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	<title>Jurablogs-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 11:47:57 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Staatsanwalt als Opfer einer Misshandlung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwalt-als-opfer-einer-misshandlung/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwalt-als-opfer-einer-misshandlung/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 06:28:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Misshandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160;</p>
<p>&#160;</p>
<h2>Staatsanwalt von Strafverteidigern misshandelt</h2>
<p>Die Behauptung, ein Staatsanwalt sei misshandelt worden, ist natürlich nur eine Hypothese. Und erst recht würden Rechtsanwälte niemals einen Staatsanwalt misshandeln. Jedenfalls nicht vorsätzlich. Und wenn doch, so nur im Interesse der Wahrheitsfindung. Realistischer wäre die Frage, ob sich dennoch ein Staatsanwalt misshandelt fühlen könnte und wie er dann reagiert.</p>
<h3>Staatsanwalt kein Schutzbefohlener</h3>
<p>Nun wissen wir um die Strafbarkeit der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/lg-weiden-misshandlung-und-totschlag-eines-neunjaehrigen-jungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Misshandlung Schutzbefohlener</a>. Darunter fallen Staatsanwälte regelmäßig nicht. Das wissen die Vertreter der Anklagebehörde natürlich auch. Und wenn sie sich misshandelt fühlen so können sie mit dem StGB nicht viel machen gegen die nicht strafrechtlich relevant handelnden Strafverteidiger in der Hauptverhandlung.</p>
<h3>Kann sich ein Anklagevertreter misshandelt fühlen?</h3>
<p>Auch wenn ich nicht in die Köpfe der Staatsanwälte und in ihr wahres Gefühlsleben eindringen kann, so meine ich die Frage bejahen zu können. denn auch sie sind halt Menschen, auch wenn manche es kaum glauben wollen. Das erkläre ich mit meinem Bauchgefühl. Und das ist im Laufe der Praxisjahre entstanden, wobei eine Zunahme des  gefühlten Bauchgefühlsumfangs nicht zu verhehlen ist.</p>
<h3>Die hypothetisch denkbare Misshandlungsmethode</h3>
<p>Denkbar wäre als Ort des Misshandlungsgeschehens der Sitzungssaal eines Gerichts. Darin tobt die Hauptverhandlung und die Strafverteidiger toben sich aus. Hier geht um den Anklagevorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener und um eine spätere Tötungshandlung an dem schutzbefohlenen Kind. Als Täter für die Misshandlung kommt nur der Angeklagte in Frage. Aber für die Tötungshandlung kommt daneben auch eine weitere Person in Betracht, die im relevanten Zeitraum ebenfalls am Tatort verweilte. Die Misshandlungsmethode ist die Befragung von Zeugen durch die Strafverteidiger.</p>
<h3>Der Misshandlungsvorwurf der Anklage</h3>
<p>Die Anklage unterstellt dem Angeklagten, dem schutzbefohlenen Kind das Essen entzogen zu haben. Auch habe er ihn geschlagen, wodurch das Kind mit blauen Flecken übersät gewesen sei.</p>
<p>Ein Vernehmungsbeamter wird von den Strafverteidigern zeugenschaftlich befragt. Er will wissen, ob und wenn welche Erkenntnisse ermittelt wurden, die eine mögliche Täterschaft der zweiten Person hinsichtlich der Tötungshandlung betreffen. Der Zeuge druckst rum. Der Staatsanwalt wird unruhig und fahrig. Auch lüftet er das Hinterteil abwechselnd, rutscht von einer Hälfte zur anderen.</p>
<p>Deshalb scheint es, der Strafverteidiger habe dem Staatsanwalt mit dieser Fragestellung eine brennende Fackel unter das Gesäß gepackt. Die Misshandlung schien ihre Wirkung zu zeigen. Noch furchtbarer wurden die Qualen des Staatsanwalts, als der Zeuge von der Polizei die Frage auch noch ehrlich beantwortet. Und so führt er dann aus, dass es eine Weisung des Staatsanwalts gegeben habe, wonach gegen den Angeklagten zu ermitteln sei. An diese Weisung habe man sich gehalten. Deshalb seien weitere Ermittlungen unterblieben, die eine mögliche Tatbegehung der zweiten am Tatort anwesenden Person betreffen. Das veranlasste den Strafverteidiger zu der höchst dümmlichen, aber körperliche Schmerzen verursachenden Frage nach dem warum. Und da war dann auch die Schmerzgrenze des Staatsanwalts überschritten. Er schrie auf und rügte nicht formell aber zeternd die Unzulässigkeit der Fragestellung. Damit drang er aber nicht durch beim Gericht. Vermutlich war das die dritte Misshandlungsattacke nach dem Strafverteidiger und dem Zeugen.</p>
<h3>Eine Entschuldigung des Anwaltstäters</h3>
<p>Hiermit entschuldige ich mich für die erfundene Geschichte. Die ist meiner überschäumenden Phantasie zuzuschreiben. Dafür kann nur ein krankes Anwaltshirn verantwortlich sein.</p>
<p>&#160;</p>
<p>&#160;</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwalt-als-opfer-einer-misshandlung/">Staatsanwalt als Opfer einer Misshandlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
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<h2>Staatsanwalt von Strafverteidigern misshandelt</h2>
<p>Die Behauptung, ein Staatsanwalt sei misshandelt worden, ist natürlich nur eine Hypothese. Und erst recht würden Rechtsanwälte niemals einen Staatsanwalt misshandeln. Jedenfalls nicht vorsätzlich. Und wenn doch, so nur im Interesse der Wahrheitsfindung. Realistischer wäre die Frage, ob sich dennoch ein Staatsanwalt misshandelt fühlen könnte und wie er dann reagiert.</p>
<h3>Staatsanwalt kein Schutzbefohlener</h3>
<p>Nun wissen wir um die Strafbarkeit der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/lg-weiden-misshandlung-und-totschlag-eines-neunjaehrigen-jungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Misshandlung Schutzbefohlener</a>. Darunter fallen Staatsanwälte regelmäßig nicht. Das wissen die Vertreter der Anklagebehörde natürlich auch. Und wenn sie sich misshandelt fühlen so können sie mit dem StGB nicht viel machen gegen die nicht strafrechtlich relevant handelnden Strafverteidiger in der Hauptverhandlung.</p>
<h3>Kann sich ein Anklagevertreter misshandelt fühlen?</h3>
<p>Auch wenn ich nicht in die Köpfe der Staatsanwälte und in ihr wahres Gefühlsleben eindringen kann, so meine ich die Frage bejahen zu können. denn auch sie sind halt Menschen, auch wenn manche es kaum glauben wollen. Das erkläre ich mit meinem Bauchgefühl. Und das ist im Laufe der Praxisjahre entstanden, wobei eine Zunahme des  gefühlten Bauchgefühlsumfangs nicht zu verhehlen ist.</p>
<h3>Die hypothetisch denkbare Misshandlungsmethode</h3>
<p>Denkbar wäre als Ort des Misshandlungsgeschehens der Sitzungssaal eines Gerichts. Darin tobt die Hauptverhandlung und die Strafverteidiger toben sich aus. Hier geht um den Anklagevorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener und um eine spätere Tötungshandlung an dem schutzbefohlenen Kind. Als Täter für die Misshandlung kommt nur der Angeklagte in Frage. Aber für die Tötungshandlung kommt daneben auch eine weitere Person in Betracht, die im relevanten Zeitraum ebenfalls am Tatort verweilte. Die Misshandlungsmethode ist die Befragung von Zeugen durch die Strafverteidiger.</p>
<h3>Der Misshandlungsvorwurf der Anklage</h3>
<p>Die Anklage unterstellt dem Angeklagten, dem schutzbefohlenen Kind das Essen entzogen zu haben. Auch habe er ihn geschlagen, wodurch das Kind mit blauen Flecken übersät gewesen sei.</p>
<p>Ein Vernehmungsbeamter wird von den Strafverteidigern zeugenschaftlich befragt. Er will wissen, ob und wenn welche Erkenntnisse ermittelt wurden, die eine mögliche Täterschaft der zweiten Person hinsichtlich der Tötungshandlung betreffen. Der Zeuge druckst rum. Der Staatsanwalt wird unruhig und fahrig. Auch lüftet er das Hinterteil abwechselnd, rutscht von einer Hälfte zur anderen.</p>
<p>Deshalb scheint es, der Strafverteidiger habe dem Staatsanwalt mit dieser Fragestellung eine brennende Fackel unter das Gesäß gepackt. Die Misshandlung schien ihre Wirkung zu zeigen. Noch furchtbarer wurden die Qualen des Staatsanwalts, als der Zeuge von der Polizei die Frage auch noch ehrlich beantwortet. Und so führt er dann aus, dass es eine Weisung des Staatsanwalts gegeben habe, wonach gegen den Angeklagten zu ermitteln sei. An diese Weisung habe man sich gehalten. Deshalb seien weitere Ermittlungen unterblieben, die eine mögliche Tatbegehung der zweiten am Tatort anwesenden Person betreffen. Das veranlasste den Strafverteidiger zu der höchst dümmlichen, aber körperliche Schmerzen verursachenden Frage nach dem warum. Und da war dann auch die Schmerzgrenze des Staatsanwalts überschritten. Er schrie auf und rügte nicht formell aber zeternd die Unzulässigkeit der Fragestellung. Damit drang er aber nicht durch beim Gericht. Vermutlich war das die dritte Misshandlungsattacke nach dem Strafverteidiger und dem Zeugen.</p>
<h3>Eine Entschuldigung des Anwaltstäters</h3>
<p>Hiermit entschuldige ich mich für die erfundene Geschichte. Die ist meiner überschäumenden Phantasie zuzuschreiben. Dafür kann nur ein krankes Anwaltshirn verantwortlich sein.</p>
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<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwalt-als-opfer-einer-misshandlung/">Staatsanwalt als Opfer einer Misshandlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Die Drohung eines Bundesministers und die marode Rechtsstaatlichkeit</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/die-drohung-eines-bundesminister-und-die-marode-rechtsstaatlichkeit/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/die-drohung-eines-bundesminister-und-die-marode-rechtsstaatlichkeit/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Feb 2014 13:26:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Friedrich als Garant für die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit?</h2>
<p>Stichwort Rechtsstaatlichkeit: Das ist schon mehr oder weniger, wohl eher mehr als weniger eine Entgleisung des Bundesministers Friedrich, einen überfälligen Rücktritt zu verkünden und den gleichzeitig mit der Drohung zu verbinden: <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ruecktritt-hans-peter-friedrichs-erklaerung-im-wortlaut-a-953609.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Ich komme wieder!&#8220;</a> Was denkt sich ein solcher Mann eigentlich? Er ist einer Straftat verdächtig (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Geheimnisverrat gem §353b StGB</a>) und meint wieder in höchste Staatsämter aufsteigen zu können? Aber selbst wenn es hypothetisch betrachtet keine Straftat wäre, stünde dann nicht eine verwerfliche Moral einem neuerlichen Aufstieg in höchste Ämter im Wege? Denn es wäre mir neu, wenn es einem (ehemaligen) Bundesinnenminister zustünde, sich vom BKA über Ermittlungen einzelner Bürger informieren zu lassen und die Erkenntnisse dann an Dritte (in dem Falle an die SPD-Spitze) außerhalb der Strafverfolgungsbehörden in Spitzelmanie weiterzuverbreiten.</p>
<p>Das Kernbroblem beim Namen genannt: Friedrich handelte unter Mißbrauch seines Amtes rechtsstaatswidrig, in dem er das Monopol des Staates zur Strafverfolgung missachtete und ihm bekannt gewordene Ermittlungserkenntnisse des BKA zu parteipolitischen Zwecken  an Vertreter einer politischen Partei weiterleitete.  Wer lernte hier von wem: Putin von Fridrich oder Friedrich von Putin?</p>
<p>Aber muss man über Bespitzelung durch Friedrich verwundert sein, eher ein Waschlappen statt ein Mann, der schon als Innenminister wie die gesamte deutsche Regierung vor weltweiter Bespitzelung der US-Amerikaner abduckte wie ein kolonialisierter Satellitenstaat ohne eigene Staatssouveränität?  Und bei der Aufklärung des NSU-Terrors zeigte Friedrich auch nicht das, was man als Mindestanforderung hätte erwarten müssen. Es wird doch kein Zufall gewesen sein, dass Friedrich ausgerechnet Edathy  ins Visier nahm, der sich als Vorsitzender des NSU-Ausschusses einen Namen gemacht hat?! Und dann meint Friedrich auch noch &#8222;politisch richtig gehandelt zu haben&#8220;, als er die SPD-Spitze über Ermittlungen gegen einen SPD-Bundestagsabgeordneten informiert habe. Genau hier wird ersichtlich, dass Friedrich den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit missachtet, der besagt, das politisches Handeln nur im Rahmen des gesetzlich  Erlaubten stattzufinden hat. Nun war Friedrich zuletzt als Minister nur noch für die Kühe auf deutschen Weiden und das Korn auf deutschen Feldern zuständig. Besser wohl, wenn er den Bauern nicht mehr vorstehen kann und seine Drohung wiederzukommen keine Realität wird.</p>
<h3>Das BKA &#8211; ein Apparat außerhalb der Rechtsstaatlichkeit?</h3>
<p>Und was ist das BKA eigentlich für ein unrechtstaatlicher Staat im Staate, der ohne Kenntnis der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Nagathy ermittelt?! War eigentlich die Immunität des Abgeordneten zum Zeitpunkt der Berichterstattung an Friedrich aufgehoben worden? Sicherlich nicht, denn das hätte nach Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens nur durch die Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden können. Haben die Jungs des BKA vergessen, dass sie nicht mehr als Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft sind? Natürlich vergaßen sie das nicht. Denn das BKA handelte gesetzwidrig politisch als Erfüllungsgehilfe der Politik statt zu Strafverfolgungszwecken für die Staatsanwaltschaft, als es eilfertig zum damaligen Innenminister rannte und ihn über Ermittlungen gegen einen Bundestagsabgeordneten informierte. Oder will jemand im Ernst behaupten, die hätten den Innenminister auch dann informiert, wenn es sich um Ermittlungen gegen Personen außerhalb der Politik und somit um Durchschnittsbürger wie  Meier, Müller oder Schulze gehandelt hätte?</p>
<h3>Friedrich ein Ausnahmefall für gesetzwidriges Handeln und fehlende Moral politischer Amtsträger und mangelnde Rechtsstaatlichkeit?</h3>
<p>Was ist eigentlich los im deutschen Staat? Wie ist es um die Rechtsstaatlichkeit bestellt? Da treten reihenweise Politiker zurück, weil sie bei ihren Dissertationen nicht den eigenen Geist, sondern den anderer eingebracht haben. Kein Wunder, wenn der eigene Geist für die Wissenschaft nicht reicht. Aber sehr verwunderlich, das der  wenige Geist für höchste Staatsämter ausreichen soll. Und manche fallen nach ihrem Fall nach unten dann auch gleich wieder die Treppe hoch wie Frau Schawan, die nun einen hohen Posten über die Kirche und bei der Kirche zugeschanzt bekommen hat. Sie schrieb ein Buch mit dem Titel: &#8222;Gott ist größer als wir glauben&#8220;. Ein Buch von Friedrich mit dem Titel &#8222;Politiker sind größer als Gott&#8220; halte ich nicht für unwahrscheinlich.</p>
<p>Und da bleibt ein Steuerbetrüger Kultursenator in Berlin und der Regierende Bürgermeister deckt ihn, weil er so ein Gutmensch in Ausübung seines Kulturamtes gewesen sein soll. Und natürlich findet Wowereit seine damalige Entscheidung auch heute noch für rechtlich und politisch richtig. Fast wortgleich wie Papageien, der Friedrich und der Wowereit.</p>
<h3>Rechtsstaatlichkeit vor einem Abgrund?</h3>
<p>Vielleicht steht die Rechtsstaatlichkeit heute einen Schritt vor dem Abgrund. Ist sie morgen zwei Schritte weiter? Mit Politikern wie Friedrich sicher. Möge seine Androhung, bald wieder da zu sein, nicht wahr werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/die-drohung-eines-bundesminister-und-die-marode-rechtsstaatlichkeit/">Die Drohung eines Bundesministers und die marode Rechtsstaatlichkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Friedrich als Garant für die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit?</h2>
<p>Stichwort Rechtsstaatlichkeit: Das ist schon mehr oder weniger, wohl eher mehr als weniger eine Entgleisung des Bundesministers Friedrich, einen überfälligen Rücktritt zu verkünden und den gleichzeitig mit der Drohung zu verbinden: <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ruecktritt-hans-peter-friedrichs-erklaerung-im-wortlaut-a-953609.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8222;Ich komme wieder!&#8220;</a> Was denkt sich ein solcher Mann eigentlich? Er ist einer Straftat verdächtig (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Geheimnisverrat gem §353b StGB</a>) und meint wieder in höchste Staatsämter aufsteigen zu können? Aber selbst wenn es hypothetisch betrachtet keine Straftat wäre, stünde dann nicht eine verwerfliche Moral einem neuerlichen Aufstieg in höchste Ämter im Wege? Denn es wäre mir neu, wenn es einem (ehemaligen) Bundesinnenminister zustünde, sich vom BKA über Ermittlungen einzelner Bürger informieren zu lassen und die Erkenntnisse dann an Dritte (in dem Falle an die SPD-Spitze) außerhalb der Strafverfolgungsbehörden in Spitzelmanie weiterzuverbreiten.</p>
<p>Das Kernbroblem beim Namen genannt: Friedrich handelte unter Mißbrauch seines Amtes rechtsstaatswidrig, in dem er das Monopol des Staates zur Strafverfolgung missachtete und ihm bekannt gewordene Ermittlungserkenntnisse des BKA zu parteipolitischen Zwecken  an Vertreter einer politischen Partei weiterleitete.  Wer lernte hier von wem: Putin von Fridrich oder Friedrich von Putin?</p>
<p>Aber muss man über Bespitzelung durch Friedrich verwundert sein, eher ein Waschlappen statt ein Mann, der schon als Innenminister wie die gesamte deutsche Regierung vor weltweiter Bespitzelung der US-Amerikaner abduckte wie ein kolonialisierter Satellitenstaat ohne eigene Staatssouveränität?  Und bei der Aufklärung des NSU-Terrors zeigte Friedrich auch nicht das, was man als Mindestanforderung hätte erwarten müssen. Es wird doch kein Zufall gewesen sein, dass Friedrich ausgerechnet Edathy  ins Visier nahm, der sich als Vorsitzender des NSU-Ausschusses einen Namen gemacht hat?! Und dann meint Friedrich auch noch &#8222;politisch richtig gehandelt zu haben&#8220;, als er die SPD-Spitze über Ermittlungen gegen einen SPD-Bundestagsabgeordneten informiert habe. Genau hier wird ersichtlich, dass Friedrich den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit missachtet, der besagt, das politisches Handeln nur im Rahmen des gesetzlich  Erlaubten stattzufinden hat. Nun war Friedrich zuletzt als Minister nur noch für die Kühe auf deutschen Weiden und das Korn auf deutschen Feldern zuständig. Besser wohl, wenn er den Bauern nicht mehr vorstehen kann und seine Drohung wiederzukommen keine Realität wird.</p>
<h3>Das BKA &#8211; ein Apparat außerhalb der Rechtsstaatlichkeit?</h3>
<p>Und was ist das BKA eigentlich für ein unrechtstaatlicher Staat im Staate, der ohne Kenntnis der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Nagathy ermittelt?! War eigentlich die Immunität des Abgeordneten zum Zeitpunkt der Berichterstattung an Friedrich aufgehoben worden? Sicherlich nicht, denn das hätte nach Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens nur durch die Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden können. Haben die Jungs des BKA vergessen, dass sie nicht mehr als Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft sind? Natürlich vergaßen sie das nicht. Denn das BKA handelte gesetzwidrig politisch als Erfüllungsgehilfe der Politik statt zu Strafverfolgungszwecken für die Staatsanwaltschaft, als es eilfertig zum damaligen Innenminister rannte und ihn über Ermittlungen gegen einen Bundestagsabgeordneten informierte. Oder will jemand im Ernst behaupten, die hätten den Innenminister auch dann informiert, wenn es sich um Ermittlungen gegen Personen außerhalb der Politik und somit um Durchschnittsbürger wie  Meier, Müller oder Schulze gehandelt hätte?</p>
<h3>Friedrich ein Ausnahmefall für gesetzwidriges Handeln und fehlende Moral politischer Amtsträger und mangelnde Rechtsstaatlichkeit?</h3>
<p>Was ist eigentlich los im deutschen Staat? Wie ist es um die Rechtsstaatlichkeit bestellt? Da treten reihenweise Politiker zurück, weil sie bei ihren Dissertationen nicht den eigenen Geist, sondern den anderer eingebracht haben. Kein Wunder, wenn der eigene Geist für die Wissenschaft nicht reicht. Aber sehr verwunderlich, das der  wenige Geist für höchste Staatsämter ausreichen soll. Und manche fallen nach ihrem Fall nach unten dann auch gleich wieder die Treppe hoch wie Frau Schawan, die nun einen hohen Posten über die Kirche und bei der Kirche zugeschanzt bekommen hat. Sie schrieb ein Buch mit dem Titel: &#8222;Gott ist größer als wir glauben&#8220;. Ein Buch von Friedrich mit dem Titel &#8222;Politiker sind größer als Gott&#8220; halte ich nicht für unwahrscheinlich.</p>
<p>Und da bleibt ein Steuerbetrüger Kultursenator in Berlin und der Regierende Bürgermeister deckt ihn, weil er so ein Gutmensch in Ausübung seines Kulturamtes gewesen sein soll. Und natürlich findet Wowereit seine damalige Entscheidung auch heute noch für rechtlich und politisch richtig. Fast wortgleich wie Papageien, der Friedrich und der Wowereit.</p>
<h3>Rechtsstaatlichkeit vor einem Abgrund?</h3>
<p>Vielleicht steht die Rechtsstaatlichkeit heute einen Schritt vor dem Abgrund. Ist sie morgen zwei Schritte weiter? Mit Politikern wie Friedrich sicher. Möge seine Androhung, bald wieder da zu sein, nicht wahr werden.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/die-drohung-eines-bundesminister-und-die-marode-rechtsstaatlichkeit/">Die Drohung eines Bundesministers und die marode Rechtsstaatlichkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilungswille in Totschlagsprozess?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/verurteilungswille-in-totschlagsprozess/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Nov 2013 15:12:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilungswille]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Verurteilungswille in Berliner Kindstötungsprozess?</h2>
<p>Den Eindruck von <strong>Verurteilungswille</strong> hinterließ das Berliner Landgericht mit der mündlichen Urteilsbegründung am 25.11.2013 in dem zu Ende gegangenen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verbotene-vernehmungsmethode-am-landgericht-im-streit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kindstötungsprozess</a>.  Unter Verneinung der Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 21 StGB</a>  ging die Strafkammer von einem<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/213.html"><strong> minder schweren Fall des Totschlags</strong></a> aus. Die Kammer verhängte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und folgte somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.  So weit, so gut. Aber der Schuldspruch beruht ausschließlich auf Aussagen, die die Angeklagte in einer Beschuldigtenvernehmung tätigte und die schon bei oberflächlicher Betrachtung einem Verwertungsverbot unterliegen.</p>
<h3>Verteidigung beantragte Freispruch und sah Verwertungsverbot</h3>
<p>Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Gegen die Verwertung der Beschuldigtenvernehmung war <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/08/Widerspruch.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Verwertungswiderspruch</strong> </a>erhoben worden. Dieser hätte unter Zugrundelegung der konkreten Umstände (Ermüdung) zu einem <strong>Verwertungsverbot</strong> gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 136a StPO</a> führen müssen. Die Angeklagte war zu Beginn der Vernehmung weit über 30 Stunden ohne Schlaf.</p>
<h3>Gericht verneint Verwertungsverbot</h3>
<p>Das Landgericht verneinte in der mündlichen Urteilsbegründung eine Übermüdung und ein sich daraus ableitendes <strong>Beweisverwertungsverbot </strong>trotz der langen Schlaflosigkeit<strong> </strong> u.a. damit, dass sich die Beschuldigte nach Aussagen der Vernehmungsbeamten zu Beginn der Vernehmung in einem &#8222;erstaunlich guten Zustand&#8220; befunden habe. Auch habe eine Gynäkologin im Vorfeld der Vernehmung im Krankenhaus den Polizeibeamten mitgeteilt, die Angeklagte sei &#8222;vernehmungsfähig&#8220;. Im übrigen habe die Angeklagte in der Vernehmung detaillierte Angaben getätigt, was auf ihre &#8222;Vernehmungsfähigkeit&#8220; schließen lasse.</p>
<h3>Willkürliche Verneinung des Verwertungsverbots</h3>
<p>Die Begründung des Landgerichts Berlin zur Verneinung des Verwertungsverbots erscheint willkürlich und ist unter Zugrundelegung der konkreten Umstände schlicht abwegig. Und eben das erweckt den Anschein, das bei dieser Entscheidung Verurteilungswille mitgespielt haben könnte. Denn ein Mensch, der weit über 30 Stunden nicht geschlafen hat, dürfte schon deshalb im Sinne des § 136a StPO übermüdet sein. Wenn wie hier noch zusätzliche Umstände wie extrem hoher Blutverlust und Blutarmut, Erschöpfung durch Geburt, Einnahme von schlaffördernden Medikamenten vor der Vernehmung, hinzutreten, dann liegt es auf der Hand, dass die Entschließungsfreiheit zum Zeitpunkt des Vernehmungsbeginns erheblich beeinträchtigt war. Und das war nicht nur nicht auszuschließen, sondern wegen der konkreten Umstände höchst wahrscheinlich anzunehmen.</p>
<h3>Wahrheitsfindung nicht unter allen Umständen</h3>
<p>Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte,  immer und unter allen Umständen &#8222;Wahrheit&#8220; zu erforschen. Dem sind, wie sich auch aus § 136a StPO ergibt, gesetzliche Grenzen gesetzt. Die Qualität einer Strafkammer bemisst sich gerade daran, wie konsequent sie auch diejenigen Regeln anwendet, die Wahrheitsfindung begrenzen. Das Urteil wird zur revisonsrechtlichen Überprüfung dem Bundesgerichtshof (BGH) zugehen.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verurteilungswille-in-totschlagsprozess/">Verurteilungswille in Totschlagsprozess?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Verurteilungswille in Berliner Kindstötungsprozess?</h2>
<p>Den Eindruck von <strong>Verurteilungswille</strong> hinterließ das Berliner Landgericht mit der mündlichen Urteilsbegründung am 25.11.2013 in dem zu Ende gegangenen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verbotene-vernehmungsmethode-am-landgericht-im-streit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kindstötungsprozess</a>.  Unter Verneinung der Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/21.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 21 StGB</a>  ging die Strafkammer von einem<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/213.html"><strong> minder schweren Fall des Totschlags</strong></a> aus. Die Kammer verhängte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und folgte somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.  So weit, so gut. Aber der Schuldspruch beruht ausschließlich auf Aussagen, die die Angeklagte in einer Beschuldigtenvernehmung tätigte und die schon bei oberflächlicher Betrachtung einem Verwertungsverbot unterliegen.</p>
<h3>Verteidigung beantragte Freispruch und sah Verwertungsverbot</h3>
<p>Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Gegen die Verwertung der Beschuldigtenvernehmung war <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/08/Widerspruch.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Verwertungswiderspruch</strong> </a>erhoben worden. Dieser hätte unter Zugrundelegung der konkreten Umstände (Ermüdung) zu einem <strong>Verwertungsverbot</strong> gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 136a StPO</a> führen müssen. Die Angeklagte war zu Beginn der Vernehmung weit über 30 Stunden ohne Schlaf.</p>
<h3>Gericht verneint Verwertungsverbot</h3>
<p>Das Landgericht verneinte in der mündlichen Urteilsbegründung eine Übermüdung und ein sich daraus ableitendes <strong>Beweisverwertungsverbot </strong>trotz der langen Schlaflosigkeit<strong> </strong> u.a. damit, dass sich die Beschuldigte nach Aussagen der Vernehmungsbeamten zu Beginn der Vernehmung in einem &#8222;erstaunlich guten Zustand&#8220; befunden habe. Auch habe eine Gynäkologin im Vorfeld der Vernehmung im Krankenhaus den Polizeibeamten mitgeteilt, die Angeklagte sei &#8222;vernehmungsfähig&#8220;. Im übrigen habe die Angeklagte in der Vernehmung detaillierte Angaben getätigt, was auf ihre &#8222;Vernehmungsfähigkeit&#8220; schließen lasse.</p>
<h3>Willkürliche Verneinung des Verwertungsverbots</h3>
<p>Die Begründung des Landgerichts Berlin zur Verneinung des Verwertungsverbots erscheint willkürlich und ist unter Zugrundelegung der konkreten Umstände schlicht abwegig. Und eben das erweckt den Anschein, das bei dieser Entscheidung Verurteilungswille mitgespielt haben könnte. Denn ein Mensch, der weit über 30 Stunden nicht geschlafen hat, dürfte schon deshalb im Sinne des § 136a StPO übermüdet sein. Wenn wie hier noch zusätzliche Umstände wie extrem hoher Blutverlust und Blutarmut, Erschöpfung durch Geburt, Einnahme von schlaffördernden Medikamenten vor der Vernehmung, hinzutreten, dann liegt es auf der Hand, dass die Entschließungsfreiheit zum Zeitpunkt des Vernehmungsbeginns erheblich beeinträchtigt war. Und das war nicht nur nicht auszuschließen, sondern wegen der konkreten Umstände höchst wahrscheinlich anzunehmen.</p>
<h3>Wahrheitsfindung nicht unter allen Umständen</h3>
<p>Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte,  immer und unter allen Umständen &#8222;Wahrheit&#8220; zu erforschen. Dem sind, wie sich auch aus § 136a StPO ergibt, gesetzliche Grenzen gesetzt. Die Qualität einer Strafkammer bemisst sich gerade daran, wie konsequent sie auch diejenigen Regeln anwendet, die Wahrheitsfindung begrenzen. Das Urteil wird zur revisonsrechtlichen Überprüfung dem Bundesgerichtshof (BGH) zugehen.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verurteilungswille-in-totschlagsprozess/">Verurteilungswille in Totschlagsprozess?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Mordanklage</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 May 2013 10:59:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Opfervertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazi]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkläger]]></category>
		<category><![CDATA[NSU-Prozess]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Vergleich zu NSU &#8211; Verfahren</h2>
<p>Ein Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen:</p>
<p>Im Jahre 1999 verhandelte das Landgericht Lübeck in &#8222;zweiter I. Instanz&#8220;  gegen den zu mindest damals der rechtsradikalen Szene zugehörigen K. D. Er war wegen <strong>Mordes</strong> und versuchten Mordes angeklagt.</p>
<p>Ich vertrat den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berliner-opferanwalt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Nebenkläger</strong> </a>Klaus Baltruschat aus Berlin, auf den K. D. am 19.02.1997 in Tötungsabsicht auf Grund seiner menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung aus nächster Nähe mit einer Langwaffe  (Kaliber 12/76) drei Schüsse abfeuerte. Mein Mandant überlebte nur wegen der schnellen ärztlichen Hilfe. Der linke Unterarm und ein Finger der rechten Hand mussten amputiert  werden.</p>
<p>Wenige Tage später erschoss K. D.   auf seiner Flucht in Norddeutschland einen Polizeibeamten, einen weiteren verletzte er.</p>
<p>Das Landgericht Lübeck verurteilte K. D. mit Urteil vom 08.Dezember 1998 unter Einbeziehung des Urteils vom 01. Dezember 1997 wegen <strong>Mordes</strong> in einem Fall und <strong>versuchten Mordes</strong> in zwei Fällen zu <strong>lebenslanger Freiheitsstrafe</strong>.  Das Gericht stellte die <strong>besondere Schwere der Schuld</strong> fest.</p>
<h3><strong>Der Neonazi in der Hauptverhandlung</strong></h3>
<p>Gemeinsam mit meinem Mandanten erlebte ich den Auftritt eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, wie er sich so wohl selten sonst ereignet hat:</p>
<p>Am ersten Hauptverhandlungstag verweigerte K. D.  den Sitzungssaal zu betreten. Sein Verteidiger und auch der Vorsitzende versuchten erfolglos ihn umzustimmen. Darauf hin wurde er von fünf Wachtmeistern unter Gegenwehr in den<strong> Sitzungssaal</strong> getragen. Ab dem Zeitpunkt störte er mit beleidigenden Zwischenrufen die Hauptverhandlung. Den Vorsitzenden Herrn Kaiser beschimpfte er wiederholt mit &#8222;Scheiß Kaiser&#8220;. Rufe wie &#8222;BRD verrecke, Deutschland erwache, Juda verrecke&#8220; schallten durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal. Letztlich wurde er von der <strong>Teilnahme an der Hauptverhandlung ausgeschlossen</strong>. Er blieb bei den weiteren Verhandlungstagen im Vorführraum des Landgerichts. Auch von seinem Recht zum &#8222;letzten Wort&#8220; Gebrauch zu machen lehnte er ab. Er übermittelte dem Gericht über seinen Verteidiger, im Falle der zwangsweisen Vorführung die Verhandlung zu stören.</p>
<h3>Lübeck- und NSU-Verfahren &#8211; ein Vergleich des Prozessauftaktes</h3>
<p>Vergleiche ich die beiden Prozessauftakte miteinander, so fällt auf, dass das Verhalten der Angeklagten in München mit dem des K. D.  in Lübeck nicht zu vergleichen ist. Die in München Angeklagten treten jedenfalls im Vergleich deutlich zurückhaltender auf. Schon deshalb verstehe ich auch so manche Mediennberichterstattung nicht, die aus der Bekleidung der Hauptangeklagten, aus ihrem Styling insgesamt,  aus Gestik und Mimik Arroganz und Verachtung abgelesen haben will.</p>
<h2>Meine Frage im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess</h2>
<p>Ich denke nicht, dass solche Dinge überhaupt von Interesse sind. Auch der Prozessauftakt selbst ist unspektakulär. Da   <a title="twitter burhoff" href="http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/05/nsu-verfahren-heute-aussetzungsantrag-abgelehnt-anklage-wird-verlesen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gebe ich dem Kollegen Burhoff Recht</a>. Es werden Anträge gestellt von der Verteidigung, vielleicht viele, vielleicht gute oder weniger gute, es gibt Wortgefechte mit dem Gericht. Ist das wirklich berichtenswert? Ich denke schon deshalb nicht, weil am OLG München gerade das stattfindet, was zu Beginn eines jeden Mammutverfahrens stattfindet.</p>
<p>Ich halte eine andere Frage für bedeutungsvoll: Wie geht man zukünftig mit der Problematik schwerster Verbrechen aus rechtsradikaler Gesinnung um, sollten sich die Anklagevorwürfe bestätigen und wie sind sie zu vermeiden.</p>
<p>Die Justiz kann Straftaten aburteilen. Sie kann aber nicht die hier sich als gesamtgesellschaftliche Problematik stellende Frage einer Lösung zuführen.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/">Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Mordanklage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Vergleich zu NSU &#8211; Verfahren</h2>
<p>Ein Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen:</p>
<p>Im Jahre 1999 verhandelte das Landgericht Lübeck in &#8222;zweiter I. Instanz&#8220;  gegen den zu mindest damals der rechtsradikalen Szene zugehörigen K. D. Er war wegen <strong>Mordes</strong> und versuchten Mordes angeklagt.</p>
<p>Ich vertrat den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berliner-opferanwalt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Nebenkläger</strong> </a>Klaus Baltruschat aus Berlin, auf den K. D. am 19.02.1997 in Tötungsabsicht auf Grund seiner menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung aus nächster Nähe mit einer Langwaffe  (Kaliber 12/76) drei Schüsse abfeuerte. Mein Mandant überlebte nur wegen der schnellen ärztlichen Hilfe. Der linke Unterarm und ein Finger der rechten Hand mussten amputiert  werden.</p>
<p>Wenige Tage später erschoss K. D.   auf seiner Flucht in Norddeutschland einen Polizeibeamten, einen weiteren verletzte er.</p>
<p>Das Landgericht Lübeck verurteilte K. D. mit Urteil vom 08.Dezember 1998 unter Einbeziehung des Urteils vom 01. Dezember 1997 wegen <strong>Mordes</strong> in einem Fall und <strong>versuchten Mordes</strong> in zwei Fällen zu <strong>lebenslanger Freiheitsstrafe</strong>.  Das Gericht stellte die <strong>besondere Schwere der Schuld</strong> fest.</p>
<h3><strong>Der Neonazi in der Hauptverhandlung</strong></h3>
<p>Gemeinsam mit meinem Mandanten erlebte ich den Auftritt eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, wie er sich so wohl selten sonst ereignet hat:</p>
<p>Am ersten Hauptverhandlungstag verweigerte K. D.  den Sitzungssaal zu betreten. Sein Verteidiger und auch der Vorsitzende versuchten erfolglos ihn umzustimmen. Darauf hin wurde er von fünf Wachtmeistern unter Gegenwehr in den<strong> Sitzungssaal</strong> getragen. Ab dem Zeitpunkt störte er mit beleidigenden Zwischenrufen die Hauptverhandlung. Den Vorsitzenden Herrn Kaiser beschimpfte er wiederholt mit &#8222;Scheiß Kaiser&#8220;. Rufe wie &#8222;BRD verrecke, Deutschland erwache, Juda verrecke&#8220; schallten durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal. Letztlich wurde er von der <strong>Teilnahme an der Hauptverhandlung ausgeschlossen</strong>. Er blieb bei den weiteren Verhandlungstagen im Vorführraum des Landgerichts. Auch von seinem Recht zum &#8222;letzten Wort&#8220; Gebrauch zu machen lehnte er ab. Er übermittelte dem Gericht über seinen Verteidiger, im Falle der zwangsweisen Vorführung die Verhandlung zu stören.</p>
<h3>Lübeck- und NSU-Verfahren &#8211; ein Vergleich des Prozessauftaktes</h3>
<p>Vergleiche ich die beiden Prozessauftakte miteinander, so fällt auf, dass das Verhalten der Angeklagten in München mit dem des K. D.  in Lübeck nicht zu vergleichen ist. Die in München Angeklagten treten jedenfalls im Vergleich deutlich zurückhaltender auf. Schon deshalb verstehe ich auch so manche Mediennberichterstattung nicht, die aus der Bekleidung der Hauptangeklagten, aus ihrem Styling insgesamt,  aus Gestik und Mimik Arroganz und Verachtung abgelesen haben will.</p>
<h2>Meine Frage im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess</h2>
<p>Ich denke nicht, dass solche Dinge überhaupt von Interesse sind. Auch der Prozessauftakt selbst ist unspektakulär. Da   <a title="twitter burhoff" href="http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/05/nsu-verfahren-heute-aussetzungsantrag-abgelehnt-anklage-wird-verlesen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gebe ich dem Kollegen Burhoff Recht</a>. Es werden Anträge gestellt von der Verteidigung, vielleicht viele, vielleicht gute oder weniger gute, es gibt Wortgefechte mit dem Gericht. Ist das wirklich berichtenswert? Ich denke schon deshalb nicht, weil am OLG München gerade das stattfindet, was zu Beginn eines jeden Mammutverfahrens stattfindet.</p>
<p>Ich halte eine andere Frage für bedeutungsvoll: Wie geht man zukünftig mit der Problematik schwerster Verbrechen aus rechtsradikaler Gesinnung um, sollten sich die Anklagevorwürfe bestätigen und wie sind sie zu vermeiden.</p>
<p>Die Justiz kann Straftaten aburteilen. Sie kann aber nicht die hier sich als gesamtgesellschaftliche Problematik stellende Frage einer Lösung zuführen.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/">Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Mordanklage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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