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	<title>Haftbefehl-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Thu, 30 Apr 2026 13:05:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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	<item>
		<title>Rechtsanwalt bei Haftbefehl beauftragen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-haftbefehl-und-untersuchungshaft-beauftragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jul 2024 15:31:59 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=13638</guid>

					<description><![CDATA[<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, UntersuchungsHaft, Haftverschonung , Aufhebung des Haftbefehls, Ermittlungsverfahren, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Berlin, Rechtsanwalt Oliver Marson &#8211;</p>
<p style="text-align: center;"><strong>NOTRUF : 0171 6543669</strong></p>
<h2><strong>Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong></h2>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft (§112 StPO) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt.</p>
<p>Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.</p>
<h2><strong>Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</strong></h2>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten.</p>
<p>Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.</p>
<p>Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.</p>
<h2><strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln</strong></h2>
<p>Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.</p>
<p>So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem.<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__250.html" target="_blank" rel="noopener"> § 250 StGB</a> (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.</p>
<p>Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden.</p>
<p>Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (§ 213 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) in Betracht zu ziehen ist.</p>
<p>Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen.</p>
<p>Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl finden Sie hier.</p>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?</p>
<p>Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich „ausgehebelt“ werden.</p>
<p>Manchmal fehlt es aber schon an einem dringenden Tatverdacht, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-im-notfall/" target="_blank" rel="noopener">Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.</a></p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-haftbefehl-und-untersuchungshaft-beauftragen/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl beauftragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, UntersuchungsHaft, Haftverschonung , Aufhebung des Haftbefehls, Ermittlungsverfahren, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Berlin, Rechtsanwalt Oliver Marson &#8211;</p>
<p style="text-align: center;"><strong>NOTRUF : 0171 6543669</strong></p>
<h2><strong>Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong></h2>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft (§112 StPO) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt.</p>
<p>Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.</p>
<h2><strong>Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</strong></h2>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten.</p>
<p>Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.</p>
<p>Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.</p>
<h2><strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln</strong></h2>
<p>Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.</p>
<p>So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem.<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__250.html" target="_blank" rel="noopener"> § 250 StGB</a> (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.</p>
<p>Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden.</p>
<p>Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (§ 213 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) in Betracht zu ziehen ist.</p>
<p>Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen.</p>
<p>Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl finden Sie hier.</p>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?</p>
<p>Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich „ausgehebelt“ werden.</p>
<p>Manchmal fehlt es aber schon an einem dringenden Tatverdacht, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-im-notfall/" target="_blank" rel="noopener">Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.</a></p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-haftbefehl-und-untersuchungshaft-beauftragen/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl beauftragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-anwalt-arabisch-u-haft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 May 2023 14:29:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<section class="notruf-strafverteidiger-berlin">
<h1>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</h1>
<p><strong>Notruf – Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht</strong></p>
<p style="font-size: 1.3em;"><strong>Notruf / Nottelefon / Notfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft (U-Haft)</h2>
<p>Soforthilfe durch einen erfahrenen <strong>Strafverteidiger in Berlin</strong> bei Festnahme,<br />
Verhaftung oder drohender Untersuchungshaft – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.</p>
<p>Damit sofort geholfen werden kann, halten Sie bitte – soweit möglich – folgende Informationen bereit:</p>
<ol>
<li>Vor- und Nachname des Beschuldigten</li>
<li>Geburtsdatum</li>
<li>Wo erfolgte die Festnahme? (Stadt / Bezirk / Landkreis)</li>
<li>Wo wird die Person festgehalten? (Polizeidienststelle / Gericht)</li>
<li>Sind Namen oder Telefonnummern von Polizeibeamten bekannt?</li>
<li>Wurde bereits ein Haftbefehl erlassen?</li>
<li>Ist eine Vorführung vor den Haftrichter vorgesehen?</li>
<li>Namen und Erreichbarkeit von Angehörigen</li>
<li>Welche Straftaten werden vorgeworfen?</li>
</ol>
<p><strong>Notruf für den Ernstfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Aussage verweigern – Ihr gutes Recht</h2>
<p>Verweigern Sie gegenüber Polizei und Haftrichter vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt die Aussage.<br />
Sie haben ein <strong>Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO</strong>.</p>
<h2>Verhalten bei Hausdurchsuchung</h2>
<p>Schweigen Sie auch bei einer Hausdurchsuchung. Ermittlungsbehörden versuchen häufig,<br />
durch spontane Fragen zusätzliche Informationen zu erhalten.</p>
<p>Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.</p>
<h2>Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung</h2>
<p>Am Ende der Durchsuchung wird oft ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.<br />
Es kann sinnvoll sein, der Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen.</p>
<p>Unsere Empfehlung: Sofort anrufen.</p>
<p style="font-size: 1.3em;"><a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Frühe Verteidigung kann entscheidend sein</h2>
<p>Rufen Sie beim Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation<br />
der Verteidigung kann für Sie und den Ausgang des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.</p>
</section>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-anwalt-arabisch-u-haft/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section class="notruf-strafverteidiger-berlin">
<h1>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</h1>
<p><strong>Notruf – Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht</strong></p>
<p style="font-size: 1.3em;"><strong>Notruf / Nottelefon / Notfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft (U-Haft)</h2>
<p>Soforthilfe durch einen erfahrenen <strong>Strafverteidiger in Berlin</strong> bei Festnahme,<br />
Verhaftung oder drohender Untersuchungshaft – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.</p>
<p>Damit sofort geholfen werden kann, halten Sie bitte – soweit möglich – folgende Informationen bereit:</p>
<ol>
<li>Vor- und Nachname des Beschuldigten</li>
<li>Geburtsdatum</li>
<li>Wo erfolgte die Festnahme? (Stadt / Bezirk / Landkreis)</li>
<li>Wo wird die Person festgehalten? (Polizeidienststelle / Gericht)</li>
<li>Sind Namen oder Telefonnummern von Polizeibeamten bekannt?</li>
<li>Wurde bereits ein Haftbefehl erlassen?</li>
<li>Ist eine Vorführung vor den Haftrichter vorgesehen?</li>
<li>Namen und Erreichbarkeit von Angehörigen</li>
<li>Welche Straftaten werden vorgeworfen?</li>
</ol>
<p><strong>Notruf für den Ernstfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Aussage verweigern – Ihr gutes Recht</h2>
<p>Verweigern Sie gegenüber Polizei und Haftrichter vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt die Aussage.<br />
Sie haben ein <strong>Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO</strong>.</p>
<h2>Verhalten bei Hausdurchsuchung</h2>
<p>Schweigen Sie auch bei einer Hausdurchsuchung. Ermittlungsbehörden versuchen häufig,<br />
durch spontane Fragen zusätzliche Informationen zu erhalten.</p>
<p>Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.</p>
<h2>Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung</h2>
<p>Am Ende der Durchsuchung wird oft ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.<br />
Es kann sinnvoll sein, der Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen.</p>
<p>Unsere Empfehlung: Sofort anrufen.</p>
<p style="font-size: 1.3em;"><a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Frühe Verteidigung kann entscheidend sein</h2>
<p>Rufen Sie beim Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation<br />
der Verteidigung kann für Sie und den Ausgang des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.</p>
</section><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-anwalt-arabisch-u-haft/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Flucht und Fluchtgefahr als Grund für Untersuchungshaft</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2018 14:58:19 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=8203</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Fluchtgefahr als Voraussetzung für den Haftbefehl</h2>
<p>Der <strong>Ermittlungsrichter</strong> kann gegen eine Person einen <strong>Haftbefehl</strong> erlassen und somit <strong>Untersuchungshaft</strong> anordnen, wenn Fluchtgefahr besteht, derjenige auf Flucht ist oder sich verborgen hält. Das ist einer der Haftgründe, der nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 112 StPO</a> alleine oder neben anderen Gründen vorliegen muss. Dabei muss außerdem ein <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dringender Tatverdacht</a> gegen diese Person bejaht werden.</p>
<h3>Flucht beenden und der Polizei stellen?</h3>
<p>Wer flüchtig ist und sich nicht länger verborgen halten will oder kann, sollte nach Wegen aus der Illegalität suchen. Solche Wege gibt es. Ziel ist es dabei, möglichst nicht in Untersuchungshaft zu kommen, wenn sich derjenige den Ermittlungsbehörden stellt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie zuerst Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme muss nicht unbedingt in den Kanzleiräumen stattfinden. Für eine Besprechung kann auch ein anderer, für Sie sicherer erscheinender Ort gewählt werden.</p>
<p>Sie brauchen auch keine Befürchtungen haben, dass der Anwalt Sie an die Polizei oder <strong>Staatsanwaltschaft</strong> verraten würde. Denn alle Anwälte sind an die Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass alle einem <strong>Strafverteidiger</strong> anvertrauten Informationen und somit auch der Aufenthaltsort des Mandanten, der absoluten Schweigepflicht unterliegen.</p>
<h3>Verhinderung der Untersuchungshaft trotz Fluchtgefahr wegen Flucht?</h3>
<p>Ist einmal wegen Flucht ein Haftbefehl erlassen worden, dann wird nach der Person gefahndet. Oft ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Polizei erfolgreich zugreifen kann. Dann ist die Untersuchungshaft nicht mehr zu verhindern. Anders kann das dann sein, wenn sich für eine flüchtige Person ein Anwalt bei den Strafverfolgungsbehörden meldet und die Möglichkeiten bei der Staatsanwaltschaft auslotet, die Untersuchungshaft zu vermeiden, wenn sich der Betroffene in Begleitung seines Strafverteidigers stellt. Akzeptiert die Staatsanwaltschaft die angestrebte Lösung, dann ist das eine verlässliche Angelegenheit. Darauf können alle Seiten vertrauen. Denn erst muss sich der Mandant stellen, erst danach wird der Haftbefehl aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt. Und dass das so kommt, setzt Vertrauen zwischen Verteidiger und Staatsanwalt voraus.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen, was im Falle einer <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/die-festnahme-bei-verdacht-einer-straftat/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Festnahme</a> zu tun ist und wie man sich effektiv gegen einen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Haftbefehl oder die Untersuchungshaft</a> wehren kann, finden Sie auf den folgenden Seiten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/">Flucht und Fluchtgefahr als Grund für Untersuchungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Fluchtgefahr als Voraussetzung für den Haftbefehl</h2>
<p>Der <strong>Ermittlungsrichter</strong> kann gegen eine Person einen <strong>Haftbefehl</strong> erlassen und somit <strong>Untersuchungshaft</strong> anordnen, wenn Fluchtgefahr besteht, derjenige auf Flucht ist oder sich verborgen hält. Das ist einer der Haftgründe, der nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 112 StPO</a> alleine oder neben anderen Gründen vorliegen muss. Dabei muss außerdem ein <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dringender Tatverdacht</a> gegen diese Person bejaht werden.</p>
<h3>Flucht beenden und der Polizei stellen?</h3>
<p>Wer flüchtig ist und sich nicht länger verborgen halten will oder kann, sollte nach Wegen aus der Illegalität suchen. Solche Wege gibt es. Ziel ist es dabei, möglichst nicht in Untersuchungshaft zu kommen, wenn sich derjenige den Ermittlungsbehörden stellt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie zuerst Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme muss nicht unbedingt in den Kanzleiräumen stattfinden. Für eine Besprechung kann auch ein anderer, für Sie sicherer erscheinender Ort gewählt werden.</p>
<p>Sie brauchen auch keine Befürchtungen haben, dass der Anwalt Sie an die Polizei oder <strong>Staatsanwaltschaft</strong> verraten würde. Denn alle Anwälte sind an die Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass alle einem <strong>Strafverteidiger</strong> anvertrauten Informationen und somit auch der Aufenthaltsort des Mandanten, der absoluten Schweigepflicht unterliegen.</p>
<h3>Verhinderung der Untersuchungshaft trotz Fluchtgefahr wegen Flucht?</h3>
<p>Ist einmal wegen Flucht ein Haftbefehl erlassen worden, dann wird nach der Person gefahndet. Oft ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Polizei erfolgreich zugreifen kann. Dann ist die Untersuchungshaft nicht mehr zu verhindern. Anders kann das dann sein, wenn sich für eine flüchtige Person ein Anwalt bei den Strafverfolgungsbehörden meldet und die Möglichkeiten bei der Staatsanwaltschaft auslotet, die Untersuchungshaft zu vermeiden, wenn sich der Betroffene in Begleitung seines Strafverteidigers stellt. Akzeptiert die Staatsanwaltschaft die angestrebte Lösung, dann ist das eine verlässliche Angelegenheit. Darauf können alle Seiten vertrauen. Denn erst muss sich der Mandant stellen, erst danach wird der Haftbefehl aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt. Und dass das so kommt, setzt Vertrauen zwischen Verteidiger und Staatsanwalt voraus.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen, was im Falle einer <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/die-festnahme-bei-verdacht-einer-straftat/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Festnahme</a> zu tun ist und wie man sich effektiv gegen einen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Haftbefehl oder die Untersuchungshaft</a> wehren kann, finden Sie auf den folgenden Seiten.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/">Flucht und Fluchtgefahr als Grund für Untersuchungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Voraussetzungen für den Haftbefehl &#8211; Freiheit oder Untersuchungshaft?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/voraussetzungen-fuer-den-haftbefehl/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/voraussetzungen-fuer-den-haftbefehl/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 09:52:16 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/rechtsanwalt-und-strafverteidiger-in-der-auseinandersetzung-um-die-aufhebung-des-haftbefehls-oder-um-die-anordnung-der-haftverschonung/</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Voraussetzungen für den Haftbefehl</h2>
<p>Zwei gesetzliche <strong>Voraussetzungen für den Haftbefehl</strong> müssen gegeben sein, damit ein Gericht die Untersuchungshaft anordnen kann: der dringende Tatverdacht und mindestens einer der gesetzlichen Haftgründe (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 112 StPO</a>).</p>
<p>Der häufigste Haftgrund ist die sogenannte Fluchtgefahr.</p>
<h3>Das Scheinargument der Fluchtgefahr</h3>
<p>Nicht selten ist der Haftgrund der Fluchtgefahr ein <strong>Totschlagargument</strong> von Staatsanwälten und Haftrichtern. So wird argumentiert, dass sich allein schon aus einer drohenden langen Freiheitsstrafe – im Falle der Verurteilung – ein <strong>Anreiz zur Flucht</strong> ergäbe. Auch die Landgerichte folgen gerne dieser abstrakten Betrachtungsweise.</p>
<p>Das aber reicht nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts Berlin nicht aus, um Fluchtgefahr annehmen zu können. Vielmehr muss geprüft werden, ob Umstände gegeben sind, die die Fluchtgefahr mindern oder ausschließen.</p>
<h3>Aufhebung des Haftbefehls oder Anordnung der Haftverschonung bei festen sozialen Bindungen</h3>
<p>Nach ständiger Rechtsprechung ist Fluchtgefahr auszuschließen oder wenigstens gemindert, wenn tragfähige soziale, persönliche oder berufliche Bindungen bestehen.</p>
<p>Es ist ureigenste Aufgabe des Rechtsanwalts und Strafverteidigers zu prüfen, ob solche Bindungen vorliegen. Es sind eben nicht immer die Voraussetzungen für den Haftbefehl gegeben. Und dann ist Haftprüfung zu beantragen und die der Fluchtgefahr entgegenstehenden Gründe sind vorzutragen, notfalls bis zum höchstmöglichen Gericht.</p>
<h2>Wann ist Haftverschonung trotz dringendem Tatverdacht möglich?</h2>
<p>Viele Beschuldigte gehen davon aus, dass bei einem bestehenden Haftbefehl und dringendem Tatverdacht automatisch Untersuchungshaft vollzogen wird. Das ist jedoch rechtlich nicht zwingend. Auch bei dringendem Tatverdacht kann eine sogenannte <strong>Haftverschonung</strong> erreicht werden.</p>
<p>Nach der Strafprozessordnung – insbesondere § 116 StPO – kann der Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt werden, wenn der Zweck der Untersuchungshaft auch durch mildere Mittel erreicht werden kann. Entscheidend ist dabei, ob die Haftgründe – etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr – ausreichend kontrolliert werden können.</p>
<h2>Welche Voraussetzungen müssen für eine Haftverschonung vorliegen?</h2>
<p>Eine Haftverschonung trotz dringendem Tatverdacht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:</p>
<ul>
<li>feste soziale Bindungen bestehen (Familie, Arbeitsplatz, Wohnsitz)</li>
<li>keine konkrete Fluchtgefahr vorliegt oder diese reduziert werden kann</li>
<li>keine Verdunkelungsgefahr besteht oder durch Auflagen ausgeschlossen werden kann</li>
<li>der Beschuldigte kooperativ ist und sich dem Verfahren stellt</li>
</ul>
<p>Gerade bei erstmaliger Beschuldigung oder stabilen Lebensverhältnissen bestehen häufig realistische Chancen, eine Inhaftierung zu vermeiden.</p>
<h2>Welche Auflagen sind bei Haftverschonung üblich?</h2>
<p>Das Gericht kann die Haftverschonung mit verschiedenen Auflagen verbinden. Typische Maßnahmen sind:</p>
<ul>
<li>Meldeauflagen bei der Polizei</li>
<li>Abgabe des Reisepasses</li>
<li>Leistung einer Kaution</li>
<li>Kontaktverbote zu bestimmten Personen</li>
<li>Aufenthaltsbeschränkungen</li>
</ul>
<p>Diese Auflagen dienen dazu, sicherzustellen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren nicht entzieht und keine Beweise beeinflusst.</p>
<h2>Warum ist frühzeitige Verteidigung entscheidend?</h2>
<p>Die Entscheidung über Haft oder Haftverschonung fällt häufig sehr früh im Verfahren – oft bereits bei der Vorführung vor dem Haftrichter. Gerade in dieser Phase werden die Weichen gestellt.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-im-notfall/" target="_blank" rel="noopener">Kontakt zum Strafverteidiger.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/voraussetzungen-fuer-den-haftbefehl/">Voraussetzungen für den Haftbefehl &#8211; Freiheit oder Untersuchungshaft?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Voraussetzungen für den Haftbefehl</h2>
<p>Zwei gesetzliche <strong>Voraussetzungen für den Haftbefehl</strong> müssen gegeben sein, damit ein Gericht die Untersuchungshaft anordnen kann: der dringende Tatverdacht und mindestens einer der gesetzlichen Haftgründe (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 112 StPO</a>).</p>
<p>Der häufigste Haftgrund ist die sogenannte Fluchtgefahr.</p>
<h3>Das Scheinargument der Fluchtgefahr</h3>
<p>Nicht selten ist der Haftgrund der Fluchtgefahr ein <strong>Totschlagargument</strong> von Staatsanwälten und Haftrichtern. So wird argumentiert, dass sich allein schon aus einer drohenden langen Freiheitsstrafe – im Falle der Verurteilung – ein <strong>Anreiz zur Flucht</strong> ergäbe. Auch die Landgerichte folgen gerne dieser abstrakten Betrachtungsweise.</p>
<p>Das aber reicht nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts Berlin nicht aus, um Fluchtgefahr annehmen zu können. Vielmehr muss geprüft werden, ob Umstände gegeben sind, die die Fluchtgefahr mindern oder ausschließen.</p>
<h3>Aufhebung des Haftbefehls oder Anordnung der Haftverschonung bei festen sozialen Bindungen</h3>
<p>Nach ständiger Rechtsprechung ist Fluchtgefahr auszuschließen oder wenigstens gemindert, wenn tragfähige soziale, persönliche oder berufliche Bindungen bestehen.</p>
<p>Es ist ureigenste Aufgabe des Rechtsanwalts und Strafverteidigers zu prüfen, ob solche Bindungen vorliegen. Es sind eben nicht immer die Voraussetzungen für den Haftbefehl gegeben. Und dann ist Haftprüfung zu beantragen und die der Fluchtgefahr entgegenstehenden Gründe sind vorzutragen, notfalls bis zum höchstmöglichen Gericht.</p>
<h2>Wann ist Haftverschonung trotz dringendem Tatverdacht möglich?</h2>
<p>Viele Beschuldigte gehen davon aus, dass bei einem bestehenden Haftbefehl und dringendem Tatverdacht automatisch Untersuchungshaft vollzogen wird. Das ist jedoch rechtlich nicht zwingend. Auch bei dringendem Tatverdacht kann eine sogenannte <strong>Haftverschonung</strong> erreicht werden.</p>
<p>Nach der Strafprozessordnung – insbesondere § 116 StPO – kann der Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt werden, wenn der Zweck der Untersuchungshaft auch durch mildere Mittel erreicht werden kann. Entscheidend ist dabei, ob die Haftgründe – etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr – ausreichend kontrolliert werden können.</p>
<h2>Welche Voraussetzungen müssen für eine Haftverschonung vorliegen?</h2>
<p>Eine Haftverschonung trotz dringendem Tatverdacht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:</p>
<ul>
<li>feste soziale Bindungen bestehen (Familie, Arbeitsplatz, Wohnsitz)</li>
<li>keine konkrete Fluchtgefahr vorliegt oder diese reduziert werden kann</li>
<li>keine Verdunkelungsgefahr besteht oder durch Auflagen ausgeschlossen werden kann</li>
<li>der Beschuldigte kooperativ ist und sich dem Verfahren stellt</li>
</ul>
<p>Gerade bei erstmaliger Beschuldigung oder stabilen Lebensverhältnissen bestehen häufig realistische Chancen, eine Inhaftierung zu vermeiden.</p>
<h2>Welche Auflagen sind bei Haftverschonung üblich?</h2>
<p>Das Gericht kann die Haftverschonung mit verschiedenen Auflagen verbinden. Typische Maßnahmen sind:</p>
<ul>
<li>Meldeauflagen bei der Polizei</li>
<li>Abgabe des Reisepasses</li>
<li>Leistung einer Kaution</li>
<li>Kontaktverbote zu bestimmten Personen</li>
<li>Aufenthaltsbeschränkungen</li>
</ul>
<p>Diese Auflagen dienen dazu, sicherzustellen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren nicht entzieht und keine Beweise beeinflusst.</p>
<h2>Warum ist frühzeitige Verteidigung entscheidend?</h2>
<p>Die Entscheidung über Haft oder Haftverschonung fällt häufig sehr früh im Verfahren – oft bereits bei der Vorführung vor dem Haftrichter. Gerade in dieser Phase werden die Weichen gestellt.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-im-notfall/" target="_blank" rel="noopener">Kontakt zum Strafverteidiger.</a></p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/voraussetzungen-fuer-den-haftbefehl/">Voraussetzungen für den Haftbefehl &#8211; Freiheit oder Untersuchungshaft?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 09:52:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft</h2>
<p><strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html" target="_blank" rel="noopener">§112 StPO</a>) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt. Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.</p>
<h3>Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</h3>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten. Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.</p>
<p>Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.</p>
<h3>Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln</h3>
<p>Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen <strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong> lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.</p>
<p>So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/250.html" target="_blank" rel="noopener">§ 250 StGB</a> (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.</p>
<p>Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden. Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/213.html" target="_blank" rel="noopener">§ 213 StGB</a>) oder Körperverletzung mit Todesfolge (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html" target="_blank" rel="noopener">§ 226 StGB</a>) in Betracht zu ziehen ist. Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen. Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a>.</p>
<h3>Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?</h3>
<p>Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich &#8222;ausgehebelt&#8220; werden. Ein Beispiel dafür <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftverschonung-bei-verdacht-des-totschlags/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a>. Manchmal fehlt es aber schon an einem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/der-dringende-tatverdacht/" target="_blank" rel="noopener">dringenden Tatverdacht</a>, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener">Hier ein Beispiel</a> für die Haftbefehlsaufhebung mangels drindem Tatverdachts.</p>
<p>Hinweise, wie Sie sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten sollten, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a>. Gerne <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">stehe ich Ihnen zur Verfügung</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft</h2>
<p><strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong> (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html" target="_blank" rel="noopener">§112 StPO</a>) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt. Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.</p>
<h3>Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</h3>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten. Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.</p>
<p>Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.</p>
<h3>Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln</h3>
<p>Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen <strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong> lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.</p>
<p>So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/250.html" target="_blank" rel="noopener">§ 250 StGB</a> (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.</p>
<p>Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden. Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/213.html" target="_blank" rel="noopener">§ 213 StGB</a>) oder Körperverletzung mit Todesfolge (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html" target="_blank" rel="noopener">§ 226 StGB</a>) in Betracht zu ziehen ist. Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen. Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/der-haftgrund-der-flucht/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a>.</p>
<h3>Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?</h3>
<p>Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich &#8222;ausgehebelt&#8220; werden. Ein Beispiel dafür <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftverschonung-bei-verdacht-des-totschlags/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a>. Manchmal fehlt es aber schon an einem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/der-dringende-tatverdacht/" target="_blank" rel="noopener">dringenden Tatverdacht</a>, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener">Hier ein Beispiel</a> für die Haftbefehlsaufhebung mangels drindem Tatverdachts.</p>
<p>Hinweise, wie Sie sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten sollten, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/" target="_blank" rel="noopener">finden Sie hier</a>. Gerne <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">stehe ich Ihnen zur Verfügung</a>.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/haftbefehl-und-untersuchungshaft/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Erfahrener Berliner Strafverteidiger</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/erfahrung-als-strafverteidiger/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 09:52:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung</h2>
<p>Nach über 30 Jahren <strong>Erfahrung</strong> als<b> Strafverteidiger</b><b> </b>habe ich das, was der Mandant sucht. Ein Anwalt mit soliden Rechtskenntnissen und <strong>Praxiserfahrungen</strong> in der <strong>Strafverteidigung</strong>. Diese Erfahrung schätzen meine Mandanten. Deshalb werde ich auch häufig gebeten, die Strafverteidigung außerhalb Berlins in <strong>Brandenburg</strong> und <strong>bundesweit</strong> zu übernehmen.</p>
<h3>Ihr Strafverteidiger in der Berufung</h3>
<p>Mit Ihrer <strong>Strafverteidigung</strong> können Sie mich als auf Strafrecht spezialisierter Fachanwalt <strong>in allen Instanzen</strong> beauftragen. Für einen <strong>Rechtsanwalt für Strafrecht</strong> ist es selbstverständlich, ab der <strong>I. Instanz</strong> vor einem <strong>Amtsgericht</strong> oder <strong>Landgericht</strong> oder aber ab der <strong>II. Instanz</strong> (<strong>Berufung</strong>) zu verteidigen.</p>
<h3>Als Strafverteidiger in der Revision</h3>
<p>Bitte denken Sie daran, nicht jede Kröte muss man schlucken! Mit der<strong> Revision </strong>können Sie es verhindern. Sie ist das letzte Mittel, ein noch nicht rechtskräftiges <strong>Urteil</strong> wieder zu „kippen“.</p>
<p>Hier lautet mein Grundsatz: <strong>Jedes Urteil ist es wert, es auf seinen Unwert zu überprüfen.</strong> Schauen Sie selbst in den Rubriken &#8222;<a title="Ziele der Revision" href="https://dost-rechtsanwalt.de/mit-der-revision-zum-freispruch/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ziele der Revision</a>&#8220; und &#8222;<a title="Revision im Strafrecht" href="https://dost-rechtsanwalt.de/revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Revision im Strafrecht</a>&#8222;, inwieweit dieser Grundsatz seine Berechtigung haben kann. Auch ein Blick in die Rubrik &#8222;<a title="Praxisfälle der Revision" href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Praxisfälle der Revision</a>&#8220; ist lohnenswert.</p>
<p>Als <strong>Strafverteidiger</strong> habe ich langjährige <strong>Erfahrungen</strong> in <strong>Revisionsverfahren</strong> vor dem <strong>Kammergericht</strong> in Berlin, den <strong>Oberlandesgerichten</strong> (OLG) und am <strong>Bundesgerichtshof</strong> (<strong>BGH</strong>).</p>
<p>Ist ein Urteil bereits rechtskräftig, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der Strafverteidiger die <strong>Wiederaufnahme des Strafverfahrens </strong>erreicht. Im optimalen Fall kann ein Rechtsanwalt im Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung einen <strong>Freispruch</strong> für Sie erreichen. <a title="Kontakt" href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sprechen Sie mich an</a>.</p>
<h3>Als Strafverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren</h3>
<p>Auch für das sogenannte <strong>Wiederaufnahmeverfahren</strong> stehen wir Ihnen zur Verfügung. Näheres dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/wiederaufnahme/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">finden Sie hier</a>.</p>
<h3>Strategie, Taktik und Verhaltensregeln im Strafrecht</h3>
<p><strong>Strategie und Taktik</strong> sind im Strafrecht von immenser Bedeutung und beeinflussen oft entscheidend <strong>den Ausgang des Verfahrens</strong>. Für den von einem <strong>Strafverfahren</strong> betroffenen Mandanten ist es daher auch wichtig, sich von Beginn an richtig zu verhalten. Wir empfehlen deshalb grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. Dazu mehr in der Rubrik &#8222;<a title="Schweigen ist Gold" href="https://dost-rechtsanwalt.de/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verhaltensregel: Schweigen ist Gold&#8220;.</a></p>
<p><strong>Teamarbeit mit Rechtsanwälten</strong>, die Mitbeschuldigte oder Mitangeklagte verteidigen, ist selbstverständlich. Werden weitere Rechtsanwälte für eine Zusammenarbeit benötigt, gebe ich gerne Empfehlungen.</p>
<h3>Als Rechtsanwalt im Kapitalstrafrecht, Wirtsschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht</h3>
<p>Langjährige Erfahrungen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich im <strong>Kapitalstrafrecht</strong> etwa bei <strong>Mord, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Totschlag</a> </strong>und bei <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sexualstraftaten</a>.</strong></p>
<p>Im <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/"><strong>Wirtschaftsstrafrecht</strong></a> und im <strong><a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/strafverteidigung-im-medizinstrafrecht-und-arztstrafrecht/">Arzt- und Medizinstrafrecht</a> </strong>können Sie sich auf der speziellen Webseite umschauen und sich von meiner Kompetenz überzeugen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/erfahrung-als-strafverteidiger/">Erfahrener Berliner Strafverteidiger</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung</h2>
<p>Nach über 30 Jahren <strong>Erfahrung</strong> als<b> Strafverteidiger</b><b> </b>habe ich das, was der Mandant sucht. Ein Anwalt mit soliden Rechtskenntnissen und <strong>Praxiserfahrungen</strong> in der <strong>Strafverteidigung</strong>. Diese Erfahrung schätzen meine Mandanten. Deshalb werde ich auch häufig gebeten, die Strafverteidigung außerhalb Berlins in <strong>Brandenburg</strong> und <strong>bundesweit</strong> zu übernehmen.</p>
<h3>Ihr Strafverteidiger in der Berufung</h3>
<p>Mit Ihrer <strong>Strafverteidigung</strong> können Sie mich als auf Strafrecht spezialisierter Fachanwalt <strong>in allen Instanzen</strong> beauftragen. Für einen <strong>Rechtsanwalt für Strafrecht</strong> ist es selbstverständlich, ab der <strong>I. Instanz</strong> vor einem <strong>Amtsgericht</strong> oder <strong>Landgericht</strong> oder aber ab der <strong>II. Instanz</strong> (<strong>Berufung</strong>) zu verteidigen.</p>
<h3>Als Strafverteidiger in der Revision</h3>
<p>Bitte denken Sie daran, nicht jede Kröte muss man schlucken! Mit der<strong> Revision </strong>können Sie es verhindern. Sie ist das letzte Mittel, ein noch nicht rechtskräftiges <strong>Urteil</strong> wieder zu „kippen“.</p>
<p>Hier lautet mein Grundsatz: <strong>Jedes Urteil ist es wert, es auf seinen Unwert zu überprüfen.</strong> Schauen Sie selbst in den Rubriken &#8222;<a title="Ziele der Revision" href="https://dost-rechtsanwalt.de/mit-der-revision-zum-freispruch/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ziele der Revision</a>&#8220; und &#8222;<a title="Revision im Strafrecht" href="https://dost-rechtsanwalt.de/revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Revision im Strafrecht</a>&#8222;, inwieweit dieser Grundsatz seine Berechtigung haben kann. Auch ein Blick in die Rubrik &#8222;<a title="Praxisfälle der Revision" href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Praxisfälle der Revision</a>&#8220; ist lohnenswert.</p>
<p>Als <strong>Strafverteidiger</strong> habe ich langjährige <strong>Erfahrungen</strong> in <strong>Revisionsverfahren</strong> vor dem <strong>Kammergericht</strong> in Berlin, den <strong>Oberlandesgerichten</strong> (OLG) und am <strong>Bundesgerichtshof</strong> (<strong>BGH</strong>).</p>
<p>Ist ein Urteil bereits rechtskräftig, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der Strafverteidiger die <strong>Wiederaufnahme des Strafverfahrens </strong>erreicht. Im optimalen Fall kann ein Rechtsanwalt im Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung einen <strong>Freispruch</strong> für Sie erreichen. <a title="Kontakt" href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-rechtsanwalt-strafrecht-berlin/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sprechen Sie mich an</a>.</p>
<h3>Als Strafverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren</h3>
<p>Auch für das sogenannte <strong>Wiederaufnahmeverfahren</strong> stehen wir Ihnen zur Verfügung. Näheres dazu <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/wiederaufnahme/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">finden Sie hier</a>.</p>
<h3>Strategie, Taktik und Verhaltensregeln im Strafrecht</h3>
<p><strong>Strategie und Taktik</strong> sind im Strafrecht von immenser Bedeutung und beeinflussen oft entscheidend <strong>den Ausgang des Verfahrens</strong>. Für den von einem <strong>Strafverfahren</strong> betroffenen Mandanten ist es daher auch wichtig, sich von Beginn an richtig zu verhalten. Wir empfehlen deshalb grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. Dazu mehr in der Rubrik &#8222;<a title="Schweigen ist Gold" href="https://dost-rechtsanwalt.de/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verhaltensregel: Schweigen ist Gold&#8220;.</a></p>
<p><strong>Teamarbeit mit Rechtsanwälten</strong>, die Mitbeschuldigte oder Mitangeklagte verteidigen, ist selbstverständlich. Werden weitere Rechtsanwälte für eine Zusammenarbeit benötigt, gebe ich gerne Empfehlungen.</p>
<h3>Als Rechtsanwalt im Kapitalstrafrecht, Wirtsschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht</h3>
<p>Langjährige Erfahrungen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich im <strong>Kapitalstrafrecht</strong> etwa bei <strong>Mord, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Totschlag</a> </strong>und bei <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sexualstraftaten</a>.</strong></p>
<p>Im <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/"><strong>Wirtschaftsstrafrecht</strong></a> und im <strong><a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/strafverteidigung-im-medizinstrafrecht-und-arztstrafrecht/">Arzt- und Medizinstrafrecht</a> </strong>können Sie sich auf der speziellen Webseite umschauen und sich von meiner Kompetenz überzeugen.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/erfahrung-als-strafverteidiger/">Erfahrener Berliner Strafverteidiger</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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