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	<title>Presserklärungen-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<link>https://dost-rechtsanwalt.de/kategorien/presserklaerungen/</link>
	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Wed, 09 Dec 2020 10:59:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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		<title>Nur die halbe Wahrheit in den Medien</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/nur-die-halbe-wahrheit-in-den-medien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Dec 2020 10:59:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=12570</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Was die Medien verschweigen</h2>
<p>Am Montagabend, den 7. Dezember 2020, wurde über den erstinstanzlichen Abschluss eines <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/missbrauchsprozess-wieder-unterbrochen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafverfahrens gegen einen ehemaligen Judotrainer und Rechtsanwalt</a> vor dem Landgericht Berlin wegen des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener ausführlich in den Medien (Presse und TV) berichtet.</p>
<p>Wegen 20, nach Überzeugung des Gerichtes, nachgewiesener Taten wurde er zu einer Haftstrafe von 7 Jahren verurteilt. Was jedoch durchgängig in der <a href="https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20201207_1930/judotrainer-urteil-sexuelle-uebergriffe-haft.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presse</a> verschwiegen wurde, ist der Umstand, dass insgesamt 32 Taten in zwei Anklagen in diesem Strafverfahren verhandelt wurden und das Gericht rechtswidrig am letzten Tag der Beweisaufnahme (am 27. Hauptverhandlungstag) 10 angeklagte Taten auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat und im Urteil (Urteilsverkündung am 28. Hauptverhandlungstag) den Angeklagten wegen zweier angeklagter Taten freigesprochen hat.</p>
<p>Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht Rechtskraft erlangt hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/nur-die-halbe-wahrheit-in-den-medien/">Nur die halbe Wahrheit in den Medien</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was die Medien verschweigen</h2>
<p>Am Montagabend, den 7. Dezember 2020, wurde über den erstinstanzlichen Abschluss eines <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/missbrauchsprozess-wieder-unterbrochen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafverfahrens gegen einen ehemaligen Judotrainer und Rechtsanwalt</a> vor dem Landgericht Berlin wegen des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener ausführlich in den Medien (Presse und TV) berichtet.</p>
<p>Wegen 20, nach Überzeugung des Gerichtes, nachgewiesener Taten wurde er zu einer Haftstrafe von 7 Jahren verurteilt. Was jedoch durchgängig in der <a href="https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20201207_1930/judotrainer-urteil-sexuelle-uebergriffe-haft.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presse</a> verschwiegen wurde, ist der Umstand, dass insgesamt 32 Taten in zwei Anklagen in diesem Strafverfahren verhandelt wurden und das Gericht rechtswidrig am letzten Tag der Beweisaufnahme (am 27. Hauptverhandlungstag) 10 angeklagte Taten auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat und im Urteil (Urteilsverkündung am 28. Hauptverhandlungstag) den Angeklagten wegen zweier angeklagter Taten freigesprochen hat.</p>
<p>Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht Rechtskraft erlangt hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/nur-die-halbe-wahrheit-in-den-medien/">Nur die halbe Wahrheit in den Medien</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Selbstmord in JVA Neuruppin-Wulkow</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/selbstmord-in-u-haft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Nov 2019 23:01:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstmord]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Der Tod am Morgen</h2>
<p>An einem Morgen  im November 2019 sind wir auf dem Weg in die JVA Neuruppin-Wulkow. Ein inhaftierter Mann wollte meinen Kollegen und mich beauftragen, ihn gegen eine Mordanklage am Landgericht Potsdam zu verteidigen. Zur gleichen Zeit schließt ein Wärter die Zellentür auf. Frische Luft schlägt ihm durch das angeklappte Fenster entgegen. Davor schon kalt am Strick der Mann. Der Ruf der Kraniche, die südwärts ziehen ist das einzige Geräusch, das in den Raum dringt. Die Nachricht von dem Selbstmord erreichte uns durch einen Bediensteten noch auf der Fahrt zur Haftanstalt.</p>
<h3>Indizienprozess am Landgericht nach Selbstmord ersatzlos gestrichen</h3>
<p>Der Strafprozess sollte bald beginnen. Der Angeklagte soll seine Ehefrau ermordet haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd. Die Leiche der Ehefrau wurde nie gefunden. Es wäre also ein Prozess ohne Leiche geworden. <strong>Indizienprozesse</strong> nennt man solche Verfahren. Es gibt keine Leiche und auch sonst keine objektiven Beweismittel, die den Tod, eine unnatürliche Todesursache oder eine vorsätzliche Tötungshandlung belegen können. Indizienprozesse sind umstritten.  Manche nennen sie &#8222;Wahrsagerprozesse&#8220;.  &#8222;Böse Zungen&#8220; nennen solche Prozesse einen Schandfleck in der Strafjustiz. Das klingt ehrlicher und ist geradeheraus gesagt. Aus Indizien soll eine Indizienkette gebildet werden, die, den klassischen Schuldnachweis ersetzend, zum Schuldspruch führt. Geht das? Natürlich geht das nicht. Aber in der Justizpraxis hat der Indizienprozess seinen festen Platz. Das Strafverfahren wird nun nicht mehr stattfinden und dennoch ist das Urteil längst gesprochen</p>
<h3>Das Springer-Urteil</h3>
<p>Es bedurfte aber nicht mal eines Indizienprozesses, um festzustellen, was keiner feststellte, weil <a href="https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/wie-bei-rebecca-ist-es-ein-mord-ohne-leiche-jetzt-beginnt-der-prozess" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die BILD es unterstellte</a> und meint, es damit festgestellt zu haben. Die Hilfsrichter dort gehen von Mord aus, obwohl keiner weiß, ob die Frau noch lebt oder wie sie zu Tode gekommen sein könnte. Und da die Hilsrichter von Mord reden, meinen sie feststellend auch, es gäbe einen Mörder. Das Urteil ist gesprochen, auch ohne ein Gericht.</p>
<h3>Selbstmord und nur eine wahre Tragödie</h3>
<p>Lebt die Frau oder ist sie tot? Wenn sie tot ist, wurde sie fremdverschuldet getötet? Und wer  tötete sie? Wo und wie wurde sie getötet? Und wo ist die Leiche? Es ist nicht tragisch, dass wir es nicht erfahren. Richtete er sich, weil er mit seiner Schuld nicht leben wollte? Es bleibt uns untragisch verborgen. Oder nahm er als Verzweifelter den Strick, weil er meinte, als Unschuldiger schuldig gesprochen zu werden? Hätte der Urteilsspruch so oder so Licht ins Dunkel gebracht? Wohl eher nicht. Ist es tragisch, die Neugierde nicht befriedigt zu haben oder dem Strafanspruch des Staates nicht genüge tun zu können? Wohl nicht. Tragisch nur eines: der Verlust von Vater und Mutter für das zurückgebliebene Kind. Der Mann löschte sich durch den Selbstmord nicht aus: er wirkt fort. Mörderisch. An der Kinderseele seiner Tochter.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/selbstmord-in-u-haft/">Selbstmord in JVA Neuruppin-Wulkow</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Tod am Morgen</h2>
<p>An einem Morgen  im November 2019 sind wir auf dem Weg in die JVA Neuruppin-Wulkow. Ein inhaftierter Mann wollte meinen Kollegen und mich beauftragen, ihn gegen eine Mordanklage am Landgericht Potsdam zu verteidigen. Zur gleichen Zeit schließt ein Wärter die Zellentür auf. Frische Luft schlägt ihm durch das angeklappte Fenster entgegen. Davor schon kalt am Strick der Mann. Der Ruf der Kraniche, die südwärts ziehen ist das einzige Geräusch, das in den Raum dringt. Die Nachricht von dem Selbstmord erreichte uns durch einen Bediensteten noch auf der Fahrt zur Haftanstalt.</p>
<h3>Indizienprozess am Landgericht nach Selbstmord ersatzlos gestrichen</h3>
<p>Der Strafprozess sollte bald beginnen. Der Angeklagte soll seine Ehefrau ermordet haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd. Die Leiche der Ehefrau wurde nie gefunden. Es wäre also ein Prozess ohne Leiche geworden. <strong>Indizienprozesse</strong> nennt man solche Verfahren. Es gibt keine Leiche und auch sonst keine objektiven Beweismittel, die den Tod, eine unnatürliche Todesursache oder eine vorsätzliche Tötungshandlung belegen können. Indizienprozesse sind umstritten.  Manche nennen sie &#8222;Wahrsagerprozesse&#8220;.  &#8222;Böse Zungen&#8220; nennen solche Prozesse einen Schandfleck in der Strafjustiz. Das klingt ehrlicher und ist geradeheraus gesagt. Aus Indizien soll eine Indizienkette gebildet werden, die, den klassischen Schuldnachweis ersetzend, zum Schuldspruch führt. Geht das? Natürlich geht das nicht. Aber in der Justizpraxis hat der Indizienprozess seinen festen Platz. Das Strafverfahren wird nun nicht mehr stattfinden und dennoch ist das Urteil längst gesprochen</p>
<h3>Das Springer-Urteil</h3>
<p>Es bedurfte aber nicht mal eines Indizienprozesses, um festzustellen, was keiner feststellte, weil <a href="https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/wie-bei-rebecca-ist-es-ein-mord-ohne-leiche-jetzt-beginnt-der-prozess" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die BILD es unterstellte</a> und meint, es damit festgestellt zu haben. Die Hilfsrichter dort gehen von Mord aus, obwohl keiner weiß, ob die Frau noch lebt oder wie sie zu Tode gekommen sein könnte. Und da die Hilsrichter von Mord reden, meinen sie feststellend auch, es gäbe einen Mörder. Das Urteil ist gesprochen, auch ohne ein Gericht.</p>
<h3>Selbstmord und nur eine wahre Tragödie</h3>
<p>Lebt die Frau oder ist sie tot? Wenn sie tot ist, wurde sie fremdverschuldet getötet? Und wer  tötete sie? Wo und wie wurde sie getötet? Und wo ist die Leiche? Es ist nicht tragisch, dass wir es nicht erfahren. Richtete er sich, weil er mit seiner Schuld nicht leben wollte? Es bleibt uns untragisch verborgen. Oder nahm er als Verzweifelter den Strick, weil er meinte, als Unschuldiger schuldig gesprochen zu werden? Hätte der Urteilsspruch so oder so Licht ins Dunkel gebracht? Wohl eher nicht. Ist es tragisch, die Neugierde nicht befriedigt zu haben oder dem Strafanspruch des Staates nicht genüge tun zu können? Wohl nicht. Tragisch nur eines: der Verlust von Vater und Mutter für das zurückgebliebene Kind. Der Mann löschte sich durch den Selbstmord nicht aus: er wirkt fort. Mörderisch. An der Kinderseele seiner Tochter.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/selbstmord-in-u-haft/">Selbstmord in JVA Neuruppin-Wulkow</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsstaat am Pranger des Chemnitzer Landgerichts</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsstaat-am-pranger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Aug 2019 14:54:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=11416</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der Pranger im Mittelalter</h2>
<p>Vor dem heutigen Blick auf den Rechsstaat am Pranger erfolgt zunächst ein Rückblick in das Mittelalter:<em> </em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„Auf dem Marktplatz errichtete man […] häufig einen Pranger oder eine Schandsäule, an die ein Verurteilter gebunden wurde und wo er gestäupt (ausgepeitscht) oder mit einer Verstümmelung (Zungenabschneiden) bestraft werden konnte.</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>Um das Publikum anzulocken, kündigte man die Vollstreckung einer solchen Strafe laut an. Dazu eignete sich auch Musik. An manchen Prangern war eine Glocke angebracht, deren Läuten die Menschen herbeizog, mancherorts wurde auch der endliche Rechtstag oder die Hinrichtung durch die Kirchenglocke eingeläutet. Noch eindringlicher konnte das Interesse durch den Stadttrompeter oder durch die Trommeln werden.“ (Schild, Folter, Pranger, Scheiterhaufen, 2010, S. 52 f.)</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„War der ‚Staupenschlag‘, das ‚Stäupen‘ bzw. das mit ‚Ruten Streichen‘ die öffentliche, entehrende, weil durch den Scharfrichter oder einen seiner Knechte vollzogene Züchtigung mit Ruten oder Stöcken. Dabei wurde der Verurteilte auf eine Bank gebunden oder an den Pranger, eine Staupsäule oder einen Strafpfahl gestellt und in der Regel mit 40 Schlägen, eine dem Alten Testament entnommene Zahl, auf den nackten Rücken bestraft. […] In älterer Zeit war das Stäupen häufig mit Haarverlust (Dekalvation) verbunden. Dies bedeutet ursprünglich wohl Skalpierung, später völliges Abscheren der Haare.“ (Ebenda, S. 176.)</em></p>
<h3>Der Pranger der Gegenwart</h3>
<p>Heute geht das anders. Wir kennen den &#8222;Bevölkerungspranger&#8220;, so den in Chemnitz nach der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">tödlichen Messerattacke</a> im August 2018, als Massen auf die Strassen gingen und deutsche Frauen bemitleideten, die angeblich von bösen Ausländern sexuell angegriffen worden waren. Dann gibt es den &#8222;Medienpranger&#8220;, dem Kachelmann in einem zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kachelmann-prozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schauprozess</a> heruntergekommenen Strafprozess ausgesetzt war. Und hinzu kommt der Rechtsstaatpranger, der die Verwirklichung des Ideals vom Rechtsstaat weiter in die Ferne rücken lässt.</p>
<h3>Der Rechtsstaat am Pranger der Sächsischen Justiz</h3>
<p>Mit dem schuldsprechenden Urteil vom 22. August 2019 wurde Alaa S. zu 9 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verprangert. <a href="https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-08/toedliche-messerattacke-chemnitz-prozess-urteil-alaa-s-schuldspruch/seite-2" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Medien berichteten und zweifeln am Urteil</a>. Es gibt den getöteten Daniel H. als Opfer der Messerattacke und nun auch noch den gerade Verprangerten Alaa S. Mit diesem Urteil steht aber auch der Rechtsstaat am Pranger, der das nächste Opfer dieses Strafprozesses ist.</p>
<h3>Der Versuch zum falschen Rechtsfrieden mit untauglichen Mitteln</h3>
<p>Schon meine Kenntnis der Akltenlage zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vor Beginn des Gerichtsverfahrens zeigte aus meiner Sicht auf, dass eine Tatbeteiligung des Alaa S. auszuschließen war. Die nach Anklageerhebung hinzugekommenen Beweismittel (DNA-Auswertung, Faserspuren an der Bekleidung, Fingerabdrücke usw.) konnten Alaa S. nicht belasten, nichts wurde gefunden.  Soweit hier bekannt wurde hat sich an der eigentlich toten Beweislage in der gerichtlichen Beweisaufnahme nichts geändert. Der Beweismurks um den &#8222;Belastungszeugen&#8220; A. N. trat dann bei der örtlichen Tatortbesichtigung des Gerichts nächtlich zu Tage. Soweit hier bekannt ist soll überhaupt nicht geprüft worden sein, was der Zeuge aus einer Entfernung von 50 m objektiv gesehen haben kann. Wäre der Fragestellung nachgegangen worden hätte sich zwingend ergeben, dass eine Täteridentifizierung unter den konkreten Bedingungen ausgeschlossen war. Aber gerade dieser Zeuge ist nun der Strohhalm, an den sich das Gericht versucht zu klammern. Um verurteilen zu können? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Und so meine ich ein Schuldspruch musste her, komme da was will.</p>
<h3>Warum der Rechtsstaat an den Pranger kommt?</h3>
<p>In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass der Rechtsstaat an den Pranger kommt. Manche Gerichte spielen auf dieser Klaviatur in Tönen, die uns alle aufschrecken lassen sollten. Chemnitz llieferte mit dem Urteil ein Klaviersolo im trendigen deutschlandweiten Gerichtsorchester. Es liegt dem aus meiner Sicht ein Motivbündel zu Grunde: die Volksseele beruhigen statt Recht zu sprechen. Die Beeinflussung der Gerichte durch die Politik, wie etwa durch die Oberbürgermeisterin von Chemnitz, die öffentlich ihre Sorge um die Stadt im Falle eines Freispruchs kundtat. Die Sorge, die AfD könnte in einer Woche die Sächsischern Landtagswahlen noch höher für sich gewinnen. Ein fehlendes Rückrat von Richtern, losgelöst von äußeren Einflüssen, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet zu urteilen.</p>
<h3>Schwache Urteile kommen an den Pranger des BGH</h3>
<p>Die Chemnitzer Urteilsbegründung wird objektiv schwach ausfallen. Das genau ist der Einstieg in eine hoffentlich gute Revisionsbegründung der Verteidigung. Und liegt die vor wird der Bundesgerichtshof das Urteil an den Pranger stellen und es zur Strecke bringen. Das ist dann der einzig richtige und zulässige Pranger. Waidmannsheil!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsstaat-am-pranger/">Rechtsstaat am Pranger des Chemnitzer Landgerichts</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Pranger im Mittelalter</h2>
<p>Vor dem heutigen Blick auf den Rechsstaat am Pranger erfolgt zunächst ein Rückblick in das Mittelalter:<em> </em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„Auf dem Marktplatz errichtete man […] häufig einen Pranger oder eine Schandsäule, an die ein Verurteilter gebunden wurde und wo er gestäupt (ausgepeitscht) oder mit einer Verstümmelung (Zungenabschneiden) bestraft werden konnte.</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>Um das Publikum anzulocken, kündigte man die Vollstreckung einer solchen Strafe laut an. Dazu eignete sich auch Musik. An manchen Prangern war eine Glocke angebracht, deren Läuten die Menschen herbeizog, mancherorts wurde auch der endliche Rechtstag oder die Hinrichtung durch die Kirchenglocke eingeläutet. Noch eindringlicher konnte das Interesse durch den Stadttrompeter oder durch die Trommeln werden.“ (Schild, Folter, Pranger, Scheiterhaufen, 2010, S. 52 f.)</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„War der ‚Staupenschlag‘, das ‚Stäupen‘ bzw. das mit ‚Ruten Streichen‘ die öffentliche, entehrende, weil durch den Scharfrichter oder einen seiner Knechte vollzogene Züchtigung mit Ruten oder Stöcken. Dabei wurde der Verurteilte auf eine Bank gebunden oder an den Pranger, eine Staupsäule oder einen Strafpfahl gestellt und in der Regel mit 40 Schlägen, eine dem Alten Testament entnommene Zahl, auf den nackten Rücken bestraft. […] In älterer Zeit war das Stäupen häufig mit Haarverlust (Dekalvation) verbunden. Dies bedeutet ursprünglich wohl Skalpierung, später völliges Abscheren der Haare.“ (Ebenda, S. 176.)</em></p>
<h3>Der Pranger der Gegenwart</h3>
<p>Heute geht das anders. Wir kennen den &#8222;Bevölkerungspranger&#8220;, so den in Chemnitz nach der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">tödlichen Messerattacke</a> im August 2018, als Massen auf die Strassen gingen und deutsche Frauen bemitleideten, die angeblich von bösen Ausländern sexuell angegriffen worden waren. Dann gibt es den &#8222;Medienpranger&#8220;, dem Kachelmann in einem zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kachelmann-prozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schauprozess</a> heruntergekommenen Strafprozess ausgesetzt war. Und hinzu kommt der Rechtsstaatpranger, der die Verwirklichung des Ideals vom Rechtsstaat weiter in die Ferne rücken lässt.</p>
<h3>Der Rechtsstaat am Pranger der Sächsischen Justiz</h3>
<p>Mit dem schuldsprechenden Urteil vom 22. August 2019 wurde Alaa S. zu 9 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verprangert. <a href="https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-08/toedliche-messerattacke-chemnitz-prozess-urteil-alaa-s-schuldspruch/seite-2" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Medien berichteten und zweifeln am Urteil</a>. Es gibt den getöteten Daniel H. als Opfer der Messerattacke und nun auch noch den gerade Verprangerten Alaa S. Mit diesem Urteil steht aber auch der Rechtsstaat am Pranger, der das nächste Opfer dieses Strafprozesses ist.</p>
<h3>Der Versuch zum falschen Rechtsfrieden mit untauglichen Mitteln</h3>
<p>Schon meine Kenntnis der Akltenlage zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vor Beginn des Gerichtsverfahrens zeigte aus meiner Sicht auf, dass eine Tatbeteiligung des Alaa S. auszuschließen war. Die nach Anklageerhebung hinzugekommenen Beweismittel (DNA-Auswertung, Faserspuren an der Bekleidung, Fingerabdrücke usw.) konnten Alaa S. nicht belasten, nichts wurde gefunden.  Soweit hier bekannt wurde hat sich an der eigentlich toten Beweislage in der gerichtlichen Beweisaufnahme nichts geändert. Der Beweismurks um den &#8222;Belastungszeugen&#8220; A. N. trat dann bei der örtlichen Tatortbesichtigung des Gerichts nächtlich zu Tage. Soweit hier bekannt ist soll überhaupt nicht geprüft worden sein, was der Zeuge aus einer Entfernung von 50 m objektiv gesehen haben kann. Wäre der Fragestellung nachgegangen worden hätte sich zwingend ergeben, dass eine Täteridentifizierung unter den konkreten Bedingungen ausgeschlossen war. Aber gerade dieser Zeuge ist nun der Strohhalm, an den sich das Gericht versucht zu klammern. Um verurteilen zu können? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Und so meine ich ein Schuldspruch musste her, komme da was will.</p>
<h3>Warum der Rechtsstaat an den Pranger kommt?</h3>
<p>In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass der Rechtsstaat an den Pranger kommt. Manche Gerichte spielen auf dieser Klaviatur in Tönen, die uns alle aufschrecken lassen sollten. Chemnitz llieferte mit dem Urteil ein Klaviersolo im trendigen deutschlandweiten Gerichtsorchester. Es liegt dem aus meiner Sicht ein Motivbündel zu Grunde: die Volksseele beruhigen statt Recht zu sprechen. Die Beeinflussung der Gerichte durch die Politik, wie etwa durch die Oberbürgermeisterin von Chemnitz, die öffentlich ihre Sorge um die Stadt im Falle eines Freispruchs kundtat. Die Sorge, die AfD könnte in einer Woche die Sächsischern Landtagswahlen noch höher für sich gewinnen. Ein fehlendes Rückrat von Richtern, losgelöst von äußeren Einflüssen, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet zu urteilen.</p>
<h3>Schwache Urteile kommen an den Pranger des BGH</h3>
<p>Die Chemnitzer Urteilsbegründung wird objektiv schwach ausfallen. Das genau ist der Einstieg in eine hoffentlich gute Revisionsbegründung der Verteidigung. Und liegt die vor wird der Bundesgerichtshof das Urteil an den Pranger stellen und es zur Strecke bringen. Das ist dann der einzig richtige und zulässige Pranger. Waidmannsheil!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsstaat-am-pranger/">Rechtsstaat am Pranger des Chemnitzer Landgerichts</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zeuge Yousif A. fordert faire Bedingungen für Aussage</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/zeuge-yousif-a-stellt-forderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2019 12:26:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenbeistand]]></category>
		<category><![CDATA[Zeuge]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=11277</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Weiter Auswechslung des Staatsanwalts gefordert</h2>
<p>Der Zeuge Yousif A. hat heute in dem Strafprozess wegen der Chemnitzer Messerattacke seine Zeugenaussage unter die Bedingung gestellt, dass der bisherige Staatsanwalt B. ausgewechselt wird und nicht an seiner Vernehmung teilnimmt. Die Forderung hatte Yousif A. schon bei dem ersten Versuch des Landgerichts, ihn als Zeugen zu hören, über eine von seinem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/auswechselung-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeugenbeistand verlesene persönliche Erklärung</a> erhoben.</p>
<p>Hintergrund für die Forderung war, dass Staatsanwalt B. gegen ihn ohne rechtliche Grundlage einen Haftbefehl herbeigeführt hatte. Er verdächtigte ihn willkürlich der Beteiligung an der Tötung des Daniel H.. Erst nach über drei Wochen wurde auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Druck der Verteidigung der Haftbefehl aufgehoben</a>. Der Zeuge fühlt sich daher in seinem Aussageverhalten beeinträchtigt.  Hinzu kam, dass er u.a. gegen den Staatsanwalt B. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige</a> wegen <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsbeugung</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freiheitsberaubung</a> erstatten ließ und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das war die Ausgangslage vor vier Wochen, die sich für den Zeugen inzwischen verschärft hat.</p>
<h3>Zeuge zweifelt am Willen der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung</h3>
<p>Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt B. von Oberstaatsanwalt Jürgen S. eingestellt. Aus Sicht des Zeugen völlig zu Unrecht, weshalb er nun in <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beschwerde</a> gegangen ist. Gerade auch wegen der fantasiereichen Einstellungsbegründung wirft nicht nur der Zeuge die Frage auf, ob sich die Sächsische Justiz schützend vor einen vermeintlich straffällig gewordenen Staatsanwalt stellt und deshalb das Ermittlungsverfahren einstellte. In seiner Zeugenerklärung ließ Yousif A. über seinen Zeugenbeistand heute vortragen:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Zum Schluss erkläre ich, dass ich die Strafakte sehr gut kenne. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, was auch im Hinblick auf die Vorwürfe gegen mich für jedermann leicht verständlich ist. Ich bin kein Jurist. Auch ohne juristische Vorbildung konnte ich unschwer erkennen, dass sich der hier anwesende Sitzungsvertreter mir gegenüber und wohl auch gegenüber Alaa Sheikhi strafbar gemacht haben dürfte. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt. Hier aber scheint die Strafverfolgung vereitelt zu werden. Deshalb habe ich meinen Rechtsanwalt beauftragt eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu prüfen.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Ich bin zu einer Aussage unter Verzicht auf mein Auskunftsverweigerungsrecht grundsätzlich bereit. Ich bitte das Gericht inständig, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Aus den vorgetragenen Gründen liegen sie bisher nicht vor.&#8220;</p>
<p>Nach Verlesung der Zeugenerklärung gab die vorsitzende Richterin bekannt, sich nochmals um die Auswechslung bemühen zu wollen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/zeuge-yousif-a-stellt-forderung/">Zeuge Yousif A. fordert faire Bedingungen für Aussage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Weiter Auswechslung des Staatsanwalts gefordert</h2>
<p>Der Zeuge Yousif A. hat heute in dem Strafprozess wegen der Chemnitzer Messerattacke seine Zeugenaussage unter die Bedingung gestellt, dass der bisherige Staatsanwalt B. ausgewechselt wird und nicht an seiner Vernehmung teilnimmt. Die Forderung hatte Yousif A. schon bei dem ersten Versuch des Landgerichts, ihn als Zeugen zu hören, über eine von seinem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/auswechselung-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeugenbeistand verlesene persönliche Erklärung</a> erhoben.</p>
<p>Hintergrund für die Forderung war, dass Staatsanwalt B. gegen ihn ohne rechtliche Grundlage einen Haftbefehl herbeigeführt hatte. Er verdächtigte ihn willkürlich der Beteiligung an der Tötung des Daniel H.. Erst nach über drei Wochen wurde auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Druck der Verteidigung der Haftbefehl aufgehoben</a>. Der Zeuge fühlt sich daher in seinem Aussageverhalten beeinträchtigt.  Hinzu kam, dass er u.a. gegen den Staatsanwalt B. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige</a> wegen <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsbeugung</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freiheitsberaubung</a> erstatten ließ und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das war die Ausgangslage vor vier Wochen, die sich für den Zeugen inzwischen verschärft hat.</p>
<h3>Zeuge zweifelt am Willen der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung</h3>
<p>Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt B. von Oberstaatsanwalt Jürgen S. eingestellt. Aus Sicht des Zeugen völlig zu Unrecht, weshalb er nun in <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beschwerde</a> gegangen ist. Gerade auch wegen der fantasiereichen Einstellungsbegründung wirft nicht nur der Zeuge die Frage auf, ob sich die Sächsische Justiz schützend vor einen vermeintlich straffällig gewordenen Staatsanwalt stellt und deshalb das Ermittlungsverfahren einstellte. In seiner Zeugenerklärung ließ Yousif A. über seinen Zeugenbeistand heute vortragen:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Zum Schluss erkläre ich, dass ich die Strafakte sehr gut kenne. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, was auch im Hinblick auf die Vorwürfe gegen mich für jedermann leicht verständlich ist. Ich bin kein Jurist. Auch ohne juristische Vorbildung konnte ich unschwer erkennen, dass sich der hier anwesende Sitzungsvertreter mir gegenüber und wohl auch gegenüber Alaa Sheikhi strafbar gemacht haben dürfte. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt. Hier aber scheint die Strafverfolgung vereitelt zu werden. Deshalb habe ich meinen Rechtsanwalt beauftragt eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu prüfen.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Ich bin zu einer Aussage unter Verzicht auf mein Auskunftsverweigerungsrecht grundsätzlich bereit. Ich bitte das Gericht inständig, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Aus den vorgetragenen Gründen liegen sie bisher nicht vor.&#8220;</p>
<p>Nach Verlesung der Zeugenerklärung gab die vorsitzende Richterin bekannt, sich nochmals um die Auswechslung bemühen zu wollen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/zeuge-yousif-a-stellt-forderung/">Zeuge Yousif A. fordert faire Bedingungen für Aussage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Verdacht der Rechtsbeugung durch Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2019 08:09:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenbeistand]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=11229</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Beschwerde gegen  Einstellung der Ermittlungen</h2>
<p>Der Verdacht der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen einen Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort. Die Ermittlungen waren eingestellt worden. Nun lässt mein Mandant beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde einlegen. Der Staatsanwalt steht weiter im Verdacht, ohne jeden rechtlichen Grund willkürlich zwei Haftbefehle beantragt und erwirkt zu haben. Es geht dabei um die <strong>Messerattacke in Chemnitz</strong> im Sommer 2018.Der völlig haltlose Haftbefehl gegen meinen Mandanten Yousif A. musste auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag der Verteidigung</a> dann auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufgehoben werden</a>. Im Januar 2019 musste die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch das <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwaltschaft-chemnitz-messerattacke/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ermittlungsverfahren einstellen</a>, weil es keinen Tatverdacht gab.</p>
<h3>Strafanzeige wegen Verdacht der Rechtsbeugung</h3>
<p>Mit der Aufhebung des Haftbefehls und der Wiedererlangung seiner Freiheit gab sich Yousif A. nicht zufrieden und ließ über mich <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und Richter</a> erstatten. Der konkrete Vorwurf: Verdacht der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Herbeiführung eines rechtswidrigen Haftbefehls und widerrechliche Anordnung der  Untersuchungshaft.</p>
<h3>Deckt Staatsanwaltschaft vermeintliche Täter aus den eigenen Reihen?</h3>
<p>Die Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft Dresden sehr schnell im Sande verlaufen lassen. Mit Bescheid vom 08. Mai 2019 erfolgte die Einstellung der Ermittlungen, weil kein Straftatverdacht vorläge. Die im Bescheid enthaltene Begründung liest sich allerdings grotesk. Der Bescheid scheint von einer unübersehbaren <strong>finalen Subsumtion</strong> befallen zu sein.</p>
<h3>Was bedeutet finale Subsumtion?</h3>
<p>Zur Erklärung: Die klassische juristische Subsmtion ist notwendiges &#8222;Tagesgeschäft&#8220; eines jeden Juristen: dabei wird ergebnisoffen geprüft, ob ein ermittelter Sachverhalt, also das Verhalten einer Person, die Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm erfüllt. Die Kernfrage dabei ist, ob das festgestellte Verhalten eine Straftat darstellt oder nicht. Was natürlich nicht in die Juristerei gehören sollte, ist die finale Subsumtion. Dabei setzt sich der Jurist das Ziel,  dass ein bestimmtes Verhalten einer Person keine Straftat darstellt, um so zielorientiert ein Strafverfahren einstellen zu können. In diesen Fällen ist es dann aber auch erforderlich, den &#8222;ermittelten Sachverhalt&#8220; bewusst so umzudeuten, damit genau dieses Ziel erreicht werden kann. Genau diesen Eindruck der finalen Subsumtion vermittelt die Begründung des Bescheids, mit dem Oberstaatsanwalt Jürgen S. die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt und Richter wegen dem Verdacht der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsbeugung</a> und Freiheitsberaubung vom Tisch zu wischen versucht.</p>
<p>Der Anschein der finalen Subsumtion in dem Bescheid ergibt sich daraus, dass er den ermittelten Sachverhalt unzutreffend sowie lückenhaft erfasst und gleichzeitig die für die Anträge und Erlasse der Haftbefehle angeführten Beweismittel alternativ a) nicht den Tatsachen entsprechend, b) unter Unterdrückung von Tatsachen, c) unter Nichtberücksichtigung von entlastenden Umständen und Beweismitteln und d) unter Heranziehung irrelevanter Beweismittel gewürdigt hat. Folglich krankt der Bescheid an einer rechtsfehlerhaften Verneinung der Tatbestände der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.</p>
<p>Und genau über diesen Weg scheint die Staatsanwaltschaft zielorientiert nach dem Motto &#8222;das nicht sein kann, was nicht sein darf&#8220; den Tatverdacht gegen den Staatsanwalt und Richter im Ergebnis verneinen zu können.  Völlig absurd schließt der Bescheid sinngemäß mit der Behauptung, dass eine &#8222;Gesamtschau&#8220; aller Beweismittel zum Zeitpunkt der Erlasse der Haftbefehle einen dringenden Tatverdacht gegen Yousif A. und Allaa S. begründet hätte und folglich keine Rechtsbeugung vorliegen könne. Das Problem an der Geschichte: die Gesamtschau ergibt, dass es zu diesem Zeitpunkt kein  einziges Beweismittel für eine Tatbeteiligung gegeben hat.</p>
<h4>Es stellt sich also die Frage, ob die Staatsanwaltschaft vermeintliche Straftäter aus den eigenen Reihen schützt, statt die Straftaten zu verfolgen.</h4>
<h3>Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen</h3>
<p>Mein Mandant lässt deshalb beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einlegen. Dem Verdacht der Rechtsbeugung ist weiter nachzugehen. Desweiteren wird derzeit eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Jürgen S.  von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der versuchten <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafvereitelung im Amt</a> geprüft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/">Verdacht der Rechtsbeugung durch Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Beschwerde gegen  Einstellung der Ermittlungen</h2>
<p>Der Verdacht der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen einen Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort. Die Ermittlungen waren eingestellt worden. Nun lässt mein Mandant beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde einlegen. Der Staatsanwalt steht weiter im Verdacht, ohne jeden rechtlichen Grund willkürlich zwei Haftbefehle beantragt und erwirkt zu haben. Es geht dabei um die <strong>Messerattacke in Chemnitz</strong> im Sommer 2018.Der völlig haltlose Haftbefehl gegen meinen Mandanten Yousif A. musste auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag der Verteidigung</a> dann auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufgehoben werden</a>. Im Januar 2019 musste die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch das <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwaltschaft-chemnitz-messerattacke/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ermittlungsverfahren einstellen</a>, weil es keinen Tatverdacht gab.</p>
<h3>Strafanzeige wegen Verdacht der Rechtsbeugung</h3>
<p>Mit der Aufhebung des Haftbefehls und der Wiedererlangung seiner Freiheit gab sich Yousif A. nicht zufrieden und ließ über mich <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und Richter</a> erstatten. Der konkrete Vorwurf: Verdacht der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Herbeiführung eines rechtswidrigen Haftbefehls und widerrechliche Anordnung der  Untersuchungshaft.</p>
<h3>Deckt Staatsanwaltschaft vermeintliche Täter aus den eigenen Reihen?</h3>
<p>Die Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft Dresden sehr schnell im Sande verlaufen lassen. Mit Bescheid vom 08. Mai 2019 erfolgte die Einstellung der Ermittlungen, weil kein Straftatverdacht vorläge. Die im Bescheid enthaltene Begründung liest sich allerdings grotesk. Der Bescheid scheint von einer unübersehbaren <strong>finalen Subsumtion</strong> befallen zu sein.</p>
<h3>Was bedeutet finale Subsumtion?</h3>
<p>Zur Erklärung: Die klassische juristische Subsmtion ist notwendiges &#8222;Tagesgeschäft&#8220; eines jeden Juristen: dabei wird ergebnisoffen geprüft, ob ein ermittelter Sachverhalt, also das Verhalten einer Person, die Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm erfüllt. Die Kernfrage dabei ist, ob das festgestellte Verhalten eine Straftat darstellt oder nicht. Was natürlich nicht in die Juristerei gehören sollte, ist die finale Subsumtion. Dabei setzt sich der Jurist das Ziel,  dass ein bestimmtes Verhalten einer Person keine Straftat darstellt, um so zielorientiert ein Strafverfahren einstellen zu können. In diesen Fällen ist es dann aber auch erforderlich, den &#8222;ermittelten Sachverhalt&#8220; bewusst so umzudeuten, damit genau dieses Ziel erreicht werden kann. Genau diesen Eindruck der finalen Subsumtion vermittelt die Begründung des Bescheids, mit dem Oberstaatsanwalt Jürgen S. die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt und Richter wegen dem Verdacht der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsbeugung</a> und Freiheitsberaubung vom Tisch zu wischen versucht.</p>
<p>Der Anschein der finalen Subsumtion in dem Bescheid ergibt sich daraus, dass er den ermittelten Sachverhalt unzutreffend sowie lückenhaft erfasst und gleichzeitig die für die Anträge und Erlasse der Haftbefehle angeführten Beweismittel alternativ a) nicht den Tatsachen entsprechend, b) unter Unterdrückung von Tatsachen, c) unter Nichtberücksichtigung von entlastenden Umständen und Beweismitteln und d) unter Heranziehung irrelevanter Beweismittel gewürdigt hat. Folglich krankt der Bescheid an einer rechtsfehlerhaften Verneinung der Tatbestände der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.</p>
<p>Und genau über diesen Weg scheint die Staatsanwaltschaft zielorientiert nach dem Motto &#8222;das nicht sein kann, was nicht sein darf&#8220; den Tatverdacht gegen den Staatsanwalt und Richter im Ergebnis verneinen zu können.  Völlig absurd schließt der Bescheid sinngemäß mit der Behauptung, dass eine &#8222;Gesamtschau&#8220; aller Beweismittel zum Zeitpunkt der Erlasse der Haftbefehle einen dringenden Tatverdacht gegen Yousif A. und Allaa S. begründet hätte und folglich keine Rechtsbeugung vorliegen könne. Das Problem an der Geschichte: die Gesamtschau ergibt, dass es zu diesem Zeitpunkt kein  einziges Beweismittel für eine Tatbeteiligung gegeben hat.</p>
<h4>Es stellt sich also die Frage, ob die Staatsanwaltschaft vermeintliche Straftäter aus den eigenen Reihen schützt, statt die Straftaten zu verfolgen.</h4>
<h3>Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen</h3>
<p>Mein Mandant lässt deshalb beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einlegen. Dem Verdacht der Rechtsbeugung ist weiter nachzugehen. Desweiteren wird derzeit eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Jürgen S.  von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der versuchten <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafvereitelung im Amt</a> geprüft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/">Verdacht der Rechtsbeugung durch Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Straftatverdacht wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Mar 2019 09:00:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbeugung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=10748</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Strafanzeige gegen Chemnitzer Staatsanwalt und Richter</h2>
<p>Der ehemals Beschuldigte Yousif A. hat am Mittwoch, dem 06. März 2019, beim Generalstaatsanwalt Dresden <strong>Strafanzeige</strong> gegen zwei Justizbeamte wegen des Verdachts der <strong>Rechtsbeugung </strong>und <strong>Freiheitsberaubung</strong> erstatten lassen. Sie richtet sich gegen einen <strong>Staatsanwalt</strong> des Landgerichts Chemnitz und einen <strong>Richter</strong> des Amtsgerichts Chemnitz.</p>
<h3>Haftbefehle nach &#8222;Messerattacke&#8220; gegen Daniel H.</h3>
<p>Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte gegen Yousif A. und den Mitbeschuldigten Alaa S. am 27. August 2018 im Zusammenhang mit der Chemnitzer &#8222;Messerattacke&#8220; gegen Daniel H. den Erlass von Haftbefehlen wegen des Verdachts des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Totschlags</a> beantragt. Am gleichen Tag erließ der zuständige Haftrichter beim AG Chemnitz antragsgemäß die Haftbefehle und ordnete die Vollstreckung an. Yousif A. wurde nach 23 Tagen Untersuchungshaft am 18. September 2018 auf Druck der Verteidigung <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aus der Haft entlassen</a>. Im Januar 2019 wurde nach einer <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2019/02/Einstellungsantrag-Yousif.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schutzschrift der Verteidigung</a> das Ermittlungsverfahren gegen Yousif A. durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein Tatverdacht vorlag.</p>
<h3>Der konkrete Verdacht der Rechtssbeugung und Freiheitsberaubung</h3>
<p>Der Staatsanwalt wird verdächtigt, in Chemnitz am 27.08.2018 als Amtsträger zum Nachteil der Herren Yousif A. und Alaa S. jeweils einen Haftbefehl in dem Ermittlungsverfahren zum AZ &#8222;ABC&#8220; beantragt und sich dabei mit unbedingtem Vorsatz in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, obwohl er erkannte, dass in keinem der beiden Fälle Beweismittel vorlagen, die einen dringenden Tatverdacht begründen konnten.</p>
<p>Der Richter wird verdächtigt, in Chemnitz am 27.08.2018 in seiner Eigenschaft als Haftrichter am Amtsgericht Chemnitz, die von dem Staatsanwalt vorgelegten Haftbefehlsanträge erlassen und sich dabei mit unbedingtem Vorsatz aus sachfremden Erwägungen in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, obwohl er erkannte, dass in keinem der beiden Fälle Beweismittel vorlagen, die einen dringenden Tatverdacht begründen und somit den Erlass und den Vollzug der Haftbefehle rechtfertigen konnten. Beide Beamte sind verdächtig, dabei gemeinschaftlich gehandelt zu haben.</p>
<p>Zugleich werden der Staatsanwalt und der Richter, nach einem gemeinsamen Tatplan gemeinschaftlich handelnd, der Freiheitsberaubung verdächtigt, in dem sie  Yousif A. und Alaa S. ab dem 27.08.2018 rechtswidrig und vorsätzlich in Justizvollzugsanstalten eingesperrt und länger als eine Woche ihrer Freiheit beraubten und dazu unter Beugung des Rechts im Sinne des § 339 StGB den Erlass und den Vollzug der beiden Haftbefehle herbeiführten.</p>
<p><strong>Verbrechen strafbar gemäß §§ <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">339</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">239</a> Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25, 53 StGB</strong></p>
<h3>Grundvoraussetzung für den Erlass von Haftbefehlen lagen nicht vor</h3>
<p>Erste Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist ein <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dringender Tatverdacht</a>. Ist der nicht gegeben, darf ein Haftbefehl nicht erlassen werden. Der dringende Tatverdacht setzt eine sich aus Beweismitteln ergebende erhebliche Tatsachendichte voraus, die eine Täterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit nahe legt.</p>
<h3>Der erfundene dringende Tatverdacht</h3>
<p>Die von dem Staatsanwalt vorgelegten Haftbefehlsanträge benennen zur Begründung des dringenden Tatverdachts insgesamt sieben Beweismittel. An erster Stelle steht die Aussage eines der beiden Beschuldigten (Alaa S.). Der hatte jedoch schon bei der Polizei und später nochmals im Beisein des Staatsanwalts und Richters die Tat bestritten. Weiter werden zwei Zeugen benannt. Beide Zeugen konnten aber den Tathergang bei ihren Vernehmungen nicht beschreiben und auch nichts zu den möglichen Tätern aussagen. Bei den drei weiteren Beweismitteln handelt es sich um polizeiliche Aktenvermerke, die keinen Bezug zu den möglichen Tätern haben und vielmehr belegen, dass die Ermittlungsbehörden zum Tathergang keine Erkenntnisse über den Tatablauf und die daran beteiligten Personen hatten.</p>
<p>Staatsanwalt und Haftrichter müssen unter diesen Umständen wider besseres Wissen den dringenden Tatverdacht bejaht haben. Dabei gingen beide sogar soweit, dass sie in beiden Haftbefehlen, die eine Tatbeteiligung bestreitenden Einlassungen eines der Beschuldigten, schlichtweg in tatverdachtsbegründende Einlassungen umdeuteten. Dass auch der zweite Beschuldigte jede Tatbeteiligung bestritt, findet in den Haftbefehlen keine Erwähnung.</p>
<p>Als zwei Tage nach Erlass der Haftbefehle ein Zeuge aussagte, Yousif A. sei an der Tat nicht beteiligt gewesen, blieb der Staatsanwalt untätig. Statt die Aufhebung des Haftbefehls zu betreiben ignorierte er die Zeugenaussage als ob sie nicht existiere.</p>
<p>Aus den dargelegten Gesamtumständen ist auszuschließen, dass es sich bei dem Handeln der beiden angezeigten Beamten um eine einfache Unvertretbarkeit, um lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung oder um Ermessensfehler handelt, die der Strafbarkeit der Rechtsbeugung entzogen sind. Außerdem handelt es sich bei beiden um im Strafrecht erfahrene Beamte der Justiz. Jeder Jurastudent hätte erkannt, dass kein Haftbefehl zu beantragen und erst recht nicht zu erlassen war. Es stellt sich dann die Frage, warum beide Beamte vermeintlich rechtswidrig handelten.</p>
<h3>Politische und damit sachfremde Erwägungen als Motiv</h3>
<p>Es ist zu vermuten, dass dem Handeln des Staatsanwalts und des Haftrichters politische und damit sachfremde Erwägungen zu Grunde lagen. So ist es naheliegend anzunehmen, dass die angezeigten Beamten mit den beiden Inhaftierungen einen schnellen Aufklärungserfolg vortäuschen wollten, um die wegen der Tötungshandlung gegen Ausländer aufgebrachte Öffentlichkeit zu beruhigen und nationalistische sowie rechtsextreme Ausschreitungen in Sachsen, insbesondere in Chemnitz, einzudämmen.  Damit sollte vermutlich zugleich einen „Beitrag&#8220; geleistet werden, dem Fokus der europaweiten Negativberichterstattung der Medien zu entrinnen.</p>
<p>Rechtsstaatlichkeit bedeutet die Bindung staatlicher Organe an Recht und Gesetz. Im Rechtssataat dürfen Unschuldige nicht verfolgt werden-dieser Grundsatz ist weder politisch noch auf andere Weise zu relativieren, und er gilt auch in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Situation. Richter als Bestandteil der Judikative und Staatsanwälte als Bestandteil der Exekutive haben das Rechtsstaatsprinzip zu wahren. Die Rechtsstaatlichkeit hatte im vorliegenden Fall das Nachsehen. Dagegen ist konsequent vorzugehen, auch um ein Zeichen für die Zukunft zu setzen.</p>
<h3><strong>Juristische Erläuterungen </strong></h3>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsbeugung-durch-richter/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sie finden hier Erklärungen</a>, was Juristen unter Rechtsbeugung durch Richter, Staatsanwälte und andere Amtsträger verstehen. Welche Rolle der &#8222;dringende Tatverdacht&#8220; bei der Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls spielt, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/der-dringende-tatverdacht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ist hier erläutert</a>.</p>
<h3>Auswechselung des Staatsanwalts gefordert</h3>
<p>Inzwischen gibt es eine beue Entwicklung (April n2019), die sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/auswechselung-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier nachlesen können</a>.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/">Straftatverdacht wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Strafanzeige gegen Chemnitzer Staatsanwalt und Richter</h2>
<p>Der ehemals Beschuldigte Yousif A. hat am Mittwoch, dem 06. März 2019, beim Generalstaatsanwalt Dresden <strong>Strafanzeige</strong> gegen zwei Justizbeamte wegen des Verdachts der <strong>Rechtsbeugung </strong>und <strong>Freiheitsberaubung</strong> erstatten lassen. Sie richtet sich gegen einen <strong>Staatsanwalt</strong> des Landgerichts Chemnitz und einen <strong>Richter</strong> des Amtsgerichts Chemnitz.</p>
<h3>Haftbefehle nach &#8222;Messerattacke&#8220; gegen Daniel H.</h3>
<p>Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte gegen Yousif A. und den Mitbeschuldigten Alaa S. am 27. August 2018 im Zusammenhang mit der Chemnitzer &#8222;Messerattacke&#8220; gegen Daniel H. den Erlass von Haftbefehlen wegen des Verdachts des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Totschlags</a> beantragt. Am gleichen Tag erließ der zuständige Haftrichter beim AG Chemnitz antragsgemäß die Haftbefehle und ordnete die Vollstreckung an. Yousif A. wurde nach 23 Tagen Untersuchungshaft am 18. September 2018 auf Druck der Verteidigung <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aus der Haft entlassen</a>. Im Januar 2019 wurde nach einer <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2019/02/Einstellungsantrag-Yousif.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schutzschrift der Verteidigung</a> das Ermittlungsverfahren gegen Yousif A. durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein Tatverdacht vorlag.</p>
<h3>Der konkrete Verdacht der Rechtssbeugung und Freiheitsberaubung</h3>
<p>Der Staatsanwalt wird verdächtigt, in Chemnitz am 27.08.2018 als Amtsträger zum Nachteil der Herren Yousif A. und Alaa S. jeweils einen Haftbefehl in dem Ermittlungsverfahren zum AZ &#8222;ABC&#8220; beantragt und sich dabei mit unbedingtem Vorsatz in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, obwohl er erkannte, dass in keinem der beiden Fälle Beweismittel vorlagen, die einen dringenden Tatverdacht begründen konnten.</p>
<p>Der Richter wird verdächtigt, in Chemnitz am 27.08.2018 in seiner Eigenschaft als Haftrichter am Amtsgericht Chemnitz, die von dem Staatsanwalt vorgelegten Haftbefehlsanträge erlassen und sich dabei mit unbedingtem Vorsatz aus sachfremden Erwägungen in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, obwohl er erkannte, dass in keinem der beiden Fälle Beweismittel vorlagen, die einen dringenden Tatverdacht begründen und somit den Erlass und den Vollzug der Haftbefehle rechtfertigen konnten. Beide Beamte sind verdächtig, dabei gemeinschaftlich gehandelt zu haben.</p>
<p>Zugleich werden der Staatsanwalt und der Richter, nach einem gemeinsamen Tatplan gemeinschaftlich handelnd, der Freiheitsberaubung verdächtigt, in dem sie  Yousif A. und Alaa S. ab dem 27.08.2018 rechtswidrig und vorsätzlich in Justizvollzugsanstalten eingesperrt und länger als eine Woche ihrer Freiheit beraubten und dazu unter Beugung des Rechts im Sinne des § 339 StGB den Erlass und den Vollzug der beiden Haftbefehle herbeiführten.</p>
<p><strong>Verbrechen strafbar gemäß §§ <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">339</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">239</a> Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25, 53 StGB</strong></p>
<h3>Grundvoraussetzung für den Erlass von Haftbefehlen lagen nicht vor</h3>
<p>Erste Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist ein <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dringender Tatverdacht</a>. Ist der nicht gegeben, darf ein Haftbefehl nicht erlassen werden. Der dringende Tatverdacht setzt eine sich aus Beweismitteln ergebende erhebliche Tatsachendichte voraus, die eine Täterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit nahe legt.</p>
<h3>Der erfundene dringende Tatverdacht</h3>
<p>Die von dem Staatsanwalt vorgelegten Haftbefehlsanträge benennen zur Begründung des dringenden Tatverdachts insgesamt sieben Beweismittel. An erster Stelle steht die Aussage eines der beiden Beschuldigten (Alaa S.). Der hatte jedoch schon bei der Polizei und später nochmals im Beisein des Staatsanwalts und Richters die Tat bestritten. Weiter werden zwei Zeugen benannt. Beide Zeugen konnten aber den Tathergang bei ihren Vernehmungen nicht beschreiben und auch nichts zu den möglichen Tätern aussagen. Bei den drei weiteren Beweismitteln handelt es sich um polizeiliche Aktenvermerke, die keinen Bezug zu den möglichen Tätern haben und vielmehr belegen, dass die Ermittlungsbehörden zum Tathergang keine Erkenntnisse über den Tatablauf und die daran beteiligten Personen hatten.</p>
<p>Staatsanwalt und Haftrichter müssen unter diesen Umständen wider besseres Wissen den dringenden Tatverdacht bejaht haben. Dabei gingen beide sogar soweit, dass sie in beiden Haftbefehlen, die eine Tatbeteiligung bestreitenden Einlassungen eines der Beschuldigten, schlichtweg in tatverdachtsbegründende Einlassungen umdeuteten. Dass auch der zweite Beschuldigte jede Tatbeteiligung bestritt, findet in den Haftbefehlen keine Erwähnung.</p>
<p>Als zwei Tage nach Erlass der Haftbefehle ein Zeuge aussagte, Yousif A. sei an der Tat nicht beteiligt gewesen, blieb der Staatsanwalt untätig. Statt die Aufhebung des Haftbefehls zu betreiben ignorierte er die Zeugenaussage als ob sie nicht existiere.</p>
<p>Aus den dargelegten Gesamtumständen ist auszuschließen, dass es sich bei dem Handeln der beiden angezeigten Beamten um eine einfache Unvertretbarkeit, um lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung oder um Ermessensfehler handelt, die der Strafbarkeit der Rechtsbeugung entzogen sind. Außerdem handelt es sich bei beiden um im Strafrecht erfahrene Beamte der Justiz. Jeder Jurastudent hätte erkannt, dass kein Haftbefehl zu beantragen und erst recht nicht zu erlassen war. Es stellt sich dann die Frage, warum beide Beamte vermeintlich rechtswidrig handelten.</p>
<h3>Politische und damit sachfremde Erwägungen als Motiv</h3>
<p>Es ist zu vermuten, dass dem Handeln des Staatsanwalts und des Haftrichters politische und damit sachfremde Erwägungen zu Grunde lagen. So ist es naheliegend anzunehmen, dass die angezeigten Beamten mit den beiden Inhaftierungen einen schnellen Aufklärungserfolg vortäuschen wollten, um die wegen der Tötungshandlung gegen Ausländer aufgebrachte Öffentlichkeit zu beruhigen und nationalistische sowie rechtsextreme Ausschreitungen in Sachsen, insbesondere in Chemnitz, einzudämmen.  Damit sollte vermutlich zugleich einen „Beitrag&#8220; geleistet werden, dem Fokus der europaweiten Negativberichterstattung der Medien zu entrinnen.</p>
<p>Rechtsstaatlichkeit bedeutet die Bindung staatlicher Organe an Recht und Gesetz. Im Rechtssataat dürfen Unschuldige nicht verfolgt werden-dieser Grundsatz ist weder politisch noch auf andere Weise zu relativieren, und er gilt auch in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Situation. Richter als Bestandteil der Judikative und Staatsanwälte als Bestandteil der Exekutive haben das Rechtsstaatsprinzip zu wahren. Die Rechtsstaatlichkeit hatte im vorliegenden Fall das Nachsehen. Dagegen ist konsequent vorzugehen, auch um ein Zeichen für die Zukunft zu setzen.</p>
<h3><strong>Juristische Erläuterungen </strong></h3>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsbeugung-durch-richter/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sie finden hier Erklärungen</a>, was Juristen unter Rechtsbeugung durch Richter, Staatsanwälte und andere Amtsträger verstehen. Welche Rolle der &#8222;dringende Tatverdacht&#8220; bei der Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls spielt, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/der-dringende-tatverdacht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ist hier erläutert</a>.</p>
<h3>Auswechselung des Staatsanwalts gefordert</h3>
<p>Inzwischen gibt es eine beue Entwicklung (April n2019), die sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/auswechselung-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier nachlesen können</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/">Straftatverdacht wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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