelikten möglich</h2>
<p>Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten belasten Betroffene häufig bereits im frühen Verfahrensstadium erheblich. Gerade deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Die Strafprozessordnung sieht hierfür verschiedene Möglichkeiten vor.</p>
<p>Die Zielsetzung ist in allen Fällen die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Sie wird auch als <strong>geräuschlose</strong> <strong>Verfahrenserledigung </strong>bezeichnet. Damit wird eine <strong>Verfahrensbeendigung</strong> <strong>ohne</strong> <strong>gerichtliche Hauptverhandlung</strong> erreicht. Oder anders ausgedrückt: Es kommt gar nicht erst zu einer <strong>Anklageerhebung</strong> durch die Staatsanwaltschaft.  Im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Zeugenaussagen, digitalen Kommunikationsdaten, Gutachten und der konkreten Beweislage ab. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht.</p>
<h2>Voraussetzungen zur geräuschlosen Erledigung prüfen</h2>
<p>Zunächst prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorliegen. In diesem Falle beantrage ich über eine <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Folgt die Staatsanwaltschaft dem Antrag, wird das Verfahren eingestellt. Dann bleibt die Anklageerhebung aus. Folglich endet das Verfahren ohne gerichtlichen Schuldspruch. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/rechtsanwalt-wird-im-ermittlungsverfahren-taetig/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Näheres dazu finden Sie auch hier</a>.</p>
<h2>Wann kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?</h2>
<p>Die Strafprozessordnung enthält mehrere Vorschriften zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Maßgeblich sind insbesondere:</p>
<ul>
<li>170 Abs. 2 StPO</li>
<li>153 StPO</li>
<li>153a StPO</li>
<li>154 StPO</li>
</ul>
<p>Welche Vorschrift zur Anwendung kommt, hängt von der Beweislage, dem Tatvorwurf und den Umständen des Einzelfalles ab.</p>
<h2>Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO</h2>
<p>Die häufigste Einstellung erfolgt nach § 170 Abs. 2 StPO. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn kein ausreichender Tatverdacht besteht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht entstehen häufig schwierige Beweisfragen. In vielen Verfahren stehen Aussage gegen Aussage, wobei zusätzliche objektive Beweismittel fehlen können.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft prüft dabei insbesondere:</p>
<ul>
<li>Glaubhaftigkeit von Aussagen</li>
<li>Widersprüche in Angaben</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Zeugen</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>digitale Spuren</li>
</ul>
<p>Reicht die Beweislage nicht aus, kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht.</p>
<h2>Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO</h2>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren auch wegen geringer Schuld eingestellt werden. Grundlage hierfür ist § 153 StPO.</p>
<p>Im Bereich schwerer Sexualdelikte kommt diese Vorschrift allerdings nur selten zur Anwendung. Sie betrifft eher weniger gravierende Vorwürfe oder Randbereiche strafrechtlicher Ermittlungen.</p>
<h2>Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO</h2>
<p>Nach § 153a StPO kann ein Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gegen Auflagen eingestellt werden.</p>
<p>Mögliche Auflagen sind beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Geldzahlungen</li>
<li>gemeinnützige Leistungen</li>
<li>Teilnahme an Beratungen</li>
<li>Schadenswiedergutmachung</li>
</ul>
<p>Eine Einstellung nach § 153a StPO beendet das Verfahren ohne Verurteilung.</p>
<h2>Einstellung bei anderen Verfahren nach § 154 StPO</h2>
<p>Zusätzlich kann eine Einstellung erfolgen, wenn bereits andere Verfahren oder Strafen im Vordergrund stehen. Grundlage hierfür ist § 154 StPO.</p>
<p>Gerade bei umfangreichen Ermittlungen mit mehreren Tatvorwürfen spielt diese Vorschrift regelmäßig eine Rolle.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Ein Strafverteidiger analysiert frühzeitig die Beweislage und die rechtlichen Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Denn nicht jeder Tatvorwurf führt automatisch zur Anklageerhebung.</p>
<p>Der Verteidiger prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>Zeugenaussagen</li>
<li>Kommunikationsdaten</li>
<li>Chatverläufe</li>
<li>medizinische Gutachten</li>
<li>Vernehmungsprotokolle</li>
<li>mögliche Widersprüche</li>
<li>die Voraussetzungen der einzelnen Einstellungsvorschriften</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und führt Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht.</p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von Aussagepsychologie und der konkreten Beweissituation ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.</p>
<h2>Strafverteidigung bei Sexualstraftaten in Berlin</h2>
<p>Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung ermöglicht es, die Beweislage umfassend zu prüfen und Einstellungsmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung rechtlich zu bewerten.</p>
<p>Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger in Berlin</a> vertrete ich Mandanten bei Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen im Sexualstrafrecht.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/">Einstellung der Ermittlungsverfahren bei Sexualstraftaten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt zur Neuregelung des Sexualstrafrechts 2016</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/neuregelung-des-sexualstrafrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Nov 2016 13:21:08 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=4592</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Neuregelung der Sexualdelikte</h2>
<p><a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Beschluss_Rechtsausschuss_sexuelle-Selbstbestimmung.pdf?__blob=publicationFile&#38;v=3" target="_blank" rel="noopener">Der 6. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz</a> hat am 06.07.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der <strong>sexuellen</strong> <strong>Selbstbestimmung</strong> verabschiedet (BT-Drs. 18/9097). Der Bundestag hat das Gesetz am darauffolgenden Tag am 07.07.2016 in zweiter und dritter Lesung beschlossen.</p>
<h3>&#8222;Nein-heißt-Nein&#8220;-Neuregelung</h3>
<p>Die Neuregelung führte auch zu einer Einbeziehung der „<strong>Nein-heißt-Nein</strong>“-Lösung. Entscheidend wird künftig der Wille des <strong>Opfers</strong> sein. Über diesen (entgegenstehenden) Willen des Opfers setzt sich der Täter hinweg und macht sich somit strafbar. Hier wird also ganz klar rechtlich auf den Willen eines vermeintlichen Opfers abgestellt.</p>
<p>Alle <strong>Tathandlungen</strong> des sexuellen Übergriffs auf Menschen mit und ohne Behinderung sind jetzt in dem neu gefassten <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 StGB</a> zusammengefasst. Deshalb konnte die alte Vorschrift des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Begriff der <strong>Vergewaltigung</strong> ist erweitert worden. Denn nunmehr werden auch Tathandlungen erfasst, die nicht mit einer Nötigung verbunden sein müssen.</p>
<p>Nach § 177 Abs. 1 StGB wird nun mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer gegen den <strong>erkennbaren Willen</strong> einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt. Die „Nein-heißt-Nein“-Lösung wird so umgesetzt. Denn es werden sexuelle Handlungen erfasst, mit denen sich der Täter über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt. Somit ist die Überwindung des entgegenstehenden Willens des Opfers nicht mehr erforderlich. Entscheidend ist vielmehr der erkennbare Willen des Opfers. Hierbei wird die Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens aus der Sicht eines objektiven Dritten beurteilt: Dies ist dann der Fall, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen zum Tatzeitpunkt entweder ausdrücklich (verbal) erklärt oder konkludent zum Ausdruck bringt.</p>
<h3>Nichterkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens</h3>
<p>Ist der entgegenstehende Wille des Opfers nicht erkennbar, macht sich der Täter nicht ohne Weiteres strafbar. Wenn aber die die in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 Abs. 2 StGB</a> genannten Umstände vorliegen, macht er sich strafbar. Es handelt sich dabei um Konstellationen, in denen dem Opfer das Erklären eines entgegenstehenden Willens nicht möglich ist. Das kann eine starke alkoholische Beeinflussung sein. Oder der Täter überrascht das Opfer. Auch kann dem Opfer ein empfindliches Übel bei Widerstand drohen. Denkbar ist als Grund auch der physische oder psychische Zustand des Opfers. Diese Neuregelungen sind <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">dem Gesetzgeber nicht unbedingt perfekt gelungen</a>.</p>
<h3>Neuregelung zur Vergewaltigung</h3>
<p>Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB</a> liegt ein besonders schwerer Fall meistens dann vor, wenn der Täter mit dem Opfer den <strong>Beischlaf</strong> vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie mit einem <strong>Eindringen in den Körper</strong> verbunden sind (<strong>Vergewaltigung</strong>). Die Vergewaltigung ist nicht mehr davon abhängig, dass der Täter das Opfer durch Gewalt, durch Drohung mit Gewalt oder durch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage <strong>nötigt</strong>.</p>
<p>Der Täter begeht nunmehr auch dann eine Vergewaltigung, wenn er ohne eine Nötigung die Voraussetzungen der Absätze 1 oder 2 erfüllt. Von daher kommt es  auf „Gewalt“ im strafrechtlichen Sinne nicht mehr an. Lehnt also das Opfer die sexuelle Handlung ausdrücklich ab und der Täter übt dennoch den Beischlaf aus, liegt die Vergewaltigung als schwerer Fall vor. Die <strong>Freiheitsstrafe</strong> liegt dann nicht unter 2 Jahren.</p>
<h3>Vergewaltigte Gesetzgeber das Gesetz?</h3>
<p>Die gesetzlichen Neuregelungen, die die Legislative den Juristen zur Anwendung (oder zum Fraß?) vorgeworfen haben, sind schwierig anzuwenden. Gesetzestechnisch und gesetzesmethodisch eine eher unterdurchschnittliche Leistung. Dem Ergebnis ist die Hektik und Oberflächlichkeit der Zeugung bis zum Geburtsakt des Gesetzes anzumerken. Das werde ich in zukünftigen Fällen aus der Praxis unter Beweis stellen.</p>
<h3>Die sexuelle Belästigung &#8211; der neue Straftatbestand</h3>
<p>Der Gesetzgeber hat zusätzlich einen neuen Straftatbestand geschaffen, nämlich die &#8222;sexuelle Belästigung&#8220;. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/" target="_blank" rel="noopener">Näheres dazu finden Sie hier</a>.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/neuregelung-des-sexualstrafrechts/">Rechtsanwalt zur Neuregelung des Sexualstrafrechts 2016</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Neuregelung der Sexualdelikte</h2>
<p><a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Beschluss_Rechtsausschuss_sexuelle-Selbstbestimmung.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3" target="_blank" rel="noopener">Der 6. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz</a> hat am 06.07.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der <strong>sexuellen</strong> <strong>Selbstbestimmung</strong> verabschiedet (BT-Drs. 18/9097). Der Bundestag hat das Gesetz am darauffolgenden Tag am 07.07.2016 in zweiter und dritter Lesung beschlossen.</p>
<h3>&#8222;Nein-heißt-Nein&#8220;-Neuregelung</h3>
<p>Die Neuregelung führte auch zu einer Einbeziehung der „<strong>Nein-heißt-Nein</strong>“-Lösung. Entscheidend wird künftig der Wille des <strong>Opfers</strong> sein. Über diesen (entgegenstehenden) Willen des Opfers setzt sich der Täter hinweg und macht sich somit strafbar. Hier wird also ganz klar rechtlich auf den Willen eines vermeintlichen Opfers abgestellt.</p>
<p>Alle <strong>Tathandlungen</strong> des sexuellen Übergriffs auf Menschen mit und ohne Behinderung sind jetzt in dem neu gefassten <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 StGB</a> zusammengefasst. Deshalb konnte die alte Vorschrift des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Begriff der <strong>Vergewaltigung</strong> ist erweitert worden. Denn nunmehr werden auch Tathandlungen erfasst, die nicht mit einer Nötigung verbunden sein müssen.</p>
<p>Nach § 177 Abs. 1 StGB wird nun mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer gegen den <strong>erkennbaren Willen</strong> einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt. Die „Nein-heißt-Nein“-Lösung wird so umgesetzt. Denn es werden sexuelle Handlungen erfasst, mit denen sich der Täter über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt. Somit ist die Überwindung des entgegenstehenden Willens des Opfers nicht mehr erforderlich. Entscheidend ist vielmehr der erkennbare Willen des Opfers. Hierbei wird die Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens aus der Sicht eines objektiven Dritten beurteilt: Dies ist dann der Fall, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen zum Tatzeitpunkt entweder ausdrücklich (verbal) erklärt oder konkludent zum Ausdruck bringt.</p>
<h3>Nichterkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens</h3>
<p>Ist der entgegenstehende Wille des Opfers nicht erkennbar, macht sich der Täter nicht ohne Weiteres strafbar. Wenn aber die die in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 Abs. 2 StGB</a> genannten Umstände vorliegen, macht er sich strafbar. Es handelt sich dabei um Konstellationen, in denen dem Opfer das Erklären eines entgegenstehenden Willens nicht möglich ist. Das kann eine starke alkoholische Beeinflussung sein. Oder der Täter überrascht das Opfer. Auch kann dem Opfer ein empfindliches Übel bei Widerstand drohen. Denkbar ist als Grund auch der physische oder psychische Zustand des Opfers. Diese Neuregelungen sind <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">dem Gesetzgeber nicht unbedingt perfekt gelungen</a>.</p>
<h3>Neuregelung zur Vergewaltigung</h3>
<p>Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB</a> liegt ein besonders schwerer Fall meistens dann vor, wenn der Täter mit dem Opfer den <strong>Beischlaf</strong> vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie mit einem <strong>Eindringen in den Körper</strong> verbunden sind (<strong>Vergewaltigung</strong>). Die Vergewaltigung ist nicht mehr davon abhängig, dass der Täter das Opfer durch Gewalt, durch Drohung mit Gewalt oder durch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage <strong>nötigt</strong>.</p>
<p>Der Täter begeht nunmehr auch dann eine Vergewaltigung, wenn er ohne eine Nötigung die Voraussetzungen der Absätze 1 oder 2 erfüllt. Von daher kommt es  auf „Gewalt“ im strafrechtlichen Sinne nicht mehr an. Lehnt also das Opfer die sexuelle Handlung ausdrücklich ab und der Täter übt dennoch den Beischlaf aus, liegt die Vergewaltigung als schwerer Fall vor. Die <strong>Freiheitsstrafe</strong> liegt dann nicht unter 2 Jahren.</p>
<h3>Vergewaltigte Gesetzgeber das Gesetz?</h3>
<p>Die gesetzlichen Neuregelungen, die die Legislative den Juristen zur Anwendung (oder zum Fraß?) vorgeworfen haben, sind schwierig anzuwenden. Gesetzestechnisch und gesetzesmethodisch eine eher unterdurchschnittliche Leistung. Dem Ergebnis ist die Hektik und Oberflächlichkeit der Zeugung bis zum Geburtsakt des Gesetzes anzumerken. Das werde ich in zukünftigen Fällen aus der Praxis unter Beweis stellen.</p>
<h3>Die sexuelle Belästigung &#8211; der neue Straftatbestand</h3>
<p>Der Gesetzgeber hat zusätzlich einen neuen Straftatbestand geschaffen, nämlich die &#8222;sexuelle Belästigung&#8220;. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/" target="_blank" rel="noopener">Näheres dazu finden Sie hier</a>.</p>
<h3><strong>Weitere Informationen</strong></h3>
<p>Einen einleitenden Artikel zur Verteidigung bei Sexualstrafrecht finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">hier</a>. Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/neuregelung-des-sexualstrafrechts/">Rechtsanwalt zur Neuregelung des Sexualstrafrechts 2016</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 18:20:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Strafverteidiger bei Sexualdelikten</h2>
<p><strong>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht – Diskrete und effektive Strafverteidigung</strong></p>
<p>Das Sexualstrafrecht gehört zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der bloße Vorwurf einer Sexualstraftat kann gravierende Auswirkungen auf das persönliche, berufliche und gesellschaftliche Leben haben. Als erfahrener <strong>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</strong> und <strong>Fachanwalt für Strafrecht</strong> stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation mit diskreter, konsequenter und strategischer Verteidigung zur Seite.</p>
<h2>Was umfasst das Sexualstrafrecht?</h2>
<p>Das Sexualstrafrecht ist insbesondere in den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307" target="_blank" rel="noopener">§§ 174 ff. StGB</a> geregelt und umfasst eine Vielzahl von Tatvorwürfen. Dazu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>Sexueller Übergriff und Vergewaltigung (§ 177 StGB)</li>
<li>Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)</li>
<li>Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)</li>
<li>Sexuelle Nötigung</li>
<li>Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)</li>
</ul>
<p>Die Strafandrohungen sind erheblich und reichen von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Hinzu kommen häufig Nebenfolgen wie Einträge im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen oder aufenthaltsrechtliche Probleme.</p>
<h2>Besondere Herausforderungen im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Verfahren im Sexualstrafrecht sind oft geprägt von <strong>Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen</strong>. Häufig existieren keine objektiven Beweise, sodass die Glaubwürdigkeit der Beteiligten im Mittelpunkt steht. Gerade hier ist eine fundierte und erfahrene Verteidigung entscheidend.</p>
<p>Ein spezialisierter <strong>Anwalt für Sexualstrafrecht</strong> prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Aussageentwicklung und mögliche Widersprüche</li>
<li>suggestive Befragungstechniken</li>
<li>die Einhaltung prozessualer Vorschriften</li>
<li>die Verwertbarkeit von Beweismitteln</li>
</ul>
<p>Auch aussagepsychologische Gutachten spielen in vielen Verfahren eine zentrale Rolle.</p>
<p>Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/" target="_blank" rel="noopener">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<h3>Kompetenter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht &#8211; Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</h3>
<p>Ich sichere Ihnen mit meiner jahrelangen <strong>Praxiserfahrung</strong> als <strong>Rechtsanwalt</strong> im <strong>Sexualstrafrecht</strong> eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien. Sie werden mit meinen Mandanten erklärt und besprochen.</p>
<h2>Einstellung des Ermittlungsverfahrens  auch bei Sexualstrafrecht möglich</h2>
<p>Die Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose <strong>Verfahrenserledigung</strong> im Interesse des Mandanten zu erreichen. Und dieses Ziel soll erreicht werden bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Wie das gehen kann wird <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite erläutert</a>.</p>
<p><strong>Diskretion und Vertrauen</strong></p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht ist absolute Diskretion unerlässlich. Ich behandle Ihren Fall mit höchster Vertraulichkeit und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Neben der juristischen Verteidigung ist auch der persönliche Umgang mit der belastenden Situation von großer Bedeutung.</p>
<h2>Ihre Verteidigungsstrategie im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Jeder Fall ist individuell. Mögliche Verteidigungsansätze können sein:</p>
<ul>
<li>Aufzeigen von Widersprüchen in Zeugenaussagen</li>
<li>Hinterfragen der Glaubhaftigkeit der Belastungszeugin oder des Belastungszeugen</li>
<li>Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens</li>
<li>Prüfung von Verfahrensfehlern</li>
<li>Angriff der Beweisverwertung</li>
</ul>
<p>Ziel ist stets, Zweifel zu begründen und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der Vorwurf einer Sexualstraftat ist für Betroffene eine extreme Belastung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen <strong>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</strong> einzuschalten. Eine professionelle Verteidigung kann entscheidend sein, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.</p>
<p><strong>Wenn Sie beschuldigt werden oder eine Vorladung erhalten haben, kontaktieren Sie mich umgehend. Ich biete Ihnen eine diskrete, engagierte und kompetente Verteidigung im Sexualstrafrecht.</strong></p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Strafverteidiger bei Sexualdelikten</h2>
<p><strong>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht – Diskrete und effektive Strafverteidigung</strong></p>
<p>Das Sexualstrafrecht gehört zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der bloße Vorwurf einer Sexualstraftat kann gravierende Auswirkungen auf das persönliche, berufliche und gesellschaftliche Leben haben. Als erfahrener <strong>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</strong> und <strong>Fachanwalt für Strafrecht</strong> stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation mit diskreter, konsequenter und strategischer Verteidigung zur Seite.</p>
<h2>Was umfasst das Sexualstrafrecht?</h2>
<p>Das Sexualstrafrecht ist insbesondere in den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307" target="_blank" rel="noopener">§§ 174 ff. StGB</a> geregelt und umfasst eine Vielzahl von Tatvorwürfen. Dazu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>Sexueller Übergriff und Vergewaltigung (§ 177 StGB)</li>
<li>Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)</li>
<li>Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)</li>
<li>Sexuelle Nötigung</li>
<li>Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)</li>
</ul>
<p>Die Strafandrohungen sind erheblich und reichen von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Hinzu kommen häufig Nebenfolgen wie Einträge im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen oder aufenthaltsrechtliche Probleme.</p>
<h2>Besondere Herausforderungen im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Verfahren im Sexualstrafrecht sind oft geprägt von <strong>Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen</strong>. Häufig existieren keine objektiven Beweise, sodass die Glaubwürdigkeit der Beteiligten im Mittelpunkt steht. Gerade hier ist eine fundierte und erfahrene Verteidigung entscheidend.</p>
<p>Ein spezialisierter <strong>Anwalt für Sexualstrafrecht</strong> prüft insbesondere:</p>
<ul>
<li>die Aussageentwicklung und mögliche Widersprüche</li>
<li>suggestive Befragungstechniken</li>
<li>die Einhaltung prozessualer Vorschriften</li>
<li>die Verwertbarkeit von Beweismitteln</li>
</ul>
<p>Auch aussagepsychologische Gutachten spielen in vielen Verfahren eine zentrale Rolle.</p>
<p>Zu den einzelnen Straftatbeständen (Straftatvorwürfen) finden Sie weitere Informationen auf den entsprechenden Unterseiten. So finden Sie hier Ausführungen zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vergewaltigung</a>, </strong>zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/katastrophe-neues-sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">sexuellen Nötigung</a> </strong>oder auch zur <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexuelle-belaestigung/" target="_blank" rel="noopener">sexuellen Belästigung</a>.</strong> Was der Gesetzgeber unter &#8222;<strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/sexualstraftaten-aus-gruppen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sexualstraftaten aus Gruppen</a></strong>&#8220; versteht soll auch erläutert werden. Und hier finden sich Abhandlungen zum <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">sexuellen Missbrauch</a> </strong>und zum  <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/schwerer-sexueller-missbrauch-von-kindern/" target="_blank" rel="noopener">schweren sexuellen Missbrauch von Kindern</a> oder auch zur <strong>Kinderpornographie</strong>.</p>
<h3>Kompetenter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht &#8211; Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</h3>
<p>Ich sichere Ihnen mit meiner jahrelangen <strong>Praxiserfahrung</strong> als <strong>Rechtsanwalt</strong> im <strong>Sexualstrafrecht</strong> eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien. Sie werden mit meinen Mandanten erklärt und besprochen.</p>
<h2>Einstellung des Ermittlungsverfahrens  auch bei Sexualstrafrecht möglich</h2>
<p>Die Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose <strong>Verfahrenserledigung</strong> im Interesse des Mandanten zu erreichen. Und dieses Ziel soll erreicht werden bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Wie das gehen kann wird <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/einstellung-der-verfahren/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite erläutert</a>.</p>
<p><strong>Diskretion und Vertrauen</strong></p>
<p>Gerade im Sexualstrafrecht ist absolute Diskretion unerlässlich. Ich behandle Ihren Fall mit höchster Vertraulichkeit und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Neben der juristischen Verteidigung ist auch der persönliche Umgang mit der belastenden Situation von großer Bedeutung.</p>
<h2>Ihre Verteidigungsstrategie im Sexualstrafrecht</h2>
<p>Jeder Fall ist individuell. Mögliche Verteidigungsansätze können sein:</p>
<ul>
<li>Aufzeigen von Widersprüchen in Zeugenaussagen</li>
<li>Hinterfragen der Glaubhaftigkeit der Belastungszeugin oder des Belastungszeugen</li>
<li>Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens</li>
<li>Prüfung von Verfahrensfehlern</li>
<li>Angriff der Beweisverwertung</li>
</ul>
<p>Ziel ist stets, Zweifel zu begründen und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der Vorwurf einer Sexualstraftat ist für Betroffene eine extreme Belastung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen <strong>Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</strong> einzuschalten. Eine professionelle Verteidigung kann entscheidend sein, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.</p>
<p><strong>Wenn Sie beschuldigt werden oder eine Vorladung erhalten haben, kontaktieren Sie mich umgehend. Ich biete Ihnen eine diskrete, engagierte und kompetente Verteidigung im Sexualstrafrecht.</strong></p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/">Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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